Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Vorgänge

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Die zentrale Vorgangsseite. Bitte §0 beachten!


Inhaltsverzeichnis

Nr. 1 vom 10.11.2010 – Antrag gemäß § 2 (d)[bearbeiten]

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: j-ntrg-1

Adressat: Aufsichtsrat

Antragsgegenstand: Sehr geehrter Aufsichtsrat,
hiermit stelle ich Antrag auf Erteilung einer Antragsberechtigung bezüglich meiner Person gemäß § 2(d).

Begründung: Oben genannte Berechtigung ist für ein bürokratisches Wirken meinerseits unverzichtbar.

Unterschrift, Datum: Mit bürokratischem Gruße, --J* 21:00, 10. Nov. 2010 (NNZ)

Tipp.pngDont.png
Dont.pngTipp.png
Genehmigung

Vorgangsnummer: j-ntrg-1/1

Genehmigter Vorgang: j-ntrg-1

Genehmigungstext: Vorstehender Antrag wird hiermit genehmigt, um ein qualitativ hochwertiges Spiel zu ermöglichen.

Einschränkungen: Obwohl ein exzellenter Bürokrat auch ohne Antragsberechtigung Wirken könnte. Es würde nur weniger Freude bereiten.

Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat, Kamelokronf

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 21:11, 10. Nov. 2010 (NNZ)

???
Anfrage

Vorgangsnummer: j-anfrg

Adressat: Aufsichtsrat

Anfrageinhalt: Sehr geehrter Mitbürokrat Kamelokronf,
leider kann ich Ihrem obigen Vorgang nicht entnehmen, worin genau die Einschränkungen Ihrer Genehmigung bestehen. Die Antwort in ganzen Sätzen wäre darüberhinaus wünschenswert.

Unterschrift, Datum: J* 21:17, 10. Nov. 2010 (NNZ)

Zur Beachtung
Mitteilung

Vorgangsnummer: j-anfrg/1

Adressat: J*

Bezug auf Vorgang: j-anfrg

Mitteilungsinhalt: Sehr geehrter J*,
Ich bitte um Verzeihung für die wenig exakte Beschreibung der Einschränkungen meinerseits. In der Anlage finden Sie die korrekte, ausführliche Darstellung der Einschränkungen zu meiner Genehmigung.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 21:28, 10. Nov. 2010 (NNZ)

Anlage

Einschränkungen: Dem Antragsteller ist es nicht gestattet, neunmalkluge Anfragen zur Antragsgenehmigung zu stellen.

Nr. 2 vom 10.11.2010 – Eintritt in das Organ Aufsichtsrat[bearbeiten]

Zur Beachtung
Mitteilung

Vorgangsnummer: 2

Adressat: Öffentlichkeit

Mitteilungsinhalt: Hiermit teile ich mit, dass ich gemäß § 1 (e) in das Organ Aufsichtsrat eintrete.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 21:02, 10. Nov. 2010 (NNZ)

Nr. 3 vom 11.11.2010 – Eintritt in das Organ Zentralrat der Paragraphenreiter[bearbeiten]

Zur Beachtung
Mitteilung

Vorgangsnummer: j-mttlg-1

Adressat: Personen gemäß § 1 (a) der Spielregeln

Mitteilungsinhalt: Bekannt gegeben wird hiermit, dass erstmalig in dieser Spielrunde ein Posten im Zentralrat der Paragraphenreiter durch mich besetzt werden wird.

Unterschrift, Datum: J* 21:12, 10. Nov. 2010 (NNZ)

Nr. 4 vom 10.11.2010 - Antrag auf Antragsberechtigung[bearbeiten]

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: 4

Adressat: Aufsichtsrat

Antragsgegenstand: Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates, hiermit beantrage ich gemäß §2(d) die Antragsberechtigung für mich als neuen Spielteilnehmer dieser neunten Runde des Bürokratenspieles.

Begründung: Ein qualitativ hochwertiges Spiel ist ohne meine uneingeschränkte Teilnahme, die auch das Stellen von Anträgen beinhalten sollte, kaum möglich. Als Beleg möge unter anderen dienen, dass ich Sieger der 8. Runde des Bürokratenspiels war und als solcher eine Bereicherung des Bürokratismus auch in dieser Runde sein könnte.

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 21:35, 10. Nov. 2010 (NNZ)

Irrelevant-Buerokratenspiel.png
Ablehnung

Vorgangsnummer: 4/1

Abgelehnter Vorgang: 4

Ablehnungstext: Sehr geehrtes Kamel Wanderdüne,
Zu einem Antrag auf Antragsberechtigung sind laut § 2 (d) Satz 4 nur Spielteilnehmer berechtigt. Als solcher gelten Sie gemäß § 1 (c) jedoch nicht. Daher kann ihr Antrag leider nicht genehmigt werden.

Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat, Kamelokronf

Bemerkung: Wenn Sie wirklich ein so toller Hecht sind, sollten Sie doch eigentlich mit einem Antragsberechtigungsantrag keine Probleme haben? Face-tongue.svg

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 21:44, 10. Nov. 2010 (NNZ)

Nr. 5 vom 10.11.2010 - Eintritt in das Organ Zentralrat der Paragraphenreiter[bearbeiten]

Zur Beachtung
Mitteilung

Vorgangsnummer: 5

Adressat: Alle am Bürokratenspiel teilnehmenden und nicht teilnehmenden oder teilnehmenden oder nicht teilnehmenden Kamele oder ähnliche Daseinsformen gemäß §1(a)

Mitteilungsinhalt: Bekannt gegeben wird hiermit, dass ich, Wanderdüne, hiermit in das Organ namens Zentralrat der Paragraphenreiter eintrete. Ich begrüße meinen Kollegen J* recht herzlich und freue mich auf die Zusammenarbeit.

Unterschrift, Datum: --Wanderdüne 21:40, 10. Nov. 2010 (NNZ)

???
Anfrage

Vorgangsnummer: 5-anf

Adressat: Wanderdüne

Anfrageinhalt: Sehr geehrter Mitbürokrat Wanderdüne,

Nach §2(c) ist jeder Spielteilnehmer berechtigt, ordnungsgemäße und regelgerechte Vorgänge auszuführen, soweit dem keine andere Vorschrift entgegensteht. Da Sie allerdings kein Spielteilnehmer gemäß §1(c) sind, möchte ich mir erlauben anzufragen, mit welcher Rechtsgrundlage Sie vorangehende Mitteilung ausgeführt haben. Fraglich ist auch, ob Sie berechtigt sind, Mitglied des Zentralrats zu werden, da §1(e) nur die Mitgliedschaft von Spielteilnehmern regelt. Im Sinne von §0 ist allerdings davon auszugehen, dass alles, was nicht explizit erlaubt ist, verboten ist. Demnach wäre Ihr Vorgang hinfällig.

Unterschrift, Datum: Kam-aeleon 10:32, 13. Nov. 2010 (NNZ)

Zur Beachtung
Mitteilung

Vorgangsnummer: 5-2

Adressat: Alle am Bürokratenspiel teilnehmenden und nicht teilnehmenden oder teilnehmenden oder nicht teilnehmenden Kamele oder ähnliche Daseinsformen gemäß §1(a)

Mitteilungsinhalt: Bekannt gegeben wird hiermit, dass ich, der Spielteilnehmer Wanderdüne, hiermit in das Organ namens Zentralrat der Paragraphenreiter eintrete. Ich begrüße meinen Kollegen J* recht herzlich und freue mich auf die Zusammenarbeit. Ich distanziere mich von obiger, nicht zutreffender Mitteilung des Nichtspielteilnehmers Wanderdüne, und trete erst hiermit eindeutig und beschlüsslich in das benannte Organ ein. Da der Nichtspielteilnehmer Wanderdüne als Nichtmitglied des Organs bisher keine Tätigkeiten getätigt hatte, ist ihm kein weiterer Regelverstoß als das Nichtzutreffen einer von ihm aufgestellten Behauptung vorzuwerfen, ich jedoch bin nun durch seine verfrühte Eintragung auf der Organseite durch diese Mitteilung regelgemäß eingetragen als Mitglied des Organs.

Unterschrift, Datum: --Wanderdüne 18:36, 13. Nov. 2010 (NNZ)

Nr. 6 vom 10.11.2010 - Antrag auf Anlegen neuer Seiten[bearbeiten]

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: zntrlrt-seiten-1

Adressat: Spielleiter

Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter,
hiermit beantrage ich, im Namen des Zentralrates der Paragraphenreiter folgende Seiten anlegen zu dürfen:

Begründung: Ohne diese Seiten ist eine effiziente *hust* Arbeit im Zentralrat der Paragraphenreiter nicht möglich.

Unterschrift, Datum: J* 21:49, 10. Nov. 2010 (NNZ)

Feststelltaste.jpg
Feststellung

Vorgangsnummer: zntrlrt-seiten-2

Betreff: Antrag zntrlrt-seiten-1

Feststellungstext: Obiger Antrag ist laut § 7 Satz 3 der Spielregeln genehmigt.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 11:04, 13. Nov. 2010 (NNZ)

Nr. 7 vom 10.11.2010: Antrag auf Antragsberechtigung[bearbeiten]

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: 01 ung

Adressat: Aufsichtsrat

Antragsgegenstand: In der vorbezeichneten Angelegenheit beantrage ich eine entsprechende Antragsgenehmigung.

Begründung: Um mein Aufgabenfeld zu erweitern, ist dies unabdingbar für meinen weiteren Werdegang.

Unterschrift, Datum: Ungott Sig ungott.gif 22:59, 10. Nov. 2010 (NNZ)

Irrelevant-Buerokratenspiel.png
Ablehnung

Vorgangsnummer: 01 ung/1

Abgelehnter Vorgang: 01 ung

Ablehnungstext: Sehr geehrtes Kamel Ungott,
Der Aufsichtsrat begrüßt Ihre Entscheidung, eine bürokratische Laufbahn einzuschlagen, außerordentlich. Leider kann ihr Antrag nicht genehmigt werden.

Begründung: Das Durchführen von Vorgängen gestattet § 2 (c) der Spielregeln nur Spielteilnehmern. Bei Ihnen handelt es sich um keinen Spielteilnehmer laut § 1 (c).

Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat, Kamelokronf

Bemerkung: Trösten Sie sich, auch versierte Bürokraten haben damit Ihre Schwierigkeiten (vgl. obige Vorgänge).

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 10:19, 11. Nov. 2010 (NNZ)

Nr. 8 vom 10.11.2010 - Antrag auf Anlegen neuer Seiten[bearbeiten]

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: zntrlrt-seiten-1

Adressat: Spielleiter

Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter,
hiermit beantrage ich, im Namen des Zentralrates der Paragraphenreiter folgende Seiten anlegen zu dürfen:

Begründung: Ohne diese Seiten ist eine effiziente *hust* Arbeit im Zentralrat der Paragraphenreiter nicht möglich.

Unterschrift, Datum: J* 21:49, 10. Nov. 2010 (NNZ)

Zur gefälligen
Beachtung
Anmerkung

Vorgangsnummer: zntrlrt-seiten-1/1

Bezug auf Vorgang: Akte 8, Vorgang zntrlt-seiten-1

Anmkerkungsinhalt: Die Vorgangsnummer obigen Antrages ist bereits anderweitig verwendet worden und stellt damit eine Ordnungswidrigkeit dar. Des Weiteren ist ein gleichlautender Antrag bereits genehmigt worden, womit hiesiger hinfällig wäre.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 11:04, 13. Nov. 2010 (NNZ)

Diese Form widerspricht §0 in höchstem Maße!
Ablehnung aufgrund von Formfehlern

Vorgangsnummer: 8/3

Abgelehnter Vorgang: zntrlrt-seiten-1 dieser Akte

Ablehnungstext: Der genannte Antrag wird auf formalen Gründen abgelehnt.

Begründung: Die wiederverwendung einer bereits verwendeten Vorgangsnummer ist zutiefst unbürokratisch und widerspricht somit in höchstem Maße § 0 Spielregeln. Zudem wurde ein gleichlautender Antrag bereits in Akte 6 gestellt ubnd bereits durch Fristablauf genehmigt.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter, TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 11:49, 13. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

Nr. 9 vom 10.11.2010 - Antrag auf Änderung der Spielregeln[bearbeiten]

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: zntrlrt-rglndrng-1

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter

Antragsgegenstand: Sehr geehrte Mitglieder des Zentralrates,
quasi als kleiner Zeitvertreib bis zur Genehmigung oben beantragten Seiten beantrage eine Änderung der Spielregeln. Näheres finden Sie im Anhang.

Begründung: Schnarch.

Unterschrift, Datum: J* 21:49, 10. Nov. 2010 (NNZ)

Anlage

§ 3.4.4 aktive Behörde bezüglich des Bürokratieabbaus (ABBA)

(a) Die aktive Behörde bezüglich des Bürokratieabbaus ist ein eigenständiges Organ. Sie darf mit ABBA abgekürzt werden und besteht aus maximal drei Mitgliedern.
(b) Aufgabe der Behörde ist es, Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie einzuleiten, zu überwachen und zu koordinieren.
(c) Kernkompetenz der Behörde ist es, konkrete Deregulierungsentwürfe zu erarbeiten, die sie, sofern ihre Geschäftsordnung nichts Anderes festlegt, auf der allgemeinen Vorgangsseite veröffentlicht. Welche Bedingungen ein Deregulierungsentwurf erfüllen muss, legt die Behörde per Geschäftsordnung fest.
(d) Deregulierungsentwürfe werden nach ihrer Fertigstellung von der Behörde bezüglich des Bürokratieabbaus per Mehrheitsbeschluss verabschiedet. Danach tritt das Genehmigungsverfahren für verabschiedete Deregulierungsentwürfe in Kraft.
(e) Nach Ablauf einer Frist von 48 Stunden ab Beginn des Genehmigungsverfahrens gilt ein Deregulierungsentwurf als validiert, sofern kein Veto gemäß Absatz (f) eingelegt wurde und die Behörde bezüglich des Bürokratieabbaus alle Anträge nach Absatz (g) entweder angenommen oder abgelehnt hat.
(f) Der Aufsichtsrat kann ein Veto gegen Deregulierungsentwürfe einlegen, deren Genehmigungsverfahren läuft.
(g) Jedes Organ kann eine Änderung eines Deregulierungsentwurfes, dessen Genehmigungsverfahren läuft, bei der Behörde bezüglich des Bürokratieabbaus beantragen. In diesem Falle verlängert sich die Frist nach Absatz (e) um je 24 Stunden.
(h) Die Behörde bezüglich des Bürokratieabbaus bringt validierte Deregulierungsentwürfe beim Zentralrat vor und beantragt dort die zugehörigen Regeländerungen, über die der Zentralrat innerhalb von drei Werktagen zu entscheiden hat. Die Verpflichtung entfällt, falls der Zentralrat zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht beschlussfähig ist.
(i) Der Zentralrat kann eine Verlängerung der Frist nach Absatz (h) beim Aufsichtsrat beantragen. Je Antrag darf der Aufsichtsrat die Frist um maximal 1234 Minuten verlängern.
Abstimmung
Stimmgabel.jpg

Vorgangsnummer: zntrlrt-rglndrng-1-1

Abstimmungsgegenstand: zntrlrt-rglndrng-1

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Nönö.gif Dagegen! Sehr geschätzter Mitbürokrat J*, anscheinend ist es Ihnen vollkommen unklar, was der Sinn des Bürokratenspieles ist. Ein klareres Nein als zu einer Behörde, die sich tatsächlich mit etwas so Ketzerischem wie Bürokratieabbau beschäftigt, und noch dazu aktiv ist, kann es gar nicht geben, noch dazu, wenn als Begründung mit der Interjektion "Schnarch" keinerlei Erkenntnisgewinn dargeboten wird. --Wanderdüne 18:43, 13. Nov. 2010 (NNZ)

Nönö.gif Geradezu unverschämt, einen solchen Antrag auch nur zu erdenken! Wer immer ihn gestellt hat, kann nicht bei klarem Verstand gewesen sein. Selbstverständlich abgelehnt. --J* 23:08, 13. Nov. 2010 (NNZ)


Nr. 10 vom 11.11.2010: Zur gefälligen Kenntnisnahme[bearbeiten]

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Kenntnisnahme

Vorgangsnummer: 01 ung

Adressat: Aufsichtsrat

Bezug auf Vorgang: 01 ung/01

Information: Es wird mitgeteilt, dass der Eintrag als Spielteilnehmer nunmehr vorgenommen wurde. Ich darf Sie daher bitten, die Angelegenheit erneut zu bearbeiten.

Unterschrift, Datum: Ungott Sig ungott.gif 14:25, 11. Nov. 2010 (NNZ)

Zur gefälligen
Beachtung
Anmerkung

Vorgangsnummer: j-nmrkng-ung-1

Anmkerkungsinhalt: Sehr geehrte Mitbürokratin Ungott,
auch wenn ich nicht entscheidungsbefugt in dieser Angelegenheit bin, möchte ich doch anmerken, dass die doppelte Vergabe derselben Vorgangsnummer (01 ung) nach § 0 der Spielregeln unzulässig ist. Des Weiteren ist es üblich, die erneute Bearbeitung eines Antrags anzufordern, indem, je nach Situation, entweder die Ablehnung des Antrags angefochten, oder der Antrag erneut dem zuständigen Organ formal vorgelegt wird.

Unterschrift, Datum: mit bürokratischem Gruße, J* 14:53, 11. Nov. 2010 (NNZ)

Zur gefälligen
Beachtung
Anmerkung

Vorgangsnummer: 01 ung/b/1

Adressat: Ungott & J*

Bezug auf Vorgang: "Kenntnisnahme 01 ung" & j-nmrkng-ung-1

Anmkerkungsinhalt: Sehr geehrter Mitbürokrat ach nein, sind ja nur Zentralratsmitarbeiter äh -glied J*,
Zunächst wende ich mich an Ihre Wenigkeit und spreche meine Missbilligung aus, in eindeutig an den Aufsichtsrat gerichtete Akten einzugreifen. Dass Sie dabei in der Tat äußerst kompetent, höflich und hilfreich vorgegangen sind, spielt dabei nicht die geringste Rolle.

Sehr geehrte Mitbürokratin Ungott,
Nach dem Eingriff besagten Subjektes in das Aktengeschehen bleibt mir nur noch mitzuteilen, dass der Aufsichtsrat in der Tat über eine Neueinreichung des Antrages 01 ung erfreut wäre. Bei einer Neubearbeitung des bereits vorliegenden Antrages müsste der Sachbearbeiter den Antrag quasi gedanklich durch die vierte Dimension reisen lassen und sich vorstellen, der Vorgang wäre zum jetzigen Zeitpunkt gestellt worden. Der dazu nötigen Fantasie haben sich die gewissenhaften Bürokraten unseres Organes jedoch schon zu Anfang ihrer Laufbahn restlos entledigt. Beachten Sie bitte auch § 2 (f) der Spielregeln.
Zudem erscheint dem Unterzeichnenden das Formular "Kenntnisnahme" für obige Mitteilung ungünstig gewählt. Wie gesagt, Fantasie.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 15:16, 11. Nov. 2010 (NNZ)

Nr. 12 vom 13.11.2010 – Antrag auf Antragsberechtigung[bearbeiten]

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Antrag

Vorgangsnummer: 12/1

Adressat: Aufsichtsrat

Antragsgegenstand: Sehr geehrter Aufsichtsrat,
Ich beantrage hiermit gemäß § 2 (d) meine Berechtigung zum Stellen von Anträgen.

Begründung: Das Spielgeschehen stockt nach den ersten Spieltagen bereits. Um die ordentlich-bürokratische Grundordnung sichern zu können, sollten den vorhandenen Spielteilnehmern alle Möglichkeiten offengestellt werden.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 09:27, 13. Nov. 2010 (NNZ)

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Genehmigung

Vorgangsnummer: 12/2

Genehmigter Vorgang: 12/1

Genehmigungstext: Sehr geehrter Spielteilnehmer,
Nach umfangreicher Prüfung Ihrer bürokratischen Laufbahn und Vorkenntnisse ist der Aufsichtsrat zu dem Schluss gekommen, dass es für ihn und alle anderen Spielteilnehmer eine außerordentliche Ehre ist, Sie in den Reihen der antragsberechtigten Spielteilnehmer der 9. Runde begrüßen zu dürfen.

Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat, Kamelokronf 09:27, 13. Nov. 2010 (NNZ)

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 09:27, 13. Nov. 2010 (NNZ)

Nr. 13 vom 13.11.2010 – Antrag auf Seiten für den Aufsichtsrat[bearbeiten]

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Antrag

Vorgangsnummer: 13/1

Adressat: Spielleiter

Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter,
Hiermit beantrage ich gemäß § 7 der Spielregeln das Anlegen von Seiten für den Aufsichtsrat. Die einzelnen Seitentitel sind in der Anlage beigefügt.

Begründung: Der Aufsichtsrat als Hauptorgan sollte über eigene Räume verfügen, sonst wird es auf der allgemeinen Vorgangsseite schnell ziemlich voll.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 09:27, 13. Nov. 2010 (NNZ)

Tipp.png
Genehmigung

Vorgangsnummer: 13/1

Genehmigter Vorgang: 13/2

Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 11:44, 13. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

Nr. 14 vom 13.11.2010 – Antrag auf Regeländerung (Geheimdienst)[bearbeiten]

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Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: 14/1

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter

Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
Hiermit beantrage ich gemäß § 3.1 (c) und § 4 der Spielregeln die Gründung eines neuen Organes durch die Hinzufügung eines entsprechenden Regeltextes. Der genaue beantragte Regeltext ist in der Anlage beigefügt.

Begründung: Im Bürokratenspiel ist es möglich und sicherlich auch sinnvoll, geheime und vertrauliche Vorgänge und Seiten zu erstellen. Allerdings besteht hier die Gefahr, dass an solchen unkontrollierbaren Stellen bürokratiearme oder sogar antibürokratische Inhalte entstehen. Um die Bürokratie gemäß § 0 zu sichern und spielinterne Verschwörungen abzuwenden, sollte der Geheimdienst gegründet werden.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 09:27, 13. Nov. 2010 (NNZ)

Anlage

§3.4.4 Geheimdienst

(a) Der Geheimdienst ist ein Organ zur Kontrolle absoluter Bürokratie auch an jenen Stellen, die für den herkömmlichen Bürokraten nicht kontrollierbar sind, und soll spielinternen Verschwörungen vorbeugen. Dazu besitzen seine Mitglieder bestimmte Sonderrechte.
(b) Den Mitgliedern des Geheimdienstes ist es gestattet, sämtliche Inhalte des Bürokratenspiels zu lesen. Dies gilt ausdrücklich auch für Seiten und Vorgänge, die als geheim, vertraulich und/oder privat gekennzeichnet sind.
(c) Liest ein Mitglied des Geheimdienstes einen als geheim, vertraulich und/oder privat gekennzeichneten Vorgang oder eine solche Seite, so unterliegt er einer strengen Schweigepflicht über dessen bzw. deren Inhalt.
(d) Einzige Ausnahme von der Schweigepflicht des Geheimdienstes ist das Ausstellen eines eingeforderten Berichtes. Der Aufsichtsrat kann in freier Entscheidung Berichte zur Einhaltung der Bürokratie vom Geheimdienst einfordern. Diese Berichte sind streng vertraulich und dürfen nur von Mitgliedern des Aufsichtsrates eingesehen werden.
(e) Bei der der Ausstellung eines Berichtes gemäß (d) hat der Geheimdienst sämtliche Namen von Spielteilnehmern und Organen unkenntlich zu machen.
(f) Ist der Geheimdienst mit nur einem oder mit keinem Mitglied besetzt, so kann jeder Spielteilnehmer durch nicht formlose Mitteilung Mitglied werden. Dabei ist es ihm gestattet, seinen Namen unkenntlich zu machen.
(g) Ist der Geheimdienst mit zwei oder mehr Mitgliedern besetzt, so geschieht die Aufnahme neuer Mitglieder auf Antrag an den Geheimdienst, sofern dessen Geschäftsordnung nichts Gegenteiliges vorschreibt.
(h) Die maximale Mitgliederzahl kann durch die Geschäftsordnung des Geheimdienstes festgelegt und muss nicht veröffentlicht werden.
(i) Mitgliedern des Geheimdienstes ist es gestattet, in öffentlichen Vorgängen, die sie als solche ausweisen oder die den Verdacht auf Mitgliedschaft im Geheimdienst erregen könnten, ihren Namen zu verschlüsseln oder unkenntlich zu machen.
(j) Dem Geheimdienst ist es gestattet, die Angaben auf der Organseite gemäß § 3.1 (d) zu verschlüsseln und/oder unkenntlich zu machen.
(k) Stimmen zwei oder mehr Spielteilnehmer für einen entsprechenden Antrag, so kann der Spielleiter den Geheimdienst auflösen.
Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.
In Bearbeitung

Vorgangsnummer: 14/2

Bezug: Antrag Nr. 14/1

Information: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter

Bemerkung: Der Zentralrat der Paragraphenreiter berät gerade noch darüber, ob eine Abstimmung über diesen Vorschlag zu sensibel ist, um sie öffentlich zu machen, und ob es nicht der zukünftigen Arbeit des Geheimdienstes widerläuft, in tatsächlich zu genehmigen.

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 18:51, 13. Nov. 2010 (NNZ)

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Interne Mitteilung


Achtung: Diese Nachricht darf nur vom angegebenen Adressaten gelesen werden. Anderen Personen ist die Einsicht strikt untersagt.

Vorgangsnummer: 14/3

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter

Bezug auf Vorgang: 14/2

Mitteilungsinhalt: Sehr geehrter Zentralrat,
Ihr Einwand ist in der Tat nicht ganz von der Hand zu weisen. Ich rege daher an, die Abstimmung über den Antrag zu schwärzen, und ebenso mit dem Regeltext zu verfahren, sofern er genehmigt wird.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 19:30, 14. Nov. 2010 (NNZ)

Zur gefälligen
Beachtung
Anmerkung

Vorgangsnummer: 14/4

Anmkerkungsinhalt: Sehr geehrte Mitbürokraten,
obiger Vorgang von Kamelokronf erregt bei mir den Verdacht, dass das beantragte Organ bereits existiert und durch diesen Antrag lediglich legitimiert werden soll.

Nichtsdestotrotz halte ich die Einrichtung eines Geheimdienstes für sinnvoll. Um sicherzustellen, dass die Regelungen nicht aufgrund der schlechten Nachprüfbarkeit einer Mitgliedschaft im Geheimdienst von Nicht-Geheimdienstmitgliedern missbraucht werden, sollte der Geheimdienst verpflichtet werden, alle diejenigen Kamele aufzulisten, die nicht Mitglied im Geheimdienst sind. Auf diese Weise bleiben die Mitglieder des Geheimdienstes unkenntlich bei gleichzeitiger Vermeidung unerlaubter Ausübung der den Geheimdienstmitgliedern vorbehaltenen Rechte.

Die Neueinreichung des Antrags unter Einbindung eines solchen Mechanismus könnte die Annahme-Chancen des Vorschlags u.U. begünstigen.

Unterschrift, Datum: J* 11:31, 15. Nov. 2010 (NNZ)

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: 14/5

Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter

Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
Hiermit reiche ich meinen Antrag gemäß § 2 (f) Satz 2 bis 4 der Spielregeln in geänderter Form erneut ein. Auf Ihre Anregung hin habe ich einen Absatz zum beantragten Regeltext hinzugefügt, der den Geheimdienst zur Auflistung von Nichtmitgliedern verpflichtet.

Begründung: Ihr Einwand schien dem Antragsteller nachvollziehbar.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 17:00, 15. Nov. 2010 (NNZ)

Anlage

§3.4.4 Geheimdienst

(a) Der Geheimdienst ist ein Organ zur Kontrolle absoluter Bürokratie auch an jenen Stellen, die für den herkömmlichen Bürokraten nicht kontrollierbar sind, und soll spielinternen Verschwörungen vorbeugen. Dazu besitzen seine Mitglieder bestimmte Sonderrechte.
(b) Den Mitgliedern des Geheimdienstes ist es gestattet, sämtliche Inhalte des Bürokratenspiels zu lesen. Dies gilt ausdrücklich auch für Seiten und Vorgänge, die als geheim, vertraulich und/oder privat gekennzeichnet sind.
(c) Liest ein Mitglied des Geheimdienstes einen als geheim, vertraulich und/oder privat gekennzeichneten Vorgang oder eine solche Seite, so unterliegt er einer strengen Schweigepflicht über dessen bzw. deren Inhalt.
(d) Einzige Ausnahme von der Schweigepflicht des Geheimdienstes ist das Ausstellen eines eingeforderten Berichtes. Der Aufsichtsrat kann in freier Entscheidung Berichte zur Einhaltung der Bürokratie vom Geheimdienst einfordern. Diese Berichte sind streng vertraulich und dürfen nur von Mitgliedern des Aufsichtsrates eingesehen werden.
(e) Bei der der Ausstellung eines Berichtes gemäß (d) hat der Geheimdienst sämtliche Namen von Spielteilnehmern und Organen unkenntlich zu machen.
(f) Ist der Geheimdienst mit nur einem oder mit keinem Mitglied besetzt, so kann jeder Spielteilnehmer durch nicht formlose Mitteilung Mitglied werden. Dabei ist es ihm gestattet, seinen Namen unkenntlich zu machen.
(g) Ist der Geheimdienst mit zwei oder mehr Mitgliedern besetzt, so geschieht die Aufnahme neuer Mitglieder auf Antrag an den Geheimdienst, sofern dessen Geschäftsordnung nichts Gegenteiliges vorschreibt.
(h) Die maximale Mitgliederzahl kann durch die Geschäftsordnung des Geheimdienstes festgelegt und muss nicht veröffentlicht werden.
(i) Mitgliedern des Geheimdienstes ist es gestattet, in öffentlichen Vorgängen, die sie als solche ausweisen oder die den Verdacht auf Mitgliedschaft im Geheimdienst erregen könnten, ihren Namen zu verschlüsseln oder unkenntlich zu machen.
(j) Dem Geheimdienst ist es gestattet, die Angaben auf der Organseite gemäß § 3.1 (d) zu verschlüsseln und/oder unkenntlich zu machen.
(k) Um Missbrauch der Sonderrechte zu verhindern, ist der Geheimdienst verpflichtet, eine Liste der Nichtmitglieder zu führen. Nichtmitglieder sind Spielteilnehmer, die nicht Mitglieder des Geheimdienstes sind. Diese darf in einem Aktualitätsrückstand von höchstens 12 Stunden sein.
(l) Stimmen zwei oder mehr Spielteilnehmer für einen entsprechenden Antrag, so kann der Spielleiter den Geheimdienst auflösen.
Diese Form widerspricht §0 in höchstem Maße!
Ablehnung aufgrund von Formfehlern

Vorgangsnummer: 32

Abgelehnter Vorgang: 14/5

Ablehnungstext: Die Form des Antrags entspricht nicht den gültigen Spielregeln, der Geschäftsordnung des bearbeitenden Organs oder weiteren, ergänzenden Regelungen. Dies hat eine sofortige Ablehnung des Antrags zur Folge.

Begründung: Obiger Änderungsantrag wurde nach der Annahme der Geschäftsordnung ZAuBeR des Zentralrates gestellt und fällt daher unter ihre Gültigkeit. Die Vorgangsnummer 14/5 ist damit inkorrekt.

Unterschrift, Datum: J* 23:11, 15. Nov. 2010 (NNZ)

Nr. 15 vom 13.11.2010 – Antrag auf Antragsberechtigung gemäß § 2 Abs. (c) Spielregeln[bearbeiten]

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: 15/1

Adressat: Aufsichtsrat

Antragsgegenstand: Sehr geehrte Aufsichtsratsmitgliederinnen und Aufsichtsratsmitglieder, hiermit beantrage ich für mich die Antragsberechtigung gemäß § 2 Abs. (c) Spielregeln.

Begründung: Da die Antragsberechtigung die Ausnutzung der unzähligen Feinheiten dieser unserer Bürokratie erst ermöglicht, halten ich sie für eine Spielteilnahme meinerseits für unabdingbar.

Unterschrift, Datum: TM?! 11:13, 13. Nov. 2010 (NNZ)

Tipp.png
Genehmigung

Vorgangsnummer: 15/2

Genehmigter Vorgang: 15/1

Genehmigungstext: Sehr geehrteR AntragstellerIn,
Auch wenn sich in unserem Organ derzeit keine Mitgliederinnen befinden, begrüßt der Aufsichtsrat Ihre hyperkorrekte Anredeform im Sinne von § 0. Ihr Antrag ist im Übrigen hiermit genehmigt.

Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat, Kamelokronf

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 11:19, 13. Nov. 2010 (NNZ)

Nr. 16 vom 13.11.2010 Beitritt zum Spielleiter gemäß § 1 Abs. (e) Spielregeln[bearbeiten]

Zur Beachtung
Mitteilung

Vorgangsnummer: 16/1

Adressat: Alle kameloiden und nicht-kameloiden Lebensformen, die am Spiel teilnehmen und/oder nicht teilnehmen

Mitteilungsinhalt: Hiermit trete ich gemäß § 1 Abs. (e) Spielregeln dem Organ Spielleiter gemäß § 3.4.1 Spielregeln bei.

Unterschrift, Datum: TM?! 11:39, 13. Nov. 2010 (NNZ)

Feststelltaste.jpg
Feststellung

Vorgangsnummer: 16/2

Adressat: Spielteilnehmer TM?! oder an der Logik interessierte Kamele

Betreff: Logikproblematik

Feststellungstext: Hey TM?!, altes Haus! Sie werden wohl feststellen, dass ich Ihnen die Ehrenanrede "Euer Ehren" verwehre, und das aus gutem Grund. Da sich obige Mitteilung gemäß des Satzes vom ausgeschlossenen Widerspruch an keine Lebensform richtet, und alle Spielteilnehmer gemäß §1(a) Lebensformen sind, ist niemand in Kenntnis darüber gesetzt worden, dass Sie, Kollege, sich als Spielleiter betrachten. Ich sehe nur vorübergehend davon ab, sämtliche Ihrer Vorgänge anzufechten und erbitte Sie, darüber nachzudenken, ob eine Logik, in der es neben wahr und falsch noch einen dritten Wahrheitswert gibt, mit Ihrem Gehirn vereinbar ist.

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 21:27, 16. Nov. 2010 (NNZ)

Zur gefälligen
Beachtung
Anmerkung

Vorgangsnummer: 16/3

Adressat: Wanderdüne

Bezug auf Vorgang: 16/2

Anmkerkungsinhalt: Werter Herr Mitbürokrat, § 1 Abs. (e) Spielregeln schreibt ledeglich vor, dass der Beiritt durch einen selbstständigen Vorgang des Teilnehmers zu geschehen habe. Eine Mindestanzahl für die Adressaten des Vorgangs wird hingegen nicht festgelegt, somit widerspricht es nicht den Spielregeln, wenn die Menge der Adressaten gleich der leeren Menge sein sollte. Spielteilnehmer, die nicht zu den Adressaten zählen, können die Organbesetzung jederzeit anhand der Liste auf Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe nachvollziehen, sodass in diese Richtung auch kein Mitteilungsbedarf besteht. Es steht ihn aber selbstverständlich frei, beim Spielleiter eine offizielle Regelauslegung zu beantragen, so Ihnen dies erforderlich erscheint.

Unterschrift, Datum: TM?! 21:57, 16. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

Nr. 17 vom 13.11.2010 – Beschluss der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates[bearbeiten]

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Beschluss

Vorgangsnummer: 17/1

Grundlage: Spielregeln § 3 (a)

Betreff: Beschluss der Geschäftsordnung des Aufsichtrates

Beschlusstext: Der Aufsichtsrat gibt sich hiermit die im Anhang befindliche Geschäftsordnung. Sie ist ab sofort gültig.

Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat, vertreten durch einziges Mitglied Kamelokronf

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 12:24, 13. Nov. 2010 (NNZ)

Anlage
Geschäftsordnung Eines Neuen, Innovativen Aufsichtsrates Leistungsfähiger, Intelligenter, Tatkräftiger, Ästimierter Teilnehmer (GENIALITÄT)

Idee 1 – Vorbringungen

[Geistesblitz a] An den Aufsichtsrat gerichtete Vorgänge sind auf der Vorgangsseite des Aufsichtsrates zu stellen.
[Geistesblitz b] Für jede Angelegenheit ist eine separate Akte einzurichten. Der Aktentitel besteht aus einer eindeutigen, fortlaufenden, zweistelligen Aktennummer und einem eindeutigen Betreff.
[Geistesblitz c] Vorbringungen an den Aufsichtsrat haben eine eindeutige Vorgangsnummer zu tragen. Die Vorgangsnummer besteht aus der Quersumme der Aktennummer, einem beliebigen Unicode-Zeichen als Trennmarke und einem innerhalb der Akte rücklaufenden Großbuchstaben, beginnend bei Z. Als Trennmarke nicht zulässig sind Buchstaben und Ziffern.
[Geistesblitz d] Die gerechtfertigte Ablehnung von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des Aufsichtsrates kann jedes Mitglied selbstständig durchführen. Meint ein Mitglied, dass eine Anfechtung oder Beschwerde nicht rechtmäßig abgelehnt werden kann, so ist über sie per Beratung und Abstimmung zu entscheiden.

Idee 2 – Ämter

Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann sich per Antrag auf ein organinternes Amt seiner Wahl bewerben. Ein solches Amt kann er dabei auch frei erfinden. Stimmen alle Mitglieder des Aufsichtsrates zu, erhält der Antragsteller das Amt.

Idee 3 – Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates kann jederzeit durch Mehrheitsbeschluss seiner Mitglieder abgeändert werden.

Nr. 18 vom 13.11.2010 - Antrag auf Antragsberechtigung[bearbeiten]

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Antrag

Vorgangsnummer: 18.1

Adressat: Aufsichtsrat

Antragsgegenstand: Sehr geehrte Aufsichtsratsmitgliederinnen und Aufsichtsratsmitglieder, hiermit beantrage ich für mich die Antragsberechtigung gemäß § 2(c) der Spielregeln.

Begründung: Da ich nun nicht nur Spielteilnehmer, sondern auch Mitglied im Zentralrat der Paragraphenreiter bin und nun bewiesen habe, dass ich die Tücken der neuen Spielregeln sogar verstehen kann - und sei es im zweiten Anlauf - ist es für meine vollständige Aufnahme in dieses Bürokratenspiel notwendig, Anträge stellen zu dürfen.

Unterschrift, Datum: --Wanderdüne 18:51, 13. Nov. 2010 (NNZ)

Diese Form widerspricht §0 in höchstem Maße!
Ablehnung aufgrund von Formfehlern

Vorgangsnummer: 18.2

Abgelehnter Vorgang: 18.1

Ablehnungstext: Sehr geehrter Antragsteller,
Ihr Antrag wird wegen Formfehlern abgelehnt.

Begründung: Der Vorgang verstößt gegen die GENIALITÄT, Idee 1, Geistesblitz a bis d.

Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat, Kamelokronf

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 19:20, 13. Nov. 2010 (NNZ)

Nr. 19 vom 13.11.2010 – Antrag auf Seiten für den Aufsichtsrat[bearbeiten]

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Antrag

Vorgangsnummer: 19/1

Adressat: Spielleiter

Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter, hiermit beantrage ich gemäß § 7 der Spielregeln das Anlegen der in der Anlage aufgeführten Seiten für den Spielleiter.

Begründung: Der Spielleiter als Hauptorgan sollte über eigene Seiten verfügen, um die allgemeine Vorgangsseite zu entlasten und die unbürokratische Übersichtlichkeit der linearen Darstellung zugunsten der bürokratische Ordnung vieler einzelner Vorgangsseiten zu reduzieren.

Unterschrift, Datum: TM?! 22:20, 13. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

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Genehmigung

Vorgangsnummer: 19/2

Genehmigter Vorgang: 19/1

Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter, TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 22:22, 13. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

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Beschwerde

Vorgangsnummer: 19/3

Adressat: Spielleiter

Beschwerdegrund: Betrügerische Irreführung in Akte 19

Genauere Angaben: Euer Ehren!
Bürokrat TM?! versucht, durch eine irreführende Aktenüberschrift ("Seiten für den Aufsichtsrat") die Antragsgenehmigung zu erschleichen. Ich ersuche den Spielleiter, die Genehmigung schnellstmöglich zurückzuziehen.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 22:25, 13. Nov. 2010 (NNZ)

Sofortiger Rückzug
Rückzug

Vorgangsnummer: 19/4

Zurückgezogener Vorgang: 19/2

Rückzugstext: Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.

Begründung: Da die Akte in irreführender Weise beschriftet wurde, um den Spielleiter zu täuschen, ist die Genehmigung des Antrags unrechtmäßig zustande gekommen und wird zurückgezogen.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter, TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 22:38, 13. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

Diese Form widerspricht §0 in höchstem Maße!
Ablehnung aufgrund von Formfehlern

Vorgangsnummer: 19/5

Abgelehnter Vorgang: 19/1

Ablehnungstext: Der Antrag wird aus formalen Gründen mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Die Akte ist in irreführender Weise beschriftet.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter, TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 22:38, 13. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

Nr. 20 vom 13.11.2010 – Antrag auf Seiten für den Spielleiter[bearbeiten]

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Antrag

Vorgangsnummer: 20/1

Adressat: Spielleiter

Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter, hiermit beantrage ich gemäß § 7 der Spielregeln das Anlegen der in der Anlage aufgeführten Seiten für den Spielleiter.

Begründung: Der Spielleiter als Hauptorgan sollte über eigene Seiten verfügen, um die allgemeine Vorgangsseite zu entlasten und die unbürokratische Übersichtlichkeit der linearen Darstellung zugunsten der bürokratische Ordnung vieler einzelner Vorgangsseiten zu reduzieren.

Unterschrift, Datum: TM?! 22:39, 13. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

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Genehmigung

Vorgangsnummer: 20/2

Genehmigter Vorgang: 20/1

Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter, TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 22:41, 13. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

Sofortiger Rückzug
Rückzug

Vorgangsnummer: 20/3

Zurückgezogener Vorgang: 20/1

Rückzugstext: Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.

Begründung: Ich habe versehentlich die falschen Seiten beantragt. Da es sich beim Spielleiter um ein Organ handelt, muss sich seine Seite gemäß Rahmenregeln unter Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe/Spielleiter befinden.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 20:56, 15. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

Sofortiger Rückzug
Rückzug

Vorgangsnummer: 20/4

Zurückgezogener Vorgang: 20/2

Rückzugstext: Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.

Begründung: Die Genehmigung ist somit gegenstandslos geworden.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 20:57, 15. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

Nr. 21 vom 14.11.2010 – Festlegung einer Geschäftsordnung für den Spielleiter[bearbeiten]

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Beschluss

Vorgangsnummer: 21/1

Betreff: Festlegung der Spielleiter-Geschäftsordnung und -Leitlinie (SpieGeL) als Geschäftsordnung des Spielleiters

Beschlusstext: Die im Anhang angefügte Spielleiter-Geschäftsordnung und -Leitlinie (SpieGeL) wird hiermit durch den Spielleiter als seine Geschäftsordnung angenommen und bekannt gemacht.

Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!

Unterschrift, Datum: TM?! 01:03, 14. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter

Anlage

Artikel 1: Allgemeines

§ 1: Der Spielleiter ist ein Hauptorgan gemäß Spielregeln.

§ 2: Der Spielleiter besteht aus einem Mitglied, das zugleich Vorsitzender des Spielleiters ist.

§ 3: Der Vorsitzende des Spielleiters darf ebenfalls als Spielleiter bezeichnet werden, soweit hieraus keine Gefahr einer Verwechselung von Organ und Amt hervorgeht.

Artikel 2: Haupttätigkeit des Spielleiters

§ 1: Haupttätigkeiten des Spielleiters sind diejenigen Tätigkeiten des Spielleiters, für die er gemäß der Spielregeln zuständig ist.

§ 2: Soweit nicht die Spielregeln für eine bestimmte Tätigkeit etwas anderes vorschreiben, kann der Spielleiter im Rahmen der Haupttätigkeiten sowohl auf Antrag, als auch von Amts wegen ohne vorherige Beantragung tätig werden.

Artikel 3: Nebentätigkeiten des Spielleiters

§ 1: Auf Antrag kann der Spielleiter auch andere Tätigkeiten übernehmen, soweit dies wieder gegen die Spielregeln noch gegen diese SpieGeL verstößt.

§ 2: Im Rahmen das § 1 darf der Spielleiter keine Tätigkeit durchführen, die zu den Haupttätigkeiten eines anderen Organs gehört, es sei denn die Durchführung durch das zuständige Organ ist ausnahmsweise nicht möglich, was im Antrag hinreichend zu begründen ist.

§ 3:Die Einschränkungen des § 2 gelten nicht, wenn das zuständige Organ der ausnahmsweisen Bearbeitung der Angelegenheit zugestimmt hat oder die Geschäftsordnung des Organs eine Bearbeitung durch den Spielleiter explizit gestattet.

§ 4: Ein Anspruch auf Durchführung einer Nebentätigkeit durch den Spielleiter besteht nicht; Anträge gemäß § 1 können durch den Spielleiter ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

Artikel 4: Durchführung

§ 1: Anträge an den Spielleiter sind ausschließlich auf der eigenen Vorgangsseite des Spielleiters einzureichen. Dies gilt auch für andere, direkt an den Spielleiter gerichtete Vorgänge. Sollte die Vorgangsseite des Spielleiters ausnahmsweise nicht zur Verfügung stehen, so dürfen an den Spielleiter gerichtete Anträge und andere Vorgänge ausnahmsweise auf der Allgemeinen Vorgangsseite eingereicht werden.

§ 2: Der Spielleiter ist berechtigt durch Beschluss einen Aktenplan anzulegen, sowie einen bestehenden Aktenplan abzuändern oder aufzuheben. Der zur Zeit gültige Aktenplan ist zu veröffentlichen.

§ 3: Für jedes auf der Vorgangsseite des Spielleiters eingereichte eigenständige Anliegen ist eine eigene Akte (Zwischenüberschrift) mit einer sinnvollen Bezeichnung anzulegen.

§ 4: Jede Akte hat ein einmaliges Aktenzeichen zu tragen, das sich wie folgt zusammensetzt:

(a) Der das Aktenplankennzeichen für diejenige Kategorie des Aktenplans, in die der Inhalt der Akte (bzw. des Vorgangs, für den die Akte angelegt wird) am besten passt, gefolgt von einem Strich (-),
(b) einer Zahl, die für die erste Akte des jeweiligen Jahres in der jeweiligen Kategorie des Aktenplans ist und sich für jede weiter Akte der gleichen Kategorie des gleichen Jahres um 1 erhöht, gefolgt von einem Schrägstrich (/),
(c) der (vierstelligen) Jahreszahl

§ 5: Ist zur Zeit kein gültiger Aktenplan vorhanden, so ist statt des Aktenplankennzeichens ein X zu verwenden.

§ 6: Der Spielleiter hat das Recht, nicht dem Schema gemäß § 4 entsprechende Aktennummern so abzuändern, dass sie dem Schema entsprechen.

§ 7: Der Spielleiter ist berechtigt, in keine oder in die falsche Akte eingeordnete Vorgänge in die richtige Akte einzordnen. Existiert die richtige Akte noch nicht, dann ist der Spielleiter berechtigt, sie anzulegen.

§ 8: Jeder Vorgang innerhalb einer Akte hat eine einmalige Vorgangsnummer zu tragen. Diese besteht aus dem Aktenzeichen der Akte gefolgt von einem Bindestrich und einer Zahl, die für den ersten Vorgang innerhalb einer Akte 1 beträgt und für jeden weiteren Vorgang um 1 erhöht wird. Diese Erhöhung gilt auch dann, wenn die vorherigen Vorgangsnummern innerhalb der Akte nicht diesem Schema entsprechen.

§ 9: Der Spielleiter hat das Recht, nicht dem Schema gemäß § 4 entsprechende Aktenzeichen abzuändern, indem er sie mit einem Präfix versieht, das aus der Ziffer 0 gefolgt von einem Bindestrich, einer Nummer und einem weiteren Bindestrich besteht. Dies gilt nicht, wenn die Vorgangsnummer bereits mit der Ziffer 0 gefolgt von einem Bindestrich besteht, es sei denn eine Änderung ist nötig, um zu verhindern, dass zwei oder mehr Vorgänge die gleiche Vorgangsnummer tragen.

§ 10: Auf keinen Fall dürfen zwei oder mehr Vorgänge die gleiche Vorgangsnummer oder zwei oder mehr Akten die gleiche Aktennummer tragen.

§ 11: Unabhängig von §§ 6, 7 und 9 ist der Spielleiter berechtigt, Vorgänge, die die falsche Vorgangsnummer tragen oder in eine falsche oder eine mit falscher Aktennummer versehenen Akte eingestellt wurden, aus formalen Gründen ablehnen.

§ 12: Änderungen gemäß §§ 6, 7 und 9 dürfen in Übereinstimmung mit § 2 Abs. (f) Spielregeln nur in Form eines nicht-formlosen Beschlusses des Spielleiters durchgeführt werden, der auf den von der Änderung betroffenen Vorgang Bezug nimmt und die Änderungen beschreibt.

Artikel 5: Rechtsmittel

§ 1: Gegen die Entscheidungen des Spielleiters sind die Rechtsmittel der Beschwerde und der Anfechtung zulässig.

§ 2: Im Rahmen der Beschwerde hat ein jeder Spielteilnehmer die Möglichkeit, den Spielleiter auf schwerwiegende oder unbürokratische Fehler in seinen Entscheidungen hinzuweisen. Dieser hat dann die Möglichkeit, fehlerhafte Entscheidungen und Vorgänge zurückzuziehen. Eine Beschwerde muss hinreichend begründet werden.

§ 3: Im Rahmen der Anfechtung, die sowohl nach einer Beschwerde als auch ohne vorhergehende Beschwerde angewendet werden kann, kann ein von einem Beschluss oder anderen Vorgang direkt oder indirekt betroffener Spielteilnehmer gegen den entsprechenden Vorgang vorgehen. Der Spielleiter überprüft daraufhin die gesamte Angelegenheit erneut und entscheidet abschließend darüber.

Artikel 6: Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 1: Diese SpieGeL stellt die Geschäftsordung des Spielleiters gemäß § 3.3 Spielregeln da.

§ 2: Diese SpieGeL kann jederzeit durch Beschluss des Spielleiters geändert, ergänzt oder durch eine andere Geschäftsordnung ersetzt werden.

§ 3: Diese SpieGeL tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Nr. 22 vom 15.11.2010 – Antrag auf Beschluss einer Geschäftsordnung des Zentralrates[bearbeiten]

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Antrag

Vorgangsnummer: ntrg-j-zauber

Adressat: Zentralrat

Antragsgegenstand: Hiermit beantrage ich, die im Anhang befindliche Geschäftsordnung per Abstimmung bzw. Beschluss in Kraft treten zu lassen.

Begründung: So kann ich nicht arbeiten.

Unterschrift, Datum: J* 10:59, 15. Nov. 2010 (NNZ)

Anlage

Zentralrätische Arbeitsverordnung unter Berücksichtigung ergänzender Regelungen (ZAuBeR)

§ 1. Grundliegendes

  1. Der Zentralrat der Paragraphenreiter (Zentralrat) hat beschlossen, nach dieser Geschäftsordnung zu arbeiten.
  2. Eine Änderung der Geschäftsordnung erfolgt per Beschluss seiner Mitglieder.

§2. Beschlussfassung

  1. Der Zentralrat fällt Beschlüsse per Abstimmung. Sofern keine Regelung Anderes vorsieht, ist eine einfache Mehrheit ausreichend.
  2. Abstimmungen werden formal abgehalten. Das zugehörige Formular ist innerhalb der zugehörigen Akte zu platzieren. Abstimmungsergebnisse werden stets vom Vorsitzenden ausgezählt.

§3. Vorsitz

  1. Das Amt des Vorsitzenden wird wöchentlich neu besetzt.
  2. Hat der Zentralrat zwei Mitglieder, so hat das dienstälteste Mitglied den Vorsitz in geraden Kalenderwochen inne, das vom Dienstalter nächstjüngere in ungeraden Kalenderwochen.
  3. Ist die Mitgliedszahl des Zentralrates mindestens zweieinhalb, so nimmt das dienstälteste Mitglied den Vorsitz in restlos durch drei teilbaren Kalenderwochen ein, das vom Dienstalter her nächstjüngere mit Rest 1 durch drei teilbaren Kalenderwochen und das dienstjüngste im restlichen Zeitraum.
  4. Bei anderen Mitgliedszahlen ist stehts das dienstjüngste Mitglied gleichzeitig der Vorsitz.
  5. Im Sinne dieses Paragraphen beginnt die neue Kalenderwoche montags.

§4. Unterorgane

  1. Der Zentralrätische Shop ist ein Unterorgan des Zentralrates. Die Aufgaben und Kompetenzen des Zentralrätischen Shops sind beschränkt auf das Verwalten von Treuepunkten und das Aushändigen von Prämien, sowie die Ausarbeitung einer eigenen Geschäftsordnung. Darüber hinausgehende Handlungen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch das Überorgan.
  2. Der Zentralrätische Shop besteht aus einem Mitglied. Ist der Posten frei, so können Bewerbungen beim Überorgan Zentralrat eingereicht werden. Wird der Bewerbungsantrag angenommen, so ist der Bewerber berechtigt, die Stelle binnen 48 Stunden selbständig einzunehmen, sofern keine Spielregel Anderes besagt.
  3. Im Zentralrätische Shop können, eine Besetzung des Postens vorausgesetzt, Treuepunkte gegen tolle Prämien eingetauscht werden. Im Tausch für sieben Treuepunkte erhält man ein gültiges Zentralrats-Aktenzeichen, für dreizehn ein Lobgedicht auf die Bürokratie.

§5. Anträge und andere Verwaltungsakte

  1. Anträge und andere Verwaltungsakte, für die der Zentralrat keinen anderen Bestimmungsort vorsieht, sind während der Geschäftszeiten im Sprechzimmer formal vorzulegen. Für jede Angelegenheit ist eine neue Akte vorzulegen.
  2. Außerhalb der Geschäftszeiten, sowie während der Pausen, ist das Sprechzimmer für Personen, die nicht Mitglied des Zentralrates sind, geschlossen, sofern für den einzureichenden Vorgang eine neue Akte angelegt werden muss. In diesem Fall ist stattdessen der Briefkasten zu verwenden.
  3. Akten sind jeweils dort fortzuführen, wo sie begonnen wurden, ungeachtet der Absätze 1 und 2.
  4. Interne Angelegenheiten (etwa die Geschäftsordnung, Unterorgane) werden im Sitzungssaal verhandelt. Der Zutritt ist für alle Mitspieler erlaubt, das dortige Einbringen von Anträgen oder anderen Verwaltungsakten ist Mitgliedern des Zentralrates vorbehalten.
  5. Akten, die im Sprechzimmer formfehlerfrei eröffnet wurden, werden mit zwei Treuepunkten belohnt. Wird ein Antrag auf Regeländerung durch den Zentralrat angenommen, so erhält der Antragsteller einen Treuepunkt.
  6. Die jeweils aktuelle Geschäftsordnung wird auf den schwarzen Brett des Zentralrates publiziert. Das Anbringen von Kleinanzeigen und Antworten auf selbige durch beliebige Spielteilnehmer wird geduldet, sofern ein bürokratischer Bezug erkennbar ist und dies nicht formlos geschieht. Der Zentralrat behält sich dennoch das Recht vor, derartige Vorgänge für ungültig zu erklären oder die betreffende Akte zu schließen, ungeachtet der Fristen und Bedingungen aus §10, Absatz 3.

§6. Nummerierung der Akten

  1. Sei a die natürliche Zahl, die sich beim Abzählen aller bereits vorhandenen, korrekt nummerierten Akten auf der jeweiligen Antragsseite des Zentralrates der Paragraphenreiter ergibt. Eine Akte heißt genau dann korrekt nummeriert, wenn für die Aktennummer A, die sich in deren Überschriftzeile zu befinden hat, gilt: A=a . Dabei ist zu beachten, dass die Zahl A in b-adischer Zahlendarstellung darzustellen ist mit b=a+2. Falls sich dadurch allerdings für b eine größere Zahl als 10 (in Dezimaldarstellung) ergäbe, ist die Zahl A in c-adischer Zahlendarstellung darzustellen, wobei c die letzte Ziffer der Zahl b in Dezimaldarstellung ist.
  2. Neben der Nummer einer Akte muss die Überschrift in beliebiger Reihenfolge die Worte "Nummer", "Akte" und einen "-" enthalten, sowie das Aktenortskürzel.
  3. Das Aktenortskürzel ist SP für Akten im Sprechzimmer, BR für Akten im Briefkasten, SI für Akten im Sitzungssaal. Akten auf dem schwarzen Brett erhalten das Aktenortskürzel SB.
  4. Eine nicht korrekt nummerierte Akte kann von einem Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter mit Hilfe eines Stempels als ungültig gekennzeichnet werden, sofern dieser Vorgang in einer korrekt nummerierten Akte mitgeteilt wird.

§7. Nummerierung der Vorgänge

  1. Jeder Vorgang innerhalb einer Akte muss korrekt nummeriert sein, um korrekt bearbeitet werden zu können, ansonsten wird analog zu §6, Absatz 3 verfahren.
  2. Sei V die Nummer eines Vorgangs innerhalb der mit A korrekt nummerierten Akte, in der sich bisher v Vorgänge befinden, dann heißt der Vorgang genau dann korrekt nummeriert, wenn für V gilt: V =A+v, wobei V natürlich auch in b-adischer Zahlendarstellung darzustellen ist mit b=A+2 und falls sich dadurch für b eine größere Zahl als 10 (in Dezimaldarstellung) ergäbe, ist die Zahl A in c-adischer Zahlendarstellung darzustellen, wobei c die letzte Ziffer der Zahl b in Dezimaldarstellung ist.
  3. Der Vorgangsnummer ist das Aktenortskürzel voranzustellen.

§8. Eingeständnis

  1. Jeder Spielteilnehmer, der Probleme mit der Nummerierung der Akten und Vorgänge hat, kann auf dem Dachboden einen Antrag auf Nummerierungsnachhilfe stellen, dieser muss lediglich eine natürliche Zahl als Nummer besitzen, die noch in keinem Vorgang der Spielrunde verwendet wurde.

§9. Rechtsmittel

  1. Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Zentralrates können binnen einer Woche eingelegt werden. Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Zentralrates sind grundsätzlich ungültig, sofern dem Formular kein Lobgedicht auf die Bürokratie beigefügt wird. Mehrmaliges Einreichen des gleichen Gedichts ist unzulässig.
  2. Anfechtungen können durch jedes Zentralratsmitglied bearbeitet werden, Beschwerden lediglich durch den Vorsitz, an den diese auch zu richten sind.

§10. Schließung einer Akte

  1. Das Schließen einer Akte erfolgt durch den Stempel "Erledigt".
  2. Das Platzieren von Vorgängen ist nur in geöffneten Akten gestattet. Die Wiedereröffnung einer Akte kann beim Vorsitzenden beantragt werden.
  3. Im Briefkasten oder dem Sprechzimmer befindliche Akten können durch ein Zentralratsmitglied geschlossen werden, sofern länger als sieben Tage kein Vorgang der Akte hinzugefügt wurde. Enthält die Akte einen Antrag, so muss zu diesem ein Beschluss gefasst und dieser unanfechtbar geworden sein, sofern der Antrag nicht zurückgezogen oder für ungültig erklärt wurde.
  4. Akten im Sitzungssaal werden geschlossen, sobald innerhalb der Akte ein Antrag auf deren Schließung gestellt wurde.

§11. Anhang

Geschäftszeiten (MEZ)
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag
Geschäftszeit 9:00 bis 16:00 9:00 bis 18:00 9:00 bis 13:00 14:00 bis 20:00 11:00 bis 16:00 8:00 bis 12:00
Frühstückspause 9:30 bis 11:00 9:00 bis 10:30 11:00 bis 12:30 9:00 bis 11:45
Mittagspause 12:10 bis 15:10 12:00 bis 14:30 11:30 bis 13:00 12:30 bis 15:00
Tee-Pause 14:30 bis 17:30 15:20 bis 18:45 15:00 bis 16:00
Spontane Abweichungen von diesen Geschäftszeiten sind im Betriebsablauf unvermeidlich und werden aufgrund der Personalstruktur nicht gesondert deklariert werden können.
Abstimmung
Stimmgabel.jpg

Vorgangsnummer: ntrg-j-zauber-bstmmng1

Abstimmungsgegenstand: ntrg-j-zauber

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Jaja.gif Dafür, dass diese geniale Geschäftsordnung bald auf den Weg gebracht wird. Wenn Sie, Kollege J*, jetzt auch bald mit pro stimmen, können wir ernsthaft mit dem Arbeiten beginnen. --Wanderdüne 12:57, 15. Nov. 2010 (NNZ)

Jaja.gif Arbeiten? Sie haben ja manchmal merkwürdige Einfälle, werter Kollege Wanderdüne; ich halte lieber noch ein Büroschläfchen. Damit ich die dafür nötigen Pausen auch bekomme, stimme ich hier selbstverständlich mit Pro. --J* 13:18, 15. Nov. 2010 (NNZ)

Ergebnis der Auszählung: Die ZAuBeR wurde einstimmig angenommen.

Unterschrift des Auszählenden: J* 13:18, 15. Nov. 2010 (NNZ)

Nr. 22 vom 15.11.2010 Einwahl in Aufsichtsrat gem. § 1 Abs. (e) Spielregeln[bearbeiten]

Zur Beachtung
Mitteilung

Vorgangsnummer: BB2

Adressat: Alle kameloiden und nicht-kameloiden Lebensformen, die am Spiel teilnehmen und/oder nicht teilnehmen

Mitteilungsinhalt: Hiermit wähle ich mich selbst in den Freien Posten beim Aufsichtsrat ein.

Unterschrift, Datum: BuffaloBill 16:04, 15. Nov. 2010 (NNZ)

Feststelltaste.jpg
Feststellung

Vorgangsnummer: BB2-fststllng

Feststellungstext: Obige Mitteilung richtet sich an niemanden.

Siehe auch.png Vergleiche mit:  Vorgangsseite der 6. Runde oder als Audio

Unterschrift, Datum: J* 16:24, 15. Nov. 2010 (NNZ)

Zur gefälligen
Beachtung
Anmerkung

Vorgangsnummer: BB2-anmrkng

Adressat: J*

Bezug auf Vorgang: BB2-fststllng

Anmkerkungsinhalt: Sehr geehrter Mitbürokrat,
Setzen Sie mal Ihre Brille auf, selbiges gilt immerhin auch für Vorgang 16/1 dieser Vorgangsseite.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 16:34, 15. Nov. 2010 (NNZ)

Nr. 23 vom 19.11.2010 – ███████ ███ ███████████[bearbeiten]

Massband.jpg
Maßnahme

Vorgangsnummer: 23/1

Maßnahme: Hiermit trete ich gemäß § 3.4.4 (f) der Spielregeln in das Organ Geheimdienst ein.

Unterschrift, Datum: ███████████ 20:47, 19. Nov. 2010 (NNZ)

Nr. 24 vom 19.10.2010 – Eintritt in den Geheimdienst[bearbeiten]

STRENG GEHEIM!
STRONG GO HOME!
SÉCRÉTION TOUPET!
SECRECIÓN DE TOPO!
ТОПЪЛ СЕКРЕТАР!
너를 성교하십시요!

Interne Mitteilung


Achtung: Diese Nachricht darf nur vom angegebenen Adressaten gelesen werden. Anderen Personen ist die Einsicht strikt untersagt.

Vorgangsnummer: 42/1

Adressat: Alle Mitglieder des Geheimdienstes (und ausschließlich diese)

Mitteilungsinhalt: Hiermit trete ich gemäß § 3.4.4 Abs. (f) Spielregeln dem Geheimdienst bei.

Unterschrift, Datum: ████ 21:34, 19. Nov. 2010 (NNZ)

Rechts ist da!
Rechtshinweis

Vorgangsnummer: 42/2

Adressat: ████

Bezug auf Vorgang: 42/1

Rechtshinweis: Sehr geehrter Verfasser des obigen Vorganges, gerne würde ich Sie persönlich ansprechen oder Ihren Namen bzw. Ehrentitel benutzen, doch kann ich diesen natürlich nicht wissen. Ich habe obigen Vorgang natürlich nicht lesen können, vermute aber trotzdem, dass Sie damit Ihren Eintritt in den Geheimdienst erklären wollten. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie gemäß §3.4.4.(f) zwar Ihren Namen unkenntlich machen durften, jedoch nicht den Inhalt der Mitteilung und dass somit obige Mitteilung sein kann, was auch immer sie ist, sollte sie aber einen Eintritt in den Geheimdienst darstellen wollen, so verstößt sie gegen die Spielregeln und falls sie keinen Eintritt in den Geheimsdienst enthält, so missachtet sie die bürokratiscen Gepflogenheiten, denn wenn jeder einfach Dinge unkenntlich machte, wo kämen wir denn da hin?

Linkshinweis: Das hätten Sie wohl gerne gehabt, was?!

Unterschrift, Datum: --Wanderdüne 23:56, 19. Nov. 2010 (NNZ)

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Sofortiger Rückzug
Rückzug

Vorgangsnummer: 24/3

Zurückgezogener Vorgang: 42/1

Rückzugstext: Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.

Organ/Sachbearbeiter: ████

Unterschrift, Datum: TM?! 19:43, 21. Nov. 2010 (NNZ)

???
Anfrage

Vorgangsnummer: 42/4

Adressat: Spielteilnehmer TM?!

Bezug auf Vorgang: Obiger Rückzug 24/3

Anfrageinhalt: Euer Ehren,
Ihre Rückzugserklärung Nummer 24/3 für den obigen Vorgang 42/1 halte ich für sehr problematisch, weil die Spielteilnehmer, die nicht Mitglieder des Geheimdienstes sind (zu denen ich Sie theoretisch auch zähle) nicht überprüfen können, ob Sie auch tatsächlich berechtigt sind, den Vorgang 42/1 zu widerrufen. Es ist nicht zu klären, ob Sie und ████, der Verfasser des Vorgangs 42/1, tatsächlich übereinstimmen, ja weiterhin ist nicht einmal klar, was genau der Inhalt des Vorgangs war, den Sie nun anstelle von ████ zurückgezogen haben. Ich traue den Geheimniskrämern des Geheimdienstes auch zu, diesen Vorgang 24/3 nur als Verschleierung einzusetzen, obwohl Sie oder ████ oder beide inzwischen schon Mitglieder dieses ominösen Organes geworden sind und sich schieflachen über die Bemühungen eines ehrlichen Bürokraten, der die Geheimnisse nicht kennt! Ich frage mich, welches unfähige Organ überhaupt diesen Geheimdienst genehmigt hat! Also bitte, könnten Sie klären oder klären lassen, ob und inwieweit Sie die Berechtigung zum Rückzug des Vorgangs 42/1 hatten oder haben, Euer Ehren? Ergebensten Dank.

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 20:12, 21. Nov. 2010 (NNZ)

Sofortiger Rückzug
Rückzug

Vorgangsnummer: 24/5

Zurückgezogener Vorgang: 24/3

Rückzugstext: Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.

Begründung: Selbstverständlich bin ich nicht berechtigt, für ████ zu sprechen (und wäre ich es, würde ich es abstreiten). Ich wollte lediglich ihre Aufmerksamkeit testen. Darum habe ich ja den Vorgang 42/1 auch nicht ungültig gestempelt. Den Test haben Sie wohl bestanden. Herzlichen Glückwunsch.

Unterschrift, Datum: TM?! 21:00, 21. Nov. 2010 (NNZ)

Rechts ist da!
Rechtshinweis

Vorgangsnummer: 24/6

Adressat: Wanderdüne

Bezug auf Vorgang: 42/2

Rechtshinweis: Es ist durch § 3.4.4 Abs. (f) lediglich vorgeschrieben, dass die Mitteilung über den Eintritt in nicht-formloser Form zu erfolgen hat, nicht, dass sie öffentlich zu geschehen habe. Dementsprechend sehe ich in meinem Vorgehen keinerlei Verstoß gegen die Spielregeln. Es steht Ihnen aber selbstverständlich frei, einen Antrag auf Regelauslegung beim Spielleiter zu stellen. ebenfalls können sie beim Aufsichtsrat beantragen, dass dieser einen Bericht beim Geheimdienst über diese Angelegenheit anfordert, um zu überprüfen, ob alles mit der nötigen bürokratischen Korrektheit zugegangen ist.

Unterschrift, Datum: ████ 21:13, 21. Nov. 2010 (NNZ)

Nr. 25 vom 13.12.2010 - Eintritt in das Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik[bearbeiten]

Zur Beachtung
Mitteilung

Vorgangsnummer: 25/001

Adressat: Alle Spielteilnehmer und Organe, die es interessiert

Bezug auf Vorgang: §3.4.5.(c) der Spielregeln

Mitteilungsinhalt: Hiermit wird mitgeteilt, dass ich, Spielteilnehmer Wanderdüne, hiermit gemäß oben benannter Spielregel in das Organ Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik eintrete.

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 23:33, 13. Dez. 2010 (NNZ)

Nr. 26 vom 14.12.2010 – Eintritt Kamelokronfs in das Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik[bearbeiten]

Zur Beachtung
Mitteilung

Vorgangsnummer: 26/2

Adressat: Alle Spielteilnehmer und Organe, die es nicht interessiert

Bezug auf Vorgang: § 3.4.5 (b) der Spielregeln

Mitteilungsinhalt: Meine sehr verehrten Damen und Herren,
Liebe Genossinen, liebe Genossen,
Ich freue mich, heute hier diesen Schritt tun zu können, einen historischen Schritt. Wer hätte im April 2004 geahnt, dass dieser Tag kommen würde? Ein Tag, an dem in der neunten Runde eines Bürokratenspiels ein Kamel namens Kamelokronf in ein Organ eintritt, das es bereits in der dritten Runde unter anderem Namen gab? Ein Tag, an dem ein Kamel seine Mitteilung vor lauter Schwafelei nicht zuende bekommt? Ein Tag, an dem in China ein Reissackstopper einen Sack Reis am Umkippen hindert?
Meine Damen und Herren, dieser Tag hätte nicht seine historische Bedeutung, wenn ich diese nicht herbeischwafeln würde! Und es ist mir auch völlig klar, dass den anderen Organen nicht zum Feiern zumute ist, an einem Tag, an dem eine Person wie die meinige im IVP Mitglied wird. Vorher stand dieses Organ vor dem Abgrund, doch nun ist es einen deutlichen Schritt weiter! Es war ein kleiner Schritt für mich, aber ein todlangweiliger für den Rest der Welt.
Um es mit den Worten eines unbekannten Politikers zu sagen: Lassen Sie uns Geschlossenheit beweisen und uns auf unsere Werte und Grundsätze für die eigene geistige Identität als Fundament konkreten politischen Handelns besinnen.
Dankeschön.
Im Übrigen trete ich hiermit dem Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik bei.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 16:23, 14. Dez. 2010 (NNZ)

Nr. 27 vom 17.12.2010 – Eintritt in das Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik[bearbeiten]

Zur Beachtung
Mitteilung

Vorgangsnummer: 27/1

Adressat: Alle Spielteilnehmer, die es interessiert oder nicht interessiert oder gleichzeitig interessiert und nicht interessiert oder weder interessiert noch nicht interessiert.

Bezug auf Vorgang: §3.4.5.(c) Spielregeln

Mitteilungsinhalt: Hiermit trete ich dem Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik bei.

Unterschrift, Datum: TM?! 20:55, 17. Dez. 2010 (NNZ)

Nr. 28 vom 19.12.2010 - Geschäftsordnung für das Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik[bearbeiten]

Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: 28/1

Adressat: Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik

Antragsgegenstand: Werte Kollegen,
Hiermit beantrage ich die Inkraftsetzung der im Anhang befindlichen Geschäftsordnung für das Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik gemäß § 3.3 (a) und (b) der Spielregeln.

Begründung: Um dem Spielerkreis endlich demonstrieren zu können, was Parteipolitik bedeutet, sollten wir eine genaue Handlungsrichtlinie vorweisen können.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 22:00, 19. Dez. 2010 (NNZ)

Anlage


Geschäftsordnung des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik
1. Parteiorgane

(a) Die Parteiorgane sind Unterorgane des Institutes gemäß § 3.2 der Spielregeln.
(b) Erstes Parteiorgan ist der Institutsleiter mit einem Mitglied.
(c) Zweites Parteiorgan ist das Sekretariat mit ein bis zwei Mitgliedern.
(d) Drittes Parteiorgan ist der Parteivorstand mit ein bis drei Mitgliedern.
(e) Viertes Parteiorgan ist der Parteiausschuss mit ein bis drei Mitgliedern.
(f) Jedes Mitglied des Institutes kann zu Parteiorganen beitreten.
(g) Der Beitritt zu einem Parteiorgan ist als Maßnahme auf der Seite des Parteiorgans zu veröffentlichen.
(h) Der Institutsleiter darf nicht Mitglied des Parteivorstandes sein.
(i) Der Beitritt zum Parteivorstand oder zum Parteiausschuss ist einem Mitglied nicht gestattet, wenn sich dadurch für diese beiden Organe die gleiche Besetzung ergäbe.

2. Vorgänge

(a) Vorgänge, die an ein Parteiorgan gerichtetet sind, sind auf dessen Seite vorzunehmen.
(b) Abstimmungen und Beschlüsse innerhalb des Institutes ohne direkten Adressaten werden auf der Seite des bearbeitenden Parteiorgans vorgenommen.
(c) Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Institutsleiters, des Vorsitzenden oder des Sekretariates werden durch das Sekretariat bearbeitet.
(d) Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Parteivorstandes oder des Parteiausschusses können vom Institutsleiter oder vom Parteiausschuss bearbeitet werden.

3. Vorsitz

(a) Der Vorsitzende kann erst bestimmt werden, wenn alle vier Parteiorgane besetzt sind.
(b) Zur Bestimmung des Vorsitzenden schlägt der Institutsleiter einen Kandidaten vor, welcher Mitglied des Parteivorstandes sein muss.
(c) Ist ein Kandidat vorgeschlagen, hat das Sekretariat binnen eines Tages die Beglaubigung des Kandidaten bei einem der Hauptorgane zu beantragen.
(d) Kommt das Sekretariat seiner Pflicht innerhalb der vorgegebenen Frist nicht nach, so hat der Institutsleiter die Beglaubigung zu beantragen.
(e) Wird ein Beglaubigungsantrag vom zuständigen Hauptorgan nicht binnen eines Tages bearbeitet, so kann die Beglaubigung durch einen beliebigen Spielteilnehmer vorgenommen werden.
(f) Der Parteiausschuss kann einen beglaubigten Kandidaten mit einfacher Mehrheit zum Vorsitzenden wählen.

4. Auflösung

(a) Das Institut kann erst aufgelöst werden, wenn der Vorsitzende bestimmt ist.
(b) Zur Auflösung muss der Vorsitzende das Sekretariat anweisen, bei einem oder mehreren der Hauptorgane anzufragen, ob die Auflösung begrüßt würde.
(c) Nach Erhalt einer positiven Antwort hat der Parteiausschuss dem Parteivorstand den Auflösungswillen mitzuteilen.
(d) Der Parteiausschuss kann dann mit einfacher Mehrheit die Auflösung beschließen.
(e) Die Auflösung wird vom Institutsleiter vorgenommen.

5. Geschäftsordnung

(a) Diese Geschäftsordnung wird auf der Startseite des Institutes veröffentlicht.
(b) Die Geschäftsordnung kann durch mehrheitlichen Beschluss des Parteiausschusses oder durch einstimmigen Beschluss des Parteivorstandes geändert oder außer Kraft gesetzt werden.
Zur gefälligen
Beachtung
Anmerkung

Vorgangsnummer: 28/2

Adressat: Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik

Bezug auf Vorgang: 28/1

Anmkerkungsinhalt: Sehr geehrte Mitglieder des Organs, geehrter Antragsteller obigen Antrages, in der jetzigen Form bin ich nicht gewillt, dem obigen Antrag zuzustimmen. Eine Geschäftsordnung unseres Institutes sollte viel umfassender sein und einige Punkte aus Ihrem Entwurf gehören dringlichst abgeändert. Im Anhang dieser Mitteilung lege ich Ihnen einen leicht variierten Entwurf für eine Geschäftsordnung vor.

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 22:25, 19. Dez. 2010 (NNZ)

Anlage


Geschäftsordnung des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik
1. Parteiorgane

(a) Die Parteiorgane sind Unterorgane des Institutes gemäß § 3.2 der Spielregeln.
(b) Erstes Parteiorgan ist der Institutsleiter mit einem Mitglied.
(c) Zweites Parteiorgan ist das Sekretariat mit ein bis zwei Mitgliedern.
(d) Drittes Parteiorgan ist der Parteivorstand mit ein bis drei Mitgliedern.
(e) Viertes Parteiorgan ist der Parteiausschuss mit ein bis drei Mitgliedern.
(f) Jedes Mitglied des Institutes kann zu Parteiorganen beitreten.
(g) Der Beitritt zu einem Parteiorgan ist als Maßnahme auf der Seite des Parteiorgans zu veröffentlichen.
(h) Der Institutsleiter darf nicht Mitglied des Parteivorstandes sein.
(i) Der Beitritt zum Parteivorstand oder zum Parteiausschuss ist einem Mitglied nicht gestattet, wenn sich dadurch für diese beiden Organe die gleiche Besetzung ergäbe.
(j) Jedes Parteiorgan soll nach dessen vollständiger Konstituierung ein Wahlprogramm erlassen, welches keine Geschäftsordnung darstellt, aber öffentlichkeitswirksam die wichtigsten Punkte und Grundsätze des Parteiorgans zusammenfasst.

2. Vorgänge

(a) Vorgänge, die an ein Parteiorgan gerichtet sind, sind auf dessen Seite vorzunehmen. Sämtliche Vorgänge sind mit einer eindeutigen zehnstelligen Nummer zu versehen, in der keine Ziffer mehrmals vorkommt.
(b) Abstimmungen und Beschlüsse innerhalb des Institutes ohne direkten Adressaten sind auf der allgemeinen Vorgangsseite des Instituts zur Veranschaulichung von Parteipolitik vorzunehmen. Diskussion oder interne Meinungsbildung kann im Diskussionsraum des Organs stattfinden.
(c) Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Institutsleiters, des Vorsitzenden oder des Sekretariates werden durch das Sekretariat bearbeitet.
(d) Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Parteivorstandes oder des Parteiausschusses können vom Institutsleiter oder vom Parteiausschuss bearbeitet werden.

3. Vorsitz

(a) Der Vorsitzende kann erst bestimmt werden, wenn alle vier Parteiorgane besetzt sind.
(b) Zur Bestimmung des Vorsitzenden schlägt der Institutsleiter einen Kandidaten vor, welcher Mitglied des Parteivorstandes sein muss.
(c) Ist ein Kandidat vorgeschlagen, hat das Sekretariat binnen zwei Tagen die Beglaubigung des Kandidaten bei einem der Hauptorgane zu beantragen.
(d) Kommt das Sekretariat seiner Pflicht innerhalb der vorgegebenen Frist nicht nach, so hat der Institutsleiter die Beglaubigung zu beantragen.
(e) Wird ein Beglaubigungsantrag vom zuständigen Hauptorgan nicht binnen zwei Tagen bearbeitet, so kann die Beglaubigung durch einen beliebigen Spielteilnehmer vorgenommen werden.
(f) Der Parteiausschuss kann einen beglaubigten Kandidaten mit einfacher Mehrheit zum Vorsitzenden wählen.

4. Auflösung

(a) Das Institut kann erst aufgelöst werden, wenn der Vorsitzende bestimmt ist und jedes der Parteiorgane ein Wahlprogramm erlassen hat.
(b) Zur Auflösung muss der Vorsitzende das Sekretariat anweisen, bei einem oder mehreren der Hauptorgane anzufragen, ob die Auflösung begrüßt würde.
(c) Nach Erhalt einer positiven Antwort hat der Parteiausschuss dem Parteivorstand den Auflösungswillen mitzuteilen.
(d) Der Parteiausschuss kann dann mit einfacher Mehrheit die Auflösung beschließen.
(e) Die Auflösung wird vom Institutsleiter vorgenommen.

5. Geschäftsordnung

(a) Diese Geschäftsordnung wird auf der Seite "Öffentlichkeitsarbeit" des Instituts veröffentlicht.
(b) Die Geschäftsordnung kann durch mehrheitlichen Beschluss des Parteiausschusses oder durch einstimmigen Beschluss des Parteivorstandes geändert werden. Ihre Gültigkeit erlischt gemäß der Spielregeln bei Auflösung des Organs.
Schach.jpg
Stellungnahme

Vorgangsnummer: 28/3

Adressat: Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik

Bezugnahme auf Vorgang: 28/2

Stellungnahme: Werter Kollege,
Ihr Vorschlag erscheint mir schlichtweg indiskutabel. Dass der Parteiausschuss nach seiner Information an den Parteivorstand die Auflösung vollziehen soll, ist nicht nur vollkommen unlogisch, sondern auch strategisch katastrophal.
Daher möchte ich dem Institut nunmehr einen komplett überarbeiteten Entwurf für eine Geschäftsordnung präsentieren.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 13:40, 20. Dez. 2010 (NNZ)

Anlage


Geschäftsordnung des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik
1. Parteiorgane

(a) Die Parteiorgane sind Unterorgane des Institutes gemäß § 3.2 der Spielregeln.
(b) Erstes Parteiorgan ist der Institutsleiter mit einem Mitglied.
(c) Zweites Parteiorgan ist das Sekretariat mit ein bis zwei Mitgliedern.
(d) Drittes Parteiorgan ist der Parteivorstand mit ein bis drei Mitgliedern.
(e) Viertes Parteiorgan ist der Parteiausschuss mit ein bis drei Mitgliedern.
(f) Jedes Mitglied des Institutes kann zu Parteiorganen beitreten.
(g) Der Beitritt zu einem Parteiorgan ist als Maßnahme auf der Seite des Parteiorgans zu veröffentlichen.
(h) Der Institutsleiter darf nicht Mitglied des Parteivorstandes sein.
(i) Der Beitritt zum Parteivorstand oder zum Parteiausschuss ist einem Mitglied nicht gestattet, wenn sich dadurch für diese beiden Organe die gleiche Besetzung ergäbe.
(j) Jedes Parteiorgan soll nach dessen vollständiger Konstituierung ein Wahlprogramm erlassen, welches keine Geschäftsordnung darstellt, aber öffentlichkeitswirksam die wichtigsten Punkte und Grundsätze des Parteiorgans zusammenfasst.

2. Vorgänge

(a) Vorgänge, die an ein Parteiorgan gerichtet sind, sind auf dessen Seite vorzunehmen. Sämtliche Vorgänge sind mit einer eindeutigen zehnstelligen Nummer zu versehen, in der keine Ziffer mehrmals vorkommt.
(b) Abstimmungen und Beschlüsse innerhalb des Institutes ohne direkten Adressaten sind auf der allgemeinen Vorgangsseite des Instituts zur Veranschaulichung von Parteipolitik vorzunehmen. Diskussion oder interne Meinungsbildung kann im Diskussionsraum des Organs stattfinden.
(c) Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Institutsleiters, des Vorsitzenden oder des Sekretariates werden durch das Sekretariat bearbeitet.
(d) Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Parteivorstandes oder des Parteiausschusses können vom Institutsleiter oder vom Parteiausschuss bearbeitet werden.

3. Vorsitz

(a) Der Vorsitzende kann erst bestimmt werden, wenn alle vier Parteiorgane besetzt sind.
(b) Zur Bestimmung des Vorsitzenden schlägt der Institutsleiter einen Kandidaten vor, welcher Mitglied des Parteivorstandes sein muss.
(c) Ist ein Kandidat vorgeschlagen, hat das Sekretariat binnen zwei Tagen die Beglaubigung des Kandidaten bei einem der Hauptorgane zu beantragen.
(d) Kommt das Sekretariat seiner Pflicht innerhalb der vorgegebenen Frist nicht nach, so hat der Institutsleiter die Beglaubigung zu beantragen.
(e) Wird ein Beglaubigungsantrag vom zuständigen Hauptorgan nicht binnen zwei Tagen bearbeitet, so kann die Beglaubigung durch einen beliebigen Spielteilnehmer vorgenommen werden.
(f) Der Parteiausschuss kann einen beglaubigten Kandidaten mit einfacher Mehrheit zum Vorsitzenden wählen.

4. Auflösung

(a) Das Institut kann erst aufgelöst werden, wenn der Vorsitzende bestimmt ist und jedes der Parteiorgane ein Wahlprogramm erlassen hat.
(b) Zur Auflösung muss der Vorsitzende das Sekretariat anweisen, bei einem oder mehreren der Hauptorgane anzufragen, ob die Auflösung begrüßt würde.
(c) Nach Erhalt einer positiven Antwort hat der Parteiausschuss dem Parteivorstand den Auflösungswillen mitzuteilen.
(d) Der Parteivorstand kann dann mit einfacher Mehrheit die Auflösung beschließen.
(e) Die Auflösung wird vom Institutsleiter vorgenommen.

5. Geschäftsordnung

(a) Diese Geschäftsordnung wird auf der Seite "Öffentlichkeitsarbeit" des Instituts veröffentlicht.
(b) Die Geschäftsordnung kann durch mehrheitlichen Beschluss des Parteiausschusses oder durch einstimmigen Beschluss des Parteivorstandes geändert werden. Ihre Gültigkeit erlischt gemäß der Spielregeln bei Auflösung des Organs.
Abstimmung
Stimmgabel.jpg

Vorgangsnummer: 28/4

Abstimmungsgegenstand: Inkraftsetzung der Geschäftsordnung des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik gemäß 28/3

Ausführendes Organ: Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik

Jaja.gif Endlich ein vernünftiger Vorschlag! --Kamelokronf 22:11, 20. Dez. 2010 (NNZ)
Jaja.gif Warum nicht? Eine bürokratische Bosheit ist auch drin. ;-) -- TM?! 22:57, 20. Dez. 2010 (NNZ)
Jaja.gif Das soll so sein. --Wanderdüne 23:36, 20. Dez. 2010 (NNZ)

Ergebnis der Auszählung: Die Geschäftsordnung in der Form der Anlage des Vorgangs 28/3 ist angenommen.

Unterschrift des Auszählenden: Kamelokronf 18:28, 21. Dez. 2010 (NNZ)

Beschluss.png
Beschluss

Vorgangsnummer: 28/5

Grundlage: 28/4

Betreff: Geschäftsordnung des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik

Beschlusstext: Gemäß obiger Abstimmung ist die in Vorgang 28/3 vorgelegte Geschäftsordnung einstimmig angenommen und tritt hiermit gemäß § 3.3 (b) der Spielregeln in Kraft.

Organ/Sachbearbeiter: Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik, Kamelokronf

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 18:28, 21. Dez. 2010 (NNZ)

Nr. 29 vom 26.12.2010 – Untätigkeit von BuffaloBill[bearbeiten]

Feststelltaste.jpg
Feststellung

Vorgangsnummer: 29/1

Betreff: Untätigkeit von BuffaloBill

Feststellungstext: Hiermit stelle ich gemäß § 5 (b) die Untätigkeit des Spielteilnehmers BuffaloBill fest. Es hat seit 19 Tagen keinen Spielzug mehr vollzogen und damit seine Pflichten im Aufsichtsrat vernachlässigt.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 14:00, 26. Dez. 2010 (NNZ)

Zur Beachtung
Mitteilung

Vorgangsnummer: 29/2

Adressat: Alle und jeder

Bezug auf Vorgang: 29/1

Mitteilungsinhalt: Hiermit bestätige ich, dass BuffaloBill als Mitglied des Aufsichtsrates gemäß § 5 (a) untätig ist.

Unterschrift, Datum: TM?! 22:54, 27. Dez. 2010 (NNZ)

Massband.jpg
Maßnahme

Vorgangsnummer: 29/3

Maßnahme: Hiermit ersetze ich gemäß § 5 (c) der Spielregeln das Aufsichtsratsmitglied BuffaloBill durch das Kamel Mambres, sofern dieses zustimmt.

Organ/Sachbearbeiter: Kamelokronf

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 22:23, 30. Dez. 2010 (NNZ)

Verfugung.jpg
Verfügung

Vorgangsnummer: 29/4

Adressat: Aufsichtsrat

Verfügungstext: Hiermit delegiere ich gemäß § 6 (a) der Spielregeln meine Befugnis, der vorstehenden Ersetzungsmaßnahme nach § 5 (c) der Spielregeln zuzustimmen, an den Aufsichtsrat, sofern der Aufsichtsrat dieser Delegation entsprechend zustimmt.

Begründung: Aufgrund anderwertiger Verpflichtungen im Diesseits bin ich zurzeit zu wenig im Bürokratenspiel aktiv, um eine so weitreichende Entscheidung selbst zu fällen.

Unterschrift, Datum: Mambres 00:08, 4. Jan. 2011 (NNZ)

Massband.jpg
Maßnahme

Vorgangsnummer: 29/5

Maßnahme: Da obiges Ersetzungsverfahren nicht zum Abschluss gekommen ist, ersetze ich hiermit BuffaloBill durch Kamelokronf, falls dieser zustimmt.

Organ/Sachbearbeiter: Spielteilnehmer Kamelokronf

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 22:17, 6. Jan. 2011 (NNZ)

Schach.jpg
Stellungnahme

Vorgangsnummer: 29/6

Adressat: SIE

Bezugnahme auf Vorgang: 29/5

Stellungnahme: Hiermit nehme ich die Ersetzung gemäß § 5 (c) der Spielregeln dankend an.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 22:17, 6. Jan. 2011 (NNZ)

Nr. 30 vom 26.12.2010 – Untätigkeit von Wanderdüne im Zentralrat[bearbeiten]

Feststelltaste.jpg
Feststellung

Vorgangsnummer: 30/1

Betreff: Untätigkeit von Wanderdüne im Zentralrat

Feststellungstext: Hiermit stelle ich gemäß § 5 (b) die Untätigkeit des Spielteilnehmers Wanderdüne fest. Es hat seit 13 Tagen keinen Spielzug mehr als Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter vollzogen, obwohl ein unbearbeiteter Antrag im Briefkasten vorliegt.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 14:11, 26. Dez. 2010 (NNZ)

Zur Beachtung
Mitteilung

Vorgangsnummer: 30/2

Adressat: Alle und jeder

Bezug auf Vorgang: 30/1

Mitteilungsinhalt: Hiermit bestätige ich, dass Wanderdüne als Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter gemäß § 5 (a) untätig ist.

Unterschrift, Datum: TM?! 22:55, 27. Dez. 2010 (NNZ)

Nr. 31 vom 26.12.2010 – Untätigkeit von J*[bearbeiten]

Feststelltaste.jpg
Feststellung

Vorgangsnummer: 31/1

Betreff: Untätigkeit von J*

Feststellungstext: Hiermit stelle ich gemäß § 5 (b) die Untätigkeit des Spielteilnehmers J* fest. Es hat seit 17 Tagen keinen Spielzug mehr vollzogen und damit seine Pflichten im Zentralrat der Paragraphenreiter vernachlässigt.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 14:19, 26. Dez. 2010 (NNZ)

Zur Beachtung
Mitteilung

Vorgangsnummer: 31/2

Adressat: Alle und jeder

Bezug auf Vorgang: 31/1

Mitteilungsinhalt: Hiermit bestätige ich, dass J* als Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter gemäß § 5 (a) untätig ist.

Unterschrift, Datum: TM?! 22:55, 27. Dez. 2010 (NNZ)

Massband.jpg
Maßnahme

Vorgangsnummer: 31/3

Maßnahme: Hiermit ersetze ich gemäß § 5 (c) der Spielregeln das Zentralratsmitglied J* durch das Kamel Kam-aeleon, sofern dieses zustimmt.

Organ/Sachbearbeiter: Kamelokronf

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 22:23, 30. Dez. 2010 (NNZ)

Zur Beachtung
Mitteilung

Vorgangsnummer: 31/4

Adressat: Alle am Bürokratenspiel beteiligten und/oder nicht-beteiligten Kamele und/oder Nicht- und/oder Doch-Kamele

Mitteilungsinhalt: Hiermit stimme ich vorhergehender Maßnahme 31/3 zu.

Organ/Sachbearbeiter: Kam-aeleon

Unterschrift, Datum: Kam-aeleon 09:02, 31. Dez. 2010 (NNZ)

Zeigefinger.jpg
Verwarnung

Vorgangsnummer: 31/5

Adressat: J*

Verwarnungstext: Hiermit verwarnt der Aufsichtsrat den Spielteilnehmer J* wegen Untätigkeit im Amte gemäß § 5 (e) Satz 2 der Spielregeln.

Begründung: Der Spielteilnehmer ist in den vergangenen Tagen wiederholt in der sogenannten „Online-Enzyklopädie“ mit dem vielsagenden Namen „Kamelopedia“ beobachtet worden, einem durch und durch unordentlichen und faxentreibenden Verein. Offensichtlich hielt J* dieser Hang zur Vergnügung und Liederlichkeit von der korrekten Ausführung seines Amtes ab. Dem Spielteilnehmer wird empfohlen, seine Ressourcen schleunigst wieder auf das Wesentliche im Leben zu lenken.

Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat, Kamelokronf

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 22:27, 6. Jan. 2011 (NNZ)

Nr. 32 vom 02.01.2011 – Austritt Kamelokronfs aus dem Aufsichtsrat[bearbeiten]

Zur Beachtung
Mitteilung

Vorgangsnummer: 32/1

Adressat: Alle nicht-teilnehmenden Spielteilnehmer

Mitteilungsinhalt: Der Unterzeichner tritt hiermit gemäß § 1 (e) Satz 2 der Spielregeln aus dem Aufsichtsrat aus.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 22:30, 2. Jan. 2011 (NNZ)

Nr. 33 vom 02.01.2010 – Eintritt in den Zentralrat der Paragraphenreiter[bearbeiten]

Zur Beachtung
Mitteilung

Vorgangsnummer: 33/1

Adressat: Einige teilnehmende Nicht-Teilnehmer

Mitteilungsinhalt: Hiermit teile ich mit, dass ich gemäß § 1 (e) der Spielregeln in das Organ Zentralrat der Paragraphenreiter eintrete.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 22:33, 2. Jan. 2011 (NNZ)

Nr. 34 vom 06.01.2010 - Austritt aus dem Zentralrat der Paragraphenreiter[bearbeiten]

Zur Beachtung
Mitteilung

Vorgangsnummer: 34/1

Adressat: Du

Mitteilungsinhalt: Hiermit verabschiede ich mich schweren Herzens aus dem langjährigen Dienst im Zentralrat der Paragraphenreiter. Ich danke den geschätzten (Ex-)Kollegen für Beistand in guten wie in schlechten Zeiten, und auch außerhalb des Fernsehsessels.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 22:16, 6. Jan. 2011 (NNZ)

Nr. 35 vom 17.01.2011 - Antrag gemäß §2 (d)[bearbeiten]

Stempel Irrelefant.png





Büroklammer.png
Antrag

Vorgangsnummer: 35/1

Adressat: Aufsichtsrat

Antragsgegenstand: Sehr geehrter Herr Ausichtsrat: hiermit stelle ich Antrag auf Erteilung einer Antragsberechtigung bezüglich meiner Person gemäß § 2(d).

Begründung: Andernfalls wird es mir leider nicht möglich sein, an diesem Projekt teilzunehmen.

Unterschrift, Datum: Ccooll 16:55, 17. Jan. 2011 (NNZ)

Diese Form widerspricht §0 in höchstem Maße!
Ablehnung aufgrund von Formfehlern

Vorgangsnummer: 35/2

Abgelehnter Vorgang: 35/1

Ablehnungstext: Sehr geehrter Spielteilnehmer,
Ihr Antrag muss aus Formfehlergründen abgelehnt werden.

Begründung: Der Antrag verstößt gegen die GENIALITÄT des Aufsichtsrates § 2.1 (b), (c), (d), (e) und (g).

Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat, Kamelokronf

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 17:13, 17. Jan. 2011 (NNZ)

Nr. 36 vom 18.01.2011 - Mein Beitritt in den Aufischtsrat (gemäß §1 [c])[bearbeiten]

Erledigt.png





Zur Beachtung
Mitteilung

Vorgangsnummer: 36/1

Adressat: alle Spieleteilnehmer

Mitteilungsinhalt: Hiermit möchte ich allen Spielteilnehmern meinen Beitritt in den Aufsichtsrat ankündigen. Ich danke im Vorraus für euer Vertrauen!

Unterschrift, Datum: Ccooll 14:05, 18. Jan. 2011 (NNZ)

???
Anfrage

Vorgangsnummer: 36/2

Adressat: Ccooll

Bezug auf Vorgang: 36/1

Anfrageinhalt:
Lieber Mitbürokrat,
vielen Dank für die rechtzeitige Ankündigung. Wann soll der Beitritt denn erfolgen?

Unterschrift, Datum: Mambres 21:39, 21. Jan. 2011 (NNZ)

Nr. 37 vom 18.01.2011 – Beglaubigung des Institutsvorsitzkandidaten TM?![bearbeiten]

Verfugung.jpg
Verfügung

Vorgangsnummer: 37/1

Adressat: Absolutes Komplement der Schnittmenge zwischen der Menge aller teilnehmenden und nicht teilnehmenden Kamele und der Menge aller interessierten und nicht interessierten Kamele, mit Universum U = Herde der Kamelopedia

Verfügungstext: Hiermit beglaubige ich Spielteilnehmer TM?! als Kandidaten auf den Vorsitz des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik.

Begründung: Dem Spielleiter wurde am 16. Januar 2011 um 12:22 der Antrag D1-1/2011-1 vorgelegt, mit dem gemäß Punkt 3, Absatz (c) der Geschäftsordnung des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik die Beglaubigung des Kandidaten beantragt wurde. Nach Ablauf einer Frist von zwei Tagen ist es nun gemäß Punkt 3, Absatz (e) jedem Spielteilnehmer gestattet, die Beglaubigung vorzunehmen.

Organ/Sachbearbeiter: Spielteilnehmer Kamelokronf

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 14:23, 18. Jan. 2011 (NNZ)

Zur gefälligen
Beachtung
Anmerkung

Vorgangsnummer: 37/2

Adressat: Spielteilnehmer Kamelokronf

Bezug auf Vorgang: 37/1

Anmkerkungsinhalt: Werter Kollege, ich muss Sie darauf hinweisen, dass Ihr Versuch, möglichst klugscheißerisch mengentheoretische Erkenntnisse in die Adressatenzeile einzubauen, kläglich gescheitert ist. Der Adressat der obigen Verfügung ist nämlich eine Menge, aber nicht deren Elemente, sondern die Menge an sich, und somit weder ein Organ noch ein Spielteilnehmer. Die diese Menge in den Spielregeln nicht vorgesehen ist und also keine Vorgänge tätigen oder auch nur in Kenntnis nehmen kann, ist obige Verfügung praktisch an niemanden adressiert. Ich habe sie natürlich trotzdem zur Kenntnis genommen, dies verbietet keine Spielregel und muss, um §0 zu dienen, auch ab und an geschehen.

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 16:36, 18. Jan. 2011 (NNZ)

Fechten.jpg
Anfechtung

Vorgangsnummer: 37/3

Angefochtener Vorgang: 37/2;(37/1)

Anfechtungsinhalt: Sehr geehrter Herr Mitkollege,
ich muss ihnen leider mitteilen, dass ich ihre Anmerkung anfechte. Es ist nämlich unter anderem auch an die Menge aller "teilnehmenden und nicht Teilnehmenden Kamele" adressiert. Zudem ist hier das Wort "Menge" als Kamelmenge und nicht als "Menge" wie in einem Kochrezept oder einem Katastrophenbericht zu interpretieren.. Daher bitte ich sie, ihre Anmerkung zwar nicht als gesamtes, jedoch teilweise zurückzuziehen.

Unterschrift, Datum: Ccooll 21:52, 18. Jan. 2011 (NNZ)

Zur gefälligen
Beachtung
Anmerkung

Vorgangsnummer: 37/4

Adressat: Spielteilnehmer Ccooll

Bezug auf Vorgang: 37/3

Anmkerkungsinhalt: Sehr geehrter Kollege,
vermutlich sind Sie noch jung.
Vermutlich, und sogar wahrscheinlich, bestanden Ihre bisherigen bürokratischen Versuche in fünf vergeblichen Versuchen auf Antragsstellungsberechtigung.
Vermutlich dachten Sie sich, Dreistigkeit käme gut an.
Trotzdem zeugt Ihre obige Anfechtung einfach nur von abgrundtiefer Unfähigkeit und absolutem Unverständnis für die Wege der Bürokratie. Verzeihlich ist dies kaum, ja geradezu unverzeihlich, ich würde Sie, wäre ich Spielleiter, vierteilen, teeren und federn oder zumindest verwarnen. Da ich dies nicht bin, schreibe ich einfach diese nicht sehr zuvorkommende Anmerkung. Nun, damit Sie vielleicht irgendwann in Ihrem erbärmlichen Leben mal noch etwas dazulernen, werde ich Ihnen auch gerne sachlich und dezidiert und ohne persönliche Ausfälle die Mängel der obigen Anfechtung mitteilen, sie Möchtegernbürokrat!
1. Mitkollege ist ein Pleonasmus. Das macht nichts, ist Ihnen aber sicherlich auch nicht klar.
2. "Ihnen" und "Sie" als Höflichkeitsanreden schreibt man groß. Tut man dies nicht, ist das annähernd so unfreundlich als bezeichnete ich Sie als ein hirnloses Untier.
3. Es ist absolut sinnlos, eine Anmerkung anzufechten. Was fechten Sie denn bitte an? Und vor allem, da wir hier im Bürokratenspiel sind, nach welcher Regel? Selbst der gesunde Kamelverstand sagt einem doch, dass man eine Anmerkung nicht anfechten kann...was sollten Sie denn erreichen? Es ist ja nur eine Anmerkung, eine, ich wiederhole, ANMERKUNG, diese hat nur anmerkenden oder wenn Ihnen das besser gefällt, bemerkenden Charakter, das heißt Sie können diese beflissentlich ignorieren, es könnten aber auch rechtliche Schritte darauf folgen, also Vorgänge, die tatsächlich etwas bewirken - so etwas kann man sinnvoll anfechten, aber doch keine Anmerkung!
4. So sehr man über Punkt 3. streiten könnte, so klar ist doch dies: Ihre Anfechtung ist sachlich absolut falsch, wie mein Professor für Mengentheorie Ihnen auch gerne schriftlich bestätigen wird. Kamelokronfs Verfügung richtet sich an die Menge A, Zitat "Absolutes Komplement der Schnittmenge zwischen der Menge aller teilnehmenden und nicht teilnehmenden Kamele und der Menge aller interessierten und nicht interessierten Kamele, mit Universum U = Herde der Kamelopedia" Zitat Ende. Sei U die Menge aller Kamele der Kamelopedia, hier synonym als Universum oder Herde bezeichnet, außerdem seien die Kurzschreibweisen "k;†" für "Ein Kamel ist teilnehmend" und "k:iiii" für "Ein Kamel ist interessiert" eingeführt, so bezeichnet dieser Adressat die Menge A, die sich wie folgt ergibt: A := U\({{k$ \in $ U|k;† $ \wedge\neg $(k;†)}} $ \cap $ {{k$ \in $ U|k:iiii $ \wedge\forall $ x = k $ \exists $y = x sodass: y ist nicht interessiert}}) = U\$ \emptyset $ = U.

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 00:02, 19. Jan. 2011 (NNZ)

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Kenntnisnahme

Vorgangsnummer: 37/5

Adressat: Wanderdüne

Bezug auf Vorgang: 37/4

Information: Da ich tatsächlich erst seit kurzem hier mitwirke, muss i´ch den obigen "Anschuldigungen" zustimmen, wobei es nur 3 VErsuche waren einen Antrag auf das stellen von Anträgen zu stellen. Außerdem will ich das nun wirklich nicht zu einer disskusion ausbauen.

Unterschrift, Datum: Ccooll 16:47, 19. Jan. 2011 (NNZ)


Nr. 38 vom 19.01.2011 - Erweiterung der Regeln bei §10 (b)[bearbeiten]

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Antrag

Vorgangsnummer: 38/1

Adressat: alle teilnehmenden Kamele

Antragsgegenstand: Ich stelle hiermit den Antrag, dem Paragraphen 10 (b) eine wichtige Stelle hinzuzufügen, die da lautet: "Ein spiel darf nicht mit virtuellem blaum Himbeereis enden."

Begründung: grün und blau gehören einfach zusammen!

Unterschrift, Datum: Ccooll 20:15, 19. Jan. 2011 (NNZ)

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Nicht zuständig

Vorgangsnummer: 38/2

Abgelehnter Vorgang: 38/1

Ablehnungstext: Der Adressat erklärt sich als nicht zuständig für diesen Vorgang.

Begründung: Die Genehmigungserlaubnis für Regeländerungen ist nach § 4 der Spielregeln dem Zentralrat der Paragraphenreiter vorbehalten.

Organ/Sachbearbeiter: Kamelokronf in Vertretung für alle teilnehmenden Kamele

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 21:09, 19. Jan. 2011 (NNZ)

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Anfechtung

Vorgangsnummer: 38/3

Angefochtener Vorgang: 38/2

Anfechtungsinhalt:
Im Vorgang 38/2 unterzeichnet der Ersteller Kamelokronf in Vertretung für alle teilnehmenden Kamele.
Dies schließt den Unterzeichner ein. da dieser die Definition eines Spielteilnehmers nach § 1 (c) der Spielregeln erfüllt.
Mindestens für den Unterzeichner hat eine Delegation nach § 6 (a) der Spielregeln, die Kamelokronf erlauben würde, in seiner Vertretung zu handeln, nicht stattgefunden oder ist zumindestens von Kamelokronf nicht nachgewiesen worden.
Ich gehe daher davon aus, dass Kamelokronf hier unbefugt gehandelt hat, und fechte den Vorgang entsprechend an. Hilfsweise erkläre ich hiermit mein Veto nach § 6 (c) der Spielregeln für den Fall, dass eine abweichende Auslegung der Spielregeln zur Vertretung anderer Spielteilnehmer möglich ist.
Weitergehende Schritte, inbesondere die Beantragung von Ordnungsmaßnahmen beim Spielleiter, behalte ich mir ausdrücklich vor.

Unterschrift, Datum: Mambres 21:48, 21. Jan. 2011 (NNZ)

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Nicht zuständig

Vorgangsnummer: 38/4

Abgelehnter Vorgang: 38/1

Ablehnungstext: Der Adressat erklärt sich als nicht zuständig für diesen Vorgang.

Begründung: Der Unterzeichner, an den sich der o. g. Antrag unter anderem richtet, weist hiermit darauf hin, für den beantragten Vorgang persönlich nicht zuständig zu sein.

Organ/Sachbearbeiter: Mambres

Unterschrift, Datum: Mambres 21:50, 21. Jan. 2011 (NNZ)

Nr. 39 vom 27.01.2011 – Untätigkeit von Ccooll[bearbeiten]

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Feststellung

Vorgangsnummer: 39/1

Feststellungstext: Hiermit wird gemäß § 5 (b) Satz 1 der Spielregeln die Untätigkeit des Spielteilnehmers Ccooll als Mitglied des Aufsichtsrates festgestellt. Das betreffende Kamel hat seit 9 Tagen keine Vorgänge für das Organ mehr vollzogen und ist damit gemäß § 5 (a) untätig.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 15:51, 27. Jan. 2011 (NNZ)

Nr. 40 vom 27.01.2011 - Änderung der GENIALITÄT § 2.1 (g)[bearbeiten]

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Beschluss

Vorgangsnummer: 40/1

Grundlage: GENIALITÄT.

Beschlusstext: Hiermit ändere ich, als offizielles Mitglied des Aufsichtrates, die minimale Vorbringungslänge einer Akte von 100 auf nur noch 75 Wörter.

Begründung: Der Ablauf im Aufsichtrat wird dadurch eindeutig schneller, da in den Akten nicht mehr nach Wörtern gesucht wird.

Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat/ccooll

Unterschrift, Datum: Ccooll 20:42, 27. Jan. 2011 (NNZ)

Diese Form widerspricht §0 in höchstem Maße!
Ablehnung aufgrund von Formfehlern

Vorgangsnummer: 41/1

Abgelehnter Vorgang: 40/1

Ablehnungstext: Der Vorgang wird hiermit abgelehnt.

Begründung: Änderungen der GENIALITÄT gelten gemäß § 2.2 (a) der GENIALITÄT als interne Vorgänge des Aufsichtsrates. Obiger Vorgang verstößt gegen § 2.2 (b) und (d).

Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat, Kamelokronf

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 21:25, 27. Jan. 2011 (NNZ)

Nr. 41 vom 30.01.2010 - Geschäftsordnung des Organs DIKTATUR[bearbeiten]

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Beschluss

Vorgangsnummer: 41

Beschlusstext: Kamele!
Gemäß §3.3(a) der Spielregeln, höchst legitim und offiziell also, gibt sich das Organ DIKTATUR hiermit die im Anhang dieses Beschlusses befindliche Geschäftsordnung namens GESETZ. Sie tritt sofort in Kraft. Gehorchet!

Organ/Sachbearbeiter: DIKTATUR

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 21:29, 30. Jan. 2011 (NNZ)

Anlage

GESETZ (Geschäftsordnungsexemplar extrem starken, endgültigen totalitären Zwanges)
§1: Entscheidende und wichtige Regelungen bezüglich der DIKTATUR
(a) Die DIKTATUR als zentrales Organ der Bürokratie
1. Die DIKTATUR ist das wichtigste Organ des Bürokratenspiels. Sie tritt für die Armen und Schwachen in der Gesellschaft ein und schafft Ordnung, dort wo Terroristen und Chaoten diese zu schwächen versuchen.
2. Der Vorsitzende des Organs ist in Vorgängen stets als "Herr DIKTATOR" anzusprechen, andernfalls dürfen die Vorgänge wegen Formfehlern zurückgewiesen und die Ersteller standrechtlich erschossen werden, sofern dies keiner Regel zuwiderläuft.
(b) Vorgänge
1. Vorgänge, die das Organ DIKTATUR betreffen, dürfen nur auf dessen Vorgangsseite gestellt werden. Sie tragen als "Nummer" stets eine natürliche Zahl, die als deutsches Wort ausgeschrieben wird und die um 1 größer ist als die der vorhergehenden Vorgangs, wobei der erste Vorgang die Nummer "Zwei" trägt.
2. Jeder Vorgang muss neben den üblichen Anforderungen an Form und Inhalt das aktuelle Datum enthalten, wobei dieses dem Zeitsystem nach dem GESETZ, §1(d) anzupassen ist.
(c) Führerbunker
1. Der Führerbunker ist ausschließlich Mitgliedern der DIKTATUR zum Rückzug und zur geistigen Erholung vorbehalten. Dort können die Mitglieder der DIKTATUR interne Vorgänge, Pläne und Ideen ablegen, ohne dass Außenstehende diese Geheimdokumente einsehen dürfen.
2. Der Führerbunker kann im Extremfall luftdicht und strahlensicher verschlossen werden und darf keinesfalls von Außenstehenden betreten oder gar bearbeitet werden.
(d) Zeitsystem
1. Die Zeitrechnung der DIKTATUR beginnt am Tage der Ernennung des hochwohlgeborenen Wanderdüne zum Mitglied der DIKTATUR. Die Uhrzeit entspricht der NNZ, allerdings wird das Datum derart verändert, dass die Tage von jenem großen Tag an fortlaufend gezählt werden, wobei die Tagezahlen analog zu §1(b)1. als deutsche Wörter auszuschreiben sind.
2. Der Tag der Ernennung Wanderdünes ist dabei "Tag Eins".
(e) Abschließende Regelungen, Übergangsbestimmungen
1. Das GESETZ gilt ab sofort, sobald es beschlossen wurde. Es wird auf der dafür vorgesehenen Seite der DIKTATUR veröffentlich und darf niemals gebrochen werden.

Nr. 42 vom 01.02.2011 – Konferenz der DIKTATUR und des Aufsichtsrates[bearbeiten]

- Mitschnitt aus Sickjoke -

Zur gefälligen
Beachtung
Anmerkung

Vorgangsnummer: 42/1

Adressat: DIKTATUR, Aufsichtsratskollege Ccooll

Anmkerkungsinhalt: Euer Ehren, Herr DIKTATOR,
Werter Kollege,
Liebe stenographische Sklaven,
Ich freue mich, Sie alle ganz herzlich zu unserer kleinen Konferenz begrüßen zu dürfen. Lassen Sie mich meinen Entwurf für eine Verständigung unserer beiden Organe vortragen.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 21:19, 1. Feb. 2011 (NNZ)

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Antrag

Vorgangsnummer: 42/2

Adressat: DIKTATUR, Aufsichtsratskollege Ccooll

Antragsgegenstand: Euer Ehren, Herr DIKTATOR,
Werter Kollege,
Ich beantrage die Ratifizierung des beigefügten Dokumentes durch unsere drei Hufe.

Begründung: Diese Verständigung scheint mit zweckmäßig für die Aufrechterhaltung der Ordnung auch unter den aktuellen Bedingungen in dieser Spielrunde.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 21:19, 1. Feb. 2011 (NNZ)

Anlage
Der DIKTATORisch-Aufsichtsrätische Nichtangriffsvertrag

Die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle und der Aufsichtsrat, geleitet von dem Wunsche, die Sache der Ordnung zwischen den Organen zu festigen, und ausgehend von den grundlegenden Bestimmungen der Spielregeln, sind zu nachstehender Vereinbarung gelangt:

Artikel 1

Die beiden vertragschließenden Teile erkennen die Souveränität und Unabhängigkeit des jeweiligen Vertragspartners an und werden diese nicht aktiv verletzen.

Artikel 2

Die beiden vertragschließenden Teile verpflichten sich, sich jeden Akts böswilliger Intention, jeder über den bürokratischen Sachzwang hinausgehenden schädigenden Handlung gegeneinander, und zwar sowohl einzeln als auch gemeinsam mit anderen Organen, zu enthalten.

Artikel 3

Falls einer der vertragschließenden Teile Gegenstand schädigender Handlungen seitens eines dritten Organs werden sollte, wird der andere vertragschließende Teil in keiner Form das Vorgehen des dritten Organ unterstützen.

Artikel 4

Der Aufsichtsrat wird insbesondere die Wahrnehmung der Befugnisse der DIKTATUR bei Aufsicht über dritte Organe nicht in Frage stellen oder aktiv zu verhindern suchen.

Artikel 5

Die DIKTATUR wird insbesondere die Stellung des Aufsichtsrates unter deren Aufsicht nicht forcieren.

Artikel 6

Die beiden vertragschließenden Teile werden künftig fortlaufend zwecks Konsultation in Fühlung miteinander bleiben, um sich gegenseitig über Fragen zu informieren, die ihre gemeinsamen Interessen berühren.

Artikel 7

Der gegenwärtige Vertrag wird auf die Dauer von zwei Wochen abgeschlossen mit der Maßgabe, dass, soweit nicht einer der vertragschließenden Teile ihn zwei Tage vor Ablauf dieser Frist kündigt, die Dauer der Wirksamkeit dieses Vertrages automatisch als für eine weitere Woche verlängert gilt.


Siehe auch.png Hat gar nichts zu tun mit: [1]
Tipp.png
Genehmigung

Vorgangsnummer: 42/3

Genehmigter Vorgang: 42/2

Genehmigungstext: Dieser Antrag wird hiermit genehmigt, in Absprache mit dem Aufsichtsrat und vorbehaltlich dessen Zustimmung. Von unserer Seite spricht jedoch nach gründlicher Überlegung nichts dagegen.

Organ/Sachbearbeiter: DIKTATUR

Unterschrift, Datum: Wanderdüne 21:56, 1. Feb. 2011 (NNZ)

Abstimmung
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Vorgangsnummer: 42/4

Abstimmungsgegenstand: Antrag 42/2

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Jaja.gif Dafür. --Kamelokronf 21:58, 1. Feb. 2011 (NNZ)
Jaja.gif Angenommen. --Ccooll 22:00, 1. Feb. 2011 (NNZ)

Ergebnis der Auszählung: Von Seiten des Aufsichtsrates wurde der Antrag angenommen.

Unterschrift des Auszählenden: Kamelokronf 22:03, 1. Feb. 2011 (NNZ)

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Genehmigung

Vorgangsnummer: 42/5

Genehmigter Vorgang: 42/2

Genehmigungstext: Der Aufsichtsrat stimmt im Einvernehmen mit der DIKTATUR dem Antrag vorbehaltlos zu.

Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat, Kamelokronf

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 22:03, 1. Feb. 2011 (NNZ)

Anlage

Eine Runde Sekt.

Nr. 43 vom 01.02.2010 – Austritt Kamelokronfs aus dem Aufsichtsrat[bearbeiten]

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Maßnahme

Vorgangsnummer: 43/1

Maßnahme: Hiermit tritt der Unterzeichner kraft seiner Rechte gemäß der Spielregeln aus dem Aufsichtsrat aus.

Organ/Sachbearbeiter: Kamelokronf

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 22:15, 1. Feb. 2011 (NNZ)

Nr. 44 vom 01.02.2010 – Eintritt Kamelokronfs in den Zentralrat der Paragraphenreiter[bearbeiten]

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Maßnahme

Vorgangsnummer: 44/1

Maßnahme: Hiermit tritt der Unterzeichner in den Zentralrat der Paragraphenreiter ein.

Organ/Sachbearbeiter: Kamelokronf

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 22:15, 1. Feb. 2011 (NNZ)

Nr. 45 vom 01.02.2010 – Austritt Kamelokronfs aus dem Zentralrat der Paragraphenreiter[bearbeiten]

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Maßnahme

Vorgangsnummer: 45/1

Maßnahme: Hiermit tritt der Unterzeichner kraft seiner Rechte gemäß der Spielregeln aus dem Zentralrat der Paragraphenreiter aus.

Organ/Sachbearbeiter: Kamelokronf

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 22:22, 1. Feb. 2011 (NNZ)

Nr. 46 vom 01.02.2010 – Eintritt Kamelokronfs in den Aufsichtsrat[bearbeiten]

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Maßnahme

Vorgangsnummer: 46/1

Maßnahme: Hiermit tritt der Unterzeichner in den Aufsichtsrat ein.

Organ/Sachbearbeiter: Kamelokronf

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 22:22, 1. Feb. 2011 (NNZ)

Nr. 47 vom 02.02.2010 – Untätigkeit von TM?! im Parteivorstand des IVP[bearbeiten]

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Feststellung

Vorgangsnummer: 47/1

Betreff: Untätigkeit von TM?! im Parteivorstand des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik

Feststellungstext: Hiermit stelle ich gemäß § 5 (b) die Untätigkeit des Spielteilnehmers TM?! fest. Er hat seit 33 Tagen keinen Spielzug mehr als Mitglied des Parteivorstandes vollzogen. Ein derzeit vorliegender Vorgang ist seit 5 Tagen unbearbeitet.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 15:01, 2. Feb. 2011 (NNZ)

Zur gefälligen
Beachtung
Anmerkung

Vorgangsnummer: 47/2

Adressat: Kamelokronf

Bezug auf Vorgang: 47/2

Anmkerkungsinhalt: Sehr geehrter Herr Kollege, ich bin mitnichten untätig, sondern warte voller Spannung und Ungeduld das weitere Spielgeschehen ab. Mir ist nämlich durch Zufall bekannt geworden, dass das Sekretariat des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik nicht nur beim Spielleiter, sondern auch beim Aufsichtsrat eine Anfrage gestellt hat, welche dort mit sdder Nummer f⁂Z2 in der Akte 32 · 30046 – Anfrage zur Auflösung des IVP geführt wird. Eine Entscheidung des Aufsichtsrates über diese Angelegenheit sowie für den Falle, dass selbige positiv ausfällt, eine Mitteilung des Parteiausschusses des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik an den Parteivorstand des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik gemäß Ziffer 4 Buchstabe (c) GO IVP stehen noch aus. Da ich mir keinesfalls nachsagen lassen möchte, bei einer derartig wichtigen Angelegenheit wie der Auflösung des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik nicht mit der nötigen bürokratischen Sorgfalt gehandelt zu haben, halte ich es für notwendig, abzuwarten, wie der Aufsichtsrat in diesem Falle entscheidet und ob im Falle eines positiven Ergebnisses vom Parteiausschusses des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik ordnungsgemäß Meldung darüber gemacht wird, bevor ich mit der Bearbeitung eines Beschlusses des Parteivorstandes des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik zur Auflösung des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik beginnen kann. Ich bedauere die Verzögerung sehr, jedoch liegt die Schuld nicht bei mir, sondern beim Aufsichtsrat, der schuldhaft seine Pflichten vernachlässigt.

Unterschrift, Datum: TM?! 19:37, 2. Feb. 2011 (NNZ) (Mitglied des Parteivorstandes des Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik)

Nr. 48 vom 13.04.2011 – Runde ausgelaufen[bearbeiten]

Zur Beachtung
Mitteilung

Vorgangsnummer: 48/1

Adressat: alle Spielteilnehmer

Mitteilungsinhalt: Im Namen des Spielleiters teile ich hiermit mit, dass die gegenwärtige Runde bedauerlicherweise gemäß unveränderlicher Rahmenregel 11 ausgelaufen ist, da sich innerhalb der letzten 25 Tage niemand daran beteiligt hat, und mein mathematischer Sachverstand gerade noch ausreicht, um zu erkennen, dass 0 nicht größer als 3 ist. Das Spielergebnis lautet, dass kein Spielteilnehmer oder Organ gewonnen hat.

Unterschrift, Datum: TM?! 23:30, 13. Apr. 2011 (NNZ) für den Spielleiter