Datei Diskussion:Ischfreumischriesisch.jpg

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Geklärte URV-Diskussion (von Datei-Seite entfernt)[bearbeiten]

"Dieses Video wurde aufgrund eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen entfernt"

Siehe hier. Screenshots aus YouTube-Videos sind ohnehin äußerst
fragwürdig, da solches Videomaterial häufig bis sehr häufig geschützte Bilder enthält. Da ein Urheber nicht
gefunden werden konnte und die Persönlichkeitsrechte hier auch noch eine Sache für sich sind, sollte das 
Bild schleunigst versenkt werden. Ach ja @8-D: Wenn das "Bildzitat" selbst schon eine URV ist, ist es so
oder so illegal. ungott 18:45, 26. Mär. 2010 (NNZ)
Das Video zeigte einen offenbar mit dem Handy aufgenommenen privaten Konzertmitschnitt. Möglicherweise ist es aus schutzrechtichen Gründen entfernt worden (unerlaubte Vervielfältigung, Stichwort Gema), denn da gab es ja vor einiger Zeit eine riesige Entfernungswelle auf Youtube. Wir kennen die Gründe der Entfernung nicht und sie müssen uns auch nicht interessieren, denn dieser nachbearbeitete Bildausschnitt gibt weder eine geschützte Melodie wieder noch eine identifizierbare Person. --8-D 14:23, 6. Apr. 2010 (NNZ)
Das sehe ich etwas anders. Aus welchen Gründen das Video aus Youtube entfernt wurde, interessiert nicht;
dennoch: Was gibt dir die Gewissheit, dass die Person nicht identifizierbar sei? Nur weil du die abgebildete 
Person nicht kennst, bedeuetet dies nicht, dass die Person damit einverstanden ist, hier in aller 
Öffentlichkeit vorgeführt zu werden. Von einer Nachbearbeitung kann hier auch nicht die Rede sein, denn es
handelt sich lediglich um einen Bildausschnitt, der immerhin genügt, die Person zu identifizieren. Stichwort:
Persönlichkeitsrechte. Da müsste schon eine großflächige Bearbeitung des Bildes erfolgen, zum Beispiel, indem
man das Gesicht unkenntlich macht oder durch ein anderes (weniger problematisches) ersetzt. Und gerade weil
das Bild aus Youtube entfernt wurde, kann der Uploader keine Auskünfte darüber geben, ob das verwendete
Fotomaterial nicht vielleicht doch urheberrechtlich geschützt ist. Weshalb sträubst du dich so, die 
abgebildete Person entsprechend zu verfremden, z.B. durch einen schwarzen Balken? ungott 18:35, 6. Apr. 2010 (NNZ)  
Stay cool :-) Ich sträube mich doch gar nie nicht. Die Person ist doch überhaupt nicht zu erkennen, sie ist total verschwommen und sogar noch zusätzlich mit Hilfe von Photoshopfunktionen stilisiert. Wenn Du jetzt echt noch imstande sein solltest, dies als "Fahndungsphoto" auszuwerten, dann helfe ich dem selbstverständlich noch weiter nach. Mach ich gleich nachher noch. --92.224.3.51
Es ist vollbracht und die Vorlage entsprechend aktualisiert. --8-D 21:55, 6. Apr. 2010 (NNZ)