Frage:Ich habe letztens ein Grundstück auf dem Mond gekauft, aber das Amtsgericht weigert sich, mich ins Grundbuch einzutragen - und jetzt?: Unterschied zwischen den Versionen
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Vermutlich wurde das Grundstück bei Halbmond gekauft? Denn nur Grundstücke, die bei Vollmond gekauft wurden, sind grundbucheintragungsfähig. Der Verkäufer hat dich über den Tisch gezogen, betrogen, verarscht - such dir was aus. | |||
Version vom 12. April 2012, 07:32 Uhr
Kryptonym
Schreib dich doch ganz frech einfach selbst hinein.
UlliVonPulli
Schieß das Amtsgericht auf den Mond! Dann müssen Sie dir Miete zahlen.
Angsthase
Schreibe dein eigenes Grundbuch und bringe es als Bestseller heraus. Gründe gäbe es genug.
IPadHase
Vermutlich wurde das Grundstück bei Halbmond gekauft? Denn nur Grundstücke, die bei Vollmond gekauft wurden, sind grundbucheintragungsfähig. Der Verkäufer hat dich über den Tisch gezogen, betrogen, verarscht - such dir was aus.