Frage:Meine Gattin hat sich scheiden lassen, und zwar von mir. Darf sie jetzt immer noch vor der selben Grundschule dealen wie ich?
Streberschwein
Sie darf das sogar darinnen tun, solange sie Wissen feilbietet und als Gegenleistung Aufmerksamkeit und Mitarbeit im Unterricht verlangt.
87.184.36.15
Selbstverständlich, es gilt der Bestandsschutz. Allerdings ist Sie Dir zum Unterhalt verpflichtet wenn Sie erfolgreicher dealt. Also: Finger weg von den harten Drogen!
Parody R.Hodan
Ich finds mal wieder unmöglich, wie hier wieder nur die Bedürfnisse der Frauen berücksichtigt werden! Die geschiedenen Männer haben wohl überhaupt keine Rechte mehr in diesem Land, was???
Nicht genug, dass der Scheidungsrichter ihr die Edel-Bong zugesprochen hat, den Wagen und die Canalbiss-Plantage, jetzt darf sie mir auch noch die Ecksitztenzgrundlage nehmen, was???
Natürlich gehen picklige 16-jährige Kiffer lieber zu einer hübschen blonden Dealerin als zu mir! Und sie weiss das ganz genau! Sie könnte ganz locker auch woanders erfolgreich dealen, es ist reine Bosheit. Nur interessiert das keinen, weder den Scheidungsrichter ("freie Wahl des Arbeitsortes" - ha!!) noch scheinbar hier irgendjemanden. Skandalös!