Abschnitt A, § 2/Absatz vii der GO ZPR!: Der Leiter darf ohne Abstimmung Anweisungen, Verfügungen, Beschlüsse, Genehmigungen, Absagen, Maßnahmen, Ungültigkeitserklärungen, Stellungnahmen, Rügen und Verwarnungen austeilen, durchführen und/oder fällen.