Frage:Ich habe auf einem öffentlichen Platz meine Nachbarin unter den Rock fotografiert und das Bild dann als gemeinfrei ins Internet gestellt. Jetzt meint sie, dass das Bild ga…?

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Ich habe auf einem öffentlichen Platz meine Nachbarin unter den Rock fotografiert und das Bild dann als gemeinfrei ins Internet gestellt. Jetzt meint sie, dass das Bild gar nicht unter die Panoramafreiheit fällt. Hat sie recht?

Kryptonym[bearbeiten]

Ein ähnliches Problem habe ich mit meiner Ex. Ich hatte ein so nettes Foto von ihr gemacht, als sie gerade splitterfasernackt durchs Wohnzimmer lief. Nachdem ich dann erfuhr, wie viele andere Kamele sie während unserer Beziehungsdauer ebenso betrachten durfen, dachte ich, es könnte nicht schaden, wenn ich gleich aller Welt das Foto zur Verfügung zu stelle. Aber anstatt sich darüber zu freuen, hörte ich schon bald von ihrem Anwalt. Der meint auch unser Wohnzimmer sei gar kein öffentlich Platz und meine Ex kein Beiwerk zum Bücherregal und so weiter und so sofort. Einfach undankbar sind Exfreundinnen, das will ich wohl mal sagen.

Angsthase[bearbeiten]

Hahahaha. Als ich deine Frage gelesen habe, ist mir doch tatsächlich einer abge... äh ... ja .. ich muss erst mal meine Tastatur reinigen.

Charly Whisky[bearbeiten]

Da hätt ich ihr gesagt, dass es auch nicht um Panaoramafreiheit geht, sondern so wie das auf dem Bild aussieht, muss das PD-alt sein.

Cptn. Schluck PikAs[bearbeiten]

Wenn überhaupt, würde es eher unter Pornoramafreiheit fallen.

92.224.208.4[bearbeiten]

hauptsache man hat einen Rundumblick

8-D[bearbeiten]

@Charly: Das ist der Faltenrock :-D