Frage:Welche Menge an solarstrombetriebenen Taschenrechnern muss ich besitzen, wenn ich einen Antrag auf Solarförderung stellen möchte?

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Kryptonym[bearbeiten]

Das kann man nicht verallgemeinern. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Zu klären wäre mitunter auch, wie die Taschenrechner ausgerichtet sind und in welchen Monaten sie betrieben werden. Kommen Verschattungen hinzu, welche die Leistung der Rechner beeinflussen? Wurden die Rechner vor oder nach Inkrafttreten der Durchführungsanweisung vom 11.11.2011 zur 13. Verordungung zur Handhabung des Solarförderungsgesetztes nach § 0815 KGB angeschafft? Weiterhin wäre zu klären, ob die Taschenrechner nur für den Eigenbedarf eingesetzt werden oder ob mit ihnen auch Einkommen erziehlt wird. Ebenfalls ist relevant ob eventuell überschüssige Rechnerenergie ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird oder nicht. Und wenn du deine Taschenrechner keinem Blower-Door-Test und keiner Dichtigkeitsprüfung unterzogen hast, kannst du dir die Antragstellung ohnehin sparen. Ferner wäre es hilfreich, jemanden in der entsprechenden Behörde zu kennen, aber gut, das versteht sich von selbst. Ach ja, auch auf die Speicherung kommt es an, speicherst du einen Teil der Energie als Notreserve in Akkumulatoren oder Pumpkraftwerke ein, wird das die Entscheidung ebenfalls positiv beeinflussen.

Bugpuppet[bearbeiten]

Den Antrag kannst du immer stellen, nur ob der genehmigungsfähig ist, das steht auf einem anderen Blatt.