Bearbeiten von „Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Vorgänge“ (Absatz)
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==Nr. 28 vom 19.12.2010 - Geschäftsordnung für das Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik== {{Bürokratenspiel/Formulare/Antrag |nummer=28/1 |adressat=Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik |inhalt=Werte Kollegen,<br />Hiermit beantrage ich die Inkraftsetzung der im Anhang befindlichen Geschäftsordnung für das Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik gemäß § 3.3 (a) und (b) der Spielregeln. |begründung=Um dem Spielerkreis endlich demonstrieren zu können, was Parteipolitik bedeutet, sollten wir eine genaue Handlungsrichtlinie vorweisen können. |unterschrift=[[Kamel:Kamelokronf|Kamelokronf]] 22:00, 19. Dez. 2010 (NNZ) |anlage=<br /><div style="text-align:left;"> '''Geschäftsordnung des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik'''<br /> 1. Parteiorgane :(a) Die Parteiorgane sind Unterorgane des Institutes gemäß § 3.2 der Spielregeln. :(b) Erstes Parteiorgan ist der Institutsleiter mit einem Mitglied. :(c) Zweites Parteiorgan ist das Sekretariat mit ein bis zwei Mitgliedern. :(d) Drittes Parteiorgan ist der Parteivorstand mit ein bis drei Mitgliedern. :(e) Viertes Parteiorgan ist der Parteiausschuss mit ein bis drei Mitgliedern. :(f) Jedes Mitglied des Institutes kann zu Parteiorganen beitreten. :(g) Der Beitritt zu einem Parteiorgan ist als Maßnahme auf der Seite des Parteiorgans zu veröffentlichen. :(h) Der Institutsleiter darf nicht Mitglied des Parteivorstandes sein. :(i) Der Beitritt zum Parteivorstand oder zum Parteiausschuss ist einem Mitglied nicht gestattet, wenn sich dadurch für diese beiden Organe die gleiche Besetzung ergäbe. 2. Vorgänge :(a) Vorgänge, die an ein Parteiorgan gerichtetet sind, sind auf dessen Seite vorzunehmen. :(b) Abstimmungen und Beschlüsse innerhalb des Institutes ohne direkten Adressaten werden auf der Seite des bearbeitenden Parteiorgans vorgenommen. :(c) Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Institutsleiters, des Vorsitzenden oder des Sekretariates werden durch das Sekretariat bearbeitet. :(d) Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Parteivorstandes oder des Parteiausschusses können vom Institutsleiter oder vom Parteiausschuss bearbeitet werden. 3. Vorsitz :(a) Der Vorsitzende kann erst bestimmt werden, wenn alle vier Parteiorgane besetzt sind. :(b) Zur Bestimmung des Vorsitzenden schlägt der Institutsleiter einen Kandidaten vor, welcher Mitglied des Parteivorstandes sein muss. :(c) Ist ein Kandidat vorgeschlagen, hat das Sekretariat binnen eines Tages die Beglaubigung des Kandidaten bei einem der Hauptorgane zu beantragen. :(d) Kommt das Sekretariat seiner Pflicht innerhalb der vorgegebenen Frist nicht nach, so hat der Institutsleiter die Beglaubigung zu beantragen. :(e) Wird ein Beglaubigungsantrag vom zuständigen Hauptorgan nicht binnen eines Tages bearbeitet, so kann die Beglaubigung durch einen beliebigen Spielteilnehmer vorgenommen werden. :(f) Der Parteiausschuss kann einen beglaubigten Kandidaten mit einfacher Mehrheit zum Vorsitzenden wählen. 4. Auflösung :(a) Das Institut kann erst aufgelöst werden, wenn der Vorsitzende bestimmt ist. :(b) Zur Auflösung muss der Vorsitzende das Sekretariat anweisen, bei einem oder mehreren der Hauptorgane anzufragen, ob die Auflösung begrüßt würde. :(c) Nach Erhalt einer positiven Antwort hat der Parteiausschuss dem Parteivorstand den Auflösungswillen mitzuteilen. :(d) Der Parteiausschuss kann dann mit einfacher Mehrheit die Auflösung beschließen. :(e) Die Auflösung wird vom Institutsleiter vorgenommen. 5. Geschäftsordnung :(a) Diese Geschäftsordnung wird auf der Startseite des Institutes veröffentlicht. :(b) Die Geschäftsordnung kann durch mehrheitlichen Beschluss des Parteiausschusses oder durch einstimmigen Beschluss des Parteivorstandes geändert oder außer Kraft gesetzt werden.</div> }} {{Bürokratenspiel/Formulare/Anmerkung |nummer=28/2 |adressat=Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik |bezug=28/1 |inhalt=Sehr geehrte Mitglieder des Organs, geehrter Antragsteller obigen Antrages, in der jetzigen Form bin ich nicht gewillt, dem obigen Antrag zuzustimmen. Eine Geschäftsordnung unseres Institutes sollte viel umfassender sein und einige Punkte aus Ihrem Entwurf gehören dringlichst abgeändert. Im Anhang dieser Mitteilung lege ich Ihnen einen leicht variierten Entwurf für eine Geschäftsordnung vor. |unterschrift=[[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 22:25, 19. Dez. 2010 (NNZ) |anlage=<br /><div style="text-align:left;"> '''Geschäftsordnung des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik'''<br /> 1. Parteiorgane :(a) Die Parteiorgane sind Unterorgane des Institutes gemäß § 3.2 der Spielregeln. :(b) Erstes Parteiorgan ist der Institutsleiter mit einem Mitglied. :(c) Zweites Parteiorgan ist das Sekretariat mit ein bis zwei Mitgliedern. :(d) Drittes Parteiorgan ist der Parteivorstand mit ein bis drei Mitgliedern. :(e) Viertes Parteiorgan ist der Parteiausschuss mit ein bis drei Mitgliedern. :(f) Jedes Mitglied des Institutes kann zu Parteiorganen beitreten. :(g) Der Beitritt zu einem Parteiorgan ist als Maßnahme auf der Seite des Parteiorgans zu veröffentlichen. :(h) Der Institutsleiter darf nicht Mitglied des Parteivorstandes sein. :(i) Der Beitritt zum Parteivorstand oder zum Parteiausschuss ist einem Mitglied nicht gestattet, wenn sich dadurch für diese beiden Organe die gleiche Besetzung ergäbe. :(j) Jedes Parteiorgan soll nach dessen vollständiger Konstituierung ein Wahlprogramm erlassen, welches keine Geschäftsordnung darstellt, aber öffentlichkeitswirksam die wichtigsten Punkte und Grundsätze des Parteiorgans zusammenfasst. 2. Vorgänge :(a) Vorgänge, die an ein Parteiorgan gerichtet sind, sind auf dessen Seite vorzunehmen. Sämtliche Vorgänge sind mit einer eindeutigen zehnstelligen Nummer zu versehen, in der keine Ziffer mehrmals vorkommt. :(b) Abstimmungen und Beschlüsse innerhalb des Institutes ohne direkten Adressaten sind auf der allgemeinen Vorgangsseite des Instituts zur Veranschaulichung von Parteipolitik vorzunehmen. Diskussion oder interne Meinungsbildung kann im Diskussionsraum des Organs stattfinden. :(c) Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Institutsleiters, des Vorsitzenden oder des Sekretariates werden durch das Sekretariat bearbeitet. :(d) Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Parteivorstandes oder des Parteiausschusses können vom Institutsleiter oder vom Parteiausschuss bearbeitet werden. 3. Vorsitz :(a) Der Vorsitzende kann erst bestimmt werden, wenn alle vier Parteiorgane besetzt sind. :(b) Zur Bestimmung des Vorsitzenden schlägt der Institutsleiter einen Kandidaten vor, welcher Mitglied des Parteivorstandes sein muss. :(c) Ist ein Kandidat vorgeschlagen, hat das Sekretariat binnen zwei Tagen die Beglaubigung des Kandidaten bei einem der Hauptorgane zu beantragen. :(d) Kommt das Sekretariat seiner Pflicht innerhalb der vorgegebenen Frist nicht nach, so hat der Institutsleiter die Beglaubigung zu beantragen. :(e) Wird ein Beglaubigungsantrag vom zuständigen Hauptorgan nicht binnen zwei Tagen bearbeitet, so kann die Beglaubigung durch einen beliebigen Spielteilnehmer vorgenommen werden. :(f) Der Parteiausschuss kann einen beglaubigten Kandidaten mit einfacher Mehrheit zum Vorsitzenden wählen. 4. Auflösung :(a) Das Institut kann erst aufgelöst werden, wenn der Vorsitzende bestimmt ist und jedes der Parteiorgane ein Wahlprogramm erlassen hat. :(b) Zur Auflösung muss der Vorsitzende das Sekretariat anweisen, bei einem oder mehreren der Hauptorgane anzufragen, ob die Auflösung begrüßt würde. :(c) Nach Erhalt einer positiven Antwort hat der Parteiausschuss dem Parteivorstand den Auflösungswillen mitzuteilen. :(d) Der Parteiausschuss kann dann mit einfacher Mehrheit die Auflösung beschließen. :(e) Die Auflösung wird vom Institutsleiter vorgenommen. 5. Geschäftsordnung :(a) Diese Geschäftsordnung wird auf der Seite "Öffentlichkeitsarbeit" des Instituts veröffentlicht. :(b) Die Geschäftsordnung kann durch mehrheitlichen Beschluss des Parteiausschusses oder durch einstimmigen Beschluss des Parteivorstandes geändert werden. Ihre Gültigkeit erlischt gemäß der Spielregeln bei Auflösung des Organs.</div> }} {{Bürokratenspiel/Formulare/Stellungnahme |nummer=28/3 |adressat=Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik |bezug=28/2 |inhalt=Werter Kollege,<br />Ihr Vorschlag erscheint mir schlichtweg indiskutabel. Dass der Parteiausschuss nach seiner Information an den Parteivorstand die Auflösung vollziehen soll, ist nicht nur vollkommen unlogisch, sondern auch strategisch katastrophal.<br />Daher möchte ich dem Institut nunmehr einen komplett überarbeiteten Entwurf für eine Geschäftsordnung präsentieren. |unterschrift=[[Kamel:Kamelokronf|Kamelokronf]] 13:40, 20. Dez. 2010 (NNZ) |anlage=<br /><div style="text-align:left;"> '''Geschäftsordnung des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik'''<br /> 1. Parteiorgane :(a) Die Parteiorgane sind Unterorgane des Institutes gemäß § 3.2 der Spielregeln. :(b) Erstes Parteiorgan ist der Institutsleiter mit einem Mitglied. :(c) Zweites Parteiorgan ist das Sekretariat mit ein bis zwei Mitgliedern. :(d) Drittes Parteiorgan ist der Parteivorstand mit ein bis drei Mitgliedern. :(e) Viertes Parteiorgan ist der Parteiausschuss mit ein bis drei Mitgliedern. :(f) Jedes Mitglied des Institutes kann zu Parteiorganen beitreten. :(g) Der Beitritt zu einem Parteiorgan ist als Maßnahme auf der Seite des Parteiorgans zu veröffentlichen. :(h) Der Institutsleiter darf nicht Mitglied des Parteivorstandes sein. :(i) Der Beitritt zum Parteivorstand oder zum Parteiausschuss ist einem Mitglied nicht gestattet, wenn sich dadurch für diese beiden Organe die gleiche Besetzung ergäbe. :(j) Jedes Parteiorgan soll nach dessen vollständiger Konstituierung ein Wahlprogramm erlassen, welches keine Geschäftsordnung darstellt, aber öffentlichkeitswirksam die wichtigsten Punkte und Grundsätze des Parteiorgans zusammenfasst. 2. Vorgänge :(a) Vorgänge, die an ein Parteiorgan gerichtet sind, sind auf dessen Seite vorzunehmen. Sämtliche Vorgänge sind mit einer eindeutigen zehnstelligen Nummer zu versehen, in der keine Ziffer mehrmals vorkommt. :(b) Abstimmungen und Beschlüsse innerhalb des Institutes ohne direkten Adressaten sind auf der allgemeinen Vorgangsseite des Instituts zur Veranschaulichung von Parteipolitik vorzunehmen. Diskussion oder interne Meinungsbildung kann im Diskussionsraum des Organs stattfinden. :(c) Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Institutsleiters, des Vorsitzenden oder des Sekretariates werden durch das Sekretariat bearbeitet. :(d) Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Parteivorstandes oder des Parteiausschusses können vom Institutsleiter oder vom Parteiausschuss bearbeitet werden. 3. Vorsitz :(a) Der Vorsitzende kann erst bestimmt werden, wenn alle vier Parteiorgane besetzt sind. :(b) Zur Bestimmung des Vorsitzenden schlägt der Institutsleiter einen Kandidaten vor, welcher Mitglied des Parteivorstandes sein muss. :(c) Ist ein Kandidat vorgeschlagen, hat das Sekretariat binnen zwei Tagen die Beglaubigung des Kandidaten bei einem der Hauptorgane zu beantragen. :(d) Kommt das Sekretariat seiner Pflicht innerhalb der vorgegebenen Frist nicht nach, so hat der Institutsleiter die Beglaubigung zu beantragen. :(e) Wird ein Beglaubigungsantrag vom zuständigen Hauptorgan nicht binnen zwei Tagen bearbeitet, so kann die Beglaubigung durch einen beliebigen Spielteilnehmer vorgenommen werden. :(f) Der Parteiausschuss kann einen beglaubigten Kandidaten mit einfacher Mehrheit zum Vorsitzenden wählen. 4. Auflösung :(a) Das Institut kann erst aufgelöst werden, wenn der Vorsitzende bestimmt ist und jedes der Parteiorgane ein Wahlprogramm erlassen hat. :(b) Zur Auflösung muss der Vorsitzende das Sekretariat anweisen, bei einem oder mehreren der Hauptorgane anzufragen, ob die Auflösung begrüßt würde. :(c) Nach Erhalt einer positiven Antwort hat der Parteiausschuss dem Parteivorstand den Auflösungswillen mitzuteilen. :(d) Der Parteivorstand kann dann mit einfacher Mehrheit die Auflösung beschließen. :(e) Die Auflösung wird vom Institutsleiter vorgenommen. 5. Geschäftsordnung :(a) Diese Geschäftsordnung wird auf der Seite "Öffentlichkeitsarbeit" des Instituts veröffentlicht. :(b) Die Geschäftsordnung kann durch mehrheitlichen Beschluss des Parteiausschusses oder durch einstimmigen Beschluss des Parteivorstandes geändert werden. Ihre Gültigkeit erlischt gemäß der Spielregeln bei Auflösung des Organs.</div> }} {{Bürokratenspiel/Formulare/Abstimmung |nummer=28/4 |betreff=Inkraftsetzung der Geschäftsordnung des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik gemäß 28/3 |organ=Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik |stimmen= {{Bürokratenspiel/Stimmen/Ja|Endlich ein vernünftiger Vorschlag!|--[[Kamel:Kamelokronf|Kamelokronf]] 22:11, 20. Dez. 2010 (NNZ)}} {{Bürokratenspiel/Stimmen/Ja|Warum nicht? Eine bürokratische Bosheit ist auch drin. ;-)|-- [[Kamel:TM?!|TM?!]] 22:57, 20. Dez. 2010 (NNZ)}} {{Bürokratenspiel/Stimmen/Ja|Das soll so sein.|--[[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 23:36, 20. Dez. 2010 (NNZ)}} |ergebnis=Die Geschäftsordnung in der Form der Anlage des Vorgangs 28/3 ist angenommen. |unterschrift=[[Kamel:Kamelokronf|Kamelokronf]] 18:28, 21. Dez. 2010 (NNZ) }} {{Bürokratenspiel/Formulare/Beschluss |nummer=28/5 |bezug=28/4 |betreff=Geschäftsordnung des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik |inhalt=Gemäß obiger Abstimmung ist die in Vorgang 28/3 vorgelegte Geschäftsordnung einstimmig angenommen und tritt hiermit gemäß § 3.3 (b) der Spielregeln in Kraft. |organ=Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik, [[Kamel:Kamelokronf|Kamelokronf]] |unterschrift=[[Kamel:Kamelokronf|Kamelokronf]] 18:28, 21. Dez. 2010 (NNZ) }}
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