Frage:Ichhabe gerade einem Bankräuber voll in seinen Hintern getreten und der ist doch tatsächlich abgehauen. Muss ich nun mit einer Anzeige wegen Körperverletzung rechnen?
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8-D[bearbeiten]
Du hast dem Räuber den Hintern abgehauen? Das ist Notwehrexzess! Der Arsch kann Dich jetzt anzeigen.