Islahm
Also nach §156 abs.42 Strafgesetzbuch Stand 2007 können sich vor Gericht gezogen wegen Glaubensschädigung deshalbe sage ich dir du Mothersucker lass essssssss
einmal penner immer penner....mein bruder hat recht...hör auf damit vallah hör auf
Also nach §156 abs.42 Strafgesetzbuch Stand 2007 können sich vor Gericht gezogen wegen Glaubensschädigung deshalbe sage ich dir du Mothersucker lass essssssss
einmal penner immer penner....mein bruder hat recht...hör auf damit vallah hör auf