Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe/Aufsichtsrat/Chill-Out-Lounge
§0: Alles muss seine Ordnung haben!
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Regeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Vorgänge ▪ Spielkommentar
- Aufsichtsrat • Geschäftsordnung • Vorgänge • Chill-Out-Lounge
Chill-Out-Lounge |
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Erneuerung der GENIALITÄT
- 2 Einführung der Corporate Identity
- 3 Neues Unterorgan für den Aufsichtsrat
- 4 Akte 01 vom 17.11.2010 – Anfrage zum Veto gegen die Regeländerung für den Geheimdienst
- 5 Akte 02 vom 18.11.2010 – Antrag gemäss §4 (c) zur vorgenehmigung einer Regeländerung
- 6 Akte 03 vom 24.11.2010 – Besetzung des Postens Chief Executive Officer
- 7 Akte 04 vom 29.11.2010 – Kleine Anpassung der Genialität
- 8 Akte 05 vom 06.12.2010 – Antrag auf Veto gegen Regeländerung „AÜI“
- 9 Akte 06 vom 07.12.2010 – Detail in Genialität ändern
- 10 Akte 07 vom 10.12.2010 – Anfrage zum Veto gegen die Regeländerung „IVP“
- 11 Akte 08 vom 18.01.2011 - Änderung der GENIALITÄT § 2.1 (g) -
- 12 Akte 09 vom 23.01.2011 – Ungültigkeitserklärung einer Akte
- 13 Akte 10 vom 31.01.2011 – Anfrage zur Absicht einer Antragstellung gemäß § 3.4.6 (c)
- 14 Akte 11 vom 02.02.2011 – Interne Mitteilung des Herrn DIKTATORs
- 15 Akte 12 vom 02.02.2011 – Anfrage zur Absicht einer weiteren Antragstellung gemäß § 3.4.6 (c)
- 16 Akte 13 vom 03.02.2010 – Anfrage zum Veto gegen Änderung des § 1 (a)
Erneuerung der GENIALITÄT[bearbeiten]
Vorgangsnummer: INTERN 01
Adressat: Kollege Kamelokronf
Antragsgegenstand: Werter Kollege
Ich beantrage hiermit folgende Änderungen an ihrer Ehrenwerten GENIALITÄT
* Geistesblitz d wird neu zum Geistesblitz e * Geistesblitz d lautet neu: "Jede Vorbringung hat mindestens 100 Worte (ohne Vorlagentext) zu beinhalten, die in vollständigen, sinnvollen sätzen gegliedert sein müssen. Füllt eine Vorbringung nicht 100 Worte, kann der Rest mit Huldigungen an den Aufsichstsrat gefüllt werden.
Begründung: Es erschein mit, als ob unsere Geschäftordnung noch eine bürokratische Hürde mehr vertragen könnte, wenn sie mal die Gerschäftsordnung des Zentralrats ansehen, da haben wir noch einiges aufzuholen.
Unterschrift, Datum: BuffaloBill 17:36, 15. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: INTERN 02
Adressat: Kollege Buffalo Bill
Bezugnahme auf Vorgang: INTERN 01
Stellungnahme: Werter Kollege,
In der Tat liegen wir hinter dem Zentralrat in Sachen Geschäftsordnung zurück. Ihr Vorschlag scheint mir eine sehr kreative Ergänzung unserer GO zu sein. Ich denke, wir sollten zunächst einen in größerem Maße erweiterten Entwurf der GO ausarbeiten, bevor wir die Änderung vollziehen.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 18:04, 15. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: INTERN 03
Titel: Geschäftsordnung Eines Neuen, Innovativen Aufsichtsrates Leistungsfähiger, Intelligenter, Tatkräftiger, Ästimierter Teilnehmer (GENIALITÄT)
Entwurfstext:
§ 1: Grundsätzliches
- (a) Es gilt die Corporate Identity des Aufsichtsrates. Dort sind unter anderem die Vergabe organinterner Ämter und die Bearbeitungsweise bestimmter Vorgänge geregelt.
- (b) Die Corporate Identity und diese Geschäftsordnung können jederzeit durch Mehrheitsbeschluss des Aufsichtsrates geändert, ersetzt oder außer Kraft gesetzt werden.
§ 2: Vorgänge
- § 2.1: Vorbringungen
- (a) Als Vorbringungen gelten sämtliche an den Aufsichtsrat gerichteten Vorgänge, die von Nichtmitgliedern ausgeführt werden. Des Weiteren gelten jene Vorgänge von Mitgliedern als Vorbringungen, die nicht zur organinternen Organisation dienen.
- (b) Vorbringungen an den Aufsichtsrat sind auf dessen Vorgangsseite zu stellen.
- (c) Für jede Angelegenheit ist eine separate Akte zu erstellen. Der Aktentitel folgt dem Format: X · Y – Z, wobei
- 1. X einer gültigen Aktennummer entspricht
- 2. Y der Tagesdifferenz zwischen dem 100. Geburtstag des Aktenerstellers und dem Datum der Akteneröffnung entspricht
- 3. Z einem eindeutigen Betreff entspricht.
- (d) Eine gültige Aktennummer hat folgende Bedingungen zu erfüllen:
- 1. Sie wurde noch nicht verwendet.
- 2. Sie ist eine natürliche Zahl.
- 3. Sie ist nicht größer als das Zehnfache der höchsten verwendeten Aktennummer.
- 4. Ihr Querprodukt ist größer als ihre Quersumme.
- 5. Ihr Querprodukt ist nicht größer als das Doppelte ihrer Quersumme.
- (e) Vorgänge in Vorbringungsakten haben eine eindeutige, gültige Vorgangsnummer zu tragen. Eine gültige Vorgangsnummer folgt dem Format: WXYZ, wobei
- 1. W den dritten Buchstaben des Aktenbetreffs darstellt
- 2. X ein beliebiges Unicode-Zeichen darstellt, mit Ausnahme der Ziffern 0-9 und der Buchstaben A-Z bzw. a-z
- 3. Y einen innerhalb der Akte rückläufigen Großbuchstaben darstellt, beginnend bei Z
- 4. Z eine innerhalb der Akte fortlaufende Primzahl darstellt, beginnend bei 2
- (f) Besitzt der Wochentag, an dem der Vorgang durchgeführt wird, mehr als 9 Buchstaben, so sind die Bestandteile Y und Z in der Vorgangsnummer zu vertauschen. Besitzt der Wochentag weniger als 7 Buchstaben, so sind die Bestandteile W und Y zu vertauschen.
- (g) Jede Vorbringung hat in den Feldern Inhalt, Begründung und Bemerkung zusammen mindestens 100 Worte zu beinhalten, die in vollständigen, grammatisch korrekten und inhaltlich sinnvollen Sätzen gegliedert sein müssen. Füllt eine Vorbringung nicht 100 Worte, kann die Differenz mit Huldigungen an den Aufsichtsrat gefüllt werden. Dabei ist eine Bezugnahme auf die Corporate Identity des Aufsichtsrates möglich.
- § 2.2: Interne Vorgänge
- (a) Als interne Vorgänge gelten alle Vorgänge von Mitgliedern des Aufsichtsrates, die der organinternen Organisation dienen, insbesondere Beratungen und Beschlüsse, die außerhalb von Vorbringungsakten geschehen.
- (b) Für interne Vorgänge begeben sich die Mitglieder des Aufsichtsrates in die extraweichen Polstermöbel der Chill-Out-Lounge, wo ein ordentliches Arbeitsklima inklusive kühler Getränke und Massagen herrscht.
- (c) Die Mitglieder des Aufsichtsrates richten nach eigener Entscheidung separate Akten mit eindeutigen Aktennummern für interne Vorgänge ein.
- (d) Interne Vorgänge haben eine eindeutige Vorgangsnummer zu tragen, die mindestens aus der Aktennummer und dem Wort "intern" bestehen.
§ 3: Rechtsmittel
- (a) Als Rechtsmittel gegen Vorgänge des Aufsichtsrates gelten Anfechtungen und Beschwerden.
- (b) Verstößt die Form eines Vorgangs des Aufsichtsrates gegen dessen Geschäftsordnung, so ist als Rechtsmittel gegen diesen Vorgang die Beschwerde zu verwenden.
- (c) Verstößt die Form eines Vorgangs des Aufsichtsrates gegen die Spielregeln, so ist als Rechtsmittel gegen diesen Vorgang die Anfechtung zu verwenden.
- (d) Verstößt die Form eines Vorgangs des Aufsichtsrates gegen dessen Geschäftsordnung und gegen die Spielregeln, so ist dies in einer Mitteilung, die namentlich an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates gerichtet ist, zu erläutern. Dieser entscheidet daraufhin, welche Art von Rechtsmittel eingelegt werden darf.
- (e) Verstößt ein Vorgang des Aufsichtsrates inhaltlich gegen dessen Geschäftsordnung, so ist als Rechtsmittel gegen diesen Vorgang die Anfechtung zu verwenden.
- (f) Verstößt ein Vorgang des Aufsichtsrates inhaltlich gegen die Spielregeln, so ist als Rechtsmittel gegen diesen Vorgang die Beschwerde zu verwenden.
- (g) Verstößt ein Vorgang des Aufsichtsrates inhaltlich sowohl gegen dessen Geschäftsordnung als auch gegen die Spielregeln, so ist dies in einer namentlichen Mitteilung an ein nicht-vorsitzendes Mitglied zu erläutern. Dieses entscheidet daraufhin, welche Art von Rechtsmittel eingelegt werden darf.
- (h) Verstößt ein Vorgang des Aufsichtsrates sowohl inhaltlich als auch formell gegen dessen Geschäftsordnung, so ist eine Anfrage an den Aufsichtsrat zu stellen, welche Art von Rechtsmittel eingelegt werden darf. Die Vorgangsnummer einer solchen Anfrage muss als Trennzeichen gemäß § 2.1 (e) Punkt 2 ein Multiplikationszeichen (×) besitzen.
- (i) Verstößt ein Vorgang des Aufsichtsrates sowohl inhaltlich als auch formell gegen die Spielregeln, so ist eine Anfrage an den Aufsichtsrat zu stellen, welche Art von Rechtsmittel eingelegt werden darf. Die Vorgangsnummer einer solchen Anfrage muss als Trennzeichen gemäß § 2.1 (e) Punkt 2 ein Divisionszeichen (÷) besitzen.
- (j) Verstößt ein Vorgang des Aufsichtsrates inhaltlich gegen dessen Geschäftsordnung und formell gegen die Spielregeln, oder formell gegen die Geschäftsordnung und inhaltlich gegen die Spielregeln, so ist eine Anfrage an den Aufsichtsrat zu stellen, welche Art von Rechtsmittel eingelegt werden darf. Für eine solche Anfrage ist eine gesonderte Akte zu erstellen.
- (k) Verstößt ein Vorgang des Aufsichtsrates inhaltlich und formell gegen dessen Geschäftsordnung und dazu inhaltlich gegen die Spielregeln, oder inhaltlich und formell gegen die Geschäftsordnung und dazu formell gegen die Spielregeln, oder inhaltlich gegen die Geschäftsordnung und dazu inhaltlich und formell gegen die Spielregeln, oder formell gegen die Geschäftsordnung und dazu inhaltlich und formell gegen die Spielregeln, so gehen Sie bitte in den Keller und schlagen Sie sich mit einem Hammer auf den Kopf. Falls Sie keinen Keller besitzen, stellen Sie eine Anfrage an den Aufsichtsrat. Falls Sie keinen Hammer haben, machen Sie dem Zentralrat eine Mitteilung. Falls Sie keinen Kopf haben, fordern Sie beim Spielleiter eine Rüge Ihres Scharfrichters wegen Verstoß gegen § 10 (c) der Spielregeln.
- (l) Über Anfragen an den Aufsichtsrat gemäß (h), (i) oder (j) wird per Abstimmung der Mitglieder entschieden.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat
Letzte Bearbeitung: Kamelokronf 19:12, 16. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: INTERN 04
Abstimmungsgegenstand: Inkraftsetzung des obigen Entwurfes als GENIALITÄT des Aufsichtsrates
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Uns gehen immer mehr Antragsteller durch die Lappen! --Kamelokronf 20:16, 16. Nov. 2010 (NNZ) |
Es wird höchste Zeit, sonst kommt hier jeder billig durch! -- BuffaloBill 22:27, 16. Nov. 2010 (NNZ) |
Ergebnis der Auszählung: Antrag angenommen
Unterschrift des Auszählenden: BuffaloBill 22:36, 16. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: INTERN 05
Grundlage: § 3.3 (b) der Spielregeln und Idee 3 der bisherigen GENIALITÄT
Betreff: Erneuerte GENIALITÄT
Beschlusstext: Hiermit beschließt der Aufsichtsrat, den obigen Entwurf zu seiner neuen Geschäftsordnung zu erheben.
Begründung: In obiger Abstimmung haben sich 100% der Mitglieder für den Entwurf ausgesprochen.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat
Unterschrift, Datum: i. A. Kamelokronf 22:45, 16. Nov. 2010 (NNZ)
Einführung der Corporate Identity[bearbeiten]
Vorgangsnummer: CI01
Titel: Corporate Identity (CI)
Entwurfstext:
Section 1: Corporate Mission[bearbeiten]
(1) Controlling
- Der Aufsichtsrat als Hauptorgan bekommt durch die Spielregeln, § 3.4.3 (a), die Aufgabe des Controlling zugewiesen. Der Aufsichtsrat definiert sich über das Controlling, und seine Mitarbeiter sollten sich mit dem Controlling identifizieren. Controlling hat in jeder Situation und bei jeder Amtshandlung zu erfolgen. Um ständiges Controlling zu gewährleisten, ist ↑Innovation erforderlich.
(2) Request Management
- Gemäß § 2 (d) Satz 2 der Spielregeln hat der Aufsichtsrat über Anträge auf Antragsberechtigung zu entscheiden. Dieses Request Management darf laut § 3.4.3 (d) jeder Mitarbeiter selbstständig durchführen, doch er sollte dabei die Basic Lines der Corporate Identity nicht vergessen.
- § 4 (b) der Spielregeln weist dem Aufsichtsrat außerdem die Aufgabe zu, Anträge auf Änderung der Spielregeln zu überprüfen. Dieses Request Management erfolgt in der ↑Community und ist eng an das ↑Controlling gebunden.
(3) Personal Management
- § 3.4.3 (b) gibt dem Aufsichtsrat das Recht, den Spielleiter seines Amtes zu entheben. Da dies nur durch Mehrheitsbeschluss geschehen kann, rückt wiederum die ↑Community in den Mittelpunkt.
- § 3.4.3 (c) weist dem Aufsichtsrat die Aufgabe zu, den Zentralrat der Paragraphenreiter im gegebenen Falle neu zu besetzen. Hier spielt vor Allem die ↑Nachhaltigkeit eine tragende Rolle.
Section 2: Corporate Devices[bearbeiten]
(1) Innovation
- Innovation ist eine entscheidende Fähigkeit des Aufsichtsrates. Nur durch die Entstehung von Neuem, beispielsweise neuer Überwachungsmethoden, kann das ↑Controlling verbessert werden. Der Aufsichtsrat soll daher der Innovation nicht entgegenstehen.
(2) Nachhaltigkeit
- Nachhaltigkeit ist ein tragendes Element im Corporate Thinking des Aufsichtsrates. So zählt bei ↑Controlling wie auch bei ↑Request Management nicht nur der Gedanke an die Gegenwart, sondern auch jener an die Zukunft. Kann es dem Aufsichtsrat beispielsweise in zukünftigen Verfahren von Vorteil sein, einen Antragsteller zufriedengestellt zu haben?
- Besondere Bedeutung bekommt Nachhaltigkeit im Bereich des ↑Personal Managements. Bei der Entscheidungsfindung über die Absetzung des Spielleiters oder die Neubesetzung des Zentralrates sollte den Mitarbeiter die Überlegung leiten, welche nachhaltig positiven Entwicklungen sich für den Aufsichtsrat ergeben könnten.
(3) Community
- Der Aufsichtsrat ist eine starke Community. Wo es geht, sind daher gemeisame Entscheidungen geboten. Entscheidungen des ↑Personal Managements werden stets in der Community (per Abstimmung) getroffen, ebenso wird bei Anträgen auf Änderung der Spielregeln verfahren.
Section 3: Corporate Structure[bearbeiten]
(1) Basics
- Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann genau einen Posten eines Chief Officers besetzen, falls dieser unbesetzt ist. Gibt es genau einen Chief Officer im Aufsichtsrat, ist dieser der Vorsitzende gemäß § 3.3 (e) Punkt 2 der Spielregeln. Gibt es mehrere Chief Officer, so wechselt der Vorsitz zwischen ihnen im Dreitagestakt, beginnend mit dem Mitglied, welches zuletzt Chief Officer geworden ist.
(2) Chief Executive Officer
- Der Chief Executive Officer (CEO) ist vorrangig zuständig für die Hinrichtung von Ungeziefer im Büro und in der Chill-Out-Lounge. Dabei sollte er allerdings § 10 (c) und (d) der Spielregeln beachten. Über die Exekutionen ist Buch zu führen.
(3) Chief Branding Officer
- Hauptaufgabe des Chief Branding Officers (CBO) ist die Vorsorge für den Brandfall und das Löschen etwaiger Feuersbrünste in den Räumen des Aufsichtsrates. Er hat Notfallpläne aufzustellen und ausreichend Löscheimer bereitzuhalten.
(4) Chief Networking Officer
- Der Chief Networking Officer (CNO) ist verantwortlich für das Weben, Stricken und Häkeln zur Deckung des textilen Bedarfes des Aufsichtsrates. Er sollte sich beispielsweise um Arbeitskleidung bemühen, die dem ↑Corporate Design angepasst ist.
Section 4: Corporate Design[bearbeiten]
(1) Platzhalterklausel
- Ein Corporate Design wird vom Aufsichtsrat demnächst durch Änderung der Corporate Identity eingeführt.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat
Letzte Bearbeitung: Kamelokronf 20:16, 16. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: CI02
Abstimmungsgegenstand: Inkraftsetzung des obigen Entwurfes als Corporate Identity des Aufsichtsrates
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Um in der modernen Society überleben zu können, braucht der Aufsichtsrat eine innovative und communitystärkende Unternehmensphilosophie. --Kamelokronf 20:16, 16. Nov. 2010 (NNZ) |
jawohl so muss das sein. --BuffaloBill 22:36, 16. Nov. 2010 (NNZ) |
Ergebnis der Auszählung: Antrag angenommen
Unterschrift des Auszählenden: BuffaloBill 22:36, 16. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: CI03
Grundlage: § 3.3 (b) der Spielregeln und Idee 3 der bisherigen GENIALITÄT
Betreff: Corporate Identity
Beschlusstext: Hiermit beschließt der Aufsichtsrat, den obigen Entwurf einer Corporate Identity als Teil seiner Geschäftsordnung zu führen.
Begründung: In obiger Abstimmung haben sich 100% der Mitglieder für den Entwurf ausgesprochen.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat
Unterschrift, Datum: i. A. Kamelokronf 22:45, 16. Nov. 2010 (NNZ)
Neues Unterorgan für den Aufsichtsrat[bearbeiten]
Vorgangsnummer: INTERN 06
Titel: Einführung eines neuen Unterorgans für den Aufsichtsrat
Entwurfstext:
§ 3.4.3.1 Büro zur Bürokratisierung der Bürokratie (BzBdB)
(a) Das BzBdB ist ein Unterorgan des Aufsichtsrates.
(b) Das BzBdB wacht über die Einhaltung der Bürokratie, insbesondere des §0
(c) Das BzBdB kann von Aussenstehnden angefragt werden, wie gewisse Vorgänge noch bürokratischer gestaltet werden können.
(d) Das BzBdB kann Vorgänge auf dessen Büroktatiehaftigkeit übeprüfen und in Gutachten auf der Vorgangsseite des organs BzBdB Noten zwischen 1 und 6 Verteilen vobei 1 für sehr bürokratisch und 6 für absolut unbüroktatisch stehen.
(e) Wenn ein Vorgang in einem Gutachten des BzBdB eine Note von 4 oder höher bekommt, kann des BzBdB das für diesen Vorgang zuständige Kamel oder Organ selbständig verwarnen. Das Organ oder das Kamel ist dann aufgefordert, den Vorgang zu zurükzuziehen/abzulehnen und in bürokratischer Weise erneut anzufangeen. Weigert sich ein Kamel auf eine Verwarnung des BzBdB zu reagieren, so wird das BzBdB beim Spielleiter eine Rüge beantragen.
(f) Produziert ein Organ oder ein Kamel viele Vorgänge, die vom BzBdB mit der Note 1 benotet werden, so kann das BzBdB diesem Kamel/Organ das Recht zusprechen, innerhalb der neunten Runde des Bürokratenspiels den Titel “Handlanger der Bürokratie” zu tragen. Allerdings besteht darauf kein Anspruch.
(g) Das BzBdB ist dem Aufsichtsrat Rechenschaft pflichtig, sofern der Aufsichtsrat einen Rechenschaftsbericht verlangt.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat
Letzte Bearbeitung: BuffaloBill 09:25, 17. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: []intern1
Abgelehnter Vorgang: "INTERN 06"
Ablehnungstext: Werter Kollege,
Leider widersprechen die Akte und der Vorgang der GENIALITÄT § 2.2.
Begründung: –
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 19:51, 17. Nov. 2010 (NNZ)
Beachtung
Vorgangsnummer: [] intern2
Bezug auf Vorgang: [] intern1
Anmkerkungsinhalt: Werter Kollege
Sie können obenstehenden Entwurf nicht ablehnen, weil noch kein entsprechender Antrag gestellt wurde. Wie sie sehen, ist die Idee noch nicht ganz ausgereift, sondern braucht noch etwas Gährungszeit. Aber sie haben Recht, ich sollte mir auch eine eigene Unterseite in meinem Kamelbau zum sammeln meiner Bürokratischen Ideen bauen, hier ist wohl nicht der richtige Ort dafür.
Unterschrift, Datum: BuffaloBill 09:16, 18. Nov. 2010 (NNZ)
Akte 01 vom 17.11.2010 – Anfrage zum Veto gegen die Regeländerung für den Geheimdienst[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 01intern1
Adressat: Aufsichtsrat
Bezug auf Vorgang: BR3 und BR4 des Zentralrates
Anfrageinhalt: Werter Kollege,
Hiermit möchte ich anfragen, ob in unserem Organ die Absicht besteht, gemäß § 4 (b) der Spielregeln Veto gegen die Regeländerung zur Gründung des Geheimdienstes einzulegen. Laut unserer Corporate Identity, Section 1 (2) sowie Section 2 (3), ist dazu eine Abstimmung erforderlich.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 19:51, 17. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: 01intern2
Abstimmungsgegenstand: Einlegung eines Vetos gegen die Annahme des Antrages BR3 beim Zentralrat
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Meiner Meinung nach ist die Regeländerung zu begrüßen und kein Veto einzulegen. --Kamelokronf 19:51, 17. Nov. 2010 (NNZ) |
Nö, der Geheimdienst geht schon in Ordnung -- BuffaloBill 09:11, 18. Nov. 2010 (NNZ) |
Ergebnis der Auszählung: Kein Veto!
Unterschrift des Auszählenden: BuffaloBill 09:11, 18. Nov. 2010 (NNZ)
Akte 02 vom 18.11.2010 – Antrag gemäss §4 (c) zur vorgenehmigung einer Regeländerung[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 02intern1
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Hiermit beantrage ich gemäss §4(c) eine Freigabe der folgenden Gesetztesänderung durch den Aufsichtsrat
§ 3.4.3.1 Büro zur Bürokratisierung der Bürokratie (BzBdB)
(a) Das BzBdB ist ein Unterorgan des Aufsichtsrates.
(b) Das BzBdB wacht über die Einhaltung der Bürokratie, insbesondere des §0
(c) Das BzBdB kann von Aussenstehnden angefragt werden, wie gewisse Vorgänge noch bürokratischer gestaltet werden können.
(d) Das BzBdB kann Vorgänge auf dessen Büroktatiehaftigkeit übeprüfen und in Gutachten auf der Vorgangsseite des organs BzBdB Noten zwischen 1 und 6 Verteilen wobei 1 für sehr bürokratisch und 6 für absolut unbüroktatisch stehen. Das BzBdB kann die derart benoteten Vorgänge mit einem Stempel versehen, die den Notenwert wiedergeben.
(e) Wenn ein Kamel oder Organ befindet, das ein Vorgang falsch benotet worden sei, so kann es beim Zentralrat der Paragraphenreiter Beschwerde einlegen. Dieser entscheidet mit einfacher Mehrheit. Wird eine Beschwerde Gutgeheissen, so hat das BzBdB seine Benotung zurückzuziehen.
(f) Wenn ein Vorgang in einem Gutachten des BzBdB eine Note von 4 oder höher bekommt, kann des BzBdB das für diesen Vorgang zuständige Kamel oder Organ selbständig verwarnen. Das Organ oder das Kamel ist dann aufgefordert, den Vorgang zu zurück zu ziehen/abzulehnen und in bürokratischer Weise erneut anzufangen. Weigert sich ein Kamel auf eine Verwarnung des BzBdB zu reagieren, so wird das BzBdB beim Spielleiter eine Rüge beantragen.
(g) Produziert ein Organ oder ein Kamel viele Vorgänge, die vom BzBdB mit der Note 1 benotet werden, so kann das BzBdB diesem Kamel/Organ das Recht zusprechen, innerhalb der neunten Runde des Bürokratenspiels den Titel “Handlanger der Bürokratie” zu tragen. Allerdings besteht darauf kein Anspruch.
(h) Das BzBdB ist dem Aufsichtsrat Rechenschaft pflichtig, sofern der Aufsichtsrat einen Rechenschaftsbericht verlangt.
Begründung: Der Aufsichtsrot ist völlig überlastet, mit all den Pausen die wir noch einlegen müssen…
Unterschrift, Datum: BuffaloBill 12:23, 18. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: 02intern2
Abstimmungsgegenstand: Freigabe der Gesetztesänderung 02intern1
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Es kann nie schaden, die Bürokratie zu bürokratisieren -- BuffaloBill 12:26, 18. Nov. 2010 (NNZ) |
Vorgangsnummer: 02intern3
Abgelehnter Vorgang: 02intern1
Ablehnungstext: Werter Kollege,
Leider muss ich erneut einen Ihrer Vorgänge wegen Verstoß gegen die GENIALITÄT ablehnen.
Begründung: § 2.1 (a) Satz 2 unserer Geschäftsordnung definiert Ihren Antrag als Vorbringung, und nicht als internen Vorgang.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 12:28, 18. Nov. 2010 (NNZ)
Akte 03 vom 24.11.2010 – Besetzung des Postens Chief Executive Officer[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 03intern1
Maßnahme: Hiermit besetze ich gemäß Section 3 (1) CI den Posten des Chief Executive Officers.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 09:26, 24. Nov. 2010 (NNZ)
Akte 04 vom 29.11.2010 – Kleine Anpassung der Genialität[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 04intern1
Adressat: Aufsichtsrat
Bezug auf Vorgang: t^V11
Antragsgegenstand: Der Genialität ist unter §2.1 folgende Ergänzung hinzuzugügen:
(h)Von der Regelung §2.1 (g) ausgenommen sind folgende Vorgänge: Abstimmung, Beschluss, Ablehnung, Ablehnung auf Grund von Formfehlern, In Bearbeitung, Genemigung, Nicht Zuständig, Rechtshinweis.
Begründung: Ich will nicht fü jeden Bünz 100 Worte schreiben müssen, das dürfen die anderen
Unterschrift, Datum: BuffaloBill 10:39, 29. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: 04intern2
Abstimmungsgegenstand: Änderung Genialität
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Ausnahmen sind immer gut --BuffaloBill 10:42, 29. Nov. 2010 (NNZ) |
Hätte man sicher noch eleganter lösen können - aber im Sinne der raschen Rückkehr zur bürokratischen Arbeit: dafür. --Kamelokronf 18:27, 29. Nov. 2010 (NNZ) |
Ergebnis der Auszählung: Die Änderung der GENIALITÄT wurde angenommen und tritt unverzüglich in Kraft.
Unterschrift des Auszählenden: Kamelokronf 18:27, 29. Nov. 2010 (NNZ)
Akte 05 vom 06.12.2010 – Antrag auf Veto gegen Regeländerung „AÜI“[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 05intern1
Adressat: Aufsichtsrat
Bezug auf Vorgang: Akte BR1010 des Zentralrates
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Kollege,
Hiermit beantrage ich die Einlegung eines Vetos durch den Aufsichtsrat gemäß § 4 (b) der Spielregeln gegen die Regeländerung zur Gründung des „Amtes für Übersetzung und Integration“.
Begründung: Absatz (a) des beantragten Regeltextes trifft über das zu gründende Organ die Aussage: „Seine Mitgliedszahl ist unbegrenzt“. Dies bedeutet, dass jede Mitgliedszahl $ M\in \mathbb{C} $ zulässig wäre. Unter anderem wären also Mitgliedszahlen aus folgenden Zahlenbereichen möglich:
- Gebrochene Zahlen – Dies verstieße eindeutig gegen § 10 (c) der Spielregeln, da etwa Vierteilen eines Spielteilnehmers infrage käme.
- Irrationale Zahlen – Irrationalität als natürlicher Gegensatz der bürokratischen Grundpflicht Ordnung wäre mit § 0 nicht zu vereinbaren.
- Negative Zahlen – Das Organ könnte eine negative Anzahl von Mitgliedern besitzen, die womöglich auch noch spiegelverkehrte Vorgänge mit Tinte aus Antimaterie verfassen und damit Bürokratie vernichten würden!
- Imaginäre Zahlen – Imagination ist ein Grundübel unserer Welt und ein Greuel für jeden rationalen Bürokraten.
Kurz gesagt, der neue Regeltext ließe unerhörte Möglichkeiten zu, unsere kleinlich-bürokratische Grundordnung zu gefährden.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 14:31, 6. Dez. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: 05intern2
Abstimmungsgegenstand: Veto gegen Regeländerung „AÜI“
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Sehr richtig - ausserdem find ich diese Regeländerung auch sonst bescheuert. --BuffaloBill 16:49, 6. Dez. 2010 (NNZ) |
Werrr kein Bürokrrratenteutsch sprrricht, gehörrrt nicht hierrrherrr! --Kamelokronf 17:28, 6. Dez. 2010 (NNZ) |
Ergebnis der Auszählung: Es wird ein Veto eingelegt.
Unterschrift des Auszählenden: Kamelokronf 17:28, 6. Dez. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: 05intern3
Grundlage: 05intern2
Betreff: Veto gegen die Regeländerung zur Schaffung des „Amtes für Übersetzung und Integration“
Beschlusstext: Laut obiger Abstimmung legt der Aufsichtsrat gemäß § 4 (b) Veto gegen vorgenannte Regeländerung ein.
Organ/Sachbearbeiter: Kamelokronf i. A. des Aufsichtsrates
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 17:28, 6. Dez. 2010 (NNZ)
Akte 06 vom 07.12.2010 – Detail in Genialität ändern[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 06Intern1
Adressat: Aufsichtsrat
Bezug auf Vorgang: Z⚜i2
Antragsgegenstand: Werter Kolege
Ich beantrage die Änderung dieses Absatzes
(g) Jede Vorbringung hat in den Feldern Inhalt, Begründung und Bemerkung zusammen mindestens 100 Worte zu beinhalten, die in vollständigen, grammatisch korrekten und inhaltlich sinnvollen Sätzen gegliedert sein müssen. Füllt eine Vorbringung nicht 100 Worte, kann die Differenz mit Huldigungen an den Aufsichtsrat gefüllt werden. Dabei ist eine Bezugnahme auf die Corporate Identity des Aufsichtsrates möglich.
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(g) Jede Vorbringung hat in den Feldern Inhalt, Begründung und Bemerkung zusammen mindestens 100 Worte zu beinhalten, die in vollständigen, grammatisch korrekten und inhaltlich sinnvollen Sätzen gegliedert sein müssen. Diese 100 Worte sind in einer Sprache, die sowohl in der Bundesrepublik Deutschland, in der Schweizerischen Eidgenossehnschaft, in der Republik Österreich als auch im Fürstentum Lichtenstein als Amtsprache gilt zu halten. Füllt eine Vorbringung nicht 100 Worte, kann die Differenz mit Huldigungen an den Aufsichtsrat gefüllt werden. Dabei ist eine Bezugnahme auf die Corporate Identity des Aufsichtsrates möglich.
Begründung: Man kann von uns nicht verlangen, so viele Sprachen zu können.
Unterschrift, Datum: BuffaloBill 14:24, 7. Dez. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: 06intern2
Adressat: Kollege BuffaloBill
Thema: Antrag 06Intern1
Gutachtentext: Werter Kollege,
Mir ist weder eine Eidgenossehnschaft bekannt noch der Fakt, dass Lichtenstein ein Fürstentum wäre. Insofern halte ich die vorgeschlagene Änderung unserer GENIALITÄT für bedenklich.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 18:15, 10. Dez. 2010 (NNZ)
Akte 07 vom 10.12.2010 – Anfrage zum Veto gegen die Regeländerung „IVP“[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 07intern1
Adressat: Aufsichtsrat
Bezug auf Vorgang: BR102 und BR110 des Zentralrates
Anfrageinhalt: Werter Kollege,
Hiermit möchte ich anfragen, ob in unserem Organ die Absicht besteht, gemäß § 4 (b) der Spielregeln Veto gegen die Regeländerung zur Gründung des „Institutes zur Veranschaulichung von Parteipolitik“ einzulegen. Laut unserer Corporate Identity, Section 1 (2) sowie Section 2 (3), ist dazu eine Abstimmung erforderlich.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 18:02, 10. Dez. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: 07intern2
Abstimmungsgegenstand: Einlegung eines Vetos gegen die Annahme des Antrages BR102 beim Zentralrat
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Meiner Meinung nach ein äußerst sinnvolles und zweckmäßiges Organ. --Kamelokronf 18:02, 10. Dez. 2010 (NNZ) |
Akte 08 vom 18.01.2011 - Änderung der GENIALITÄT § 2.1 (g) -[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 08intern1
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Sehr verehreter Mitkollege,
mir ist aufgefallen, dass viele Anträge unnötigerweise belastet werden, nämlich durch §2.1 (g)
unserer GENIALITÄT. Mein Antrag besteht darin, die 100 Wörter Grenze auf 75 Wörter abzumildern.
Begründung: Besserer Ablauf und schnellere Bearbeitung der Vorbringungen durch den Aufsichtsrat.
Unterschrift, Datum: Ccooll 15:41, 18. Jan. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 08intern2
Abstimmungsgegenstand: Herabsetzung der Mindestwortzahl von Vorbringungen auf 75
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Beim Aufsichtsrat wird u.a. der Antrag auf Antragsberechtigung gestellt, welcher ein Schlüsselelement des Spieleinstiegs darstellt. Eine Herabsetzung der Kriterien für diesen Antrag hätte eine unaufhaltsame Schwemme minderqualifizierter Kamele ins Bürokratenspiel zur Folge. --Kamelokronf 21:29, 27. Jan. 2011 (NNZ) |
Eben dieser Effekt kann auch positiv genutzt werden!
Wenn wir in die Anfänger investieren, könnten sie ebenso hochangesehene Bürokraten werden. Da ich nun in dieser Runde allgemein das erste Mal am Bürokratenspiel teilnehme, fände ich es sinnvoll, diese Änderung vorzunehmen. Außerdem würden mehr Kamele und damit auch mehr Organe eine interessantere und kreativere Spielegestaltung darbringen. --Ccooll 23:10, 27. Jan. 2011 (NNZ) |
Ergebnis der Auszählung: Es wurde nicht die notwendige einfache Mehrheit zur Änderung der Geschäftsordnung erreicht.
Unterschrift des Auszählenden: Kamelokronf 14:23, 1. Feb. 2011 (NNZ)
Akte 09 vom 23.01.2011 – Ungültigkeitserklärung einer Akte[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 09intern1
Ungültiger Vorgang: Akte 31 auf der Vorgangsseite des Aufsichtsrates
Ungültigkeitserklärungstext: Die oben genannte Akte wird für ungültig erklärt. Damit verlieren sämtliche in ihr enthaltenen Vorgänge ihre Gültigkeit.
Begründung: Die Aktennummer widerspricht der GENIALITÄT des Aufsichtsrates, § 2.1 (d) Punkt 5, da ihr Querprodukt 3·1=3 kleiner ist als ihre Quersumme 3+1=4. Des Weiteren verletzt der Aktentitel § 2.1 (c), da als Trennzeichen zwischen den Bestandteilen Y und Z ein Gedankenstrich vorgesehen ist; im vorliegenden Falle wurde stattdessen ein Bindestrich verwendet.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 21:00, 23. Jan. 2011 (NNZ)
Akte 10 vom 31.01.2011 – Anfrage zur Absicht einer Antragstellung gemäß § 3.4.6 (c)[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 10intern1
Adressat: Aufsichtsrat
Anfrageinhalt: Werter Kollege,
Hiermit möchte ich anfragen, ob unser Organ beabsichtigt, einen Antrag auf Unter-Aufsicht-Stellung des Zentralrates der Paragraphenreiter gemäß § 3.4.6 (c) bei der DIKTATUR einzureichen.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 21:53, 31. Jan. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 10intern2
Thema: Meinungsbildung des Aufsichtsrates zur Anfrage 10intern1
Gutachtentext: Der Unterzeichner ist der Auffassung, dass von Seiten des Aufsichtsrates die Kontrolle des Zentralrates der Paragraphenreiter zu begrüßen wäre. Ein entsprechender Antrag scheint ihm ratsam.
Nichtsdestotrotz sollten die ureigensten Aufgaben und Interessen des Aufsichtsrates nicht zurückgestellt werden. Daher sollte nach Meinung des Unterzeichners eine nicht formlose Verständigung mit der DIKTATUR angestrebt werden, die die Unabhängigkeit und Unberührbarkeit des Aufsichtsrates als ständigem Kontrolleur des Spielgeschehens garantiert.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat, Kamelokronf
Bemerkung: Werter Kollege, sollten Sie mir in diesen Punkten zustimmen, so bitte ich um eine diesbezügliche Rückmeldung, beispielsweise in den Ausführungen einer hier folgenden Abstimmung.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 22:10, 31. Jan. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 10intern3
Abstimmungsgegenstand: Einreichung eines Antrages gemäß § 3.4.6 (c) betreffs des Zentralrates
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Ich halte einen Antrag auf Unter-Aufsicht-Stellung des Zentralrates für zweckmäßig. Ich empfehle gleichzeitig ein Abkommen mit der DIKTATUR gemäß Gutachten 10intern2. --Kamelokronf 22:10, 31. Jan. 2011 (NNZ) |
Der Aufsichtsrat heisst nicht umsonst AUFSICHTSrat.
Es ist sinnvoll mit der DIKTATUR zu kooperieren um mehr Macht für uns zu erhalten. Wir hätten mehr macht über neue Regelungen. Und außerdem ist es sehr wichtig schon so früh wie möglich mit der DIKTATUR zu verhandeln! --Ccooll 14:06, 1. Feb. 2011 (NNZ) |
Ergebnis der Auszählung: Der Aufsichtsrat wird einen Antrag auf Unter-Aufsicht-Stellung des Zentralrates einreichen. Außerdem wird er ein Abkommen mit der DIKTATUR anstreben.
Unterschrift des Auszählenden: Kamelokronf 14:23, 1. Feb. 2011 (NNZ)
Akte 11 vom 02.02.2011 – Interne Mitteilung des Herrn DIKTATORs[bearbeiten]
STRENG GEHEIM!
STRONG GO HOME!
SÉCRÉTION TOUPET!
SECRECIÓN DE TOPO!
ТОПЪЛ СЕКРЕТАР!
너를 성교하십시요!
Achtung: Diese Nachricht darf nur vom angegebenen Adressaten gelesen werden. Anderen Personen ist die Einsicht strikt untersagt.
Vorgangsnummer: 11intern01
Adressat: Aufsichtsrat
Mitteilungsinhalt: Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates, Euer Ehren Vorsitzender,
Wie wir es in unserem, Sie wissen schon, 5. Punkt schon festgelegt haben, wird es schon jetzt Zeit, dass Sie dahingehend tätig werden. Das dort benannte Organ macht ein bisschen, was es will, Sie haben es ja selbst bemerkt. Bevor es irgendwelche Ideen hat, die bewirken, dass unser Plan scheitern könnte, sollten wir das Organ lieber sogleich unter unsere Kontrolle bringen.....keine Angst, Ihrem Organ wird nichts geschehen. Wenn wir den nächsten Schritt hinter uns haben, sind wir saturiert und können gemeinsam uns an unserer Macht aufgeilen.
Unterschrift, Datum: DIKTATUR, Herr DIKTATOR Wanderdüne 22:33, 2. Feb. 2011 (NNZ)
Akte 12 vom 02.02.2011 – Anfrage zur Absicht einer weiteren Antragstellung gemäß § 3.4.6 (c)[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 12intern1
Adressat: Aufsichtsrat
Anfrageinhalt: Werter Kollege,
Hiermit möchte ich anfragen, ob unser Organ beabsichtigt, einen Antrag auf Unter-Aufsicht-Stellung des Spielleiters gemäß § 3.4.6 (c) bei der DIKTATUR einzureichen.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 22:48, 2. Feb. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 12intern2
Abstimmungsgegenstand: Einreichung eines Antrages gemäß § 3.4.6 (c) betreffs des Spielleiters
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Ich halte einen Antrag auf Unter-Aufsicht-Stellung des Spielleiters für essentiell für den weiteren Verlauf der Spielrunde. --Kamelokronf 22:48, 2. Feb. 2011 (NNZ) |
Es wäre gefährlich, ihn nicht zu beaufsichtigen, ich stimme dafür! --Ccooll 22:52, 2. Feb. 2011 (NNZ) |
Ergebnis der Auszählung: Wenn man jemanden in die Ecke drückt, quietscht er. Dies tut hier aber überhaupt nichts zur Sache, da der Antrag ganz einfach und harmlos angenommen wurde.
Unterschrift des Auszählenden: Kamelokronf 22:56, 2. Feb. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 12intern3
Genehmigter Vorgang: 12intern1
Genehmigungstext: Der Aufsichtsrat wird einen Antrag auf Beaufsichtigung des Spielleiters bei der DIKTATUR einreichen.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 22:56, 2. Feb. 2011 (NNZ)
Akte 13 vom 03.02.2010 – Anfrage zum Veto gegen Änderung des § 1 (a)[bearbeiten]
Vorgangsnummer: 13intern1
Adressat: Aufsichtsrat
Bezug auf Vorgang: Akte BR10100 des Zentralrates
Anfrageinhalt: Werter Kollege,
Hiermit möchte ich anfragen, ob in unserem Organ die Absicht besteht, gemäß § 4 (b) der Spielregeln Veto gegen die vom Zentralrat beschlossene Änderung des § 1 (a) der Spielregeln einzulegen. Laut unserer Corporate Identity, Section 1 (2) sowie Section 2 (3), ist dazu eine Abstimmung erforderlich.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 17:25, 3. Feb. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 13intern2
Abstimmungsgegenstand: Einlegung eines Vetos gegen Änderung des § 1 (a) durch BR10100
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Ich sehe keinen Grund, ein Veto einzulegen --Ccooll 18:11, 3. Feb. 2011 (NNZ) |
==Akte 14 vom 04.02.2011 - BEreinigung des Spieleleiters nach § 3.4.3 (b)
Vorgangsnummer: 14intern1
Adressat: Aufsichtsrat
Anfrageinhalt: Werter Herr Kollege,
offensichtlich läuft hier etwas schief: TM?! ist DIKTATOR!
Wir könnten ihn jedoch nach §3.4.3 (b) immerhin des Spieleleiteramtes entheben.
Was halten Sie davon?
Unterschrift, Datum: freundlich grüßend, Ccooll 20:45, 4. Feb. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 14intern2
Abstimmungsgegenstand: Entfernung des Spieleleiters nach §3.4.3. (b)
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Er muss da weg, schnell, denk an das gehzusprot! --Ccooll 20:45, 4. Feb. 2011 (NNZ) |