Projekt:Bürokratenspiel/5. Runde/Organe/Zentralrat/GO ZPR!

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§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!

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Zentralrat der Paragraphenreiter ▪ VorgängeGeschäftsordnung

Schloss.png Diese Runde wurde für Beendet erklärt, da die Spielleiterposition mehr als 9 Tage unbesetzt war. Bitte nichts mehr ändern!


Hier ist die Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter. Sie wurde von seinen Mitgliedern angenommen, siehe Akte Nr. 2.


§1 Arbeitsweise[bearbeiten]

(a) Der Zentralrat richtet sich bei seiner Arbeit nach den Spielregeln
(b) Der Zentralrat ist die Gesamtheit seiner Mitglieder.
(c) Jedes Mitglied kann an den Zentralrat gerichtete Vorgänge unter Einhaltung der Geschäftsordnung bearbeiten.
(d) Handlungen nach Ziffer (c) können von jedem Mitglied des Zentralrates innerhalb 48 Stunden für ungültig erklärt werden. Das für-ungültig-erklärende Mitglied leitet daraufhin Abstimmung über den Vorgang ein.
(e) Eine Abstimmung nach (d) ist beendet, wenn alle Mitglieder abgestimmt haben, in jedem Falle aber nach 5 Tagen. Ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen Pro, so wird die betreffende Handlung nach (c) erneut durchgeführt.

§2 Vorgänge[bearbeiten]

(a) Vorgänge können nur bearbeitet werden, wenn diese gemäß dieser Geschäftsordnung gestellt wurden.
(b) Für jede Angelegenheit, die dem Zentralrat vorgebracht wird, ist eine neue Akte anzulegen.
(c) Jeder Vorgang ist mit einer gültigen Vorgangsnummer zu kennzeichnen. Eine gültige Vorgangsnummer besteht aus folgenden Elementen, jeweils durch Schrägstriche getrennt und in angegebener Reihenfolge:
(1) dem aktuellen Datum im Format yyyy-mm-dd
(2) im Namen des Unterzeichners vorkommenden Konsonanten in der Reihenfolge ihres Vorkommens
(3) der Anzahl der Vorgänge, die sich vor dem einreichen des Vorgangs auf der Vorgangsseite des Zentralrats befanden
(d) Sind im Namen des Unterzeichners Leerzeichen, Sonderzeichen oder mehr als 3 Vokale enthalten, so sind anstelle der Schrägstriche Doppelpunkte zu verwenden.
(e) Jeder Vorgang, der unter den Geltungsbereich dieser Geschäftsordnung fällt, muss auf der Vorgangsseite des Zentralrates eingereicht werden.
(f) Jeder Vorgang, der weniger als 10 Sätze enthält muss mindestens einmal das Wort "Gummistiefel" enthalten. Das Wort "Gummistiefel" ist dabei in einen Satz mit möglichst sinnvollem Kontext einzubinden.

§3 Widerspruch[bearbeiten]

(a) Handlungen gemäß §1 (c) können innerhalb von drei Tagen angefochten werden, sofern nicht bereits eine Abstimmung in dieser Angelegenheit eingeleitet wurde.
(b) Beschlüsse oder Handlungen, die durch eine Abstimmung des Zentralrats zu Stande gekommen sind, können innerhalb von zwei Tagen angefochten werden.
(c) Eine Anfechtung muss begründet werden. Der Anfechtende hat ebenfalls deutlich zu machen, inwiefern er von der Entscheidung des Zentralrats betroffen ist.
(d) Für Anfechtungen entfällt §2 (f). Stattdessen muss die Anfechtung mindestens einmal das Wort "Kamelnase" enthalten. Das Wort "Kamelnase" ist dabei in einen Satz mit möglichst sinnvollem Kontext einzubinden.
(e) Der Zentralrat reagiert auf eine gültige Anfechtung, indem er über die Angelegenheit (erneut) Abstimmt.

§4 Übergangsregelung[bearbeiten]

(a) Für Vorgänge, die nach Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung weder erstellt noch bearbeitet wurden, sowie alle Vorgänge innerhalb der selben Akte, entfällt §2 (c) bis (f).