Erbrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. August 2006, 16:26 Uhr
Der Begriff Erbrecht ist:
- ein Befehl an die angetretene Kompanie in der Bundeswehr. Der offizielle Befehl lautet in der Bundeswehr: Kompanie erbrecht!, im Österreichischen Bundesheer: Kompanie speits doch bittschön! - Diesem Befehl ist auf der Stelle folgezuleisten ansonsten drohen verschärfte Diziplinarmaßnahmen.
- im KGB geregelt, ebenso wie das Erblassen
- eine Handlung Jesu in der Bibel: Erbrecht das Brot und verteilt es unter den Armen.
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