Steuermann: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Steuermann''' bezeichnet man:
Als '''Steuermann''' bezeichnet man:
1. einen Mitarbeiter des [[Finanzamt]]s
1. einen Mitarbeiter des [[Finanzamt]]s
2. den Ehegatten einer Frau der an das [[Finanzamt]] zu zahlen ist - natürlich ist das Steuerrecht nicht wirklich so grausam; man kann alternativ auch den ältesten erwachsenen Sohn an das [[Finanzamt]] abtreten
2. den Ehegatten einer Frau der an das [[Finanzamt]] zu zahlen ist - natürlich ist das Steuerrecht nicht wirklich so grausam; man kann alternativ auch den ältesten erwachsenen Sohn an das [[Finanzamt]] abtreten

Version vom 6. November 2004, 18:26 Uhr

Als Steuermann bezeichnet man:

1. einen Mitarbeiter des Finanzamts

2. den Ehegatten einer Frau der an das Finanzamt zu zahlen ist - natürlich ist das Steuerrecht nicht wirklich so grausam; man kann alternativ auch den ältesten erwachsenen Sohn an das Finanzamt abtreten