Bearbeiten von „Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Regeln“ (Absatz)
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===§ 3 Organe=== ====§ 3.1 Haupt- und weitere Organe==== :(a) Zu Anfang der Spielrunde existieren die drei Hauptorgane: der Spielleiter, bestehend aus einem Kamel, der Aufsichtsrat, bestehend aus zwei Kamelen, und der Zentralrat der Paragraphenreiter, bestehend aus drei Kamelen. :(b) Ein Spielteilnehmer darf nicht gleichzeitig Mitglied in mehr als einem der Hauptorgane sein. :(c) Es können jederzeit weitere Organe gegründet werden. Dazu ist ein Antrag auf Hinzufügung eines entsprechenden Regeltextes unter § 3.4.x notwendig, wobei x eine fortlaufende Nummer darstellt. Es gilt § 4. :(d) Die Organseite der Spielrunde ist ständig aktuell zu halten. Es ist eine vollständige Mitgliederliste inklusive aller organinternen Ämter zu führen. Hierbei ist jedes Organ für den eigenen Abschnitt der Organseite zuständig. ====§ 3.2 Unterorgane==== :(a) Jedes Organ kann Teile seiner Aufgaben und Befugnisse an selbstgewählte Unterorgane innerhalb des Organs übertragen. :(b) Die Einrichtung eines Unterorgans muss durch die Geschäftsordnung des einrichtenden Organs geregelt sein. Die Geschäftsordnung des einrichtenden Organs muss die personelle Zusammensetzung des Unterorgans sowie die übertragenen Aufgaben und Befugnisse klar regeln. :(c) Alle Spielregeln, die Organe betreffen, sind auch auf Unterorgane anzuwenden, sofern die Spielregel dies nicht ausdrücklich ausschließt. Dies gilt auch für die Bildung von Unterorganen gemäß Absatz (a). ====§ 3.3 Geschäftsordnungen==== :(a) Jedes Organ kann in eigener Handlung eine Geschäftsordnung beschließen, sofern diese weder den Spielregeln noch den unveränderlichen Rahmenregeln zuwiderläuft. Die enthaltenen Regelungen müssen unmittelbar oder mittelbar das Organ betreffen. :(b) Zur Inkraftsetzung einer Geschäftsordnung ist ein einstimmiger Beschluss aller Mitglieder des Organs erforderlich, sofern eine zuvor gültige Geschäftsordnung keine abweichende Bestimmung erhält. :(c) Der Spielleiter ist befugt, eine Geschäftsordnung außer Kraft zu setzen, wenn sie gegen die gültigen Spielregeln verstößt. :(d) Eine Geschäftordnung behält auch bei Spielregeländerungen oder Änderung der personellen Zusammensetzung des betreffenden Organs ihre Gültigkeit. Ausgenommen hiervon sind Regelungen, welche eine Neubesetzung des entsprechenden Organs verhindern oder stark erschweren. :(e) Eine Geschäftsordnung muss u. A. folgende Regelungen vorsehen: ::1. Eine Regelung, wie die Geschäftsordnung geändert werden kann. ::2. Sofern die Mitgliederzahl des Organes auf zwei oder mehr Mitglieder anwachsen kann, eine Regelung, wie der Vorsitzende des Organes bestimmt wird, ::3. Eine Regelung, wie eingelegte Rechtsmittel gegen Entscheidungen des die Geschäftsordnung betreffenden Organs bearbeitet werden. ====§ 3.4 Regelungen zu den einzelnen Organen==== =====§ 3.4.1 Spielleiter===== :(a) Der Spielleiter ist oberster Repräsentant des Bürokratenspiels. Als Wächter über die Ordnung hat er sein Amt besonders gewissenhaft auszuführen. :(b) Der Spielleiter ist befugt, den Zentralrat der Paragraphenreiter unter Angabe stichhaltiger Gründe aufzulösen. Die Neubesetzung regelt § 3.4.3 (c). :(c) Ist der Aufsichtsrat aufgelöst, so regelt der Spielleiter die Neubesetzung. Ist kein Spielleiter im Amte oder wird er nicht innerhalb von zwei Tagen aktiv, so ist Selbsteinwahl in den Aufsichtsrat gemäß § 1 (e) möglich. :(d) Verstößt ein Spielteilnehmer gegen die Spielregeln, so kann der Spielleiter ihn verwarnen, in schwereren Fällen rügen, in besonders schweren Fällen aus einem Organ ausschließen oder mecklenburgvorpommern. Gegen eine solche Entscheidung kann eine Dreiviertelmehrheit des Zentralrates der Paragraphenreiter binnen 36 Stunden oder eine 100%ige Mehrheit des Aufsichtsrates binnen 48 Stunden ein Veto einlegen. Erst nach Ablauf dieser Fristen ist ein Organausschluss wirksam. =====§ 3.4.2 Zentralrat der Paragraphenreiter===== :(a) Der Zentralrat der Paragraphenreiter ist das oberste bürokratische Komitee. Er sollte auf eine angemessene Bürokratisierung des Spieles achten. :(b) Der Zentralrat der Paragraphenreiter kann mit den Stimmen von mindestens 79,28% seiner Mitglieder den Aufsichtsrat auflösen. Die Neubesetzung regelt § 3.4.1 (c). :(c) Wurde der Spielleiter seines Amtes enthoben, so regelt der Zentralrat der Paragraphenreiter die Neubesetzung. Genaueres kann in dessen Geschäftsordnung festgelegt werden. =====§ 3.4.3 Aufsichtsrat===== :(a) Der Aufsichtsrat ist das oberste Kontrollgremium des Spieles. Er sollte die Arbeit aller Organe genauestens überwachen, soweit gültige Regelungen dies zulassen. :(b) Der Aufsichtsrat kann im Bedenkenfalle oder auf entsprechenden Antrag den Spielleiter durch Mehrheitsbeschluss seines Amtes entheben. Die Neuwahl regelt § 3.4.2 (c) :(c) Ist der Zentralrat der Paragraphenreiter aufgelöst, so regelt der Aufsichtsrat die Neubesetzung. Genaueres kann in dessen Geschäftsordnung festgelegt werden. :(d) Jedes Aufsichtsratsmitglied ist befugt, über Anträge auf Stellen von Anträgen zu entscheiden. =====§ 3.4.4 Geheimdienst===== :(a) Der Geheimdienst ist ein Organ zur Kontrolle absoluter Bürokratie auch an jenen Stellen, die für den herkömmlichen Bürokraten nicht kontrollierbar sind, und soll spielinternen Verschwörungen vorbeugen. Dazu besitzen seine Mitglieder bestimmte Sonderrechte. :(b) Den Mitgliedern des Geheimdienstes ist es gestattet, sämtliche Inhalte des Bürokratenspiels zu lesen. Dies gilt ausdrücklich auch für Seiten und Vorgänge, die als geheim, vertraulich und/oder privat gekennzeichnet sind. :(c) Liest ein Mitglied des Geheimdienstes einen als geheim, vertraulich und/oder privat gekennzeichneten Vorgang oder eine solche Seite, so unterliegt er einer strengen Schweigepflicht über dessen bzw. deren Inhalt. :(d) Einzige Ausnahme von der Schweigepflicht des Geheimdienstes ist das Ausstellen eines eingeforderten Berichtes. Der Aufsichtsrat kann in freier Entscheidung Berichte zur Einhaltung der Bürokratie vom Geheimdienst einfordern. Diese Berichte sind streng vertraulich und dürfen nur von Mitgliedern des Aufsichtsrates eingesehen werden. :(e) Bei der der Ausstellung eines Berichtes gemäß (d) hat der Geheimdienst sämtliche Namen von Spielteilnehmern und Organen unkenntlich zu machen. :(f) Ist der Geheimdienst mit nur einem oder mit keinem Mitglied besetzt, so kann jeder Spielteilnehmer durch nicht formlose Mitteilung Mitglied werden. Dabei ist es ihm gestattet, seinen Namen unkenntlich zu machen. :(g) Ist der Geheimdienst mit zwei oder mehr Mitgliedern besetzt, so geschieht die Aufnahme neuer Mitglieder auf Antrag an den Geheimdienst, sofern dessen Geschäftsordnung nichts Gegenteiliges vorschreibt. :(h) Die maximale Mitgliederzahl kann durch die Geschäftsordnung des Geheimdienstes festgelegt und muss nicht veröffentlicht werden. :(i) Mitgliedern des Geheimdienstes ist es gestattet, in öffentlichen Vorgängen, die sie als solche ausweisen oder die den Verdacht auf Mitgliedschaft im Geheimdienst erregen könnten, ihren Namen zu verschlüsseln oder unkenntlich zu machen. :(j) Dem Geheimdienst ist es gestattet, die Angaben auf der Organseite gemäß § 3.1 (d) zu verschlüsseln und/oder unkenntlich zu machen. :(k) Um Missbrauch der Sonderrechte zu verhindern, ist der Geheimdienst verpflichtet, eine Liste der Nichtmitglieder zu führen. Nichtmitglieder sind Spielteilnehmer, die nicht Mitglieder des Geheimdienstes sind. Diese darf in einem Aktualitätsrückstand von höchstens 12 Stunden sein. :(l) Stimmen zwei oder mehr Spielteilnehmer für einen entsprechenden Antrag, so kann der Spielleiter den Geheimdienst auflösen. =====§ 3.4.5 Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik===== :(a) Das Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik besteht aus drei Kamelen, die auch Mitglieder anderer Organe sein dürfen. :(b) Solange weniger als drei Kamele im Institut mitarbeiten, darf sich jedes Kamel selbst in eine freie Stelle hineinwählen. :(c) Sobald die Maximalbesetzung erreicht ist, soll sich das Institut eine Geschäftsordnung erlassen. Die Geschäftsordnung muss mindestens ein Verfahren zur Bestimmung des Vorsitzes und zur Auflösung des Institutes umfassen. Beide Verfahren müssen alle drei Mitglieder des Institutes sowie mindestens ein weiteres Organ aktiv einbeziehen. :(d) Nach Erlass der Geschäftsordnung und Bestimmung des Vorsitzes muss das Institut seine eigene Auflösung nach dem in der Geschäftsordnung festgeschriebenen Verfahren einleiten und vollziehen. :(e) Mit der Auflösung des Organs erlischt die Gültigkeit der Geschäftsordnung abweichend von §3.3(d). Alle Mitgliedschaften im Institut werden beendet, und Abschnitt (b) gilt erneut.
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