Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe/Zentralrat/Schwarzes Brett

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§0: Alles muss seine Ordnung haben!

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Aktuelle Geschäftsordnung

Antrags- und Abstimmungsnachweis Siehe auch.png Siehe:  Nummer 22 vom 15.11.2010 auf der allgemeinen Vorgangsseite

Zentralrätische Arbeitsverordnung unter Berücksichtigung ergänzender Regelungen (ZAuBeR)

§ 1. Grundliegendes

  1. Der Zentralrat der Paragraphenreiter (Zentralrat) hat beschlossen, nach dieser Geschäftsordnung zu arbeiten.
  2. Eine Änderung der Geschäftsordnung erfolgt per Beschluss seiner Mitglieder.
  3. Die ZAuBeR wird durch folgende Regelung(en) ergänzt:
    (a) Die ERbSE regelt die Neubesetzung des Spielleiterpostens nach § 3.4.2, Absatz (c) der Spielregeln
  4. Sofern eine die ZAuBeR ergänzende Regelung keine Regelungen zu Änderung, Ergänzung oder Außerkraftsetzung selbiger beinhaltet, so kann ihre Änderung, Ergänzung oder Außerkraftsetzung per Beschluss geschehen. Das Beschlussfassungsverfahren wird dabei durch diese Geschäftsordnung vorgegeben.

§2. Beschlussfassung

  1. Der Zentralrat fällt Beschlüsse per Abstimmung. Sofern keine Regelung Anderes vorsieht, ist eine einfache Mehrheit ausreichend.
  2. Abstimmungen werden formal abgehalten. Das zugehörige Formular ist innerhalb der zugehörigen Akte zu platzieren. Abstimmungsergebnisse werden stets vom Vorsitzenden ausgezählt.

§3. Vorsitz

  1. Das Amt des Vorsitzenden wird wöchentlich neu besetzt.
  2. Hat der Zentralrat zwei Mitglieder, so hat das dienstälteste Mitglied den Vorsitz in geraden Kalenderwochen inne, das vom Dienstalter nächstjüngere in ungeraden Kalenderwochen.
  3. Ist die Mitgliedszahl des Zentralrates mindestens zweieinhalb, so nimmt das dienstälteste Mitglied den Vorsitz in restlos durch drei teilbaren Kalenderwochen ein, das vom Dienstalter her nächstjüngere mit Rest 1 durch drei teilbaren Kalenderwochen und das dienstjüngste im restlichen Zeitraum.
  4. Bei anderen Mitgliedszahlen ist, denn so steht's geschrieben, das dienstjüngste Mitglied gleichzeitig der Vorsitz.
  5. Im Sinne dieses Paragraphen beginnt die neue Kalenderwoche montags.

§4. Unterorgane

  1. Der Zentralrätische Shop ist ein Unterorgan des Zentralrates. Die Aufgaben und Kompetenzen des Zentralrätischen Shops sind beschränkt auf das Verwalten von Treuepunkten und das Aushändigen von Prämien, sowie die Ausarbeitung einer eigenen Geschäftsordnung. Darüber hinausgehende Handlungen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch das Überorgan.
  2. Der Zentralrätische Shop besteht aus einem Mitglied. Ist der Posten frei, so können Bewerbungen beim Überorgan Zentralrat eingereicht werden. Wird der Bewerbungsantrag angenommen, so ist der Bewerber berechtigt, die Stelle binnen 48 Stunden selbständig einzunehmen, sofern keine Spielregel Anderes besagt.
  3. Im Zentralrätische Shop können, eine Besetzung des Postens vorausgesetzt, Treuepunkte gegen tolle Prämien eingetauscht werden. Im Tausch für sieben Treuepunkte erhält man ein gültiges Zentralrats-Aktenzeichen, für dreizehn ein Lobgedicht auf die Bürokratie.

§5. Anträge und andere Verwaltungsakte

  1. Anträge und andere Verwaltungsakte, für die der Zentralrat keinen anderen Bestimmungsort vorsieht, sind während der Geschäftszeiten im Sprechzimmer formal vorzulegen. Für jede Angelegenheit ist eine neue Akte vorzulegen.
  2. Außerhalb der Geschäftszeiten, sowie während der Pausen, ist das Sprechzimmer für Personen, die nicht Mitglied des Zentralrates sind, geschlossen, sofern für den einzureichenden Vorgang eine neue Akte angelegt werden muss. In diesem Fall ist stattdessen der Briefkasten zu verwenden.
  3. Akten sind jeweils dort fortzuführen, wo sie begonnen wurden, ungeachtet der Absätze 1 und 2.
  4. Interne Angelegenheiten (etwa die Geschäftsordnung, Unterorgane) werden im Sitzungssaal verhandelt. Der Zutritt ist für alle Mitspieler erlaubt, das dortige Einbringen von Anträgen oder anderen Verwaltungsakten ist Mitgliedern des Zentralrates vorbehalten.
  5. Akten, die im Sprechzimmer formfehlerfrei eröffnet wurden, werden mit zwei Treuepunkten belohnt. Wird ein Antrag auf Regeländerung durch den Zentralrat angenommen, so erhält der Antragsteller einen Treuepunkt.
  6. Die jeweils aktuelle Geschäftsordnung wird auf den schwarzen Brett des Zentralrates publiziert. Das Anbringen von Kleinanzeigen und Antworten auf selbige durch beliebige Spielteilnehmer wird geduldet, sofern ein bürokratischer Bezug erkennbar ist und dies nicht formlos geschieht. Der Zentralrat behält sich dennoch das Recht vor, derartige Vorgänge für ungültig zu erklären oder die betreffende Akte zu schließen, ungeachtet der Fristen und Bedingungen aus §10, Absatz 3.

§6. Nummerierung der Akten

  1. Sei a die natürliche Zahl, die sich beim Abzählen aller bereits vorhandenen, korrekt nummerierten Akten auf der jeweiligen Antragsseite des Zentralrates der Paragraphenreiter ergibt. Eine Akte heißt genau dann korrekt nummeriert, wenn für die Aktennummer A, die sich in deren Überschriftzeile zu befinden hat, gilt: A=a . Dabei ist zu beachten, dass die Zahl A in b-adischer Zahlendarstellung darzustellen ist mit b=a+2. Falls sich dadurch allerdings für b eine größere Zahl als 10 (in Dezimaldarstellung) ergäbe, ist die Zahl A in c-adischer Zahlendarstellung darzustellen, wobei c die letzte Ziffer der Zahl b in Dezimaldarstellung ist. Ergäbe sich dabei c=0, so ist abweichend von der oben getroffenen Regelung die Zahl A im Dezimalsystem darzustellen. Ergäbe sich hingegen c=1, so ist abweichend von der oben getroffenen Regelung die Zahl A in römischen Zahlzeichen darzustellen.
  2. Neben der Nummer einer Akte muss die Überschrift in beliebiger Reihenfolge die Worte "Nummer", "Akte" und einen "-" enthalten, sowie das Aktenortskürzel. Dabei ist zu beachten, dass bereits benutzte Aktenüberschriften nicht erneut für eine andere Akte verwendet werden dürfen.
  3. Das Aktenortskürzel ist SP für Akten im Sprechzimmer, BR für Akten im Briefkasten, SI für Akten im Sitzungssaal. Akten auf dem schwarzen Brett erhalten das Aktenortskürzel SB.
  4. Eine nicht korrekt nummerierte Akte kann von einem Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter mit Hilfe eines Stempels als ungültig gekennzeichnet werden, sofern dieser Vorgang in einer korrekt nummerierten Akte mitgeteilt wird.

§7. Nummerierung der Vorgänge

  1. Jeder Vorgang innerhalb einer Akte muss korrekt nummeriert sein, um korrekt bearbeitet werden zu können, ansonsten wird analog zu §6, Absatz 3 verfahren.
  2. Sei V die Nummer eines Vorgangs innerhalb der mit A korrekt nummerierten Akte, in der sich bisher v Vorgänge befinden, dann heißt der Vorgang genau dann korrekt nummeriert, wenn für V gilt: V =A+v, wobei V natürlich auch in b-adischer Zahlendarstellung darzustellen ist mit b=A+2 und falls sich dadurch für b eine größere Zahl als 10 (in Dezimaldarstellung) ergäbe, ist die Zahl V in c-adischer Zahlendarstellung darzustellen, wobei c die letzte Ziffer der Zahl b in Dezimaldarstellung ist. Ergäbe sich dabei c=0, so ist abweichend von der oben getroffenen Regelung die Zahl V im Dezimalsystem darzustellen. Ergäbe sich hingegen c=1, so ist abweichend von der oben getroffenen Regelung die Zahl V in römischen Zahlzeichen darzustellen.
  3. Der Vorgangsnummer ist das Aktenortskürzel voranzustellen.

§8. Eingeständnis

  1. Jeder Spielteilnehmer, der Probleme mit der Nummerierung der Akten und Vorgänge hat, kann auf dem Dachboden einen Antrag auf Nummerierungsnachhilfe stellen, dieser muss lediglich eine natürliche Zahl als Nummer besitzen, die noch in keinem Vorgang der Spielrunde verwendet wurde.

§9. Rechtsmittel

  1. Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Zentralrates können binnen einer Woche eingelegt werden. Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Zentralrates sind grundsätzlich ungültig, sofern dem Formular kein Lobgedicht auf die Bürokratie beigefügt wird. Mehrmaliges Einreichen des gleichen Gedichts ist unzulässig.
  2. Anfechtungen können durch jedes Zentralratsmitglied bearbeitet werden, Beschwerden lediglich durch den Vorsitz, an den diese auch zu richten sind.

§10. Schließung einer Akte

  1. Das Schließen einer Akte erfolgt durch den Stempel "Erledigt".
  2. Das Platzieren von Vorgängen ist nur in geöffneten Akten gestattet. Die Wiedereröffnung einer Akte kann beim Vorsitzenden beantragt werden.
  3. Im Briefkasten oder dem Sprechzimmer befindliche Akten können durch ein Zentralratsmitglied geschlossen werden, sofern länger als sieben Tage kein Vorgang der Akte hinzugefügt wurde. Enthält die Akte einen Antrag, so muss zu diesem ein Beschluss gefasst und dieser unanfechtbar geworden sein, sofern der Antrag nicht zurückgezogen oder für ungültig erklärt wurde.
  4. Akten im Sitzungssaal werden geschlossen, sobald innerhalb der Akte ein Antrag auf deren Schließung gestellt wurde.

§11. Anhang

Geschäftszeiten (MEZ)
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag
Geschäftszeit 9:00 bis 16:00 9:00 bis 18:00 9:00 bis 13:00 14:00 bis 20:00 11:00 bis 16:00 8:00 bis 12:00
Frühstückspause 9:30 bis 11:00 9:00 bis 10:30 11:00 bis 12:30 9:00 bis 11:45
Mittagspause 12:10 bis 15:10 12:00 bis 14:30 11:30 bis 13:00 12:30 bis 15:00
Tee-Pause 14:30 bis 17:30 15:20 bis 18:45 15:00 bis 16:00

Spontane Abweichungen von diesen Geschäftszeiten sind im Betriebsablauf unvermeidlich und werden aufgrund der Personalstruktur nicht gesondert deklariert werden können.

Ergänzende Regelung bezüglich der Spielleiter-Ernennung (ERbSE)

§ 1: Allgemeines

(a) Diese Regelung legt die Neubesetzung des Spielleiterpostens im Falle einer Amtsenthebung des Spielleiters fest.
(b) Diese Regelung kann jederzeit durch den Zentralrat der Paragraphenreiter per Beschluss ergänzt, ersetzt oder außer Kraft gesetzt werden.

§ 2: Neubesetzungsverfahren

(a) Die Neubesetzung des Spielleiters erfolgt in vier Phasen. Das Verfahren endet genau dann, wenn der Spielleiterposten nach einer Amtsenthebung des Spielleiters neu besetzt wurde oder der Zentralrat während eines laufenden Verfahrens eine Änderung, Ergänzung oder Außerkraftsetzung der ERbSE beschließt. Ist 24 Stunden nach Beendigung der vierten Phase der Spielleiterposten noch immer unbesetzt, so werden die Phasen nochmals, beginnend mit der ersten Phase durchlaufen.
(b) Die Phasen sind im einzelnen:
1. Nominierungsphase:
i. Die Nominierungsphase beginnt mit der Amtsenthebung des Spielleiters. Sofern diese Regelung in ihrer derzeitigen Form zum Enthebungszeitpunkt nicht existierte, so beginnt die Nominierungsphase stattdessen mit dem Beschluss dieser Regelung. Die Nominierungsphase dauert 72 Stunden.
ii. Zu dieser Phase zugehörige Akten sind im Sitzungssaal zu eröffnen.
iii. Während der Nominierungsphase kann der Zentralrat einen oder mehrere Kandidaten für das Spielleiteramt nominieren (bevorzugte Kandidaten). Nominierungsanträge können bis zu 24 Stunden vor Phasenende gestellt werden.
iv. Eine Nominierung erfolgt nicht per Beschluss des Zentralrates, sondern durch eine Verfügung eines oder mehrerer seiner Mitglieder. Das Kamel, welches das Spielleiteramt in dieser Spielrunde bisher am längsten bekleidet hat, ist automatisch einer der bevorzugten Kandidaten, sofern der Zentralrat nicht seine Nichtnominierung beschließt.
2. Vorrechtsphase:
i. Die Vorrechtsphase beginnt mit Ende der Nominierungsphase und dauert 48 Stunden. Ist die Menge der bevorzugten Kandidaten die leere Menge, so dauert sie stattdessen 1 Stunde.
ii. Während dieser Phase haben die bevorzugten Kandidaten die Möglichkeit, sich beim Zentralrat zu bewerben.
3. Wahlphase
i. Die erste Wahlphase dauert 1 Stunde, sofern keine formfehlerfreien Bewerbungen in der Vorrechtsphase eingegangen sind; Sie dauert 48 Stunden im Falle von genau einer und 72 Stunden im Falle von mehr als einer eingegangenen, formfehlerfreien Bewerbung.
ii. Zu dieser Phase zugehörige Akten sind im Sitzungssaal zu eröffnen.
iii. Jedes Zentralratsmitglied ist berechtigt, einen der Bewerber zur Besetzung des Spielleiterpostens vorzuschlagen. Dem Antrag ist ein Gutachten beizufügen.
iv. Über jeden Vorschlag hat der Zentralrat einzeln abzustimmen. Vorschläge, welche keine einfache Mehrheit erhalten, werden abgelehnt.
v. Existiert genau ein nicht abgelehnter Vorschlag, bei welchem das Stimmenverhältnis (Stimmen dafür dividiert durch Stimmen dagegen) maximal ist, so wird der durch diesen Vorschlag vorgeschlagene Bewerber berechtigt, innerhalb von 24 Stunden durch einen selbstständigen Vorgang in das Spielleiteramt einzutreten, sofern dies keiner anderen Regelung widerspricht.
vi. Existieren mehrere nicht abgelehnte Vorschläge, bei welchen das Stimmenverhältnis (Stimmen dafür dividiert durch Stimmen dagegen) maximal ist, so wird der Bewerber, welcher durch den Vorschlag, welcher von allen Vorschlägen, bei denen das Stimmenverhältnis (Stimmen dafür dividiert durch Stimmen dagegen) maximal ist, zuerst ausgezählt wurde, vorgeschlagen wurde, berechtigt, innerhalb von 24 Stunden durch einen selbstständigen Vorgang in das Spielleiteramt einzutreten, sofern dies keiner anderen Regelung widerspricht.
4. Bewerbungsphase:
i. Die Bewerbungsphase beginnt nach Beendigung der Wahlphase. Wurde in der Wahlphase ein Bewerber berechtigt, in das Spielleiteramt einzutreten, und ist diese Frist bei Beendigung der Wahlphase nicht abgelaufen, so verzögert sich der Beginn dieser Phase bis zum Ablauf der Frist.
ii. In dieser Phase kann sich jeder Spielteilnehmer beim Zentralrat für den Spielleiterposten bewerben. Über jede Bewerbung hat der Zentralrat der Paragraphenreiter einzeln abzustimmen. Derjenige Spielteilnehmer, welcher als erstes eine einfache Mehrheit erhält, wird berechtigt, innerhalb von 24 Stunden durch einen selbstständigen Vorgang in das Spielleiteramt einzutreten, sofern dies keiner anderen Regelung widerspricht.
iii. Mit Erteilung dieser Berechtigung endet die Phase.
 

Kleinanzeigen und Sonstiges[bearbeiten]

Bekanntmachungen, öffentliche Mitteilungen und Kleinanzeigen. Bitte beachten Sie die ZAuBeR.

0 - Akte Nummer SB[bearbeiten]

Zur Beachtung
Mitteilung

Vorgangsnummer: SB0

Adressat: jedermann

Mitteilungsinhalt: Sind SIE auf der Suche nach Job mit bürokratischem Bezug und vielen Arbeitspausen? Haben Sie Erfahrung im Umgang mit Prämien und Punktekonten?

Dann bewerben Sie sich doch einfach auf einen Posten im Zentralrätischen Shop. Bewerbungen werden beim Zentralrat entgegengenommen.

Unterschrift, Datum: J* 23:33, 15. Nov. 2010 (NNZ)