Erbrochen: Unterschied zwischen den Versionen

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Q (Diskussion | Beiträge)
K {{hwm}} Röchelrochen
Lionls1 (Diskussion | Beiträge)
MKGA Qualitätsapokalypse
Zeile 1: Zeile 1:
Der '''Erbrochen''' ist ein Begriff aus der [[Justizia|Juristerei]]. Und zwar handelt es sich dabei um den erbberechtigten Rochen, der als Erbe eingesetzt wurde. Dies ist allerdings nur unter [[Fisch]]en gängige Praxis. Genau genommen gehört er natürlich in die Geschichtsbücher - in die Vergangenheitsschatulle - weil er der verwitterte Vorfahre des [[Erbrechen]] ist, ein technisches Hilfsgerät von Erben, die damit ihr ererbtes zusammenrechen.
Apokalypse: Die Berufung von bernd, Gunna, Spence, Arnold, Johannes, Michael, Spence und noch ein paar anderen.
 
==Begriffe==
* Als ''Vollrochen'' wird ein [[Geruch|Rochen]] bezeichnet, wenn er das ganze [[Erbsünde|Erbe]] antritt.
* Ein ''Teilrochen'' erbt nur einen Teil des fischigen Vermögens.
* Ein ''[[Gammelrochen|Kamelrochen]]'' erbt das Vermögen eines Kamels. Dies kommt jedoch sehr selten vor; welches Kamel vererbt schon sein Hab und Gut an einen [[Fisch]]!
 
<br>
{{hwm}} [[Röchelrochen]]
 
{{Rechtshinweis}}
 
[[wiki:Erbrechen]]
[[wiki:Erbe]]
[[wiki:Rochen]]
 
[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Fische]]

Version vom 3. März 2019, 19:24 Uhr

Apokalypse: Die Berufung von bernd, Gunna, Spence, Arnold, Johannes, Michael, Spence und noch ein paar anderen.