Benutzer:Final.countdown: Unterschied zwischen den Versionen

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
K vorlagenfix
 
(115 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{DISPLAYTITLE|GEZ-Sprache: So soll man über Rundfunkgebühren reden}}
{{Kamel:Final.countdown/Kamelbau}}
{| {{prettytable}}
!align="left"|<center>Falsch (laut GEZ)</center>
!align="left"|<center>Richtig (laut GEZ)</center>
|-
|GEZ-Gebühren
|gesetzliche Rundfunkgebühren
|-
|GEZ für PC zahlen
|gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
|-
|GEZ-frei
|von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit
|-
|GEZ-Gebührenpflicht
|gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht
|-
|GEZ-gebührenfrei
|von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit
|-
|GEZ-Rundfunkgebühr
|gesetzliche Rundfunkgebühr
|-
|PC-"Wegelagerei-Gebühr" der GEZ
|gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
|-
|GEZ-Gebührenfahnder
|Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
|-
|GEZ-Fahnder
|Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
|-
|GEZ-Zwangsanmeldung
|Begriff nicht existent, da bei einer gesetzlichen Gebührenpflicht keine Zwangsanmeldung möglich ist
|-
|GEZ-Anmeldung
|gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte
|-
|GEZ-Abmeldung
|gesetzlich vorgesehene Abmeldung der angemeldeten zum Empfang bereit gehaltenen Rundfunkgeräte
|-
|GEZ-Anschreiben
|Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
|-
|GEZ-Brief
|Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
|-
|GEZ-Briefserien
|mehrere Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
|-
|GEZ-Gebührenbescheid
|Bescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr
|-
|GEZ-Widerspruchsbescheid
|Widerspruchsbescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr
|-
|GEZ-Antwortbogen
|dem Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV
|-
|GEZ-Fälle
|Gerichtsverfahren zur Klärung der Rundfunkgebührenpflicht
|-
|GEZ-Verweigerer
|offenbar sind hiermit Schwarzseher und/oder -hörer gemeint
|}
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,501730,00.html

Aktuelle Version vom 8. April 2012, 15:07 Uhr