Frage:Braucht ein Kamel das sich mehrheitlich im ausserstädtischen Verkehr bewegt, eigentlich eine Kasko-versicherung, oder reicht da die Haftpflicht? Und falls ja und man ist …?
Kamelurmel[bearbeiten]
Ka(mel)sko(nto) gibt's bei der Kamelsruher Versicherung, allerdings haben deren Versicherungsbüros statt Öffnungszeiten nur Kamelruhezeiten.
Die Haftpflicht-Versicherung ist Pflicht für Kamele, die sich auf der Unterseite der Erdscheibe bewegen, damit sie da nicht runterfallen.
Höckeres Wesen[bearbeiten]
Im außerstädtischen Rechtsverkehr genügt grundsätzlich eine Vertretungserklärung nach §08/15 StVO in Verbindung mit §4711 ZPO und §69 der einschlägigen Bereitschaftsdienstordnung. Anders im Kreisverkehr, da geht es rund, vor allem zu Stoßzeiten. Zur Vermeidung einer diesbezüglichen Haftung werden sachdienliche Schmier- und Gleitmittel empfohlen. Den verkehrspolizeilichen Anordnungen ist Folge zu leisten!
8-D[bearbeiten]
Die Frage stellt sich doch erst, wenn man auch genug Präservative mitgenommen hat aufs Land. Das ist das Wichtigste - auch und gerade bei außerstädtischem Verkehr.