Schimpfpflicht

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Die Schimpfpflicht ist die naturrechtliche Wesensgrundlage des Spießbürgertums: Immer schimpfen und immer auf die anderen, und wenn die nicht da sind halt auf die eigenen Kinder, und wenn keine da sind auf den Lebensabschnittpartner, und wenn der fehlt ist eben das Fenster zu öffen zum sich heraushängen, um jeden, der vorbeikomt zu beschimpfen. Kameltreiber haben notfalls ein Kamel, dass sie ausschimpfen können, bis der Tierschutzverein kommt. Genetisch verankert ist diese Pflicht durch die Abstammung der meisten Zweibeiner von den Schimpfpansen.

2020 bis 2022 waren die Spießer nonstop 3 Jahre lang wegen der vom Coronavirus ausgelösten Pampemie so pampig, dass sie rund um die Uhr schimpften wie die Rohrspatzen. Am Ende konnten die zuständigen Politiker das Geschimpfe von allen Seiten nicht mehr ertragen, so dass sie der Schimpfpflicht folgende gesetzliche Grundlage gaben:

§1 Ergibt sich auch nur der geringste Grund zu schimpfen, ist zu schimpfen.

§2 Einmal schimpfen genügt nicht.

§3 Zweimal schimpfen ist vollständig geschimpft

§4 Ist nach dreimal Schimpfen nichts erreicht, das Ganze wiederholen, aber mit Schmollen statt Schimpfen.