Projekt:Bürokratenspiel/6. Runde/Vorgänge

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§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!

BürokratenspielAktuelle SpielzügeVorlagenRegelnRahmenregelnOrganeVorgängeSpielkommentar

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Wichtiger Hinweis:

Runde 6 ist beendet und wurde geschlossen.


Dies ist die allgemeine Vorgangsseite. Je nach gültigen Regeln sind hier Anträge etc. auszuführen. Der Spielleiter ersucht alle Mitspieler, Anträge an ihn künftig hier zu stellen.

Nr. 1 - 12.09.2008: Antrag auf Stellen von Anträgen[bearbeiten]

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: An den Aufsichtsrat
Antragsnummer: AR/000/52-Di/1.37
Antragsgegenstand:

Euer Ehren!
Hiermit beantrage ich gemäß §§ 3 b) und c), Anträge im Sinne der Spielregeln rechtmäßig erstellen zu dürfen.

Begründung:

Um aktiv am Spiel teilhaben zu können, ist es empfehlenswert, Anträge stellen zu dürfen.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 19:35, 12. Sep. 2008 (CEST)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Bemerkung: Dieser Antrag ist an noch aus eigener Kraft zu bestimmende Kamele gerichtet.


Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: Kamel: Wutzofant

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer ist begrenzt gemäß der Geschäftsordnung sowie der gültigen Regeln.


Datum, Unterschrift: Kamel:Wutzofant (✉✍) 20:06, 15. Sep. 2008 (CEST)

Fortschrittsanzeige:
100%
 

Hinweise: Eventuelle Anfragen, Anmerkungen oder Einwände bzgl. dieses Vorganges, insbesondere Fragen zum Fortschritt seiner Bearbeitung, sind direkt an den zuständigen Sachbearbeiter unter Verwendung der entsprechenden Formblätter zu richten.
Sofern nicht anders angegeben, ist eine oben genannte Bearbeitungsdauer bzw. -frist nicht verbindlich.


Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: AR-W-01.08.055-15.09.08.20.08-1-Atrg-Fstl

Bearbeitendes Organ: Aufsichtsrat

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Antrag AR/000/52-Di/1.37 ist gemäß §3 Absatz (b) Satz 3 als genehmigt anzusehen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamel:Wutzofant (✉✍) 21:24, 15. Sep. 2008 (CEST)

Nr. 2 - 16.09.2008: Antrag auf Stellen von Anträgen[bearbeiten]

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: An den Aufsichtsrat
Antragsnummer: 2
Antragsgegenstand:

Euer Ehren
Hiermit beantrage ich, Anträge stellen zu dürfen.

Begründung:

Siehe § 3 b, c)

Unterschrift, Datum: Stinkerwue 19:50, 16. Sep. 2008 (CEST)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


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Anfechtung

Der Vorgang Antrag 2 durch Stinkerwue wird hiermit angefochten!

Begründung: Euer Ehren,
Ich ersuche hiermit unter Verweis auf §0 den Aufsichtsrat, den Antrag sofort zurückzuweisen. In der Abschnittsüberschrift wird ein fehlerhaftes Datum genannt (16.19.2008), welches nicht nur unschön aussieht und den Aufsichtsratsmitgliedern unnötige Arbeit beschert, sondern sogar Rechenmaschinen zum totalen Absturz bringen kann. Dies ist unhaltbar und man sollte über eine Verwarnung Stinkerwues nachdenken.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kamelokronf 21:54, 17. Sep. 2008 (CEST)

Anmerkung: Ich hoffe, dass so etwas nie wieder geschieht.

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 2RE1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Ihre Anfechtung

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Euer Ehren,
Ihr Rechtsverständnis in allen Ehren, aber Sie haben auch maßiv gegen § 0 verstoßen. Deshalb werde ich mir überlegen, ob ich nicht über ein Regeländerung mit Verwarnrecht für den Aufsichtsrat gegen den Spielleiter anrege.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: --Stinkerwue 23:39, 17. Sep. 2008 (CEST)

Siehe auch: §0

Antrag

Adressat: An den Aufsichtsrat
Antragsnummer: 2RE2
Antragsgegenstand:

Euer Ehren
Hiermit beantrage ich, Anträge stelle zu dürfen

Begründung:

Verweis §3 b, c)

Unterschrift, Datum: --Stinkerwue 23:39, 17. Sep. 2008 (CEST)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Die Begründung erlaubt es nicht, den Antrag abzuweisen.

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel:Wutzofant (✉✍) 17:53, 18. Sep. 2008 (CEST)

Bemerkungen: Die Genehmigung bezieht sich auf Antrag Nr. 2 von Stinkerwue 19:50, 16. Sep. 2008 (CEST). Ein fehlerhaftes Datum konnte zum derzeitigen Zeitpunkt bei einer Prüfung nach Augenschein nicht festgestellt werden.



Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Ein entsprechender Antrag (AZ: 2) wurde bereits gestellt und auch vom Aufsichtsratsmitglied Kamel:Wutzofant genehmigt (17:53, 18. Sep. 2008 (CEST)). Eine erneute Genehmigung erscheint daher obsolet und wird somit abgelehnt.


Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel:Wutzofant (✉✍) 17:53, 18. Sep. 2008 (CEST)

Bemerkungen: Die Ablehnung bezieht sich auf Antrag Nr. 2RE2 von Stinkerwue 23:39, 17. Sep. 2008 (CEST)



Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Luzifers Freund[bearbeiten]

Antrag

Adressat: An den Aufsichtsrat
Antragsnummer: 32
Antragsgegenstand:

Euer Ehren
Hiermit beantrage ich, Anträge stellen zu dürfen.

Begründung:

Siehe § 3 b, c)

Unterschrift, Datum: Luzifers Freund 21:57, 17. Sep. 2008 (CEST)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


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Anfechtung

Der Vorgang Antrag 32 durch Luzifers Freund wird hiermit angefochten!

Begründung: Euer Ehren,
Ich ersuche hiermit unter Verweis auf §0 den Aufsichtsrat, den Antrag sofort zurückzuweisen. Der Antragsteller hat ihn einfach uin einen fremden Vorgangsabschnitt eingefügt und damit eindeutig gegen §0 verstoßen. Des weiteren ist die Antragsnummer nicht gerade sinnvoll ausgewählt und könnte zur Verwirrung von Mitspielern führen.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kamelokronf 21:54, 17. Sep. 2008 (CEST)

Anmerkung: Es handelt sich hierbei um eine Empfehlung, um dem Aufsichtsrat die Arbeit zu erleichtern. Wenn Euer Ehren künftig keine Empfehlungen mehr wünschen, bitte ich um eine kurze Anmerkung.

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Der Antrag wurde unter einer falschen Überschrift inmitten eines anderen Vorganges eingereicht. Mit einem solchen Vorgehen ist eine ordnungsgemäße Bürokratie nicht möglich. Daher wird der Antrag abgelehnt.


Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamel:Wutzofant (✉✍) 09:53, 23. Sep. 2008 (CEST)

Bemerkungen: -



Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 3 - 17.09.2008: Antrag auf eigene Seiten des Spielleiters[bearbeiten]

 ERLEDIGT

Dieser Vorgang wurde auf die Seite des Spielleiters verschoben.

Nr. 4 - 18.09.2008: Erneuerter Antrag auf Genehmigung zur Stellung von Anträgen (wegen Anfechtung des Antrages 32(siehe Anfechtung durch Kamelokronf)[bearbeiten]

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: An den Aufsichtsrat
Antragsnummer: 1LF/180908-1
Antragsgegenstand:

Euer Ehren
Hiermit beantrage ich erneut, Anträge stellen zu dürfen.

Begründung:

Siehe § 3 b, c)

Unterschrift, Datum: Luzifers Freund 15:32, 18. Sep. 2008 (CEST)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 2:RE:St

Bearbeitendes Organ: Stinkerwue

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Der Antrag Nr. 1LF/180908-1 ist durch Nichtbearbeiten lt. § 3 der Regeln am 20. September um 15:33 genemigt wurden.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Stinkerwue 23:26, 21. Sep. 2008 (CEST)


Zur Kenntnis
genommen

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Vorgang Nr. 4 vom 18.09.2008/Nr. 1LF/180908-1/2:RE:St

Unterschrift, Datum: Luzifers Freund 11:46, 22. Sep. 2008 (CEST)

Bemerkungen: datt hebb ick mi all dacht; Nachtrag vorbehalten


Hinweis: Aus dieser Bestätigung können keinerlei Ansprüche auf weitere Bearbeitung abgeleitet werden, es sei denn, dass die Spielregeln bzw. eine auf diesen Vorgang anzuwendende Geschäftsordnung etwas Gegenteiliges vorschreiben.


Nr. 5 - Delegationsverfügung von Mambres an Kamelokronf[bearbeiten]

VERFÜGUNG
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Vorgangsnummer/Zeichen: 1.a.I.(1)

Hiermit wird folgendes verfügt:
Hiermit delegiere ich mein Recht nach § 3 (b) Satz 1 der Spielregeln zur Stellung eines Antrags auf das Stellen von Anträgen in Übereinstimmung mit § 11 (a) der Spielregeln an Kamelokronf, sofern dieser der Delegation zustimmt. Die Delegation ist nach § 11 (b) der Spielregeln befristet bis zum 17. Oktober 2008, 16:43 Uhr.

Diese Verfügung erfolgt durch Mambres gemäß eigenem Gutdünken.

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 11:20, 24. Sep. 2008 (CEST)

Bemerkungen: Das unterzeichnende Kamel hat den Beginn der 6. Runde urlaubsbedingt trotz eines freundlichen Hinweises von Wutzofant erst verspätet mitbekommen. Durch den Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber erwartet es nicht, in nächster Zeit ausreichende Zeitanteile in die Pflege der Bürokratie investieren zu können. Die Anmeldung als antragsberechtigtes Kamel wäre daher mit einem schlechten Gewissen verbunden. Bei Antragstellung durch einen Dritten würde allerdings ein Sündenbock zur Verfügung stehen, so dass Folgen der Spielteilnahme wie berufliches Scheitern, Zerbrechen der Ehe und Einweisung in eine medizinische Einrichtung vom Unterzeichner mit Fremdverschulden erklärt werden könnten.


Rechtsbehelfsbelehrung: Das Vetorecht nach § 11 (c) der Spielregeln behält sich der Unterzeichner vor.

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Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen: 1.a.I.(2)

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Verfügung 1.a.I.(1)

Bearbeitendes Organ: Kamelokronf

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Sehr geehrter/s Mitbürokrat und Mitkamel,
Gern denke ich über eine Zustimmung zu Ihrer Delegationsverfügung nach. In vorliegender Form richtet sie sich an meine Wenigkeit als Einzelkamel. Es steht Ihnen natürlich auch offen, Ihr oben genanntes Recht an das Organ des Spielleiters zu delegieren. Allerdings muss ich anmerken, dass mit der Übergabe des Rechtes keinesfalls auch irgendeine Form von Haftung oder Verantwortung übertragen wird. So jedenfalls meine Interpretation der Spielregeln. Für eine neutralere Aussage können Sie beim Spielleiter eine verbindliche Auslegung der Regeln in diesem Punkt beantragen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 14:19, 24. Sep. 2008 (CEST)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 1.a.I(3)

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 1.a.I(2)

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Sehr geehrte Kamele,
Ich weise hiermit auf § 11(3) hin. Das abgebende Kamel kann jede Entscheidung durch ein Veto innerhalb der 3 Tagesfrist einlegen und selbst den Fall bearbeiten.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: --Stinkerwue 14:31, 24. Sep. 2008 (CEST)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

VERFÜGUNG
Verfugung.jpg

Vorgangsnummer/Zeichen: 1.a.I.(2)

Hiermit wird folgendes verfügt:
Nachdem meine Delegationsverfügung Nr. 1.a.I.(1) abgelaufen ist, ohne dass davon Gebrauch gemacht wurde, delegiere ich mein Recht nach § 3 (b) Satz 1 der Spielregeln zur Stellung eines Antrags auf das Stellen von Anträgen in Übereinstimmung mit § 11 (a) der Spielregeln nunmehr an den Zentralrat, sofern dieser der Delegation zustimmt. Die Delegation ist nach § 11 (b) der Spielregeln befristet bis zum 22. November 2008, 16:43 Uhr und erfolgt unter der Auflage, dass der Zentralrat das delegierte Recht nur durch einstimmigen Beschluss ausüben darf, sofern seine Geschäftsordnung nichts anderes bestimmt.

Diese Verfügung erfolgt durch Mambres gemäß eigenem Gutdünken.

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Mambres 17:55, 18. Okt. 2008 (CEST)

Bemerkungen: Mal sehen, ob's diesmal klappt.


Rechtsbehelfsbelehrung: Das Vetorecht nach § 11 (c) der Spielregeln behält sich der Unterzeichner vor.

Nr. 6 - 24.09.2008: Antrag auf Änderung der Spielregeln[bearbeiten]

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsnummer: Rglndrngsntrg01
Antragsgegenstand:

Euer Ehren!
Hiermit beantrage ich eine Spielregeländerung gemäß §4 der gültigen Spielregeln. Ich wünsche, §17 („Fug“) folgendes hinzuzufügen:

(a) Von den folgenden Regelungen (b) bis (d) bleiben § 10 (e) sowie § 14 (c) unangetastet.
(b) Verwarnungen dürfen durch Mitglieder von Hauptorganen sowie durch Vorsitzende anderer Organe gegenüber beliebigen Kamelen bei ausreichendem Grunde ausgesprochen werden.
(c) Rügen dürfen durch Mitglieder von Hauptorganen gegenüber beliebigen Kamelen bei ausreichendem Grunde ausgesprochen werden.
(d) Der Spielleiter sowie die Vorsitzenden von Hauptorganen dürfen bei ausreichendem Grunde Kamele mecklenburgvorpommern, die bereits mindestens eine gültige Verwarnung und/oder Rüge erhalten haben.
(e) Das verwarnte, gerügte oder gemecklenburgvorpommerte Kamel darf innerhalb von 52 Stunden nach dem Ausspruch beim Aufsichtsrat und/oder beim Zentralrat der Paragraphenreiter einen Antrag auf Annullierung der Strafe stellen. Bei mehrheitlichem entsprechendem Beschluss bis 52 Stunden nach dem Aufhebungsantrag wird die Strafe annulliert. Sollten sich die beiden Organe widersprechen, so entscheidet der Spielleiter über die Annullierung.

Begründung:

Momentan ist das Aussprechen von Verwarnungen, Rügen und Mecklenburg-Vorpommern in den Regeln nicht ordentlich geregelt. Dies ist unhaltbar und läuft unserem wohlgeschätzten und vielzitierten §0 zuwider.

Unterschrift, Datum: Kamelokronf 15:36, 24. Sep. 2008 (CEST), geändert 15:38, 24. Sep. 2008 (CEST)

Anlagen: Auszug aus den Spielregeln: aktuelle Regelungen zu Strafen.


Anlage

Zu: Antrag Rglndrngsntrg01

Titel: Auszug aus den Spielregeln: aktuelle Regelungen zu Strafen.

Inhalt:
§10

(e) Der Spielleiter darf nach eigenem Ermessen von untätig gewordenen Kamelen Stellungnahmen und Berichte zu ihrer Untätigkeit einfordern. Der Aufsichtsrat darf mit einfacher Mehrheit untätig gewordene Kamele verwarnen. Der Zentralrat der Paragraphenreiger darf mit Zweidrittelmehrheit fahrlässig untätig gewordene Kamele verwarnen oder rügen und eine öffentliche Entschuldigung einfordern. Der Spielleiter darf fahrlässig untätig gewordene Kamele in besonders schwerwiegenden Fällen, in Wiederholungsfällen, oder bei Ausbleiben einer angemahnten öffentlichen Entschuldigung mecklenburgvorpommern.

§14

(c) In minder schweren Fällen kann der Spielleiter ein Kamel auch verwarnen oder rügen oder, in mittelschweren Fällen, mecklenburgvorpommern.

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Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Der Zentralrat hat ein eigenes Postfach, das benutzt werden darf: Postfach


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Stinkerwue 23:09, 24. Sep. 2008 (CEST)

Bemerkungen: Dieser Vorgang hat die Nummer FfA1. Diese Entscheidung ist auf Grund des § 0 gefällt worden


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

UNGÜLTIG

Ungültigkeitserklärung


Die Ablehnung wegen Formfehlern durch Stinkerwue wird für ungültig erklärt.


Begründung:
Es existiert keinerlei rechtliche Grundlage für diesen Vorgang.

Ausführendes Organ: Kamelokronf

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 12:07, 25. Sep. 2008 (CEST)

Bemerkungen: Ein unglaublicher Verstoß gegen die Grundregeln der Bürokratie! Empööörend!


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


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Anfechtung

Der Vorgang Ungültigkeitserklärung seitens Kamelokronf wird hiermit angefochten!

Begründung: Vorgänge, die den Zentralrat der Paragraphenreiter betreffen, werden ausschließlich im Postkasten des Zentralrates der Paragraphenreiter entgegengenommen und dann (vielleicht) bearbeitet


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Luzifers Freund 12:54, 25. Sep. 2008 (CEST)

Anmerkung: Stellen Sie den Antrag neu - aber dieses Mal richtig: EINEN HIER UND EINEN AN DEN ZENTRALRAT DER PARAGRAPHENREITER DIREKT IN DEN ENTSPRECHENDEN POSTKASTEN (wir sind schließlich auch nur Kamele...)

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Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Der Antrag war vollkommen korrekt gestellt.


Ausführendes Organ: Kamelokronf

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Hochachtungsvoll, Kamelokronf 16:48, 25. Sep. 2008 (CEST)

Bemerkungen: Ich bitte die Gegenseite weiterhin um rechtliche Belege, das heißt Auszüge aus gültigen Regeln und Verordnungen. Andere Einsprüche sind haltlos und damit hinfällig.


Rechtsmittelbelehrung: Einspruchsrecht nur mit rechtlicher Grundlage.

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: noch keine vergeben

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: FfA1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Bezugnehmend auf die gültige GO des Zentralrates der Paragraphenreiter (§3 und ff) ist der Antrag im Postfach des Zentralrates der Paragraphenreiter einzureichen. Achten Sie auf die gültige Form laut GO des ZdP!

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Luzifers Freund 17:00, 25. Sep. 2008 (CEST)

Siehe auch: siehe auch GO des ZdP

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FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: noch keine vergeben/B

Bearbeitendes Organ: Ich...

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
...stelle hiermit fest, dass die Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter (von Ihnen, sehr verehrte Mitkamele, liebevoll „GO des ZdP“ genannt) zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht gültig war.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 17:28, 25. Sep. 2008 (CEST)


Anlagen: Link

Anhang: Aushang der Hausordnung durch Euer Ehren Stinkerwue am 25. September.
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Rechtshinweis


Vorgangsnummer/Zeichen: Bürokratenspiel/Vorlagen/Rechtshinweis

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Aktenzeichen

Rechtshinweis:
§0 Spielregel

Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: Ich weise darauf hin, dass der Vorsitzende des ZdP - Euer Ehren Stinkerwue - auf den §0 der gültigen Spielregel hingewiesen hat. Bekannterweise hat der ZdP ein Postfach. Unter "Vörgänge" sind lediglich "Vorgänge" des Spiels allgemeiner Art, zur Kenntnisnahme also zu veröffentlichen. Die dem ZdP betreffenden Vorgänge sind AUCH als Duplikat im Postfach zu hinterlegen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Luzifers Freund 17:40, 25. Sep. 2008 (CEST)


Hinweis: ... kann ja nich so schwer sein

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RÜGE

Gerügt wird hiermit: Luzifer sein Freund

Anlass der Rüge: Widerstand gegen die Staatsgewalt

Genauere Angaben:

Hiermit spreche ich dem Kamel, Bürokraten und Zentralratsmitglied Luzifers Freund gemäß §14 (c) der gültigen Spielregeln die Rüge des Spielleiters aus. Auch nach geduldiger umfangreicher Erklärung der rechtlichen Lage war der Gerügte nicht bereit, den fehlerhaften und unsinningen Protest einzustellen, geschweige denn seine Aussagen zu widerrufen, um Entschuldigung zu bitten Gnade zu winseln und den Antrag von Kamelokronf zu genehmigen.

– Diese Rüge erfolgt gemäß Beschluss des Spielleiters. –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 17:57, 25. Sep. 2008 (CEST)


Siehe auch: Die unerhörte Frechheit im Hinweis zum Luziferfreundschen Rechtshinweis!

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Hiermit verweise ich auf die unveränderliche Regeln Nummer 5. Ich habe sie darauf aufmerksam gemacht, dass der Antrag ins Postfach des Zentralrates kommt. Des weiteren ist ihre Anfechtung von Heute, 16:48 ungültig, da dort bereits die GO gilt, d. H. Sie müssen 58 Punkte zahlen und dürfen somit keinen Antrag mehr stellen, außer den Antrag auf Erlass.


Ausführendes Organ: Vorsitzender des Zentralrates der Pargraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Der Vorsitzende des Zentralrates Stinkerwue 17:49, 25. Sep. 2008 (CEST)

Bemerkungen: Dann bearbeite ich ihren Antrag erst.


Rechtsmittelbelehrung: siehe GOdZdPmGO § 5

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Verwarnung


Aktenzeichen: Verwarn601

Verwarnt wird hiermit: Stinkerwue

Gegenstand der Verwarnung:

Ich verwarne hiermit in meiner Funktion als Spielleiter Stinkerwue gemäß §14 (c) der Spielregeln. Anscheinend mangelt es vorgenannten Kamel stark an Rechts- und Bürokratieverständnis. Vorgänge innerhalb eines Vorgangsabschnitts nehmen generell Bezug auf den Zeitpunkt der Antragstellung.

– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss des Spielleiters. –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kamelokronf 18:07, 25. Sep. 2008 (CEST)

Siehe auch: Spielregeln.

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Anfechtung

Der Vorgang Verwarnungen und Rügen seitens Kamelokronf wird hiermit angefochten!

Begründung: Vorgänge, die den Zentralrat der Paragraphenreiter betreffen, werden ausschließlich im Postkasten des Zentralrates der Paragraphenreiter entgegengenommen und dann (vielleicht) bearbeitet


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Luzifers Freund 18:15, 25. Sep. 2008 (CEST)

Anmerkung: Stellen Sie den Antrag neu - aber dieses Mal richtig: EINEN HIER UND EINEN AN DEN ZENTRALRAT DER PARAGRAPHENREITER DIREKT IN DEN ENTSPRECHENDEN POSTKASTEN (wir sind schließlich auch nur Kamele...)

Zur Erledigung!

Anweisung


Vorgangsnummer/Zeichen: Vorgangsnummer

Diese Anweisung ergeht an: Kamelokronf

Hiermit wird folgendes angewiesen:
Den Antrag neu zu stellen. Sowohl im Postfach des Zentralrates der Paragraphenreiter diesen zu hinterlegen, als auch hier auf der Vorgangsseite vorzulegen. Sollte das Kamel Kamelokronf dieser höflichen Bitte nicht nachkommen, wird der Vorgang erst dann vom ZdP bearbeitet, bis das Kamel Kamelokronf dieser höflichen Bitte nachkommt.

Weitere Bemerkungen: weitere Angaben

— Diese Anweisung wurde erteilt durch Luzifers Freund aufgrund der gültigen GO des Zentralrats der Paragraphenreiter gemäß  —

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Luzifers Freund 18:12, 25. Sep. 2008 (CEST)



Rechtsbehelfsbelehrung: Sind dem Kamel Kamelokronf bekannt

§reiter.jpg
Rechtshinweis


Vorgangsnummer/Zeichen: Hinw602

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Anweisung des Luziferfreundes

Rechtshinweis:
Also gut, mein... äh, Luzifers Freund. Sie haben noch eine Chance. Denken Sie gut darüber nach. Handeln Sie gemäß der Spielregeln, sonst handle ich gemäß §14 (b). Und sagen Sie dann nicht, ich hätte Sie nicht gewarnt.

Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: Gutdünken des Spielleiters

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 18:24, 25. Sep. 2008 (CEST)


Hinweis: Ist dies eine Drohung? Ja! Ausdrücklichst!

Zur Erledigung!

Anweisung


Vorgangsnummer/Zeichen: keine

Diese Anweisung ergeht an: Zentralrat der Paragraphenreiter

Hiermit wird folgendes angewiesen:
Der Antrag darf ausnahmsweise in den Zentralrat der Pargraphenreiter eingebracht werden. Hierfür erlasse ich die Anordung, dass alle Anträge vor der Veröffendlichung der GO als richtig in den Zentralrat eingebracht gilt, wenn keine andere Regel verletzt wurde.

Weitere Bemerkungen: Jedoch verlangen wir, dass die ausgesprochenen Ordungsmaßnahmen zurückgenommen werden, da wir sonst das Recht, Ordungsmaßnahmen auszusprechen, an ein anderes Organ übertragen.

— Diese Anweisung wurde erteilt durch Stinkerwue aufgrund eines Beschluss gemäß unserer Geschäftsordung —

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: --Stinkerwue 18:45, 25. Sep. 2008 (CEST)



Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

BESCHLUSS


Beschluss keine/01 des Antragstellers und Spielleiters vom 25.09.2008 über obige Anweisung:

Euer Ehren,
Ich bin bereit, auf diese Anweisung einzugehen, wenn im Gegenzug die Ordnungsmaßnahmen auch von Ihrer Seite erlassen werden.

Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: -

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Kamelokronf 19:10, 25. Sep. 2008 (CEST)


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

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Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen:

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Rücknahme der Ordnungsdmassnahmen

Bearbeitendes Organ: Euer Ehren Spieleleiter! Wir nehmen, wenn Sie Euer Ehren Ihrerseits die Ordnungsmassnahmen zurücknehmen auch unsere zurück. Da musste ein dickes Missverständnis vorliegen, das einzig darauf beruht, dass unsere Tippse mit dem Aushang nicht zu Potte kam. Die Dame wurde versetzt. Es soll nie wieder vorkommen - Euer Ehren Spieleleiter!

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Luzifers Freund-ZdP

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Luzifers Freund 19:22, 25. Sep. 2008 (CEST)


VERFÜGUNG
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Vorgangsnummer/Zeichen: von mir verhängte Ordnungsmassnahmen

Hiermit wird folgendes verfügt:
Hiermit nehme ich meine erteilten Oednungsmassnahmen zurück


Diese Verfügung erfolgt durch das Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter, Luzifers Freund gemäß höflicher Bitte des Spieleleiters.

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Luzifers Freund 19:35, 25. Sep. 2008 (CEST)

Bemerkungen: Diese Verfügung wird mit Rücknahme der Ordnungsmaßnahmen seitens seiner Euer Ehren Spielleiter gültig.



Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Formfehler der Ablehnung des Antrages Nr.6 vom 24.09.08 - Rglndrngsntrg01

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Luzifers Freund 20:01, 25. Sep. 2008 (CEST)

Bemerkungen: Betrifft Antrag Nr.6 vom 24.09.08 - Rglndrngsntrg01 der hiermit auf dem kurzen Dienstweg genehmigt wird.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §6 Absatz (a) bzw. §6 Absatz (b) Beschwerde beim Spielleiter eingelegt werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Rücknahme der Ablehnung des Antrages Nr. 6

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Stinkerwue 22:42, 25. Sep. 2008 (CEST)

Bemerkungen: Hiermit stimme ich dem Antrag zu. Der Antrag ist somit genehmigt. Es gibt keine Vorschrift, wie die Stimmenfindung abläuft. Der Aufsichtsrat darf gerne die erfolgte Billigung der Regeländerung überprüfen.


Rechtsmittelbelehrung: § 4(b)

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Rechtshinweis


Vorgangsnummer/Zeichen: Grellgrün-1

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: obenstehende Genehmigung des Antrags Nr. 6 auf Spielregeländerung

Rechtshinweis:
Die Genehmigung des Antrags ist nicht spielregelkonform.

Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: § 4 (a) der Spielregeln

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Sekretariat des Spielleiters, i. A. Mambres 20:32, 25. Sep. 2008 (CEST)


Hinweis: Der Spielleiter behält sich Ordnungsmaßnahmen in dieser Sache vor.

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Kamel Mambres hat es versäumt einen Antrag auf Stellung von Anträgen zu stellen. Bitte schnellstens nachholen. Solange ist der oben genannte Rechtshinweis unwirksam.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Hochachtungsvoll,Luzifers Freund 08:45, 26. Sep. 2008 (CEST)


Bemerkungen: Ihre Rechtsmittelbelehrung und der Hinweis auf§ 14 steht Ihnen als Sekretär nicht zu. Bei Nichtbeachtung Ihrerseits, behält sich der Zentralrat der Paragraphenreiter rechtliche Schritte im Sinne der Regeln vor.



Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: Grellgrün-1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Rechtshinweis vom 25.9.08

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Werter Herr Sekretär,
der Antrag wurde im Sinne eines angenehmen Spieleklimas doch schon genehmigt. Im Sinne eines flotten und zügigen ABER formvollendetem Spiel war es unabdingbar die seitens Kamelokronf gewünschten Änderungen zu genehmigen. Also lassen Sie uns im bürokratischen, korrektem Sinne weitermachen. Stellen Sie einen Antrag auf Antragstellung und gut ist ... anderenfalls muss ich Ihnen die Kaffemaschine entziehen und stelle einen Kaffee-Automaten in Ihr Büro. Wollen Sie das?

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Luzifers Freund 08:54, 26. Sep. 2008 (CEST))

Siehe auch:

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Kopfschütteln-1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Ablehnung meines Rechtshinweises

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Sehr geehrter Freund Luzifers,
bitte nehmen Sie sich fünf Minuten Zeit und lesen Sie Ihr Geschreibsel nochmals: Mambres hat es versäumt einen Antrag auf Stellung von Anträgen zu stellen. Solange ist der oben genannte Rechtshinweis unwirksam. Mit etwas Glück wird Ihnen schon nach kurzer Zeit klar, welchen Unsinn Sie da schreiben.

  1. Rechtshinweise sind genau das: Hinweise. Als solche sind sie weder zu genehmigen, noch abzulehnen, noch wirksam oder unwirksam. Sie machen lediglich den Adressaten auf einen Sachverhalt aufmerksam.
  2. Für die Erteilung von Hinweisen bedarf es keiner Antragstellungsbefugnis.
  3. Was dem Sekretär des Spielleiters zusteht und was nicht, regelt nicht der Zentralrat, sondern die GeordSpleiAnre. Mein Hinweis, dass mein Rechtshinweis vorbehaltlich von Ordnungsmaßnahmen durch den Spielleiter selbst erfolgt, ist vollends konform mit den dort enthaltenen Regelungen.
  4. Der Zentralrat der Paragraphenreiter ist laut Spielregeln zu keinerlei rechtlichen Schritten gegen das Sekretariat des Spielleiters oder die dort aufgestellten Geräte zur Kaffeeversorgung befugt.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 22:27, 29. Sep. 2008 (CEST)

Siehe auch: Spielregeln, GeordSpleiAnre

BESCHLUSS


Beschluss Erlass über den § 3 in der Fassung vom 1. Oktober 2008 vom 14:56, 1. Okt. 2008 (CEST) für alle bindend.

Hiermit erlasse ich, dass folgende Regelung für Rechthinweise bei Nicht-Antragsberechtige Kamele gelten:
Kamele, die kein Antrag lt. § 3(b) gestellt haben, dürfen Rechthinweise geben. Jedoch kann, falls ein Organ betroffen ist, der Vorsitzende dieses den Rechtshinweis zurückweisen. Für normale Kamele ist der Spielleiter zuständig

Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Dies ist der Entscheidungsnachweis mit dem Aktenzeichen 9/01/09/08M001

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: --Stinkerwue 14:56, 1. Okt. 2008 (CEST)

Bemerkungen: § 2(6) GOdZdPmGO


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

???

Anfrage


Vorgangsnummer/Zeichen: ANF-j-ERL-1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Beschluss Erlass über den § 3 in der Fassung vom 1. Oktober 2008 vom 14:56, 1. Okt. 2008 (CEST)

Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:

Sehr geehrter Mitbürokrat Stinkerwue,
Für mich ist zum momentanen Zeitpunkt nicht vollständig ersichtlich in welchem regelhierarchischen Kontext obiger Erlass zu verstehen ist. Interpretiere ich den Hinweis auf die GOdZdPmGO korrekt, indem ich vermute, dass obiger Erlass im Kontext der Geschäftsordnung des Zentralrates zu sehen ist und insofern auch nur für Angelegenheiten des Zentralrats seine Gültigkeit hat? Oder ist § 2 (6) der GOdZdPmGO so zu verstehen, dass der Zentralrat allgemeingültige Richtlinien und Vorschriften in Ergänzung zum bestehenden Regelwerk der Spielregeln in nicht paragraphischer Form erlassen möchte um das Vetorecht des Aufsichtsrates zu umgehen?

Unterschrift des Anfragenden, Datum: J* 20:48, 6. Okt. 2008 (CEST)

Siehe auch: Spielregeln, §4 (a), §9 (b)

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anf-j-Erl-1-re

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: ANF-j-ERL-1

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Sehr geehrter J*,
Die Geschäftsordnungen sind wie in jedem gutem Haus nur an den Verwaltungsapparat des Hauses gebunden, d. h. der Vorsitzende des Zentralrat der Paragrahenreiter darf so viele Erlasse tätigen wie er möchte, Gesetzeskraft haben diese aber nie. Deshalb die bewusste Wortwahl "Rechtshinweise" Diese sind gute Richtschnuren, an die sich jedes Kamel richten kann. Und der Spielleiter hat faktisch bei jedem Vorgang i. S des § 2(6) ein Vetorecht und kann alle Anordungen zum Status "nicht richtig" abstempeln. Deshalb sind ihre Bedenken über diese Sachlage völlig unbegründet. Da machen mir schon ehe die § 17-Problematik Sorgen, da der Zentralrat der Paragraphenreiter nicht beschlussfähig ist und somit die Regeln nicht ändern kann. Deshalb hoffe ich, dass es bald ein weiteres Kamel in den Zentralrat schafft.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: --Stinkerwue 00:32, 8. Okt. 2008 (CEST)

Siehe auch: Morgen

Nr. 7 26.09.2008 - Zusatz zu den Spielregeln § 17 Fug[bearbeiten]

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: An den Zentralrat der Praragraphenreiter
Antragsgegenstand:

9/26/09/08F001

Begründung:

Euer Ehren! Hiermit stelle ich den Antrag §17 zu erweitern. Erweiterung:
(f) Die Änderungen sind so lange gültig bis:
(f.1)der Aufsichtsrat laut Regel §4 (b) die Änderungen ablehnt
(f.2)die Runde noch läuft
(g)Keine Rechtsmittel gegen die Erweiterungen möglich(außer des rechtlichen Vetorechts nach §4 des Aufsichtsrates und anderen (salvatorische Klausel))

Kopie geht an das Postfach des Zentralrates der Paragraphenreiter (Laut Go des ZdP)

Unterschrift, Datum: Luzifers Freund 09:50, 26. Sep. 2008 (CEST)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


BESCHLUSS


Beschluss Nr. 1 des Zentralrats der Paragraphenreiter vom 27. September 2008 Vorgang 9/26/09/08F001

Der Antrag wurde vom Zentralrat der Paragraphenreiter verbindlich beschlossen und ist somit Rechtsgrunslage des §17 (Fug)

Der Beschluss ist gemäß Regel § 4a wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Abstimmung/Entscheidung im Zentralrat der Paragraphenreiter

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Luzifers Freund 11:11, 27. Sep. 2008 (CEST)


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Kauderwelsch-1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Genehmigung von Antrag 9/26/09/08F001

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Man sollte meinen, schon eine oberflächliche Prüfung durch den Zentralrat hätte zeigen müssen, dass der vorgeschlagene Spielregeltext sprachlich und inhaltlich keinerlei Sinn ergibt. Offensichtlich winkt der Zentralrat Anträge eigener Mitglieder ohne jegliche Prüfung durch.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 22:31, 29. Sep. 2008 (CEST)

Siehe auch: Neuer § 17 der Spielregeln

Achtung-kamel.jpg
Verwarnung


Aktenzeichen: Verw1dZdP

Verwarnt wird hiermit: Mambres

Gegenstand der Verwarnung:

Sehr geehrter Mambres,
hiermit verwarne ich Sie wegen Missachtung meiner Amtswürden (Anrede "Euer Ehren", nachzulesen im § 18(a)) auf Grund der Adressierung. Ich bitte diese Tatsache das nächste Mal zu beachten.

– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss nach § 17(c) der Spielregeln vom 14:43, 1. Okt. 2008 (CEST) –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Stinkerwue 14:43, 1. Okt. 2008 (CEST)

Siehe auch: §§ 17, 18

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Bitte, bitte

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Kauderwelsch-1

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Mambres,
ich bitte nur noch um eine Sache zu beachten: Paragraphen haben immer ihren inhaltlichen Sinn, auch wenn es nur klare Sachverhalte klären. Und der § 17 klärt halt, dass Regeln im § 17 nur durch 2 - 9999 Sachverhalte geändert werden können. Aber ihr eigendlicher Sinn ist es, Bürokratie zu schaffen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: --Stinkerwue 14:43, 1. Okt. 2008 (CEST)

Siehe auch: Hintergrunzinformationen

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang Verwarnung Verw1dZdP wird hiermit angefochten!

Begründung:
Euer Ehren,
die o. a. Verwarnung ist wegen formaler und inhaltlicher Mängel anzufechten.

  1. Die Verwarnung erfolgt gemäß Formular auf Grundlage von § 17 (c) der Spielregeln. Abschnitt (c) des fraglichen Paragraphen trifft jedoch - im Gegensatz zu Abschnitt (b) - überhaupt keine Aussagen zu Verwarnungen.
  2. Auch § 17 (b) der Spielregeln erlaubt Verwarnungen nur bei ausreichendem Grunde. Ein solcher liegt nicht vor, da meine zugrundeliegende Anmerkung keineswegs an den Vorsitzenden des Zentralrats gerichtet war. Es handelt sich vielmehr um eine Anmerkung für die Allgemeinheit, um auf die unglaublichen Missstände in der Arbeitsweise des Zentralrats aufmerksam zu machen. Es ist völlig unklar, auf welche Adressierung die Verwarnung sich beruft, da die Anmerkung eben (wie bei Anmerkungen üblich) nicht adressiert ist.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Mambres 00:09, 2. Okt. 2008 (CEST)

Anmerkung: § 17 (f) und (g) bleiben mir inhaltlich unverständlich

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird aufgrund von Formfehlern zurückgewiesen.

Begründung: Diese Anfechtung ist wegen Formfehler, die durch den Bürokraten Mambres erfolgt ist, nicht richtig eingegangen. § 5(1) mit Verweis auf § 3(1) verlangt ausdrücklich das richtige Einwerfen der Post. Auch ist es erforderlich wegen § 17(e) einen Antrag nach § 3 stellen zu können.


Ausführendes Organ: Vorsitzende des Zentralrates der Paragraphenreiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Stinkerwue 17:23, 5. Okt. 2008 (CEST)

Bemerkungen: Der Inhalt mancher Regeln muss keinem ersichtlich sein z. B. § 18(d), da wir keine Spitzmäuse hier gesehen haben.


Rechtsmittelbelehrung: Hier ist wiederum eine Anfechtung nach § 5 der GOdZdPmGO möglich

Rücktrittsbeschluss[bearbeiten]

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: Stöhn

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Rücktritt aus Gesundheitsgründen

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Der Unterzeichner tritt aus dem Zentralrat der Paragraphenreiter aus gesundheitlichen Gründe aus.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Luzifers Freund 08:50, 1. Okt. 2008 (CEST)

Siehe auch:

PACA-j-01 vom 05.10.2008: Antrag gemäß §3 (b)[bearbeiten]

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: PACA-j-01
Antragsgegenstand:

Sehr geehrter Aufsichtsrat,
hiermit beantrage ich das Stellen von Anträgen gemäß §3 (b) der Spielregeln.

Begründung:

Gemäß §3 (b) ist der Antrag für das Stellen weiterer Anträge erforderlich.

Unterschrift, Datum: J* 19:01, 5. Okt. 2008 (CEST)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Der Aufsichtsrat ist nicht verpflichtet, jeden beliebigen Antrag gemäß §3 (b) zu genehmigen. Da eine detaillierte Prüfung im durch §3 (b), Satz 3 gegebenen Zeitrahmen nicht möglich ist wird der Antrag hiermit abgelehnt.


Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: J* 19:19, 5. Okt. 2008 (CEST)

Bemerkungen: -/-


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang Ablehnung des Antrags PACA-j-01 wird hiermit angefochten!

Begründung: Ich will aber!


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: J* 19:19, 5. Okt. 2008 (CEST)

Anmerkung: -/-

Uneingeschraenkt-genehmigt.png

Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.


Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: J* 19:19, 5. Okt. 2008 (CEST)

Bemerkungen: Na gut. Aber sagen Sie dies doch nächstes Mal gleich von Anfang an.




Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


H-0 vom 05.10.2008: Feststellung[bearbeiten]

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: H-0

Bearbeitendes Organ: J*

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Ich stelle hiermit fest, das nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann ob "die Änderungen" gemäß §17 (f) gültig oder ungültig sind, da nicht geklärt ist, ob zwischen den Absätzen (f.1) und (f.2) eine Konjunktion oder Disjunktion besteht. Zur Erläuterung werden im Folgenden in Klammern die Wahrheitswerte der Aussagen angegeben:

  • Sollte eine Konjunktion gemeint sein:
Die Regeln werden ungültig, wenn "der Aufsichtsrat laut Regel §4 (b) die Änderungen ablehnt" (falsch) und "die Runde noch läuft" (wahr). Die Änderungen werden also nicht ungültig (falsch).
  • Sollte eine Disjunktion gemeint sein:
Die Regeln werden ungültig, wenn "der Aufsichtsrat laut Regel §4 (b) die Änderungen ablehnt" (falsch) oder "die Runde noch läuft" (wahr). Die Änderungen werden also ungültig (wahr).

Desweiteren kann ich nirgendwo die Angabe finden, welcherlei Änderungen überhaupt Gegenstand des §17 sind.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mit bürokratischem Gruße --J* 19:44, 5. Okt. 2008 (CEST)

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 9/05/10/08S001

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: H-0

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Sehr geehrter J*,
Der § 17 legt von §§ 17(a)-(e) fest, wer alles Verwarnen, Rügen oder Mecklenburgvorpommern darf. Die §§ 17(f)-(g) legen fest, dass alle Änderungen geschützt sind. Wie aber die Regelauslegung ist, bitte ich euer Ehren Spielleiter um eine verbindliche Regelauslegung zu bitten.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: --Stinkerwue 23:33, 5. Okt. 2008 (CEST)

Siehe auch: Regeländerungsprotokoll

Mit42 vom 06.10.08: Öffentliche Bekanntmachung[bearbeiten]

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: Mit42

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Öffentliche Bekanntmachung des Spielleiters

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Euer Ehren Aufsichtsratsvorsitzender,
verehrte Mitkamele,
Ich bitte alle Kamele, sich die in meiner Funktion als Spielleiter veröffentlichte Bekanntmachung an dieser Stelle sorgfältig zu Gemüte zu führen.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Kamelokronf 20:51, 6. Okt. 2008 (CEST)

Siehe auch: Eigene Nase

Aufsichtsrat: Absetzung des Spielleiters[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand:

Absetzung des Spielleiters

Begründung:

Euer Ehren Vorsitzender, sehr geehrter Aufsichtsrat,
hiermit beantrage ich die Absetzung des Spielleiters auf Grund von Amtsmissbrauchs und Untätigkeit insbesondere in der Sache § 17. Ich bitte deshalb den Aufsichtsrat, den Spielleiter nach § 5(a) des Amtes zu entheben.

Unterschrift, Datum: --Stinkerwue 00:15, 8. Okt. 2008 (CEST)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Sofortiger Rückzug des besagten Vorganges

UNGÜLTIG


Obiger Vorgang wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen und somit für ungültig erklärt.



Unterschrift des Ausführenden, Datum: Stinkerwue 17:58, 9. Okt. 2008 (CEST)


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.


Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: AR-enthbg-spl-1-1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: obiges Formular

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Sehr geehrter Mitbürokrat Stinkerwue,
nur weil obiger Vorgang keiner durch die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates festgelegten Regel widerspricht, heißt dies nicht, dass beim Stellen eines Antrags auf Amtsenthebung nach § 5 (a) auf ein Mindestmaß an Ordnung verzichtet werden kann. Bitte verwenden Sie daher für nachfolgende Anträge an den Aufsichtsrat eine Vorgangsnummer.

Desweiteren ist für den Tatbestand der Untätigkeit keine Amtsenthebung nach § 5 (a) erforderlich da für diesen spezifischen Fall rechtliche Mittel nach § 10 (c) möglich sind, die dem Tatbestand in vielerlei Hinsicht besser gerecht werden.

Weder für den Tatbestand der Untätigkeit noch für den Tatbestand des Amtsmissbrauchs wurde ein Nachweis erbracht. Falls der Antragsteller der Ansicht ist, der derzeitige Spielleiter habe sich nicht an die Regeln gehalten, so kann ein Antrag auf Ausschluss aus dem Organ nach § 14 (b) beim Spielleiter gestellt werden.

Der Unterzeichner hält eine Annahme des obigen Antrags in seiner derzeitigen Form für unwahrscheinlich. Dem Antragsteller wird die Möglichkeit gegeben, fehlende Belege und Informationen nachzureichen. Die Bearbeitung der Akte wird danach, spätestens jedoch nach Ablauf einer Frist von 3 Tagen, wiederaufgenommen.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: J* 20:44, 8. Okt. 2008 (CEST)

Siehe auch:

  • § 10 (c) - Amtsenthebung aufgrund von fahrlässiger Untätigkeit
  • § 14 (b) - Ausschluss aus einem Organ aufgrund von Verletzung der Spielregeln
Antrag

Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: SLE§5a-1
Antragsgegenstand:

Amtsenthebung des Spielleiters

Begründung:

Sehr geehrter Zentralrat, Euer Ehren Vorsitzender,
hiermit beantrage ich die Absetzung des Spielleiters nach § 5 (a wegen mangelnder Ordnung (vlg. hierzu die Vorgangsseite des Spielleiters) und einer zu späten Willen, § 17 (f) und (g) zu kippen, obwohl er ihn kritisiert hatte (Hierzu wurde der Zentralrat nur kritisiert, ohne irgendwelche Konsequenzen zu ziehen, wie z. B. den Aufsichtsrat einzuschalten oder z. B. den § 14 (b) zu nutzen.) Der Spielleiter ist außerdem in der Durchsetzung der § 17 schuldig geblieben, die Ordungsmaßnahmen zurückzunehmen, obwohl es eine feste Zusage gab (vgl. hierzu diese Vorgangsseite weiter oben. Außerdem hat der Spielleiter es versäumt, seinem Schützling ein festes Aufgabengebiet zuzuweisen. Deshalb bitte ich den Aufsichtsrat, die Amtsenthebung durch § 5 (a) zu beschließen. §§ 10 (c) und 14 (b) kommen nicht in Betracht, da der Spielleiter noch nicht als inaktiv gilt und nur er im Fall § 14 (b) entscheidet, und dies sicher ablehnen wird.

Unterschrift, Datum: Stinkerwue 17:58, 9. Okt. 2008 (CEST)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang Antrag SLE§5a-1 wird hiermit angefochten!

Begründung: Es existieren Formfehler in Form von Rechtschreib- und Grammatikfehlern im Antrag, die Teile des Textes nahezu unverständlich machen. Des weiteren habe ich auch den Inhalt anzufechten. So habe ich mich nicht etwa auf bloße Kritik des Zentralrates d. P. beschränkt, sondern Konsequenzen in Form einer Verwarnung gezogen. Das Rücknehmen der genannten Ordnungsmaßnahmen in der Sache § 17 ist in der Tat geschehen: Mein Beschluss "keine/01" wurde durch die Rücknahme der zentralratderparagraphenreiterseitigen Ordungsmaßnahmen durch Luzifers Freund automatisch wirksam, womit die Rüge desselben sowie die Verwarnung Stinkerwues annulliert sind. Auch habe ich meinem durch Stinkerwue beinahe abfällig als "Schützling" bezeichneten Sekretär sehr wohl Aufgaben übertragen. Die Unwissenheit des Antragstellers beweist, dass er die GeordSpleiAnre nie in vollständiger Form gelesen hat. Wenn ich nicht so voll von grenzenloser Güte wäre, würde ich einen Antrag auf Verwarnung beim Spielleiter stellen. Schließlich ist auch die Begründung der Nichtnutzung des § 14 (b) durch den Antragsteller völlig indiskutabel.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kamelokronf 18:13, 9. Okt. 2008 (CEST)

Anmerkung: Ich habe alles gesagt, was gesagt werden musste. (Außer Mambres hat noch was...)

Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: J*

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer ist derzeit noch ungeklärt. Weitere Informationen folgend in Kürze.

Bemerkungen: Der Aufsichtsrat barbeitet obige Angelegenheit unter Berücksichtigung des Vorgangs SLE§5a-1 sowie dessen Anfechtung. In Ermangelung einer Geschäftsordnung können unter gewissen Umständen Verzögerungen im Arbeitsablauf auftreten. Wir bitten um Verständnis.    

Datum, Unterschrift: J* 18:41, 9. Okt. 2008 (CEST)

Fortschrittsanzeige:
80%
 

Hinweise: Der Zentralrat hat genannten Artikel § 17 (b) in Schwindelerregenden 23 Stunden und 37 Minuten verabschiedet, ohne das auch nur ein öffentlich zugängliches Gutachten erstellt wurde, und das, obwohl dem Antrag nicht einmal eine Begründung beigefügt ist. Der Aufsichtsrat hat die Möglichkeit, sein Veto einzulegen nicht rechtzeitig genutzt. Schuldzuweisungen (erstrecht gegen nicht legislative Organe) in der Sache § 17 helfen uns nicht weiter, erarbeiten Sie doch lieber ein Konzept, mit dem sich besagte Unstimmigkeiten beseitigen lassen. Die weitere Argumentation, insbesondere der Verdacht auf "mangelde Ordnung" wird in Kürze von einem Ausschuss untersucht werden. Rechtsmittel liegen im Auge des Betrachters.


Gutachten.png
GUTACHTEN


Vorgangsnummer/Zeichen: SLE§5a-1-gt8n-1

Thema des Gutachtens: Forderungen und Argumentation des Antragstellers sowie Ziele und Handlungsmöglichkeiten des Aufsichtsrates in der Aktensache SLE§5a

Kurzzusammenfassung: Der Aufsichtsrat beschränkt sich aus ökonomischen Gründen auf obligatorische Handlungen.

Bearbeitendes Organ: Aufsichtsrat

Ausführlicher Gutachtentext:
Im aktuellen Fall wurde eine Amtsenthebung des Spielleiters beim Aufsichtsrat beantragt. Das vorliegende Gutachten beschäftigt sich mit der zugehörigen Aktensache SLE§5a mit der Zielsetzung, eine Entscheidungsfindung zu vereinfachen.

1. Personalien

An der Aktensache beteiligte juristische Personen sind das Organ Aufsichtsrat und das Einzelkamel Stinkerwue, sowie ebenfalls das Einzelkamel Kamelokronf, welches gegen den Antrag Rechtsmittel eingelegt hat. Objekt der Aktensache SLE§5a ist die Absetzung des Spielleiters und somit auch der Spielleiter selbst.
1.1 Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist ein Organ, welches durch § 2 (a) der Spielregeln legitimiert wird. Nach § 5 (a) kann bei ihm ein Antrag auf Absetzung des Spielleiters gestellt werden. Der Aufsichtsrat ist Antragsempfänger in der Aktensache SLE§5a.
1.2 Stinkerwue
Das Kamel Stinkerwue ist Antragssteller in der Aktensache SLE§5a. Kamel Stinkerwue hat am 16. September 2008 einen Antrag auf Stellen von Anträgen beim Aufsichtsrat gestellt, der am 18. September 2008 durch das Aufsichtsratsmitglied Wutzofant genehmigt wurde. Kamel Stinkerwue hat am 17. September 2008 einen Antrag auf Stellen von Anträgen beim Aufsichtsrat gestellt, der am 23. September 2008 durch das Aufsichtsratsmitglied Wutzofant Aufgrund von Formfehlern abgelehnt wurde.
1.3 Kamelokronf
Das Kamel Kamelokronf legte am 9. Oktober 2008 Rechtsmittel gegen den in der Aktensache SLE§5a gestellten Antrag ein. Sein Antrag auf Stellen von Anträgen vom 12. September 2008 gilt aufgrund von Fristüberschreitung als genehmigt.
1.4 Spielleiter
Der Spielleiter ist ein nach § 2 (a) der Spielregeln legitimiertes Organ. Der Posten wird derzeit durch das Einzelkamel Kamelokronf bekleidet.

2. Argumentation des Antragstellers

2.1 Gründe
Folgende Gründe für eine Bewilligung der Aktensache SLE§5a wurden durch den Antragsteller vorgebracht:
  • Amtsmissbrauch
  • Untätigkeit
  • mangelde Ordnung
  • Kritik am Zentralrat
  • Inkonsequenz
  • Nichtzuweisung eines Aufgabengebiets an ein Unterorgan
2.2 zurückgezogene Gründe
Folgende bereits oben genannten Gründe wurden inzischen vom Antragsteller zurückgezogen:
  • Amtsmissbrauch
  • Untätigkeit
2.3 Gegengründe
Folgende Gegengründe wurden in den der Aktensache SLE§5a zugehörigen Rechtsmitteln angeführt:
  • Formfehler im Antrag
  • Konsequenz
  • Zuweisung eines Aufgabengebiets an das Sekretariat

3. Bewertung der Argumentation, Prüfung

3.1 Amtsmissbrauch
Eine Befassung mit dem Argument des Amtsmissbrauchs entfällt, da zurückgezogen.
3.2 Untätigkeit
Eine Befassung mit dem Argument der Untätigkeit entfällt, da zurückgezogen.
3.3 mangelde Ordnung
Der Antragsteller empfiehlt zur Bewertung dieses Arguments einen Blick auf die Vorgangsseite des Spielleiters zu werfen. Selbige ist weitgehend ordentlich, lediglich fehlen Vorgangsnummern für Bewilligungs- und Antwortformulare. Ein weiterer Ordnungsverstoß in Akte SL-07 wurde selbst annuliert. Die Prüfung der Vorgangsseiten anderer Organe fällt nicht unter die Verpflichtungen des Aufsichtsrates. Empfohlen wird daher der Antrag beim Zentralrat auf eine Regeländerung zwecks Schaffung einer Behörde, die diesen Aufgabenbereich abdeckt.
3.4 Kritik am Zentralrat
Dieses Argument ist für die Entscheidungsfindung des Aufsichtsrates nicht relevant.
3.5 Inkonsequenz
Entgegen der in den eingelegten Rechtsmitteln vertretenen Auffassung ist nach Ansicht des Unterzeichners eine Rücknahme der Ordnungsmaßnahmen durch den Vorgang "keine/01" nicht erfolgt sondern nur die Bereitschaft dazu signalisiert worden. Einen Verstoß gegen die Vereinbarungen mit dem Einzelkamel Stinkerwue sieht der Aufsichtsrat jedoch nicht, da kein Zeitpunkt für eine Rücknahme festgelegt wurde.
3.6 Nichtzuweisung eines Aufgabengebiets an ein Unterorgan
Die Spielregeln sehen nach Ansicht des Unterzeichners keine Verpflichtung zur Übertragung von Aufgaben vor.

4. Prüfung der Gegenargumente

4.1 Formfehler im Antrag
Auch der Unterzeichner kann sich unter "einer zu späten Willen" wenig vorstellen. Der Satz, welcher die Formulierung enthält, wurde ignoriert. Weitere gravierende Formfehler konnten nicht festgestellt werden.
4.2 Konsequenz
Siehe 3.5
4.3 Zuweisung eines Aufgabengebiets an das Sekretariat
Siehe 3.6

5. Handlungsmöglichkeiten des Aufsichtsrates

Grundsätzlich ist es möglich einen Antrag anzunehmen oder abzulehnen, sofern dies keiner geltenden Regel widerspricht. Die Spielregeln verpflichten den Aufsichtsrat jedoch zu einer einstimmigen Annahme des Antrags:
"Der Aufsichtsrat muss den Antrag einstimmig genehmigen." (§ 5 (a), Satz 3)
Die Menge der Handlungsmöglichkeiten wird damit auf ein Element reduziert.

6. Fazit

Der Aufsichtsrat wird in der Aktensache SLE§5a gemäß der Spielregeln entscheiden. Die Abstimmung wird in Kürze eingeleitet werden. Rechtsmittel können eingelegt werden, sofern sie keiner aktuellen Regel zuwiderlaufen.


Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: J* 00:05, 13. Okt. 2008 (CEST)

Abstimmung
Abstimmung über: SLE§5a-1 

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Muss ja wohl --J* 18:24, 15. Okt. 2008 (CEST)


Ergebnis der Abstimmung: Der Aufsichtsrat nimmt den Antrag einstimmig an.


Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: J* 18:24, 15. Okt. 2008 (CEST)

GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: obiger Abstimmungsnachweis.

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: J* 18:24, 15. Okt. 2008 (CEST)

Bemerkungen: Der Aufsichtsrat nimmt obigen Antrag nur deshalb einstimmig an, da er von den Spielregeln zu selbigem verpflichtet wird (§ 5 (a), Satz 3). Dies bedeutet nicht zwangsläufig auch, dass die Ansicht des Aufsichtsrates mit den in Antrag SLE§5a-1 vorgebrachten Argumenten und Forderungen übereinstimmt.


Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittel können eingelegt werden, sofern sie nicht gegen geltende Spielregeln oder die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates verstoßen.

Fechten.jpg


Anfechtung

Der Vorgang Annahme des Antrag SLE§5a-1 wird hiermit angefochten!

Begründung: Der Antrag sowie möglicherweise weitere Vorgänge des Antragstellers dieser Akte sind formfehlerbehaftet. So ist eine Annahme des Antrags nicht möglich. Die vom zuständigen Bearbeiter angegebene Begründung aus den Spielregeln ist im Falle von Formfehlern nicht greifend.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Kamelokronf 19:59, 16. Okt. 2008 (CEST)

Anmerkung: Mehr sage ich nicht ohne meinen Anwalt Sekretär.

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung in eigener Sache

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: obenstehende Anfechtung (ohne Nr.)/Anmerkung

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Der Unterzeichner erlaubt sich darauf hinzuweisen, dass er das Amt des Sekretariats des Spielleiters bekleidet, keineswegs das Amt eines Privatsekretärs für Kamele, die mal Spielleiter gewesen sind.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mambres 21:52, 16. Okt. 2008 (CEST)

Siehe auch: Übersicht über die Organe

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung A007

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfechtung vom 16. Okt. 2008

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Ich weise darauf hin, dass es für die Stellung des Antrages nach § 5(a) keine Formvorschriften gibt. Es kann also ohne jedliche Begründung ein Antrag nach § 5(a) gestellt werden! Außerdem brauchen können sie den Sekräter des Spielleiters nicht als Rechtsbeistand nehmen, da sie keine Delgation von Rechten vorgenommen haben.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: --Stinkerwue 23:50, 16. Okt. 2008 (CEST)

Siehe auch: Abschiedsbrief mit Kuss auf Umschlag

Dieser Vorgang muss gründlich untersucht werden.


IN BEARBEITUNG



Hinweis: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.

Zuständiger Sachbearbeiter: J*

Die voraussichtliche maximale Bearbeitungsdauer ist sehr sehr lang..

Bemerkungen: Der Aufsichtsrat hat den Antrag SLE§5a-1 angenommen, da ihn die Spielregeln zu selbigem verpflichten. Nach Interpretation des Unterzeichners möchte Kamelokronf in seiner Anfechtung der Annahme des Antrag SLE§5a-1 zum Ausdruck bringen, dass die Spielregeln den Aufsichtsrat gleichzeitig zu einer Ablehnung des Antrags aufgrund von Vormfehlern verpflichten (möglicherweise gestützt durch § 0). Nach Rechtsauffassung des Unterzeichners ist die gleichzeitige Annahme und Ablehnung eines Antrags nicht möglich, zumal der von Kamel Mambres bereits in Akte "Beschwerde" angeführte "Satz vom ausgeschlossenen Widerspruch" hier ebenfalls gilt. 

Wie soll nun der Aufsichtsrat obiges Problem lösen? Haben SIE vielleicht eine Idee?
Die zur Problemlösung höchstwahrscheinlich erforderliche Schulung/Weiterbildung des Aufsichtsrates in Form eines Studiums der Mathematik mit dem Schwerpunkt Logik wird die Bearbeitung obiger Anfechtung leider geringfügig verzögern. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Datum, Unterschrift: J* 19:23, 17. Okt. 2008 (CEST)

Fortschrittsanzeige:
1%
 

Hinweise: Lektüre bis dahin: Gödelscher Unvollständigkeitssatz, vielleicht hilft auch Schrödingers Katze weiter...
Eine verbindliche Regelauslegung von § 5 (a), Satz 3 durch den Spielleiter könnte die Bearbeitungszeit ebenfalls erheblich verkürzen.


Schach.jpg
Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen: Stellng0701

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: obige Vorgänge

Bearbeitendes Organ: ehem. Spielleiter Kamelokronf

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Na, da macht doch euern Dreck alleene!

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 20:31, 18. Okt. 2008 (CEST)


Anlagen: Quelle

Beschwerde[bearbeiten]

2kg.jpg
BESCHWERDE


Adressat: alle am Bürokratenspiel teilnehmenden und nicht teilnehmenden Kamele
Vorgangsnummer/Zeichen: anglgnht-b-n1-bschwrd

Beschwerdegrund: Vermutlich massiver Regelverstoß gegen § 0.

Genauere Angaben:

In der derzeitigen Runde des Bürokratenspiels werden weniger bürokratische Akte vollzogen, als in den restlichen Bereichen der Kamelopedia. Meines Erachtens stellt dies einen massiven verstoß gegen § 0 dar.


Unterschrift, Datum: Mit bürokratischem Gruße, J* 21:09, 10. Okt. 2008 (CEST)

Bemerkungen: Ich erwäge rechtliche Schritte nach § 17 (b) oder (c).

Siehe auch:

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: anglgnht-b-n1-bschwrd/ntwrt-1

Bearbeitendes Organ: Spielleiter

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Sehr geehrter J*,
hiermit stelle ich fest, dass Ihr obenstehender Antrag sich wegen des Satzes vom ausgeschlossenen Widerspruch an kein Kamel richtet, da es keine am Bürokratenspiel teilnehmenden und nicht teilnehmenden Kamele geben kann.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: i. A. Mambres 22:11, 10. Okt. 2008 (CEST) (Sekretariat)


Anlagen: Ein Logiker packt im Museum ein Salamibrötchen aus und beißt herzhaft hinein. Darauf spricht ihn der Museumswärter an: "Haben Sie denn das Schild dort nicht gelesen? Essen und Trinken verboten!" Der Logiker antwortet ruhig: "Ich trinke ja auch gar nichts!"

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: anglgnht-b-n1-bschwrd/ntwrt-1/fststllg-1

Bearbeitendes Organ: J*

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Werter Mitbürokrat Mambres,
Wie ich gerade feststellen muss, haben Sie mal wieder Recht.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: J* 22:26, 10. Okt. 2008 (CEST)


Anlagen: -/-

BESCHLUSS


Beschluss anglgnht-b-n2-bschlss-swtng des Kamels J* vom 10. Okt. 2008 (CEST) zu Vorgang Nummer anglgnht-b-n1-bschwrd

Hiermit wird beschlossen, die genannte Beschwerde auszuweiten und im Zuge dessen auch, wenngleich nicht ausschließlich, an alle am Bürokratenspiel teilnehmenden oder nicht teilnehmenden Kamele zu adressieren.

Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: Nicht erforderlich.

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: J* 22:26, 10. Okt. 2008 (CEST)


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte dieser Beschluss geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

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Rechtshinweis


Vorgangsnummer/Zeichen: anglgnht-b-n1-bschwrd/swtng/rchtshnws

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Beschwerde anglgnht-b-n1-bschwrd i. V. m. Beschluss anglgnht-b-n2-bschlss-swtng

Rechtshinweis:
Sehr geehrter J*,

durch die Ausweitung Ihrer Beschwerde im nachgereichten Beschluss richtet sich Ihre Beschwerde u. a. auch an den Spielleiter. Ich sehe mich daher gezwungen, Sie an die Vorschriften zur korrekten Anrede des Spielleiters zu erinnern.

Der oben ausgeführte Rechtshinweis bezieht sich auf folgende Regelungen: § 18 (a) der Spielregeln

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: i. A. Mambres 22:39, 10. Okt. 2008 (CEST) (Sekretariat)


Hinweis: Dieser Rechtshinweis ist nur ein Hinweis. Er ersetzt nicht die formale Ablehnung der Beschwerde wegen Formfehlern, schließt aber auch eine spätere Ablehnung aufgrund der im Rechtshinweis aufgezeigten formalen Mängel nicht aus.

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: anglgnht-b-n3-anm-ds-splltrs-r-hrn-kmlkrnf

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: anglgnht-b-n1-bschwrd/ntwrt-1 und die Beschwerde

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Mit Freuden stelle ich Bürokratie auf höchstem Niveau fest! Vielen, vielen Dank den beiden Mitspielern Jottstern und Mambres! Das gibt ein Bienchen ins Muttiheft!

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kamelokronf 22:40, 10. Okt. 2008 (CEST)

Siehe auch: Schon fast wie SIE!

Untätigkeitsfeststellung[bearbeiten]

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: nttgkt-wtzfnt-j-1

Bearbeitendes Organ: J*

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit wird gemäß § 10 (b) festgestellt, das Wutzofant als untätig nach § 10 (a) angesehen werden kann. Ich bitte um Bestätigung nach § 10 (b), Satz 2.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: J* 22:39, 12. Okt. 2008 (CEST)


Anlagen: Untätigkeitsnachweis (letzter Bürokratischer Akt, getätigt durch oben genannten, am 23. September 2008)

Schach.jpg
Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen: nttgkt-wtzfnt-j-2

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: nttgkt-wtzfnt-j-1

Bearbeitendes Organ: Mambres

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Die von J* festgestellte Untätigkeit des Wutzofant in seiner Funktion als Aufsichtsratsmitglied wird vom Unterzeichner hiermit nach § 10 (b) der Spielregeln bestätigt.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 22:50, 12. Okt. 2008 (CEST)


Anlagen: Vermisstenanzeige vom 9. Oktober

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: nttgkt-wtzfnt-j-3

Bearbeitendes Organ: Stinkerwue

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit wird gemäß § 10 (b) bestätigt, dass Wutzofant untätig ist. Ich bestätige es, damit die Frist laufen kann, da ich mir der Regelauslegung im Unklaren bin, ob nttgkt-wtzfnt-j-2 Rechtswirkung hat.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: --Stinkerwue 00:27, 13. Okt. 2008 (CEST)

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: nttgkt-wtzfnt-j-4

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: nttgkt-wtzfnt-j-1 sowie nttgkt-wtzfnt-j-2 und nttgkt-wtzfnt-j-3

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Hiermit wird Kamel und Mitbürokrat Wutzofant gemäß § 10 (c) seines Amtes enthoben.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: J* 18:09, 15. Okt. 2008 (CEST)

Siehe auch: -/-

Nr.15 vom 18.10.2008: Antrag nach §3(b)[bearbeiten]

Antrag

Adressat: an den Aufsichtsrat
Antragsnummer: AR/58/18-z1
Antragsgegenstand:

Antrag auf Antragsstellungserlaubnis

Begründung:

Der Antragssteller bezieht sich auf §3(b) und §3(c) und verweist auf die Tatsache, dass Anträge die Bürokratie fördern

Unterschrift, Datum: Sushifresse 10:09, 18. Okt. 2008 (CEST)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


GENEHMIGT


Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.

Begründung: Die Begründung des Antragsstellers lässt keine Ablehnung des Antrags zu.

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: J* 14:00, 18. Okt. 2008 (CEST)

Bemerkungen: Endlich kommt mal wieder etwas Leben in den zuvor 2/3-toten Zentralrat!


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Nr. 16 vom 21.10.2008: Veto[bearbeiten]

BESCHLUSS


Beschluss Veto-1 des Aufsichtsrates vom 21.10.2008 bezüglich des Vorgangs 9/21/10D002

Der Aufsichtsrat legt hiermit Veto gegen den dem Vorgang 9/21/10D002 zugrundeliegenden Beschluss ein.

Der Beschluss ist wirksam zustandegekommen.
Abstimmungs- / Entscheidungsnachweis: ist beigefügt

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: J* 22:56, 21. Okt. 2008 (CEST)
Änderungen bestätigend, J* 00:49, 22. Okt. 2008 (CEST)

Bemerkungen: Kritikpunkte des Zentralrates Aufsichtsrates Geaendert.png sind:

  1. Das Abkürzungsüberwachungskomando wird zunächst durch § 8a) (4) als protokollierendes Organ definiert. Damit fehlt eine genaue Definition des in (5) verwendeten Wortes "Abkürzungsfehler".
  2. § 8a) (3) sieht eine Auflösung des Organs nur bei 51,234567890-prozentiger Mehrheit des Aufsichtsrates vor. Eine 51,234567890-prozentige Mehrheit erfordert jedoch eine Mitgliederzahl von 5.123.456.789 Kamelen oder einem Vielfachen desselben - eine Mitgliederzahl die für den Aufsichtsrat nicht vorgesehen ist und die der Aufsichtsrat wohl auch nie erreichen wird (vergl. aktuelle Gesamtzahl an Kamelen: 3.585) Es wird empfohlen, doch stattdessen eine Prozentzahl zu wählen die mit der aktuellen Mitgliedzahl besser erreicht werden kann oder eine Auflösung bei einer Mehrheit von mindestens 51,234567890 Prozent für die Auflösung zuzulassen.

Rechtsbehelfsbelehrung: Rechtsmittel sind möglich, sofern sie keiner gültigen Regel wiedersprechen. § 12 (e) findet keine Anwendung, da der Zentralrat nicht vollständig besetzt ist.

Abstimmung
Abstimmung über: Veto gegen 9/21/10D002 

Ausführendes Organ: Aufsichtsrat


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif So nicht --J* 22:56, 21. Okt. 2008 (CEST)


Ergebnis der Abstimmung: Der Zentralrat Aufsichtsrat Geaendert.png legt einstimmig Veto ein.


Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: J* 22:56, 21. Okt. 2008 (CEST)
Änderungen bestätigend, J* 00:49, 22. Okt. 2008 (CEST)

???

Anfrage


Vorgangsnummer/Zeichen: Anfrage 9/21/10D003

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Veto gegen 9/21/10D002, Abstimmungsergebnis

Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum:

Wieso legt der Zentralrat Veto ein? Der hat den Müll doch gerade erst verabschiedet? (Samt des grammatischen Unsinns im letzten Satz von Ziffer 3).

Unterschrift des Anfragenden, Datum: Mambres 23:07, 21. Okt. 2008 (CEST)

Siehe auch: Organseite - da kann man immer nachschlagen, in welchem Organ man gerade ist.

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: Veto-1-1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfrage 9/21/10D003 und vorhergehende Vorgänge der Akte

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Aufgrund eines Verwaltungsfehlers wurden in obigen Vorgängen teilweise falsche Organnamen eingesetzt. Der Aufsichtsrat bittet um Verzeihung. Die Fehler wurden korrigiert, das Veto und dessen Begründung an bleibt ansonsten unverändert. Vielen Dank für den Hinweis des Mitbürokraten Mambres.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: J* 00:49, 22. Okt. 2008 (CEST)

Siehe auch: -/-

Nr. 17 vom 25.11.2008: Flaute[bearbeiten]

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: GÄHN-1

Bearbeitendes Organ: Mambres

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit stellt der Unterzeichner gemäß § 10 (b) der Spielregeln die Untätigkeit aller Teilnehmer des Bürokratenspiels, einschließlich seiner selbst, fest.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Mambres 00:13, 25. Nov. 2008 (CET)


Anlagen: 100 leere Aktenordner

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: GÄHN-2

Bearbeitendes Organ: J*

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit bestätigt der Unterzeichner gemäß § 10 (b), Satz 2 die Korrektheit der durch das Kamel Mambres gemäß § 10 (b), Satz 1 mittels des Vorgangs, Vorgangsnummer GÄHN-1, festgestellten Untätigkeit aller Teilnehmer des Bürokratenspiels.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: J* 00:24, 25. Nov. 2008 (CET)


Anlagen: Nicht erforderlich. Es sieht auch so jeder, dass hier momentan nix passiert.

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: GÄHN-3

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: GÄHN-2

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Hiermit werden alle zum Zeitpunkt fahrlässig untätigen Kamele gemäß § 10 (c) ihres Amtes enthoben.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: J* 21:41, 29. Nov. 2008 (CET)

Siehe auch: §15 (e) der Spielregeln

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: GÄHN-4

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: GÄHN-3

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Sehr geehrter J*,
da § 10 (c) der Spielregeln die Amtsenthebung und das Einsetzen eines Ersatzkamels mit "und" verknüpft, also keineswegs zwei alternative Handlungsoptionen ("oder") benennt, müsstet Ihr für eine wirksame Maßnahme nach § 10 (c) jeweils Ersatzkamele benennen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Der Spielleiter, i. A. Mambres 23:19, 30. Nov. 2008 (CET) (Sekretariat)

Siehe auch: Spielregeln, Aussagenlogik

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: GÄHN-5

Bearbeitendes Organ: Kamelokronf

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit stelle ich fest, dass obige Mitteilung GÄHN-3 gemäß GÄHN-4 ungültig ist.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 11:12, 2. Feb. 2009 (CET)


Anlagen: no, Sir

Nr. 18 vom 29.11.2008: Antrag auf Antrag[bearbeiten]

Antrag

Adressat: An den Aufsichtsrat
Antragsnummer: 18
Antragsgegenstand:

Euer Ehren
Hiermit beantrage ich, Anträge stellen zu dürfen.

Begründung:

Siehe § 3 b, c)

Unterschrift, Datum: --Kindchen Atreju 22:23, 29. Nov. 2008 (CET)

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten


Nr. 19 vom 09.02.2009: Amtsenthebung nach § 10 (c)[bearbeiten]

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: jetzmussendlichmalwaspassiern

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: -/-

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Das Kamel Stinkerwue, seines Amtes Vorsitzender des Zentralrates wird hiermit gemäß § 10 (c) seines Postens enthoben und durch das Kamel J* ersetzt.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: J* 23:11, 9. Feb. 2009 (CET)

Siehe auch: Punsch Putsch

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: endlichpassiertmalwas

Bearbeitendes Organ: Kamelokronf

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit bestätige ich gemäß § 10 (b) die Aussage, dass vorgenanntes Kamel untätig ist.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kamelokronf 10:38, 10. Feb. 2009 (CET)


Anlagen: Regeltext des § 10 - nicht so eilig, Herr Kollege!

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: istschonlängstpassiert

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: -/-

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Eine Bestätigung der Untätigkeitsfeststellung ist nicht nötig, da in Akte Nr. 17 bereits alle Teilnehmer des Bürokratenspiels für fahrlässig untätig erklärt wurden.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Akte Nr. 17

Siehe auch: {{{5}}}

Nr. 20 vom 02.03.2009: Bearbeitung und Entscheidung zur Aktensache 9/09/02/08M004[bearbeiten]

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: whük-1

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 9/09/02/08M005 und 9/09/02/08M004

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Sehr geehrte Mitbürokraten,
Die Bearbeitung und Entscheidung in der Aktensache 9/09/02/08M004, eingereicht beim Zentralrat, erfolgt gemäß 9/09/02/08M005 durch die Einzelkamele J* und Kamelokronf im Verlauf dieser Akte. Eine Bindung an die zentralrätliche Geschäftsordung wurde nicht vereinbart.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: J* 00:10, 3. Mär. 2009 (CET)

Siehe auch: Aktenzeichen 9/09/02/08M004

Abstimmung
Abstimmung über: 9/09/02/08M004 

Ausführendes Organ: Einzelkamele J* und Kamelokronf


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Also ich find's gut! --J* 00:10, 3. Mär. 2009 (CET)
2. Stimme Jaja.gif Im Namen der Herde ergeht folgendes Urteil: angenommen. --Kamelokronf 20:19, 3. Mär. 2009 (CET)


Ergebnis der Abstimmung: Der Antrag wurde mit der geforderten Mehrheit von 2 (in Worten: zwei) Kamelen angenommen

Bemerkungen: Mist! Vergessen, auszuzählen. Nochmal zwei Tage warten...

Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: --J* 17:45, 8. Mär. 2009 (CET)


Nr. 21 vom 26.03.09: Antrag auf Antrag[bearbeiten]

Antrag

Adressat: An den Aufsichtsrat
Antragsnummer: 19
Antragsgegenstand:

Euer Ehren Hiermit beantrage ich, Anträge stellen zu dürfen.

Begründung:

Naja, man kann sonst so schlecht mitspielen.

Unterschrift, Datum: BuffaloBill 14:09, 26. Mär. 2009 (CET)

Anlagen: keine


Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 19

Bearbeitendes Organ: Aufsichtsrat

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Da niemand innerhalb von 2 (in Worten Zwei) Tagen geantwortet hat, gilt der Antrag gemäss § 3 automatisch als genehmigt.

Unterschrift, Datum: BuffaloBill 08:58, 30. Mär. 2009 (CEST) {{ifdef | |

Anlagen: keine

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: AUR-30032009-001

Bearbeitendes Organ: Aufsichtsrat

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Da der Antragssteller den Antrag nicht gemaess der Geschaeftsordnung des Aufsichtsrates §4, Unterpunkt (e) sowie (f) gestellt hat, konnte dieser nicht fristgerecht vom Aufsichtsrat bearbeitet und genehmigt werden. §3 der Regeln ist somit hier nicht anwendbar und der Antrag gilt nicht als genehmigt.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 14:05, 30. Mär. 2009 (CEST)


Anlagen: sind pfleglich zu behandeln.

VERFÜGUNG
Verfugung.jpg

Vorgangsnummer/Zeichen: AUR-30032009-002

Hiermit wird folgendes verfügt:
Der Antrag Nr. 19 von BuffaloBill wird hiermit zurueckgewiesen und eine Genehmigung zum Stellen von Antraegen liegt nicht vor. Dem antragstellenden kamel bleibt eine erneute Antragsstellung gemaess der Geschaeftsordnung des Aufsichtsrates unbenommen.

Diese Verfügung erfolgt durch den Aufsichtsrat gemäß der Geschaeftsordnung des Aufsichtsrates nach §4, Unterpunkt (e) sowie (f).

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Kindchen Atreju 14:05, 30. Mär. 2009 (CEST))

Bemerkungen: -keine-


Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Wahl zum 2. Mitglied des Aufsichtsrats[bearbeiten]

Abstimmung
Abstimmung über: Wahl zum 2. Mitglied des Aufsichtsrats 

Ausführendes Organ:


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Hiermit wähle ich mich nach den Spielregeln selbst zum 2. Mitglied des Aufsichtsrates Opsim 20:39, 30. Mär. 2009 (CEST)


Ergebnis der Abstimmung: Die Wahl ist angenommen mit einer Stimme.


Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Opsim 20:39, 30. Mär. 2009 (CEST)

Untätigkeitsfeststellung[bearbeiten]

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 31.03.09

Bearbeitendes Organ: Kamel:Opsim, Mitglied des Aufsichtsrats

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Sushifresse hat zum letzten Mal am 22. Oktober im Zentralrat der Paragraphenreiter mitgearbeitet und ist damit untätig.
J* hat zum letzten Mal am 2. März im Zentralrat der Paragraphenreiter mitgearbeitet und ist damit untätig.

Ich werde im Aufsichtsrat eine Abstimmung starten, ob oben genannte Kamele zu verwarnen sind.


Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Opsim 16:37, 31. Mär. 2009 (CEST)

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: 31.03.09-ntw

Bearbeitendes Organ: J*

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Eine Untätigkeit des Kamels J* liegt derzeit nicht vor, die Arbeit wurde wieder aufgenommen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: J* 21:01, 31. Mär. 2009 (CEST)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: 31.03.09a

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 31.03.09-ntw

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Die Wiederaufnahme der Arbeit wurde wohlwollend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hatte schon beschlossen, sie zu verwarnen. Davon werde ich allerdings wegen der Wiederaufnahme der Arbeit absehen.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Opsim 21:49, 31. Mär. 2009 (CEST)

Siehe auch: siehe auch

Achtung-kamel.jpg
Verwarnung


Aktenzeichen: 31.03.09VW1

Verwarnt wird hiermit: Sushifresse

Gegenstand der Verwarnung:

Der Adressat war in dem neuen Jahr noch nicht wieder für das Organ, dem er angehört aktiv. Dies ist nachweislich länger als erlaubten 7 Tage Untätigkeit.

– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss des Aufsichtsrates –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Opsim 21:49, 31. Mär. 2009 (CEST)

Siehe auch: Projekt:Bürokratenspiel/6._Runde/Organe/Aufsichtsrat/Sitzungssaal

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: BB007//004

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: 31.03.09VW1

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Das Kamel Sushifresse wird gemäss §10c seines Amtes enthoben aufgrund von Untätigkeit

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: BuffaloBill 11:42, 17. Apr. 2009 (CEST)

Siehe auch: nirgendwo

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: BB007//005

Bearbeitendes Organ: Keines

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Das Kamel J* ist gemäss §10a untätig. Die Untätigkeit wird gemäss §10b öffentlich festgestellt. Insbesondere ist im Zusammenhang mit §10e die wiederholte Untätigkeit festzustellen. Diese Feststelleung ist öffentlich gültig, sobald sie von einem Kamel bestätigt wurde. Das Kamel J* ist angehalten gemässt §10b zu verfahren, da der Verfasser ansonsten nach §10c verfahren müsste.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: BuffaloBill 08:25, 20. Apr. 2009 (CEST)

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: BB007//006

Bearbeitendes Organ: ZdP

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Das Kamel Opsim ist gemäss §10a untätig. Die Untätigkeit wird gemäss §10b öffentlich festgestellt. Diese Feststelleung ist öffentlich gültig, sobald sie von einem Kamel bestätigt wurde. Das Kamel Opsim ist angehalten gemässt §10b zu verfahren, da der Verfasser ansonsten nach §10c verfahren müsste.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: BuffaloBill 08:32, 27. Apr. 2009 (CEST)


Anlagen:

Feststelltaste.jpg
FESTSTELLUNG


Vorgangsnummer/Zeichen: AUR-27042009-001-001

Bearbeitendes Organ: Kindchen Atreju

Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Hiermit stelle ich die Untätigkeit von Opsim fest und bestätige hiermit die vorgenannte Feststellung BB007//006 gemaess §10b.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 09:01, 27. Apr. 2009 (CEST)


Anlagen: Beiträge von Opsim

Amtsenthebung des Spielleiters[bearbeiten]

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: 20090427

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang:

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Der Spielleiter wurde gemäß §5(a) seines Amtes enthoben.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: Opsim 17:25, 27. Apr. 2009 (CEST), Mitglied des Aufsichtsrates

Siehe auch: Projekt:Bürokratenspiel/6._Runde/Organe/Aufsichtsrat/Vorgänge#9_-_17.04.2009_-_Antrag,
Projekt:Bürokratenspiel/6._Runde/Organe/Aufsichtsrat/Mitarbeitertoilette

Neuwahlen Spielleiter[bearbeiten]

Zur Beachtung

Mitteilung

Vorgangsnummer/Zeichen: BB007/0009

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: AUR-17042009-007-001

Hiermit wird folgendes mitgeteilt:

Der Zentralrat der Paragraphenreiter ist gemäss §5b bevollmächtigt und verpflichtet Neuwahlen für einen Spielleiter auszurufen. Alle Interessenten an diesem Posten können und dürfen Ihren Namen auf Kamel:BuffaloBill/Kandidat eintragen. Der ZdP verspricht das alle Kandidaten die sich eintragen zur Wahl aufgestellt werden. Die Kandidaten werden gebeten sich bis zum 10.05.2009 in die entsprechende Liste einzutragen.

Unterschrift des Mitteilenden, Datum: BuffaloBill 11:22, 28. Apr. 2009 (CEST)

Siehe auch: Projekt:Bürokratenspiel/6._Runde/Organe/Aufsichtsrat/Vorgänge#9_-_17.04.2009_-_Antrag,
Projekt:Bürokratenspiel/6._Runde/Organe/Aufsichtsrat/Mitarbeitertoilette

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Anfechtung

Der Vorgang BB007/0009 wird hiermit angefochten!

Begründung: Laut unveränderlicher Rahmenregel Nr. 7 sollten wichtige Spielvorgänge nur auf Unterseiten der aktuellen Runde des Bürokratenspiels stattfinden. Die Aufstellung von Kandidaten zur Wahl des Spielleiters ist ohne Zweifel ein wichtiger Vorgang, deshalb ist die Liste auf den Seiten von Buffalo Bill regelwidrig.


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: Opsim 15:45, 28. Apr. 2009 (CEST)

Anmerkung:

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Verwarnung


Aktenzeichen: BB007/0009/Rüffel-1

Verwarnt wird hiermit: BuffaloBill

Gegenstand der Verwarnung:

Diese Verwarnung ergeht wegen

  • des Versuchs, Spielabläufe auf Seiten außerhalb des Bürokratenspiels anzusiedeln (Verstoß gegen die Unveränderlichen Rahmenregeln, Ziffer 7), sowie
  • des Versuchs, das Genehmigungsverfahren für neue Seiten nach § 13 der Spielregeln zu umgehen.

– Diese Verwarnung erfolgt gemäß Beschluss des Spielleiters nach § 14 c der Spielregeln –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: i. A. Mambres 23:35, 28. Apr. 2009 (CEST) (Sekretariat)

Siehe auch: Rahmenregeln, Spielregeln

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Anfechtung

Der Vorgang BB007/0009/Rüffel-1 wird hiermit angefochten!

Begründung: Eine Verwarnung im Namen des Spielleiters ist ungütlig weil es keinen Spielleiter gibt


Unterschrift des Anfechtenden, Datum: BuffaloBill 08:30, 29. Apr. 2009 (CEST)

Anmerkung:

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Stellungnahme


Vorgangsnummer/Zeichen: BB007/0010

Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: Anfechtung zu BB0007/0009

Bearbeitendes Organ: ZdP

Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
Es handelt sich hierbei lediglich um eine Ansammlung möglicher Kandidaten. Gemäss §5b entscheidet der ZdP über Ablauf und Modalitäten der Wahl. Erschwerend hinzu kommt, das zurzeit keine neue Seiten angelegt werden können, weil es gemäss §13 keinen Spielleiter gibt der der Anlegung von neuen Seiten zustimmen könnte. Dadurch würde unnötige Verzögerung ins Spiel gebracht. Daher entschied der ZdP in seiner Autorität gemäss §5b die Kandidatensammulng ausserhalb des Spiels zu erfassen. Da hier lediglich die Namen der Kandidaten gesammelt werden, entspricht diese Seite nach Ansicht des ZdP einer Koordinationsseite die gemäss §7 ausserhalb des Spieles gestattet sind. Der ZdP wird an seiner erklährten Vorgehensweise festhalten, um die Sache so schnell wie möglich im sinne aller mitspielenden Mitbürokraten zu erledigen.

Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: BuffaloBill 08:43, 29. Apr. 2009 (CEST)

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: BB007/0009/Rüffel-1/Anfechtung/B0001

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anfechtung von BB007/0009/Rüffel-1 durch BuffaloBill

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Gemäß §11 Absatz (a) können nicht nur Einzelkamele, sondern auch Organe Aufgaben delegieren. Das Organ des Spielleiters besteht weiterhin (da der Spielleiter nicht aus den Spielregeln gestrichen wurde), wenngleich es zur Zeit nicht besetzt ist. Der Unterzeichner empfiehlt den Anfechtenden ggf. einen Antrag auf Regelauslegung beim Spielleiter.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kamel:Wutzofant (✉✍) 09:27, 29. Apr. 2009 (CEST)

Siehe auch: §11 Absatz (a), erstes Wort

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: BB007/0010/B0001

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: BB007/0010

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Das Nichtanlegen neuer Seiten ist auch jetzt möglich; man muss lediglich fünf Tage warten.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Kamel:Wutzofant (✉✍) 09:27, 29. Apr. 2009 (CEST)

Siehe auch: §13, letzter Satz

Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Die Anfechtung der Verwarnung BB007/0009/Rüffel-1 wird hiermit mit Verweis auf § 1 Abs. 1 GeordSpleiAnre zurückgewiesen.

  • Die Ausführung des Beschwerdeführers, es gebe keinen Spielleiter, ist wahrheitswidrig. Der Spielleiter ist ein in § 2 (a) der Spielregeln definiertes Hauptorgan des Bürokratenspiels.
  • Die Tatsache, dass die personelle Besetzung dieses Organs zurzeit nicht gegeben ist, stellt die Existenz der Institution Spielleiter als solche nicht in Frage.
  • Die Bearbeitung von Spielleiter-Vorgängen durch das Sekretariat ist in der GeordSpleiAnre ausdrücklich zugelassen.


Ausführendes Organ: Spielleiter

Unterschrift des Ausführenden, Datum: i. A. Mambres 09:30, 29. Apr. 2009 (CEST) (Sekretariat)

Bemerkungen: Entsprechend ist auch die Aussage in der Stellungnahme BB007/0010, dass zurzeit keine neuen Seiten angelegt werden können, wahrheitswidrig. Neben der Möglichkeit der Bearbeitung von Seitenanträgen durch das Sekretariat des Spielleiters sehen die Spielregeln in § 13 ja explizit eine Genehmigungsfiktion nach zwei Tagen vor, um Szenarien wie das vorliegende abzudecken. Anträge an personell nicht besetzte Spielleiter sind auch in vergangenen Runden nicht unüblich gewesen.


Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.

Beschwerde an Buffalo Bill[bearbeiten]

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BESCHWERDE


Adressat: Buffalo Bill
Vorgangsnummer/Zeichen: beschwerde2000

Beschwerdegrund: Nichtverwendung der Spielvorlagen

Genauere Angaben:

Buffalo Bill verwendet auf den Vorgangsseiten nicht die Spielvorlagen, dadurch wird zwar das Erscheinungsbild der Seite nicht gestört, die Bearbeitung wird allerdings wesentlich unübersichtlicher.


Unterschrift, Datum: Opsim 15:45, 28. Apr. 2009 (CEST)

Siehe auch: Vorlagen

Nr. 27 - 28.04.2009: Antrag auf Stellen von Anträgen[bearbeiten]

 ERLEDIGT

Antrag

Adressat: An den Aufsichtsrat
Antragsnummer: AR/001/2009
Antragsgegenstand:

Euer Ehren,
hiermit beantrage ich gemäß Abs. (b) §§ 3, Regeln ff., Anträge im Sinne der Spielregeln rechtmäßig erstellen zu dürfen.

Begründung:

Dem Aufsichtsrat wird aufgezeigt, dass es nach Abs. (b) §§ 3, Regeln sinnvoll ist, diesem Antrag stattzugeben.

Unterschrift, Datum: Steuerkamel 17:03, 28.04.2009 (CEST)

Anlagen: keine


Abgelehnt.png

Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.

Begründung: Der Antrag wird wegen Formfehler abgelehnt.


Ausführendes Organ: Aufsichtsrat

Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 19:15, 28. Apr. 2009 (CEST)

Bemerkungen: Es wurde weder ein gültiges Aktenzeichen verwendet (§5d der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates) noch der Antrag an der korrekten Stelle eingereicht (§4e). Ebenso fehlt die Erklärung des Antragsstellers das er die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates gelesen und verstanden hat (§4f). Dem Antraggsteller wird daher dringend empfohlen dieses nachzuholen.


Rechtsmittelbelehrung: Geschäftsordnung des Aufsichtsrates

Ende des Spiels[bearbeiten]

VERFÜGUNG
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Vorgangsnummer/Zeichen: ende-runde-6

Hiermit wird folgendes verfügt:
Die 6. Spielrunde ist beendet, da über 9 Tage kein neuer Spielleiter gefunden wurde. Alle Kamele haben verloren.

Diese Verfügung erfolgt durch Opsim, Mitglied des Aufsichtsrats gemäß Spielregeln § 15 (e), Rahmenregel 10.

Unterschrift des ausstellenden Kamels, Datum: Opsim 20:08, 6. Mai 2009 (CEST)

Bemerkungen:


Rechtsbehelfsbelehrung:

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RÜGE

Gerügt wird hiermit: Opsim

Anlass der Rüge: Verstoß gegen § 15 (d) der Spielregeln.

Genauere Angaben:

Opsim hat im obenstehenden Vorgang die Spielrunde regelkonform gemäß § 15 (e) beendet. Allerdings ist die Bekanntgabe des Spielergebnisses nach § 15 (d) dem Spielleiter vorbehalten. Für seine diesbezügliche eigenmächtige Kompetenzüberschreitung erscheint quasi posthum eine Rüge angebracht.

– Diese Rüge erfolgt gemäß Beschluss des Spielleiters nach § 14 (c) der Spielregeln –

Unterschrift des Ausführenden, Datum: i. A. Mambres 09:25, 8. Mai 2009 (CEST) (Sekretariat)


Siehe auch: Spielregeln