Ladenschlussgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Ladenschlussgesetz''' beruht auf dem [[Gesetz]] vom korrekten Schließen. Wenn ein Laden nicht korrekt geschlossen wird, tritt bei einem Einbruch keine Versicherung der Welt für den Schaden ein.
Das '''Ladenschlussgesetz''', sinngemäß richtiger: das '''Laden''stuss''gesetz''', beruht auf dem [[Gesetz]] vom korrekten Schließen. Wenn ein Laden nicht korrekt geschlossen wird, tritt bei einem [[Einbruch]] keine Versicherung der Welt für den Schaden ein.


Rollladen lassen sich oft schlecht schließen, sie erfordern ein besonderes Geschick. Marmeladengläser dagegen sind oft so fest geschlossen, dass sie gar nicht wieder aufgehen wollen.
Rollladen lassen sich oft schlecht schließen, sie erfordern ein besonderes Geschick. Marmeladengläser dagegen sind oft so fest geschlossen, dass sie gar nicht wieder aufgehen wollen.
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Aktuelle Version vom 12. März 2018, 22:47 Uhr

Das Ladenschlussgesetz, sinngemäß richtiger: das Ladenstussgesetz, beruht auf dem Gesetz vom korrekten Schließen. Wenn ein Laden nicht korrekt geschlossen wird, tritt bei einem Einbruch keine Versicherung der Welt für den Schaden ein.

Rollladen lassen sich oft schlecht schließen, sie erfordern ein besonderes Geschick. Marmeladengläser dagegen sind oft so fest geschlossen, dass sie gar nicht wieder aufgehen wollen.



Begriffsklärung Diese Seite ist eine Begriffsklärung. Um Wachs zu sparen, wird hier nur eine Bedeutung gleichzeitig beleuchtet.


 Zu verwechseln mit:  Ladenhüter