News:2020-02-26 – Sterbehilfe erlaubt !...: Unterschied zwischen den Versionen
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Kamelische Nachrichten Agentour (KKA) | Kamelische Nachrichten-Agentour (KKA) | ||
SCHEIẞEFRESSER dürfen sich freuen – ihr selbstbestimmtes abmöeppen, auch unterstützt durch ein Kraut- und Scheiße-Funding, bleibt erlaubt und Beihilfe dazu straffrei! Dies entschied heute das Bundes-Kamel-Verfassungsgericht in Karlsruhe – passenderweise am Aschermittwoch! So bleibt uns die freudige Gewissheit, dass das Ganze kein verspäteter Karnevalsscherz ist… | SCHEIẞEFRESSER dürfen sich freuen – ihr selbstbestimmtes abmöeppen, auch unterstützt durch ein Kraut- und Scheiße-Funding, bleibt erlaubt und Beihilfe dazu straffrei! Dies entschied heute das Bundes-Kamel-Verfassungsgericht in Karlsruhe – passenderweise am Aschermittwoch! So bleibt uns die freudige Gewissheit, dass das Ganze kein verspäteter Karnevalsscherz ist… | ||
Sterbehilfe wird zukünftig als Normalfall angesehen, der Sterbe-Kandidat in der Regel nicht gefragt. Wie bei der Organspende gilt zukünftig eine Widerspruchsregelung: Man muss einmal im Monat persönlich beim Amt erscheinen, um einen Antrag auf Weiterleben zu stellen und weiterbewilligt zu bekommen; ansonsten wird man erst abgeschlachtet und dann ausgeschlachtet. | Sterbehilfe wird zukünftig als Normalfall angesehen, der Sterbe-Kandidat in der Regel nicht gefragt. Wie bei der Organspende gilt zukünftig eine Widerspruchsregelung: Man muss einmal im Monat persönlich beim Amt erscheinen, um einen Antrag auf Weiterleben zu stellen und weiterbewilligt zu bekommen; ansonsten wird man erst abgeschlachtet und dann ausgeschlachtet. | ||
Aktuelle Version vom 27. Februar 2020, 19:07 Uhr
News vom 26.02.2020
Kamelische Nachrichten-Agentour (KKA) SCHEIẞEFRESSER dürfen sich freuen – ihr selbstbestimmtes abmöeppen, auch unterstützt durch ein Kraut- und Scheiße-Funding, bleibt erlaubt und Beihilfe dazu straffrei! Dies entschied heute das Bundes-Kamel-Verfassungsgericht in Karlsruhe – passenderweise am Aschermittwoch! So bleibt uns die freudige Gewissheit, dass das Ganze kein verspäteter Karnevalsscherz ist…
Sterbehilfe wird zukünftig als Normalfall angesehen, der Sterbe-Kandidat in der Regel nicht gefragt. Wie bei der Organspende gilt zukünftig eine Widerspruchsregelung: Man muss einmal im Monat persönlich beim Amt erscheinen, um einen Antrag auf Weiterleben zu stellen und weiterbewilligt zu bekommen; ansonsten wird man erst abgeschlachtet und dann ausgeschlachtet.