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|Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter | |||
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|Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter | |||
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|GEZ-Zwangsanmeldung | |||
|Begriff nicht existent, da bei einer gesetzlichen Gebührenpflicht keine Zwangsanmeldung möglich ist | |||
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|GEZ-Anmeldung | |||
|gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte | |||
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|GEZ-Anschreiben | |||
|Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird | |||
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|GEZ-Brief | |||
|Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird | |||
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|mehrere Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird | |||
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|GEZ-Gebührenbescheid | |||
|Bescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr | |||
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|GEZ-Widerspruchsbescheid | |||
|Widerspruchsbescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr | |||
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|GEZ-Antwortbogen | |||
|dem Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV | |||
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|GEZ-Fälle | |||
|Gerichtsverfahren zur Klärung der Rundfunkgebührenpflicht | |||
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|GEZ-Verweigerer | |||
|offenbar sind hiermit Schwarzseher und/oder -hörer gemeint | |||
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Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,501730,00.html | |||
Version vom 31. Juli 2010, 17:17 Uhr
| Falsch (laut GEZ) | Richtig (laut GEZ) |
|---|---|
| GEZ-Gebühren | gesetzliche Rundfunkgebühren |
| GEZ für PC zahlen | gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte |
| GEZ-frei | von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit |
| GEZ-Gebührenpflicht | gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht |
| GEZ-gebührenfrei | von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit |
| GEZ-Rundfunkgebühr | gesetzliche Rundfunkgebühr |
| PC-"Wegelagerei-Gebühr" der GEZ | gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte |
| GEZ-Gebührenfahnder | Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter |
| GEZ-Fahnder | Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter |
| GEZ-Zwangsanmeldung | Begriff nicht existent, da bei einer gesetzlichen Gebührenpflicht keine Zwangsanmeldung möglich ist |
| GEZ-Anmeldung | gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte |
| GEZ-Abmeldung | gesetzlich vorgesehene Abmeldung der angemeldeten zum Empfang bereit gehaltenen Rundfunkgeräte |
| GEZ-Anschreiben | Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird |
| GEZ-Brief | Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird |
| GEZ-Briefserien | mehrere Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird |
| GEZ-Gebührenbescheid | Bescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr |
| GEZ-Widerspruchsbescheid | Widerspruchsbescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr |
| GEZ-Antwortbogen | dem Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV |
| GEZ-Fälle | Gerichtsverfahren zur Klärung der Rundfunkgebührenpflicht |
| GEZ-Verweigerer | offenbar sind hiermit Schwarzseher und/oder -hörer gemeint |
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,501730,00.html