Erbrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 19. August 2006, 16:26 Uhr

Der Begriff Erbrecht ist:

  • ein Befehl an die angetretene Kompanie in der Bundeswehr. Der offizielle Befehl lautet in der Bundeswehr: Kompanie erbrecht!, im Österreichischen Bundesheer: Kompanie speits doch bittschön! - Diesem Befehl ist auf der Stelle folgezuleisten ansonsten drohen verschärfte Diziplinarmaßnahmen.
  • im KGB geregelt, ebenso wie das Erblassen
  • eine Handlung Jesu in der Bibel: Erbrecht das Brot und verteilt es unter den Armen.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!