Projekt:Bürokratenspiel/9. Runde/Organe/Zentralrat/Briefkasten
§0: Alles muss seine Ordnung haben!
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Regeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Vorgänge ▪ Spielkommentar
- Zentralrat der Paragraphenreiter • Sprechzimmer • Briefkasten • Sitzungssaal • Schwarzes Brett • Dachboden
Hier gilt die ZAuBeR. Post für den Zentralrat kann hier abgegeben werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Akte Nummer BR-0
- 2 Akte Nummer 23
- 3 Akte-Nummer BR1
- 4 Akte-Nummer BR2
- 5 3 Nummer - Akte BR
- 6 BR-Akte Nummer 4
- 7 BR-Akte Nummer 5
- 8 -Akte 6 Nummer BR
- 9 Akte Nummer BR - 7
- 10 BR-Akte Nummer 8
- 11 BR-Akte Nummer 9
- 12 BR Nummer Akte- IX
- 13 BR Nummer 1010 - Akte
- 14 BR Nummer 102 - Akte
- 15 Nummer - Akte BR 30
- 16 BR-Akte Nummer 23
- 17 BR-Akte Nummer 22
- 18 Nummer - Akte 21 BR
- 19 - 20 BR Akte Nummer
- 20 25 BR Akte Nummer
- 21 BR- Akte Nummer 18
- 22 BR Akte Nummer 17
- 23 -BR Akte Nummer 18
- 24 BR Akte - Nummer 17
- 25 -BR Akte Nummer XIX
- 26 BR Akte Nummer- 10100
- 27 BR Akte - Nummer 210
- 28 - 112 Akte BR Nummer
- 29 Nummer 43 - BR Akte
- 30 Für 40 Euro schiebe ich eine Nummer mit BR - (in dieser Akte nenne ich nur ihre Initialen!)
- 31 Nummer 34 BR-Akte
Akte Nummer BR-0[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BR0
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Bezug auf Vorgang: ZAuBeR
Anfrageinhalt: Im Namens des Spielleiters möchte ich anfragen, weswegen die ZAuBeR als Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter nicht an einem geeigneten Ort, z. B einer Unterseite des Zentralrats der Paragraphenreiter veröffentlicht wurde, obwohl sie einstimmig angenommen wurde, und ob eine solche Veröffentlichung noch geplant ist. Auch scheint ein solcher Ort bisher gar nicht vorgesehen zu sein. Zwar ist in den Spielregeln nicht ausdrücklich geregelt, in welcher Form eine Geschäftsordnung veröffentlicht werden muss, so erscheint es mir doch recht unbürokratisch, wenn der angenommene Antrag auf Beschluss einer Geschäftsordnung auf der Zentralen Vorgangsseite als einziger Nachweis für diese Geschäftsordnung darstellt. Insbesondere könnte bei Spielteilnehmern, die den entsprechenden Vorgang auf der Zentralen Vorgangsseite nicht gesehen haben, da sie der höchst bürokratischen Ansicht sind, dass, was sie nicht direkt betrifft, sie auch nichts angeht, die Ansicht entstehen, dass der Zentralrat der Paragraphenreiter gar keine Geschäftsordnung besitzt.
Unterschrift, Datum: TM?! 22:01, 15. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter
Vorgangsnummer: BR1
Adressat: Spielleiter
Mitteilungsinhalt: Euer Ehren Spielleiter,
aufgrund von Verzögerungen im Betriebsablauf verzögert sich die Publikation der ZAuBeR um einige Stunden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Der Zentralrat wird jedoch in Kürze nach §5, Absatz 6 verfahren. Satz zwei Ihrer Anfrage erübrigt sich damit hoffentlich.
Unterschrift, Datum: J* 22:57, 15. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: BR10
Adressat: Aufsichtsrat
Bezug auf Vorgang: BR1
Information: Sehr geehrte Zentralratsmitglieder und Paragraphenreiter, die genannte Mitteilung wurde durch mich erfreut zur Kenntnis genommen. Besonders freue ich mich aber auf die mir nun zustehenden Treuepunkte, und hoffe, dass der Shop bald besetzt sein wird, sodass ich sie auch nutzen kann.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter/TM?!
Unterschrift, Datum: TM?! 23:14, 15. Nov. 2010 (NNZ) für den Spielleiter
Akte Nummer 23[bearbeiten]
Vorgangsnummer: Fststlg:9
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Feststellungstext: Werte Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter,
Hiermit möchte ich Sie auf einen Widerspruch in Ihrer Geschäftsordnung ZAuBeR hinweisen: §3.4 besagt: „Bei anderen Mitgliedszahlen ist stehts das dienstjüngste Mitglied gleichzeitig der Vorsitz.“ Wenn wir im Sinne der deutschen Grammatik die offensichtlich vergessenen Kommata ergänzen und den Konditionalsatz ausformulieren, erhalten wir: „Bei anderen Mitgliedszahlen ist, falls es steht, das dienstjüngste Mitglied gleichzeitig der Vorsitz.“ Nun kann aber ein stehendes Individuum niemals der Vorsitz sein. Im Sinne von Ex falso quodlibet lässt sich also jede beliebige Regel aus der ZAuBeR ableiten (sollte dies nicht gelten, würde die ZAuBeR eine parakonsistente Logik voraussetzen und damit ohnehin eklatant gegen §0 verstossen). Deswegen habe ich auch nicht die dortige Nummerierung befolgt – da aus der ZAuBeR ja ebenso die Vorschrift folgt, dass genau diese Nummerierung nur zum Scherz hingeschrieben wurde und die Akten & Vorgänge stattdessen nach Belieben nummeriert werden dürfen (s. oben). Aus einer Geschäftsordnung, aus der sich aber jede mögliche Regel ableiten lässt, lässt sich insbesondere auch z.B. das Gegenteil von §0 ableiten. Deshalb verstösst die ZAuBeR in ihrer jetzigen Form gegen die Spielregeln. Ich möchte Sie bitten, diesen Fehler zu korrigieren und sinnvollerweise „stehts“ mit „sitzts“ zu ersetzen.
Unterschrift, Datum: Kam-aeleon 19:38, 16. Nov. 2010 (NNZ)
Akte-Nummer BR1[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BR1
Ungültiger Vorgang: Fststlg:9 in Akte Nummer 23
Ungültigkeitserklärungstext: Hiermit wir die obige, nicht korrekt nummerierte Akte Nummer 23 samt des enthaltenen Vorganges, der ebenfalls falsch nummeriert ist, nämlich als Fststlg:9 bezeichnet, für ungültig erklärt.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 21:12, 16. Nov. 2010 (NNZ)
Akte-Nummer BR2[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BR2
Betreff: Änderung von ZAuBer
Beschlusstext: Hiermit trifft der Zentralrat der Paragraphenreiter den Beschluss, seine Geschäftsordnung ZAuBer im Wortlaut wie folgt zu verändern:
In §3 Abschnitt 4.: ersetze das Wort "stehts" durch ", denn so steht's geschrieben,"
Begründung: Im Sinne des ständigen Qualitätsmanagements. Natürlich ist dieser Beschluss erst nach der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Organs gültig. Wir sind uns jedoch sicher, dass J* keinerlei Zweifel an diesem Beschluss haben wird.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 21:12, 16. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: BR3
Abstimmungsgegenstand: BR2
Ausführendes Organ: Zentralrat
Dafür. Ich bin voll pro. --Wanderdüne 21:12, 16. Nov. 2010 (NNZ)
Selbstverständlich pro. Jedoch sollten wir langfristig auch die von Kam-aeleon propagierte Variante in Erwägung ziehen, nicht jedoch ohne zuvor einen Standsitz für unseren Vorsitz zu akquirieren. --J* 08:43, 17. Nov. 2010 (NNZ)Ergebnis der Auszählung: 100% pro, die Änderung ist damit wirksam.
Unterschrift des Auszählenden: J* 08:45, 17. Nov. 2010 (NNZ)
3 Nummer - Akte BR[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BR3
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
Hiermit reiche ich meinen Antrag auf Ergänzung der Spielregeln um den beigefügten Regeltext ein weiteres Mal bei Ihnen ein. Auf Ihre Anregung hin habe ich einen Absatz zum beantragten Regeltext hinzugefügt, der den Geheimdienst zur Auflistung von Nichtmitgliedern verpflichtet.
Begründung: Im Bürokratenspiel ist es möglich und sicherlich auch sinnvoll, geheime und vertrauliche Vorgänge und Seiten zu erstellen. Allerdings besteht hier die Gefahr, dass an solchen unkontrollierbaren Stellen bürokratiearme oder sogar antibürokratische Inhalte entstehen. Um die Bürokratie gemäß § 0 zu sichern und spielinterne Verschwörungen abzuwenden, sollte der Geheimdienst gegründet werden.
Ihr Verbesserungsvorschlag schien dem Antragsteller angebracht. Aus formellen Gründen wurde die erneute Einreichung vorgenommen.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 21:53, 16. Nov. 2010 (NNZ)
Anlage
§3.4.4 Geheimdienst
- (a) Der Geheimdienst ist ein Organ zur Kontrolle absoluter Bürokratie auch an jenen Stellen, die für den herkömmlichen Bürokraten nicht kontrollierbar sind, und soll spielinternen Verschwörungen vorbeugen. Dazu besitzen seine Mitglieder bestimmte Sonderrechte.
- (b) Den Mitgliedern des Geheimdienstes ist es gestattet, sämtliche Inhalte des Bürokratenspiels zu lesen. Dies gilt ausdrücklich auch für Seiten und Vorgänge, die als geheim, vertraulich und/oder privat gekennzeichnet sind.
- (c) Liest ein Mitglied des Geheimdienstes einen als geheim, vertraulich und/oder privat gekennzeichneten Vorgang oder eine solche Seite, so unterliegt er einer strengen Schweigepflicht über dessen bzw. deren Inhalt.
- (d) Einzige Ausnahme von der Schweigepflicht des Geheimdienstes ist das Ausstellen eines eingeforderten Berichtes. Der Aufsichtsrat kann in freier Entscheidung Berichte zur Einhaltung der Bürokratie vom Geheimdienst einfordern. Diese Berichte sind streng vertraulich und dürfen nur von Mitgliedern des Aufsichtsrates eingesehen werden.
- (e) Bei der der Ausstellung eines Berichtes gemäß (d) hat der Geheimdienst sämtliche Namen von Spielteilnehmern und Organen unkenntlich zu machen.
- (f) Ist der Geheimdienst mit nur einem oder mit keinem Mitglied besetzt, so kann jeder Spielteilnehmer durch nicht formlose Mitteilung Mitglied werden. Dabei ist es ihm gestattet, seinen Namen unkenntlich zu machen.
- (g) Ist der Geheimdienst mit zwei oder mehr Mitgliedern besetzt, so geschieht die Aufnahme neuer Mitglieder auf Antrag an den Geheimdienst, sofern dessen Geschäftsordnung nichts Gegenteiliges vorschreibt.
- (h) Die maximale Mitgliederzahl kann durch die Geschäftsordnung des Geheimdienstes festgelegt und muss nicht veröffentlicht werden.
- (i) Mitgliedern des Geheimdienstes ist es gestattet, in öffentlichen Vorgängen, die sie als solche ausweisen oder die den Verdacht auf Mitgliedschaft im Geheimdienst erregen könnten, ihren Namen zu verschlüsseln oder unkenntlich zu machen.
- (j) Dem Geheimdienst ist es gestattet, die Angaben auf der Organseite gemäß § 3.1 (d) zu verschlüsseln und/oder unkenntlich zu machen.
- (k) Um Missbrauch der Sonderrechte zu verhindern, ist der Geheimdienst verpflichtet, eine Liste der Nichtmitglieder zu führen. Nichtmitglieder sind Spielteilnehmer, die nicht Mitglieder des Geheimdienstes sind. Diese darf in einem Aktualitätsrückstand von höchstens 12 Stunden sein.
- (l) Stimmen zwei oder mehr Spielteilnehmer für einen entsprechenden Antrag, so kann der Spielleiter den Geheimdienst auflösen.
Vorgangsnummer: BR4
Abstimmungsgegenstand: BR3 der Akte 3 Nummer - Akte BR
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Das sehe ich ganz genauso. Dafür. --Wanderdüne 17:34, 17. Nov. 2010 (NNZ)
Ergebnis der Auszählung: Die Regeländerung ist hiermit genehmigt. Wir bitten den Aufsichtsrat, sich zwei Tage lang seines Vetos zu enthalten und dann den Spielleiter, den Regeltext rasch auf der Regelseite einzufügen.
Unterschrift des Auszählenden: Wanderdüne 17:34, 17. Nov. 2010 (NNZ)
BR-Akte Nummer 4[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BR4
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
hiermit beantragt der Zentralrat der Paragraphenreiter durch die Tat seines Mitgliedes Wanderdüne die ersatzlose Streichung des Paragraphen §10(d) der aktuellen Regeln, der im momentanen Wortlaut heißt: "Das Töten von Spitzmäusen ist zu unterlassen."
Begründung: Es ist sehr fraglich, ob dieser Paragraph in der aktuellen Form wirklich angebracht ist. Zum einen ist es keineswegs unbürokratisch, das Töten von Schädlingen wie Spitzmäusen zu erwägen oder deren Tötung zu befürworten, sofern diese der Herstellung von Ordnung dient. Man bedenke zum Beispiel, was eine Spitzmaus für eine Unordnung in einem Aktenschrank anrichten könnte! Desweiteren beinhaltet §10(d) eine meines Erachtens unzulässige Ungleichbehandlung von Spitzmäusen und anderen Nichtkamelen. Dass der Schutz von kamelartigen Tieren in den Regeln verankert ist, halte ich für sehr gut, aber wieso ausgerechnet Spitzmäuse einen besonderen Schutz und gar ein Recht auf Leben genießen sollen, ist völlig ungeklärt. Da müsste man ja auch Tiere wie Holzwürmer, Steinläuse oder Menschen in den Regeln verankern, und dies halte ich für sehr absurd.
Unterschrift, Datum: Als Vertreter des Organs Zentralrat der Paragraphenreiter, Wanderdüne 17:45, 17. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: BR5
Abstimmungsgegenstand: BR4 der Akte BR-Akte Nummer 4
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Ich bin auf jeden Fall dafür. Diese ganzen Spitzmäuse in meinem Büro auszurotten könnte mich tagelang beschäftigen. --Wanderdüne 19:29, 21. Nov. 2010 (NNZ)
Obwohl ich Ihnen, Euer Ehren, im Kern der Sache zustimme, so bin ich mir doch nicht sicher, ob die ersatzlose Streichung eines Paragraphen der Bürokratie dienlich ist. Statt dessen sollte die Ersetzung des Absatzes durch eine umfangreichere Regelung vorgezogen werden. --J* 16:54, 23. Nov. 2010 (NNZ)Ergebnis der Auszählung: Da zurzeit kein weiteres Mitglied des Zentralrates existiert und der Antragsteller überdies einen neuen Antrag zu diesem Thema vorlegen wird, kann obiger Antrag getrost als abgelehnt angesehen werden.
Unterschrift des Auszählenden: Wanderdüne 21:57, 26. Nov. 2010 (NNZ)
BR-Akte Nummer 5[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BR5
Betreff: Änderung von ZAuBer
Beschlusstext: Hiermit trifft der Zentralrat der Paragraphenreiter den Beschluss, seine Geschäftsordnung ZAuBer im Wortlaut wie folgt zu verändern:
In §6, Satz 1. füge hinzu: "Ergäbe sich dabei c=0, so ist abweichend von der oben getroffenen Regelung die Zahl A im Dezimalsystem darzustellen. Ergäbe sich hingegen c=1, so ist abweichend von der oben getroffenen Regelung die Zahl A in römischen Zahlzeichen darzustellen."
In §6, Satz 2. füge hinzu: "Dabei ist zu beachten, dass bereits benutzte Aktenüberschriften nicht erneut für eine andere Akte verwendet werden dürfen."
In §7, Satz 2., ersetze im Satz "ist die Zahl A in c-adischer Zahlendarstellung darzustellen" den Buchstaben "A" durch "V" und füge am Ende des Satzes hinzu: "Ergäbe sich dabei c=0, so ist abweichend von der oben getroffenen Regelung die Zahl V im Dezimalsystem darzustellen. Ergäbe sich hingegen c=1, so ist abweichend von der oben getroffenen Regelung die Zahl V in römischen Zahlzeichen darzustellen. "
Begründung: Im Sinne des ständigen Qualitätsmanagements. Natürlich ist dieser Beschluss erst nach der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Organs gültig. Wir sind uns jedoch sicher, dass J* keinerlei Zweifel an diesem Beschluss haben wird. Insbesondere, weil unsere Geschäftsordnung ohne diese Änderung mathematisch problematisch sein könnte. Ich danke meinem Mathematikprofessor, dass er mich heute darauf aufmerksam gemacht hat.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 16:38, 23. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: BR6
Abstimmungsgegenstand: BR5 in der Akte BR-Akte Nummer 5
Ausführendes Organ: Zentralrat
Dafür. Ich bin voll pro. --Wanderdüne 16:38, 23. Nov. 2010 (NNZ)
Sicher. Ein 0-adisches Zahlensystem halte auch ich für problematisch. --J* 16:47, 23. Nov. 2010 (NNZ)
Beachtung
Vorgangsnummer: BR10
Anmkerkungsinhalt: Euer Ehren Vorsitzender,
ich möchte Sie darum bitten, die Stimmen vor der Umsetzung des Beschlusses doch auch auszuzählen. Das Auszählen der Stimmen ist gemäß der ZAuBeR Aufgabe des Vorsitzenden. Weiterhin möchte ich darum bitten, künftig interne Angelegenheiten im dafür vorgesehenen Sitzungssaal einzureichen.
Unterschrift, Datum: J* 23:19, 23. Nov. 2010 (NNZ)
Beachtung
Vorgangsnummer: BR11
Anmkerkungsinhalt: Hiermit wird festgestellt, dass in obiger Abstimmung BR6 in der Akte BR-Akte Nummer 5 zwei Pro-Stimmen vorliegen, was einer einfachen Mehrheit entspricht, somit ist der Beschluss rechtsgültig, und dies galt schon, bevor diese Anmerkung verfasst wurde, wird nur noch einmal erneut festgestellt, damit das alles seine Ordnung hat. Wir danken Kollege J* und werden in Zukunft unsere Geschäftsordnung noch genauer studieren.
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 18:20, 24. Nov. 2010 (NNZ)
-Akte 6 Nummer BR[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BR6
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
hiermit beantragt der Zentralrat der Paragraphenreiter durch die Tat seines Vorsitzenden Wanderdüne die Ersetzung des Paragraphen §10(d) der aktuellen Regeln, der im momentanen Wortlaut heißt: "Das Töten von Spitzmäusen ist zu unterlassen.", durch den in der Anlage befindlichen Regeltextentwurf.
Begründung: Nachdem ein vorschneller Antrag oben abgelehnt wurde, in dem unklugerweise eine Vereinfachung der aktuellen Regeln gefordert war, sind wir uns nun wohl einig: Diese ebenso schöne wie bürokratische Regelung trägt zum Schutz von Nagetieren und sonstigen Viehzeug innerhalb des Bürokratenspieles gerade im richtigen Maße bei. Im Übrigen folgt das Unterstützen von Waterboarding einer nachvollziehbaren Interpretation internationaler Folterspezialisten.
Unterschrift, Datum: Als Vorsitzender des Organs Zentralrat der Paragraphenreiter, Wanderdüne 21:57, 26. Nov. 2010 (NNZ)
Anlage
Entwurf eines neuen §10(d) der Spielregeln
Vorgangsnummer: BR7
Abstimmungsgegenstand: BR6 in der Akte Akte 6 Nummer BR
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Dafür. Ich bin voll pro und hoffe, J* auch. --Wanderdüne 16:01, 29. Nov. 2010 (NNZ)
So ist's ok. --J* 16:48, 29. Nov. 2010 (NNZ)Ergebnis der Auszählung: Damit ist obiger Antrag mit zwei Stimmen pro (dafür) und null abweichenden Stimmen angenommen. Mal sehn was der Aufsichtsrat macht.
Unterschrift des Auszählenden: Vorsitzender des Zentralrats, Wanderdüne 17:18, 29. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: BR8
Genehmigter Vorgang: BR6 in der Akte Akte 6 Nummer BR
Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 17:18, 29. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: BR11
Angefochtener Vorgang: "BR8"
Anfechtungsinhalt: Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
Hiermit fechte ich die Genehmigung wegen Formfehlern an. Konkret verstößt Sie gegen die ZAuBeR, § 7, Punkt 2, Satz 1, Halbsatz 5. Die Vorgangsnummer V ist in b-adischer Darstellung anzugeben mit b=A+2, d.h. im vorliegenden Falle b=8. 8 in 8-adischer Zahlendarstellung aber müsste 10 lauten.
Oh, wenn du wüsstest wie
Ich dich verehre
Ich dich begehre
Bürokratie.
Ich will dich haben
Mich an dir laben
Oh, gehe nie
Bürokratie!
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 17:32, 29. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: BR12
Thema: Anfechtung Nummer BR11 in der Akte Akte 6 Nummer BR
Gutachtentext: Sehr geehrter Mitbürokrat Kamelokronf, wir danken Ihnen herzlich für Ihre Anfechtung, da diese vollkommen berechtigt und einer Zählschwäche unseres Vorsitzenden geschuldet ist, die nun behoben wird. Hiermit wird mitgeteilt, das obiger falsch nummerierter Vorgang "BR8" in der Akte Akte 6 Nummer BR zurückgezogen wird.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat
Bemerkung: Die Qualität Ihrer Gedichte wird sich hoffentlich noch verbessern lassen.
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 17:40, 29. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: BR13
Genehmigter Vorgang: BR6 in der Akte Akte 6 Nummer BR
Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 17:40, 29. Nov. 2010 (NNZ)
Akte Nummer BR - 7[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BR7
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
ich beantrage beigefügte Regelung zur Neubesetzung des Spielleiterpostens.
Begründung: Gemäß § 3.4.2, Absatz (c) der Spielregeln ist der Zentralrat für die Neubesetzung der Spielleiterpostens zuständig, falls dieser seines Amtes enthoben wird. Möglicherweise ist mit Genehmigung des Antrags 23 · 28505 – Antrag auf Amtsenthebung des Spielleiters, einzusehen beim Aufsichtsrat, geschehen. Eine definitive Aussage darüber wird zwar erst nach Bearbeitung der Spielleiter-Akte C6-1/2010 möglich sein; dennoch sollte der Zentralrat seine Verantwortung schon nun wahrnehmen und die Neubesetzung regeln.
Bei der Festlegung einer Regelung zur Neubesetzung ist größte Vorsicht geboten: Das Amt des Spielleiters kann keineswegs von jedem dahergelaufenen Kamel bekleidet werden, immerhin ist der Spielleiter der höchste Repräsentant des Bürokratenspiels. Vielmehr bedarf es einer Person, die die nötigen Kompetenzen und Erfahrungen aufweist, um auch bei schwierigen Anträgen und komplexen Regelauslegungsproblemen korrekt und bürokratisch zu handeln. Darüber hinaus hat der Spielleiter eine komplexe Geschäftsordung, deren Verständnis für die Bekleidung des Amtes unausweichlich ist. Ich beantrage daher die beigefügte Regelung zu Neubesetzung des Spielleiterpostens.
Unterschrift, Datum: J* 19:45, 29. Nov. 2010 (NNZ)
Anlage
Regelung zur Neubesetzung des Spielleiterpostens
§ 1: Allgemeines
- (a) Diese Regelung legt die Neubesetzung des Spielleiterpostens im Falle einer Amtsenthebung des Spielleiters fest.
- (b) Diese Regelung kann jederzeit durch den Zentralrat der Paragraphenreiter per Beschluss ergänzt, ersetzt oder außer Kraft gesetzt werden.
§ 2: Neubesetzungsverfahren
- (a) Die Neubesetzung des Spielleiters erfolgt in zwei Phasen. Der Aufsichtsrat hat das Recht, jede dieser Phasen zu überwachen und im Falle von Formfehlern innerhalb von 24 Stunden beim verantwortlichen Organ oder Spielteilnehmer Beschwerde einlegen, sofern dies keiner anderen Regelung widerspricht.
- (b) Die Phasen sind im einzelnen:
- Vorrechtsphase: Liegt der Beschluss dieser Regelung oder die Amtsenthebung des Spielleiters weniger als drei Werktage zurück, so hat dasjenige Kamel das Vorrecht auf den Spielleiterposten, das das Amt während dieser Spielrunde am längsten bekleidet hat. Möchte er oder sie den Posten einnehmen, so kann er oder sie einen entsprechenden Antrag beim Zentralrat einreichen; wird dieser nicht innerhalb von 24 Stunden bearbeitet, so gilt dieser als angenommen. Ist der Antrag formfehlerfrei, so kann er nur in besonderen Fällen abgelehnt werden.
- Bewerbungsphase: Wurde der Spielleiterposten bereits in der Vorrechtsphase besetzt, so wird diese Phase übersprungen. Andernfalls kann jeder Spielteilnehmer eine Bewerbung für den Spielleiterpsoten beim Zentralrat einreichen; hat sich der Zentralrat für einen Bewerber entschieden, so kann der Aufsichtsrat binnen 36 Stunden Veto einlegen. Im Falle eines Ausbleibens kann der durch den Zentralrat favorisierte Bewerber den Posten einnehmen.
Vorgangsnummer: BR8
Adressat: J*
Bezug auf Vorgang: BR7 in der Akte Akte Nummer BR - 7
Rechtshinweis: Sehr geehrter Antragsteller, unter rechtlichen Gesichtspunkten gesehen ist Ihr Antrag leider sehr fragwürdig. Sie stellen nicht klar, wie und als was die Regelung zur Besetzung des Spielleiterpostens als Regelung Regelgültigkeit erhalten soll. Als Spielregel soll sie wohl nicht aufgenommen werden, da dann die Numerierung der Paragraphen fragwürdig wäre, als Teil der Geschäftsordnung des Zentralrates aber auch nicht - wenn sie zusätzlich zur Geschäftsordnung gelten soll, muss dies jedoch irgendwie bürokratisch kenntlich gemacht werden.
Bemerkung: Ich empfehle die Stellung eines neuen Antrags, der einfach eine Erweiterung unserer Geschäftsordnung vorsieht, und dabei könnten Sie gleich etwas mehr Rücksicht auf unsere Arbeitsbelastung nehmen und die Frist von 24 Stunden erhöhen oder auf unsere Geschäftszeiten einschränken. Weiterhin sehen wir keinen Grund, wieso der Aufsichtsrat ein Veto einlegen darf, wenn er ja schon den Spielleiter abgesetzt hat. Das ist voll und ganz unsere Kompetenz und da sollten wir keinerlei Macht abgeben.
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 23:05, 30. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: BR10
Zurückgezogener Vorgang: BR7 in der Akte Akte Nummer BR - 7
Rückzugstext: Dieser Vorgang wird aufgrund offensichtlicher Mängel mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.
Unterschrift, Datum: J* 09:28, 1. Dez. 2010 (NNZ)
BR-Akte Nummer 8[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BR8
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter
Hiermit beantrage ich beigelegte Regeländerung.
Begründung: Wie sie bereits festgestellt haben, haben wir unterdessen mehr Spielteilnehmer als Plätze in den Organen. Mach einer mag vielleicht auf die Idee kommen, hier ein bisschen Faulenzen und eine ruhige Kugel schieben zu können. Dies ist aber ganz und gar unbürokratisch. Wie sie bestimmt anerkennen werden, sind nur Pausen bürokratisch, nich aber dass fehlen jeglicher Betätigung
Unterschrift, Datum: BuffaloBill 12:09, 30. Nov. 2010 (NNZ)
Anlage
§3.4.5 Organ für Minderbemittelte Kamele(OfMK)
1)Mitgliedschaft
a)Kein Kamel welches Mitglied eines Hauptorgans oder eines anderen Organs ist kann Mitglied des OfMK werden.
b)Die Mitgliederanzahl des OfMK ist unbegrenzt.
c)Jeder Spieler, der gemäss §1 (c) Spielteilnehmer ist, wird automatisch Mitglied des Organs OfMK, ausser wenn er bereits Mitglied in einem anderen Organ ist.
d)Ein Mitglied des OfMK kann nicht aus dem selbigen austreten, ausser durch Eintritt in ein beliebiges anderes Organ.
2)Aufgaben
a)Die Mitglieder des OfMK’s sind dafür zuständig, das die Büros der Organe „Aufsichtsrat“, „Spielleiter“ und „Zentralrat der Paragraphenreiter“ immer gut gereinigt sind.
b)Die Mitglieder des OfMK’s müssen Aufgaben übernehmen, welche andere Organe an sie delegieren.
3)Status
a)Mittglieder des OfMK’s dürfen von den anderen Spielteilnehmern als „Kleiner“ bzw. „Kleine“ angesprochen werden.
b)Spieler, die beim Rundenende Mitglieder des Organs OfMK sind gelten als Verlierer des Spieles, sofern dies nicht gegen eine andere Regel verstösst, oder eine Rundensiegerernennungskonferenz ein anderes Spielresultat bekannt gibt.
4)Geschäftsordnung
a)Die Geschäftsordnung kann nicht durch die Mitglieder des OfMK geändert werden.
Vorgangsnummer: BR9
Thema: BR 8 in der Akte BR-Akte Nummer 8
Gutachtentext: Der obige Antrag wird vom Verfasser dieses Gutachtens prinzipiell begrüßt, denn die Schaffung eines Organs gegen Faulenzen in ungeordneten Bahnen finden wir sehr wichtig, aber er enthält einige Mängel. Als Entscheidungshilfe für meine Kollegen im Zentralrat liste ich einige derselben hier auf:
- Der Antrag spricht von einer beigelegten Regeländerung. Diese konnte bisher noch nicht gefunden werden, stattdessen fand ich einen Regelentwurf für eine neue Spielregel, über den ich nun sprechen werden
- Die Verwendung des "Deppenapostrophs" kann von den Mitglieder'n des Zentralrat's der Paragraphenreiter in den Spielregeln der neunten Runde des Bürokratenspiel's nicht so angemessen sein.
- Das Weglassen von Kommata (bzw. Kommata's) zum Zwecke des Platzsparen kann zwar mal in irgendwelchen Gutachten angewandt werden wenn es wirklich also wirklich sein muss aber man findet es doch auf Dauer sicher lästig und auch unbürokratisch weil damit ja auch Orthografieregeln verletzt werden desweiteren sollten die Spielregeln höchst korrekt sein das ist hier nicht der Fall.
- Inhaltlich ist zu bemängeln, dass der Aufsichtsrat durch den besagten Neuentwurf einer Spielregel einen Machtzuwachs bekäme, da er eine beliebige Geschäftsordnung für das Organ beschließen und es so als seinen Sklaven halten könnte, dies darf in unserer Auffassung nur der Zentralrat dürfen.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter
Bemerkung: Bemerkenswert!
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 17:33, 30. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: BR10
Adressat: Gutachter von oben
Bezugnahme auf Vorgang: BR9
Stellungnahme: Werter Mitbürokrat
Ich erlaube mir kurz zu einigen Punkten Stellung zu nehmen:
Ihr Punkt Nummer 1. trifft auch auf den Vorgang BR8 aus der BR-Akte Nummer 8 zu.
Ausserdem ist der in 4. beanstandete Punkt gerade der Sinn der Sache: Sklaven für die Bürokratie - aber was würde sie davon halten, wenn Zentral und Aufsichtsrat gemeinsam die Geschäfsornung ändern könnten, dann können wir uns die Sklaven teilen - wenn sie dem Zustimmen werde ich gerne eine neue Fassung des Entwurfs ausarbeiten (ohne Deppenappostophe)
Unterschrift, Datum: BuffaloBill 18:05, 30. Nov. 2010 (NNZ)
Beachtung
Vorgangsnummer: BR11
Anmkerkungsinhalt: Ihr letztgenanntes Angebot sagt dem Unterzeichner äußerst zu. Eventuell sollte zusätzlich über eine Sonderregelung nachgedacht werden, welche greift, wenn ein Spielteilnehmer aus dem OfMK austreten möchte, dies aber nicht möglich ist, da
- (a) keine Posten in einem anderen Organ als dem OfMK frei sind,
- (b) die Besetzung eines freien Postens in einem anderen Organ als dem OfMK durch den Spielteilnehmer aufgrund der Spielregeln oder anderer Verordnungen unmöglich ist oder
- (c) keine Organe außer dem OfMK existieren.
Unterschrift, Datum: J* 18:40, 30. Nov. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: BR12
Zurückgezogener Vorgang: BR8
Rückzugstext: Der Antrag wird erstmal zurückgezogen, um die offensichtlichen Mängel zu korrigieren. Der Antragssteller freut sich, später eine revidierte Fassung, die bestimmt ihr Wohlgefallen finden wird präsentieren zu dürfen.
Bemerkung: Sklaven für die Bürokratie - schon bald wieder auf der gleichen Welle an der gleichen Stelle.
Unterschrift, Datum: BuffaloBill 09:00, 1. Dez. 2010 (NNZ)
BR-Akte Nummer 9[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BR9
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter
Hiermit beantrage ich angefügte Regeländerung.
Begründung: Wir waren uns ja bereits einig, das es soches Organ benötigt wird – sehen sie sich daher meinen zweiten Vorschlag an.
Unterschrift, Datum: BuffaloBill 15:07, 1. Dez. 2010 (NNZ)
Anlage
§3.4.5 Organ für Minderbemittelte Kamele(OfMK)
1) Mitgliedschaft
a) Kein Kamel, welches Mitglied eines Hauptorgans ist kann Mitglied des OfMK werden.
b) Die Mitgliederanzahl des OfMK unbegrenzt.
c) Jeder Spieler, der gemäss §1 (c) Spielteilnehmer ist, wird automatisch Mitglied des Organs OfMK, ausser wenn er bereits Mitglied in einem anderen Organ ist.
d) Ein Mitglied des OfMK kann nicht aus dem selbigen austreten, ausser durch Eintritt in ein beliebiges anderes Organ.
e) Wenn keine Plätze in den bestehenden Organen mehr frei sind (ausser im OfMK), kann ein neues Organ beim Zentralrat der Paragraphenreiter beantragt werden.
2) Aufgaben
a) Die Mitglieder des OfMK’s sind dafür zuständig, das die Büros der Organe Aufsichtsrat, Spielleiter, Zentralrat der Paragraphenreiter und Geheimdienst immer gut gereinigt sind.
b) Die Mitglieder des OfMK’s müssen Aufgaben übernehmen, welche andere Organe an sie delegieren.
3) Status
a) Mitglieder des OfMK’s dürfen von den anderen Spielteilnehmern als Kleiner (bzw. Kleine) und/oder Sklave (bzw. Sklavin) angesprochen werden, ausser wenn das aktuelle Datum im Format TTMMJJJJ ohne Rest durch 77 teilbar ist.
b) Spieler, die beim Rundenende Mitglieder des Organs OfMK sind, gelten als Verlierer des Spieles, sofern dies nicht gegen eine andere Regel verstösst, oder eine Rundensiegerernennungskonferenz ein anderes Spielresultat bekannt gibt.
4) Geschäftsordnung.
a) Die Geschäftsordnung kann nicht durch die Mitglieder des OfMK geändert werden.
b) Wenn die Quersumme des aktuellen Datums (TTMMJJJJ) gerade ist, kann der Zentralrat der Paragraphenreiter mit einem einstimmigen Beschluss eine Geschäftsordnung für das OfMK beschliessen, oder eine bereits vorhandene Geschäftsordnung abändern. In diesem Fall hat der Aufsichsrat ein Vetorecht, welches er innert 12 Stunden ausüben kann.
c) Wenn die Quersumme des aktuellen Datums (TTMMJJJJ) ungerade ist, kann der Aufsichtsrat mit einem einstimmigen Beschluss eine Geschäftsordnung für das OfMK beschliessen, oder eine bereits vorhandene Geschäftsordnung abändern. In diesem Fall hat der Zentralrat der Paragraphenreiter ein Vetorecht, welches er innert 12 Stunden ausüben kann.
5) Sonstiges
a) Sollte kein Organ welches Zentralrat der Paragraphenreiter heisst existieren, so gehen dessen Kompetenzen im Bezug auf das OfMK an den Aufsichtsrat über.
b) Sollte kein Organ welches Aufsichtsrat heisst existieren, so gehen dessen Kompetenzen im Bezug auf das OfMK an den Zentralrat der Paragraphenreiter über.
c) Sollte weder ein Organ Zentralrat der Paragraphenreiter noch ein Organ Aufsichtsrat existieren, so gehen alle Kompetenzen im Bezug auf das OfMK an den Spielleiter über.
d) Sollte weder ein Organ Zentralrat der Paragraphenreiter noch ein Organ Aufsichtsrat noch ein Organ Spielleiter existieren, so gehen alle Kompetenzen im Bezug auf das OfMK an ein beliebiges anderes Organ über, ausser dem OfMK.
BR Nummer Akte- IX[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BRIX
Ungültiger Vorgang: BR9 in BR-Akte Nummer 9
Ungültigkeitserklärungstext: Hiermit wir die obige, nicht korrekt nummerierte Akte "BR-Akte Nummer 9" samt des enthaltenen Vorganges, der ebenfalls falsch nummeriert ist, nämlich als BR9 bezeichnet, für ungültig erklärt.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 17:20, 1. Dez. 2010 (NNZ)
BR Nummer 1010 - Akte[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BR1010
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrte Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich beigefügte Änderung der Spielregeln. Dabei ist <x> durch eine geeignete Ziffer zu ersetzen.
Begründung: Einige bürokratische Minderheiten werden durch sprachliche Barrieren in Form der üblichen Amtssprache Hochdeutsch von einer aktiven Teilnahme am Bürokratenspiel ausgeschlossen. Die beantragte Regeländerung soll helfen, auch diese Randgruppen besser in das Spiel zu integrieren.
Unterschrift, Datum: J* 14:37, 5. Dez. 2010 (NNZ)
Anlage
§3.4.<x> Amt für Übersetzung und Integration (AÜI)
- (a) Das Amt für Übersetzung und Integration ist ein eigenständiges Organ. Seine Mitgliedszahl ist unbegrenzt.
- (b) Ein Spielteilnehmer ist genau dann Mitglied im Amt für Übersetzung und Integration, wenn er Mitglied mindestens einer Fachgruppe im Sinne von Absatz (c) ist. Jeder Spielteilnehmer kann durch einen selbstständigen Vorgang in eine Fachgruppe ein- oder aus einer Fachgruppe austreten.
- (c) Die Unterorgane des Amtes für Übersetzung und Integration werden als Fachgruppen bezeichnet. Jede Fachgruppe ist für eine bestimmte Fremdsprache zuständig. Fachgruppen werden eingerichtet, wenn ein entsprechender Antrag beim Amt für Übersetzung und Integration vorliegt. Wird ein solcher Antrag nicht innerhalb von 24 Stunden bearbeitet, so gilt er als angenommen.
- (d) Jede Fachgruppe übersetzt auf Antrag Vorgänge, welche in der Sprache vorliegen, für die sie zuständig ist, in die übliche Amtssprache Deutsch. Sofern Teil des Antrags, so leitet die Fachgruppe die Vorgänge an das zuständige Organ weiter und übersetzt für den Antragsteller die Reaktionen auf den Vorgang zurück in die Fremdsprache.
- (e) Konnte ein Spielteilnehmer aufgrund von Sprachschwierigkeiten keine Antragsberechtigung beantragen, so kann er sich bei Vorgängen nach Absatz (d) mit einer Anfrage behelfen. Die Übersetzung und Weiterleitung durch die Fachgruppe ist dabei dann auf Vorgänge beschränkt, für welche keine Antragsberechtigung erforderlich wäre.
Vorgangsnummer: BR1011
Abstimmungsgegenstand: BR1010 in der Akte BR Nummer 1010 - Akte
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Dafür. Der Islam gehört genau so zum Bürokratenspiel wie das gute Deutschtum. Oder so. --Wanderdüne 19:02, 5. Dez. 2010 (NNZ)
Ergebnis der Auszählung: Angenommen mit zwei Pro-Stimmen. Mal sehen, was der Aufsichtsrat von so einem Muttilingualen Organ hält.
Unterschrift des Auszählenden: J* 19:46, 5. Dez. 2010 (NNZ)
BR Nummer 102 - Akte[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BR102
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
hiermit beantrage ich, den beigefügten Abschnitt neu in die Spielregeln aufzunehmen und somit ein neues Organ namens Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik zu schaffen. Dabei ist das "?" in der Paragraphennummerierung durch die kleinste noch nicht vergebene natürliche Zahl für Unterparagraphen des Unterparagraphen §3.4. zu ersetzen. Da der Spielleiter gerne mal Monate für das Einfügen einer Regeländerung benötigt, können wir die dann niedrigste freie Nummer nun noch nicht zweifelsfrei feststellen.
Begründung: Noch immer gibt es einige Spielteilnehmer, die sich für kein Organ entschließen konnten, weil ihnen wohl Hauptorgane zu komplex und der Geheimdienst zu verschwörerisch ist. Diesen Missstand können wir durch Schaffung eines höchstbürokratischen, komplett sinnfreien, aber dem Ziel des Spieles äußerst zuträglichen Organ bekämpfen.
Unterschrift, Datum: --Wanderdüne 21:00, 6. Dez. 2010 (NNZ)
Anlage
§ 3.4.? Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik
(a) Das Institut zur Veranschaulichung von Parteipolitik besteht aus drei Kamelen, die auch Mitglieder anderer Organe sein dürfen.
(b) Solange weniger als drei Kamele im Institut mitarbeiten, darf sich jedes Kamel selbst in eine freie Stelle hineinwählen.
(c) Sobald die Maximalbesetzung erreicht ist, soll sich das Institut eine Geschäftsordnung erlassen. Die Geschäftsordnung muss mindestens ein Verfahren zur Bestimmung des Vorsitzes und zur Auflösung des Institutes umfassen. Beide Verfahren müssen alle drei Mitglieder des Institutes sowie mindestens ein weiteres Organ aktiv einbeziehen.
(d) Nach Erlass der Geschäftsordnung und Bestimmung des Vorsitzes muss das Institut seine eigene Auflösung nach dem in der Geschäftsordnung festgeschriebenen Verfahren einleiten und vollziehen.
(e) Mit der Auflösung des Organs erlischt die Gültigkeit der Geschäftsordnung abweichend von §3.3(d). Alle Mitgliedschaften im Institut werden beendet, und Abschnitt (b) gilt erneut.
Vorgangsnummer: BR110
Abstimmungsgegenstand: BR102 in der Akte BR Nummer 102 - Akte
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Diese Idee ist völlig neu und noch nie dagewesen! Nunja, gut ist sie auf jeden Fall. --Wanderdüne 17:42, 9. Dez. 2010 (NNZ)
(Unverständliches Gemurmel als Begründung) --J* 22:19, 9. Dez. 2010 (NNZ)Ergebnis der Auszählung: Damit ist der Antrag ohne Gegenstimme angenommen. Wir bitten Aufsichtsrat und insbesondere Spielleiter, diesmal der schnellen Umsetzung der neuen Regel nicht im Wege zu stehen.
Unterschrift des Auszählenden: --Wanderdüne 16:58, 10. Dez. 2010 (NNZ)
Beachtung
Vorgangsnummer: BR111
Bezug auf Vorgang: BR102
Anmkerkungsinhalt: Die Regeländerung (die dem Spielleiter irgendwie ziemlich bekannt vorkommt, woran auch immer das liegen mag) ist regelkonform zustande gekommen und wurde durch den Spielleiter umgesetzt.
Unterschrift, Datum: TM?! 21:29, 13. Dez. 2010 (NNZ) für den Spielleiter
Nummer - Akte BR 30[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BR30
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
Hiermit möchte ich die Einfügung des in der Anlage beigefügten Regeltextes in die Spielregeln beantragen. Sei a die natürliche Zahl, die sich beim Abzählen aller Unterparagraphen von § 3.4 ergibt, so ist anstelle von ☢ eine natürliche Zahl A zu verwenden, für die gilt: A=a+1, wobei A natürlich in b-adischer Zahlendarstellung mit b=$ \frac{c(c+1)}{2} $ und c=4 darzustellen ist.
Begründung: Ein Feld wie der Tierschutz darf keinesfalls den Falschen überlassen werden, zum Beispiel irgendwelchen Grünen. Zur Vorsorge gegen diese drohende Gefahr muss eine ordentliche Regelung für den Tierschutz her.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 00:34, 12. Dez. 2010 (NNZ)
Anlage
§ 3.4.☢ Tierschutzkommission
- (a) Die Tierschutzkommission ist ein selbstständiges Organ mit maximal zwei Mitgliedern.
- (b) Die Kommission definiert den Begriff "Tier" und legt fest, welche Maßnahmen zum Schutze von Tieren getroffen werden.
- (c) Im Bereich des Tierschutzes darf die Kommission verbindliche Vorgaben für alle Spielteilnehmer treffen.
- (d) Für eine verbindliche Tierschutzregelung ist ein einstimmiger Beschluss der Kommission erforderlich.
- (e) Gegen einen Beschluss gemäß Absatz (d) darf der Zentralrat der Paragraphenreiter binnen 17 Stunden und 34 Minuten Veto einlegen.
- (f) Nach Ablauf der Vetofrist, und erst dann, ist ein solcher Beschluss rechtskräftig.
- (g) Verstößt ein Spielteilnehmer oder ein Organ gegen eine rechtskräftige Regelung des Tierschutzes, so darf die Kommission ihm eine Verwarnung aussprechen.
- (h) Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen Tierschutzregelungen darf der Spielleiter den Spielteilnehmer oder das Organ rügen.
Vorgangsnummer: BR31
Information: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 20:36, 13. Dez. 2010 (NNZ)
98.9 % |
Vorgangsnummer: BR32
Thema: Antrag auf Schaffung des Organs „Tierschutzkomission“
Gutachtentext: Grundsätzlich scheint mir die Schaffung eines Organs „Tierschutzkomission“ (im Folgenden Tschuk. abgkrzt.) durchaus wünschenswert.
Indem die Tschuk. aber ermächtigt wird, selbst den Begriff „Tier“ zu definieren, wird aber ein sehr komplexer Vorgang einem Organ alleine übertragen, das diesen womöglich noch mit einem einzigen schludrigen Beschluss vollziehen kann.
Sinnvoller schiene mir die Schaffung einer (temporären) Arbeitsgruppe zur Definition des Begriffs Tier, in der Vertreter aller am Spiel beteiligten und/oder nicht-beteiligten Organe vertreten wären. Evtl. könnte man diese Arbeitsgruppe auch mit der Ausarbeitung mehrerer Vorschläge zu einer Definition des Begriffs Tier beauftragen, aus denen die Tschuk. dann mit absolutem Mehr einen auswählen könnte.
Der Antrag in seiner jetzigen Form schöpft das Bürokratiepotenzial der vorgeschlagenen Regeländerung m.E. noch lange nicht aus.
Unterschrift, Datum: Kam-aeleon 09:26, 31. Dez. 2010 (NNZ)
Vorgangsnummer: BR33
Abstimmungsgegenstand: BR30 in der Akte Nummer - Akte BR 30
Ausführendes Organ: Zentralrat
Wie mein neuer Kollege, hallo übrigens, festgestellt hat, ist die vorgeschlagene Regeländerung noch unbefriedigend. --Wanderdüne 18:15, 31. Dez. 2010 (NNZ) |
Hallo auch! Wie ich ja bereits dargelegt habe, ist die beantragte Regeländerung gegenwärtig noch überarbeitungsbedürftig. -- Kam-aeleon 11:10, 2. Jan. 2011 (NNZ) |
Ergebnis der Auszählung: Die beantragte Regeländerung wurde damit einstimmig abgelehnt.
Unterschrift des Auszählenden: Kam-aeleon 11:10, 2. Jan. 2011 (NNZ)
BR-Akte Nummer 23[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BR23
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrte Mitglieder des Zentralrat der Paragraphenreiter, Euer Ehren Vorsitzender, hiermit möchte ich die Einfügung des in der Anlage beigefügten Regeltextes in die Spielregeln beantragen. Dabei ist das Zeichen * in der Nummer des Unterunter-§ durch die kleinste Zahl, die noch nicht als Teil der Nummer eines Unterunter-§ von Unter-§ 3.4 der Spielregeln verwendet wird.
Begründung: Gemäß § 0 Spielregeln ist es unser aller Pflicht, die bürokratische Ordnung aufrecht zu erhalten. Leider ist die Anzahl der aktiven Spielteilnehmer momentan eher gering, was befürchten lässt, dass nicht mehr alle Organe dieser Aufgabe gewachsen sind. Auch fehlt es an Überwachung für den Fall, dass ein Organ unwillig ist, seinen Pflichten nachzukommen. Daher erscheint es mir erforderlich, eine Stelle einzurichten, die arbeitsunfähige oder -unwillige Organe beaufschtigen kann, bis sie auf den Weg der Bürokratie zurückgefunden haben.
Unterschrift, Datum: TM?! 23:04, 21. Dez. 2010 (NNZ)
Anlage
§ 3.4.* Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle (DIKTATUR)
- (a) Die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle besteht aus einem Spielteilnehmer, der vom Spielleiter ernannt wird. Dieser ist Vorsitzender des Organs.
- (b) Die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle kann in ihrer Geschäftsordnung festlegen, dass die Mitgliederzahl größer als 1 sein soll. In diesem Falle hat sie zeitgleich festzulegen, wie die zusätzlichen Stellen besetzt werden.
- (c) Auf Antrag mindestens zweier Hauptorgane kann ein Organ, das sich unbürokratisch verhält oder nicht arbeitsfähig ist, unter Aufsicht der Diskreten Internen Kamelokratischen Totalitären Autoritär Tätigen Undemokratischen Revisionsstelle gestellt werden. Die Aufsicht über ein Organ endet, sobald zwei Hauptorgane dies beantragen.
- (d) Ein Unterorgan kann auf Antrag eines übergeordneten Organs oder Unterorgans unter Aufsicht der Diskreten Internen Kamelokratischen Totalitären Autoritär Tätigen Undemokratischen Revisionsstelle gestellt werden. Die Aufsicht über ein Unterorgan endet ebenfalls auf Antrag eines übergeordneten Organs oder Unterorgans.
- (e) Ist ein Organ oder Unterorgan unter Aufsicht der Diskreten Internen Kamelokratischen Totalitären Autoritär Tätigen Undemokratischen Revisionsstelle, so wird ein von ihm ausgeführter Vorgang erst rechtskräftig, wenn die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle ihm zustimmt oder innerhalb einer Frist von drei Tagen kein Veto einlegt.
- (f) Legt die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle ein Veto gemäß Absatz (e) ein, so kann das betroffene Organ oder Unterorgan dieses innerhalb einer Frist von drei Tagen anfechten. Lehnt die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle die Anfechtung nicht innerhalb einer Frist von drei Tagen ab oder stimmt sie ihr zu, so ist das Veto hinfällig und der jeweilige Vorgang tritt in Kraft, soweit dem Inkrafttreten keine andere Regel entgegensteht.
- (g) Die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle ist berechtigt, im Namen eines unter ihrer Aufsicht befindlichen Organs oder Unterorgans Vorgänge durchzuführen, die zu dessen Aufgabenbereich gehören, wenn dies für die Aufrechterhaltung der bürokratischen Grundordnung erforderlich scheint.
- (h) Vorgänge gemäß Absatz (g) treten erst in Kraft, wenn das Organ oder Unterorgan, in dessen Namen die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle den Vorgang durchgeführt hat, dem zustimmt, oder wenn es den betroffenen Vorgang innerhalb einer Frist von drei Tagen nicht anfechtet.
- (i) Wird ein Vorgang gemäß Absatz (g) gemäß Absatz (h) angefochten, so gilt er als hinfällig, wenn die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle die Anfechtung nicht innerhalb einer Frist von drei Tagen ablehnt oder wenn sie ihr zustimmt.
- (j) Lehnt die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle eine Anfechtung gemäß Absatz (f) oder Absatz (i) ab, so ist das anfechtende Organ berechtigt, innerhalb einer Frist von drei Tagen eine Beschwerde beim Spielleiter einzulegen, der endgültig entscheidet.
- (k) Die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle darf als DIKTATUR bezeichnet werden.
Vorgangsnummer: BR24
Abgelehnter Vorgang: BR23 in der Akte BR-Akte Nummer 23
Ablehnungstext: Der obige Regelvorschlag muss sofort abgelehnt werden, da es gemäß §0 nicht zulässig wäre, den vorgeschlagenen Regeltext in die Spielregeln aufzunehmen.
Begründung: Laut Antrag soll das Zeichen * in der Nummer der Unterunterparagraphen, der neu eingefügt werden soll, die kleinste noch nicht verwendete Zahl sein. Eine solche Zahl existiert aber nicht, denn zu jeder negativen Zahl (diese wurden samt und sonders noch nicht verwendet) lässt sich gemäß der Konstruktion der ganzen oder gar der rationalen oder reellen Zahlen eine kleinere Zahl finden, beispielweise durch Subtraktion von 1. Der einzufügende Paragraph besäße also eine nichtexistente bzw. unendliche Nummer und wäre somit zutiefst gegen die Ordnung verstoßend.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 17:55, 29. Dez. 2010 (NNZ)
BR-Akte Nummer 22[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BR22
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrte Mitglieder des Zentralrat der Paragraphenreiter, Euer Ehren Vorsitzender, hiermit möchte ich die Einfügung des in der Anlage beigefügten Regeltextes in die Spielregeln beantragen. Dabei ist das Zeichen * in der Nummer des Unterunter-§ durch die kleinste ganze Zahl z, für die gilt z > 0, die noch nicht als Teil der Nummer eines Unterunter-§ von Unter-§ 3.4 der Spielregeln verwendet wird, zu ersetzen.
Begründung: Gemäß § 0 Spielregeln ist es unser aller Pflicht, die bürokratische Ordnung aufrecht zu erhalten. Leider ist die Anzahl der aktiven Spielteilnehmer momentan eher gering, was befürchten lässt, dass nicht mehr alle Organe dieser Aufgabe gewachsen sind. Auch fehlt es an Überwachung für den Fall, dass ein Organ unwillig ist, seinen Pflichten nachzukommen. Daher erscheint es mir erforderlich, eine Stelle einzurichten, die arbeitsunfähige oder -unwillige Organe beaufschtigen kann, bis sie auf den Weg der Bürokratie zurückgefunden haben.
Unterschrift, Datum: TM?! 00:40, 31. Dez. 2010 (NNZ)
Anlage
§ 3.4.* Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle (DIKTATUR)
- (a) Die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle besteht aus einem Spielteilnehmer, der vom Spielleiter ernannt wird. Dieser ist Vorsitzender des Organs.
- (b) Die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle kann in ihrer Geschäftsordnung festlegen, dass die Mitgliederzahl größer als 1 sein soll. In diesem Falle hat sie zeitgleich festzulegen, wie die zusätzlichen Stellen besetzt werden.
- (c) Auf Antrag mindestens zweier Hauptorgane kann ein Organ, das sich unbürokratisch verhält oder nicht arbeitsfähig ist, unter Aufsicht der Diskreten Internen Kamelokratischen Totalitären Autoritär Tätigen Undemokratischen Revisionsstelle gestellt werden. Die Aufsicht über ein Organ endet, sobald zwei Hauptorgane dies beantragen.
- (d) Ein Unterorgan kann auf Antrag eines übergeordneten Organs oder Unterorgans unter Aufsicht der Diskreten Internen Kamelokratischen Totalitären Autoritär Tätigen Undemokratischen Revisionsstelle gestellt werden. Die Aufsicht über ein Unterorgan endet ebenfalls auf Antrag eines übergeordneten Organs oder Unterorgans.
- (e) Ist ein Organ oder Unterorgan unter Aufsicht der Diskreten Internen Kamelokratischen Totalitären Autoritär Tätigen Undemokratischen Revisionsstelle, so wird ein von ihm ausgeführter Vorgang erst rechtskräftig, wenn die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle ihm zustimmt oder innerhalb einer Frist von drei Tagen kein Veto einlegt.
- (f) Legt die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle ein Veto gemäß Absatz (e) ein, so kann das betroffene Organ oder Unterorgan dieses innerhalb einer Frist von drei Tagen anfechten. Lehnt die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle die Anfechtung nicht innerhalb einer Frist von drei Tagen ab oder stimmt sie ihr zu, so ist das Veto hinfällig und der jeweilige Vorgang tritt in Kraft, soweit dem Inkrafttreten keine andere Regel entgegensteht.
- (g) Die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle ist berechtigt, im Namen eines unter ihrer Aufsicht befindlichen Organs oder Unterorgans Vorgänge durchzuführen, die zu dessen Aufgabenbereich gehören, wenn dies für die Aufrechterhaltung der bürokratischen Grundordnung erforderlich scheint.
- (h) Vorgänge gemäß Absatz (g) treten erst in Kraft, wenn das Organ oder Unterorgan, in dessen Namen die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle den Vorgang durchgeführt hat, dem zustimmt, oder wenn es den betroffenen Vorgang innerhalb einer Frist von drei Tagen nicht anfechtet.
- (i) Wird ein Vorgang gemäß Absatz (g) gemäß Absatz (h) angefochten, so gilt er als hinfällig, wenn die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle die Anfechtung nicht innerhalb einer Frist von drei Tagen ablehnt oder wenn sie ihr zustimmt.
- (j) Lehnt die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle eine Anfechtung gemäß Absatz (f) oder Absatz (i) ab, so ist das anfechtende Organ berechtigt, innerhalb einer Frist von drei Tagen eine Beschwerde beim Spielleiter einzulegen, der endgültig entscheidet.
- (k) Die Diskrete Interne Kamelokratische Totalitäre Autoritär Tätige Undemokratische Revisionsstelle darf als DIKTATUR bezeichnet werden.
Vorgangsnummer: BR23
Abstimmungsgegenstand: BR22 in der Akte BR-Akte Nummer 22
Ausführendes Organ: Zentralrat
Ich bin dafür, aber mit einer Einschränkung: Das Mitglied der DIKTATUR soll nicht dem Geheimdienst angehören dürfen. Ich bitte meinen Kollegen, falls er da mit mir übereinstimmt, dies kund zu tun und somit eine Verflechtung von Interessen zu verhindern. Wir wollen hier ja keine Diktatur, nur weil das Organ DIKTATUR gegründet wird! --Wanderdüne 18:15, 31. Dez. 2010 (NNZ) |
Das scheint mir eine überzeugende Regeländerung. Ich sehe kein Problem in doppelter Mitgliedschaft in der DIKTATUR und dem Geheimdienst. Man bedenke, dass unser Ideal die Büro- und nicht die Demokratie ist. Eine Diktatur ist grundsätzlich begrüssenswert, sofern sie zu einem weiteren Anwachsen des administrativen Apparats führt. -- Kam-aeleon 11:21, 2. Jan. 2011 (NNZ) |
Ergebnis der Auszählung: Die Regeländerung wurde einstimmig angenommen.
Unterschrift des Auszählenden: Kam-aeleon 11:21, 2. Jan. 2011 (NNZ)
Beachtung
Vorgangsnummer: BR24
Bezug auf Vorgang: BR22
Anmkerkungsinhalt: Die in Vorgang BR23 genehmigte Regeländerung wurde bereits durch den Spielleiter umgesetzt.
Unterschrift, Datum: TM?! 22:07, 19. Jan. 2011 (NNZ) für den Spielleiter
Nummer - Akte 21 BR[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BR21
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
Hiermit beantrage ich die Einfügung des beigefügten Regeltextes, wobei x durch die kleinste natürliche Zahl ungleich 0 zu ersetzen ist, die noch nicht in den Spielregeln in dieser Funktion verwendet wird.
Begründung: Wie in Vorgang BR32 zum Ausdruck kommt, sollte Ihrer Meinung nach die Bestimmung bürokratischer Begriffe besser beregelt geregelt werden. Aus diesem Grunde schlage ich ein Organ vor, welches sich auf genau diese Aufgabe konzentriert.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 14:32, 31. Dez. 2010 (NNZ)
Anlage
§ 3.4.x Behörde zur bürokratischen Begriffsbestimmung
- (a) Die Behörde zur bürokratischen Begriffsbestimmung (BbBb) ist ein Organ mit bis zu zwei Mitgliedern.
- (b) Ist die Behörde nicht voll besetzt, so darf sich jeder Spielteilnehmer einwählen.
- (c) Ein Mitglied der Behörde darf jederzeit aus ihr austreten.
- (d) Jedes Hauptorgan darf mit mehrheitlichem Beschluss ein Mitglied der Behörde aus dieser entlassen.
- (e) Die Behörde zur bürokratischen Begriffsbestimmung besitzt die Befugnis zur bürokratischen Bestimmung von Begriffen, soweit die Begriffsauslegung nicht den Rahmenregeln, den Spielregeln oder einer gültigen Spielregelauslegung durch den Spielleiter zuwiderläuft.
- (f) Läuft eine Geschäftsordnung einer behördlichen Begriffsbestimmung zuwider, so kann der Spielleiter die Geschäftsordnung analog zu § 3.3 (c) außer Kraft setzen.
- (g) Verstößt eine Begriffsbestimmung gegen Absatz (e), so kann der Spielleiter sie außer Kraft setzen. Unabhängig davon kann die Begriffsbestimmung angefochten werden.
Vorgangsnummer: BR22
Abgelehnter Vorgang: BR21 in der Akte Nummer - Akte 21 BR
Ablehnungstext: Obiger Antrag auf Regeländerung muss leider in der jetzigen Form abgelehnt, also nicht angenommen werden, weil viele der verwendeten Begriffe nicht näher bestimmt sind.
Begründung:
- Der Antragsteller beantragt die "Einfügung" eines Regeltexts. Nach der Begriffsbildung des Zentralrats bedeutet Einfügung in diesem Zusammenhang das gleiche wie das Wort "eingliedern" in §4(d) der Spielregeln. Da dieses Recht dem Spielleiter überlassen bleibt, kann der Zentralrat das nicht genehmigen.
- Der Begriff "Begriff" wird in der vorgeschlagenen Regel zu ungenau bestimmt. Was begreift der Antragsteller als Begriff und wie bestimmt man, ob ein möglicher Begriff ein Begriff ist, den man bestimmen kann, oder ob es sich gar nicht um einen Begriff handelt, so dass eine Begriffsbestimmung bestimmt ein blödsinniger Begriff wäre?
- In der vorgeschlagenen Regel ist öfter die Rede von "der Behörde". Uns ist unklar, was damit gemeint sein könnte. Auch hier wäre eine Begriffsbestimmung nicht schlecht gewesen, denn vormals ging es ja nur um die Behörde zur bürokratischen Begriffsbestimmung, folglich ist nur dieser Begriff bestimmt und der Begriff Behörde ist unbestimmt.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 18:15, 31. Dez. 2010 (NNZ)
- 20 BR Akte Nummer[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BR20
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrte Kamele und Dromedare,
Hiermit beantrage ich die Auflösung des Aufsichtsrates gemäß § 3.4.2 (b) der Spielregeln.
Begründung: Der Aufsichtsrat ist nicht mehr arbeitsfähig, da 50% der Mitglieder mittlerweile 25 Tage lang untätig sind. Ein Ersetzungsverfahren nach § 5 (c) wurde erfolglos in Gang gesetzt. Um weiterhin § 3.4.3 (a) erfüllen zu können, sollte der Aufsichtsrat dringend neu besetzt werden.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 16:09, 1. Jan. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: BR21
Abstimmungsgegenstand: BR20 in der Akte - 20 BR Akte Nummer
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Ich sehe keinen Grund, den Aufsichtsrat nun aufzulösen. Die Begründung von Spielteilnehmer Kamelokronf erscheint mir wenig stichhaltig. Sinnvolle Arbeit hat der Aufsichtsrat bisher nicht geleistet und wird er auch weiterhin nicht, seinen Aufgaben kann er auch ohne Mitglieder hervorragend nachkommen. (Das Nichteinlegen eines Vetos erfordert keine Abstimmung und die Genehmigung von Antragsstellungsbefugnisanträgen vollzieht sich nach Fristablauf von selbst.) Weiters ist das Ersetzungsverfahren gar nicht gescheitert, da der Ersetzende der Ersetzung nur noch nicht zugestimmt hat - dagegen gesagt hat er aber auch nichts. Wie auch immer es weitergeht, der Aufsichtsrat sollte sich um seinen eigenen Mist kümmern und uns nicht damit belästigen, ihn aufzulösen, nur weil sich Auflösungserscheinungen bei ihm zeigen. --Wanderdüne 20:27, 2. Jan. 2011 (NNZ) |
Ich sehe einen sehr deutlichen Grund, den Aufsichtsrat aufzulösen. Nachdem die letzten fähigen Mitarbeiter dem Organ entlaufen sind, hat ein Haufen unreifer Kinder freie Hand, Veto gegen unsere |
Das Argument von Kollege Kamelokronf kann ich zwar nicht ganz nachvollziehen, da der Aufsichtsrat im Moment überhaupt keine tätigen Mitglieder besitzt, geschweige denn noch nicht maturierte Entitäten im infantilen Stadium, jedoch ist ein handlungsfähiger Aufsichtsrat im Interesse der Bürokratie (§ 0) unbedingt erforderlich, um eine Kontrolle der Vergabe von Antragsberechtigungen sicherzustellen. -- Kam-aeleon 11:39, 3. Jan. 2011 (NNZ) |
Ergebnis der Auszählung: Der Zentralrat hat hiermit den Antrag BR20 abgelehnt. Das erforderliche Mehr von 79,28% ist nicht zustandegekommen. -- Kam-aeleon 16:03, 3. Jan. 2011 (NNZ)
Unterschrift des Auszählenden: Kam-aeleon 16:03, 3. Jan. 2011 (NNZ)
25 BR Akte Nummer[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BR25
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Ich stelle hiermit den Antrag, dem Paragraphen 10 (b) eine wichtige Stelle hinzuzufügen.
Begründung: grün und blau gehören einfach zusammen!
Unterschrift, Datum: Ccooll 21:33, 19. Jan. 2011 (NNZ)
Anlage
Erweiterung für § 10 (b):
BR- Akte Nummer 18[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BR18
Ungültiger Vorgang: Akte 25 BR Akte Nummer samt des darin enthaltenen Vorgangs BR25
Ungültigkeitserklärungstext: Hiermit wir die obige, nicht korrekt nummerierte Akte 25 BR Akte Nummer samt des darin enthaltenen Vorgangs BR25 für ungültig erklärt.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift, Datum: --Wanderdüne 18:00, 20. Jan. 2011 (NNZ)
BR Akte Nummer 17[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BR17
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Ich stelle hiermit den Antrag, dem Paragraphen 10 (b) eine wichtige Stelle hinzuzufügen.
Begründung: grün und blau gehören einfach zusammen!
Unterschrift, Datum: Ccooll 23:20, 27. Jan. 2011 (NNZ)
Anlage
Erweiterung für § 10 (b):
-BR Akte Nummer 18[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BR18
Ungültiger Vorgang: Akte 17 BR Akte Nummer (korrektur der Falsch nummerierten Akte "BR 25 Akte Nummer") samt des darin enthaltenen Vorgangs BR17
Ungültigkeitserklärungstext: Hiermit wird die obige, nicht korrekt nummerierte Akte 17 BR Akte Nummer (korrektur der Falsch nummerierten Akte "BR 25 Akte Nummer") samt des darin enthaltenen Vorgangs BR17 für ungültig erklärt.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift, Datum: --Wanderdüne 18:00, 20. Jan. 2011 (NNZ)
BR Akte - Nummer 17[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BR17
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Ich stelle hiermit den Antrag, dem Paragraphen 10 (b) eine wichtige Stelle hinzuzufügen.
Begründung: grün und blau gehören einfach zusammen!
Unterschrift, Datum: Ccooll 13:00, 29. Jan. 2011 (NNZ)
Anlage
Erweiterung für § 10 (b):
-BR Akte Nummer XIX[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BRXIX
Ungültiger Vorgang: Akte BR Akte - Nummer 17 samt des darin enthaltenen Vorgangs BR17
Ungültigkeitserklärungstext: Hiermit wird die obige, nicht korrekt nummerierte Akte BR Akte - Nummer 17 samt des darin enthaltenen Vorgangs BR17 für ungültig erklärt. Wir erinnern daran, dass ungültige Akten wie die obige nicht mitzuzählen sind und fragen uns trotzdem, nach welchen Zahlensystem der Antragstellende gearbeitet hat. Weiterhin erinnern wir daran, dass gemäß unserer ZAuBeR, §8, auf unserem Dachboden ein Antrag auf Nummerierungsnachhilfe gestellt werden darf und legen dem wiederholten Falschnummerierer dies sehr ans Herz. Wirklich! Wir empfehlen ihm nicht, so lange Anträge zu stellen, die falsch nummeriert sind, bis die Nummer einmal zufällig die richtige ist!
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift, Datum: --Wanderdüne 18:00, 20. Jan. 2011 (NNZ)
BR Akte Nummer- 10100[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BR10100
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat, hiermit beantrage ich die ersatzlose Streichung des zweiten Satzes („Es sind auch andere Daseinsformen zugelassen, sofern sie in ihrem ersten Vorgang ihre Ähnlichkeit zum Kamel und ihre bürokratische Gesinnung nachvollziehbar darlegen. “) in §1(a) der Spielregeln.
Begründung: Um unserer lieben, guten Ordnung willen sollten wir keine Nichtkamele im Spiel akzeptieren. Die Erfahrung zeigt, dass Nichtkamele, beispielsweise Hunde oder Granatäpfel, wenig Positives für das Fortschreiten der DIKTATUR der Bürokratie leisten - im Gegenteil, wir zweifeln sogar erheblich daran, ob irgendwelche Daseinsformen außer Kamele überhaupt zum Schaffen von Ordnung befähigt sind!
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 20:16, 2. Feb. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: BR10101
Genehmigter Vorgang: BR10100
Genehmigungstext: Die DIKTATUR unterstützt den obigen Vorschlag in vollem Ausmaß und ist sich aber nicht sicher, ob der unter ihre Aufsicht gestellte Zentralrat ebenso klar und deutlich erkennen kann, wie Nichtkamele und Fremdlinge, Eindringlinge aus unzivilisierten Tierarten und Daseinsformen unsere Ordnung und Bürokratie gefährden. Darum beschließt der Herr DIKTATOR hiermit eigenhändig die Genehmigung der oben beantragen Regeländerung. Wir sind uns sicher, dies trägt dazu bei, Chaoten und Anarchisten von vorneherein aus diesem schönen Spiel herauszuhalten. Der Aufsichtsrat hat natürlich noch das Recht, ein Veto einzulegen. Wir weisen kostenlos daraufhin, dass das NICHT EMPFOHLEN WIRD!!! Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Organ/Sachbearbeiter: DIKTATUR - für den Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 20:21, 2. Feb. 2011 (NNZ)
BR Akte - Nummer 210[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BR210
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Ich stelle hiermit den Antrag, dem Paragraphen 10 (b) eine wichtige Stelle hinzuzufügen.
Begründung: grün und blau gehören einfach zusammen!
Unterschrift, Datum: Ccooll 21:26, 2. Feb. 2011 (NNZ)
Anlage
Erweiterung für § 10 (b):
Vorgangsnummer: BR211
Abgelehnter Vorgang: BR210
Ablehnungstext: Der obige Antrag muss leider aus inhaltlichen Gründen abgelehnt werden. Dies beinhaltet trotzdem ein Lob an den Antragsteller, weil der Antrag formal völlig in Ordnung ist.
Begründung: Der Antrag ist aus mehreren Gründen inhaltlich abzulehnen:
- Es wird nicht näher benannt, wo man den besagten Paragraphen 10 (b) finden soll. Es könnten die Spielregeln gemeint sein, genauso gut aber auch die deutsche Käseverordnung (KäseV).
- Es wird nicht spezifiziert, wo genau der beantragte Erweiterungssatz in den Paragraphentext eingefügt werden soll. Am Anfang, am Ende? In der Mitte?
- Das Wort blaum existiert nicht. Nichtexistente Worte in den Spielregeln sind gefährlich, ja können zur Auflösung der Ordnung führen!
- Das Wort Spiel wird normalerweise groß geschrieben. Die Kleinschreibung kann hier insbesondere deswegen nicht gutheißen werden, weil sich offenbar das Wort auf das Bürokratenspiel bezieht, also um das GRÖSSTE auf der Welt (weil nämlich in diesem die DIKTATUR beheimatet ist).
- Dass ein Spiel nicht irgendwie enden darf, ist eine nicht sinnvolle Formulierung. In den Regeln wird vom Ende einer Spielrunde gesprochen, das Spiel an sich endet nie. Und wenn doch, dann ist dieses Ende nicht durch die aktuellen Spielregeln geregelt.
- Der Antrag, einem Paragraphen eine Stelle hinzuzufügen, widerspricht dem Anhang. Stellen gibt es in jedem Paragraphen unendlich viele, die Hinzufügung einer würde also die Anzahl nicht verändern, was wiederum gar keines Antrages bedürfte. Text hinzuzufügen ist zwar nur an einer bestimmten Stelle möglich (siehe den zweiten Punkt), aber Text kann nicht als Stelle fungieren, eine Stelle sein, kurz: Stellen Sie sich Text nicht als Stelle vor, Stellen stellen keinen Text und Text keine Stelle dar.
Organ/Sachbearbeiter: DIKTATUR - für den Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 22:13, 2. Feb. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: BR212
Bezugnahme auf Vorgang: BR211
Stellungnahme: Im folgenden werde ich auf die fraglichen, dadurch schwachen Punkte meines Antrags eingehen und ggf. korrigieren.
- Es ist in diesem konkreten Fall §10 (b) der Spielregeln der 9. Runde des Bürokratenspiels der Kamelopedia gemeint.
- Besagter Antragssatz soll am Ende plaziert werden, also als Anfügung an das bereits stehende.
- Es handelte sich hier leider um einen Rechtschreibfehler meinerseits, ich bitte dies zu entschuldigen. Der gesamte Satz steht im Anhang.
- Auch dies war ein Rechtschreibfehler. (Korrektur siehe Anhang)
- Die Korrektur des gesamten Satzes sowie des Logikfehlers finden Sie im Anhang.
- Klarer verdifiniert war gemeint, dass ich dem Paragraphen eine Textstelle hinzufügen möchte. Näheres darüber finden sie in 2.
Unterschrift, Datum: Freundlich grüßend, Ccooll 22:33, 2. Feb. 2011 (NNZ)
Anlage
Anfügung (also am Ende des bisherigen Paragraphen) für die Spielregeln § 10 (b)
- 112 Akte BR Nummer[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BR112
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat, Euer Ehren Herr Vorsitzender, Heil DIKTATOR,
Hiermit beantrage ich die Einfügung einiger neuer Absätze in §3.4.6 der Spielregeln, die wiefolgt lauten:
- (j) Falls ein Organ unter die Aufsicht der DIKTATUR gestellt wird, ist jedes Mitglied der DIKTATUR automatisch auch Mitglied des beaufsichtigten Organs. Sollte die Mitgliederzahl dieses Organs dadurch überschritten werden, ist die DIKTATUR befähigt, nach Belieben ein Mitglied des Organs seines Amtes zu entheben.
- (k) Die DIKTATUR kann jedes unter ihrer Aufsicht stehende Organ jederzeit und ohne Begründung auflösen oder Mitglieder ihres Amtes zu entheben.
- (l) Stellt die DIKTATUR regelwidriges Verhalten eines Spielteilnehmers fest, ist sie verpflichtet, ihn sofort all seiner Ämter zu entheben.
Begründung: Zu (j): Trotz den erheblichen Mitteln, die der DIKTATUR im Moment zur Verfügung stehen, um unbürokratischen Umtrieben vorzubeugen, gibt es gewisse Befugnisse, die ausdrücklich auf Mitglieder der entsprechenden Organe beschränkt sind. Z.B. dürfen gemäß § 3.4.4 „Mitglieder“ des Geheimdienstes sämtliche Inhalte des Bürokratenspiels – auch als vertraulich gekennzeichnete – lesen. Im total unwahrscheinlichen Fall, dass zwei Hauptorgane (z.B. der Zentralrat und der Spielleiter) z.B. beschliessen sollten, sämtliche am Spiel beteiligten Organe unter die Aufsicht der DIKTATUR zu stellen – worauf momentan natürlich gar nichts hindeutet – blieben diese Befugnisse weiterhin den Mitgliedern des Geheimdienstes bzw. der entsprechenden Organe vorbehalten. Dies scheint erhebliche Probleme für die Aufrechterhaltung der bürokratischen Grundordnung nach sich zu ziehen, da Mitglieder des Geheimdienstes somit weiterhin im Geheimen unbürokratischen Machenschaften nachgehen könnten. Weitere Beispiele sind leicht zu finden.
Zu (k): § 3.4.6 scheint mir bedauerlich unklar in Bezug auf die Befugnisse der DIKTATUR in Hinblick auf die Besetzung der beaufsichtigten Organe zu sein. Unkooperative Spielteilnehmer könnten mit Sabotageversuchen erheblichen administrativen Mehraufwand verursachen. Absatz (k) scheint dieser Möglichkeit wirksam vorzubeugen.
Zu (l): Unangebrachte Milde eines DIKTATORS führt zwangsläufig zu Problemen. Hier scheint mir diese Lösung am saubersten und nachhaltigsten.
Unterschrift, Datum: Kam-aeleon 23:04, 3. Feb. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: BR113
Betreff: Antrag Nr. BR112
Feststellungstext: Werter Kollege Kam-aeleon,
Ihr Vorschlag ist wie Musik in den Ohren des Herrn DIKTATORS. Sie haben erkannt, wo die wahren Probleme der Bürokratie liegen. Ihr Antrag wird derzeit noch geprüft, aber egal ob er angenommen wird, Sie können davon ausgehen, dass Sie in der Gunst der DIKTATORS gerade sehr gestiegen sind. Weiter so, dann ernenne ich sie vielleicht bald zu meinem persönlichen Schäferhund Assistenten oder Fußabtreter und Ihnen steht alles offen!
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 23:13, 3. Feb. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: BR120
Abstimmungsgegenstand: BR112
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Als Antragsteller bin ich natürlich dafür. -- Kam-aeleon 18:44, 4. Feb. 2011 (NNZ) |
Als Zentralratsmitglied muss ich mich von jedwedem Versuch, eine Diktatur zu errichten, deutlich distanzieren. Wanderdüne 21:03, 7. Feb. 2011 (NNZ) |
Nummer 43 - BR Akte[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BR43
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
Hiermit beantrage ich die Hinzufügung des § 3.4.7 mit beigefügtem Wortlaut zu den Spielregeln.
Begründung: Zur ständigen Schaffung von Bürokratie sollten auch Organe entstehen, die gewissenhaft ihre Arbeit erledigen, statt Weltherrschaftspläne zu schmieden.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 15:16, 4. Feb. 2011 (NNZ)
Anlage
§ 3.4.7 Fantastischer Überlegener Held zur Rettung der Ehre der Runde
- (a) Der Fantastische Überlegene Held zur Rettung der Ehre der Runde ist ein Organ mit unbegrenzter Mitgliederzahl.
- (b) Das oberste Mitglied wird vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates für die komplette restliche Dauer der Spielrunde ernannt und ist automatisch Vorsitzender des Organs.
- (c) Der Vorsitzende des Fantastischen Überlegenen Helds zur Rettung der Ehre der Runde hat die alleinige Entscheidungsgewalt innerhalb des Organs, ungeachtet gegenläufiger Bestimmungen der Spielregeln.
- (d) Hauptaufgabe des Fantastischen Überlegenen Helds zur Rettung der Ehre der Runde ist das Aufspüren und Vernichten von Beständen virtuellen Himbeereises. Das Organ kann außerdem weiteren Aufgaben nachgehen.
Vorgangsnummer: BR44
Abgelehnter Vorgang: BR43
Ablehnungstext: Ablehnungstext (bei Nichteingabe Vordruck)
Begründung: Der Fantastische Überlegene Held erscheint der DIKTATUR als sinnlose Instanz und der unnötige Machtgewinn des Aufsichtsratsvorsitzenden kann nicht gut geheißen werden.
Organ/Sachbearbeiter: DIKTATUR, für den Zentralrat
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 17:51, 11. Feb. 2011 (NNZ)
Für 40 Euro schiebe ich eine Nummer mit BR - (in dieser Akte nenne ich nur ihre Initialen!)[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BR40
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Verehrte Mitglieder des Zentralrats,
hiermit beantrage ich gemäß § 4 (a) der Spielregeln die folgende Änderung der Spielregeln:
Vor § 4 wird folgende Passage aufgenommen:
§ 3.4.7 Revolutionskommittee
- (a) Das Revolutionskommittee ist ein Organ ohne Mitglieder.
- (b) Abweichend von (a) dürfen Kamele dem Revolutionskommittee beitreten, wenn Sie mit Ihrem Beitritt belegen, dass ein anderes am Spiel teilnehmendes Kamel gleichzeitig in zwei Hauptorganen entscheidungs- oder stimmberechtigt ist.
- (c) Verfügt das Revolutionskommittee über mindestens drei Mitglieder nach Ziffer (b), so kann es mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder eine Revolution ausrufen.
- (d) Im Falle einer Revolution nach Ziffer (c) erlöschen die Mitgliedschaften sämtlicher Spielteilnehmer in allen Organen. Die Organe können anschließend nach den gültigen Spielregeln und Geschäftsordnungen neu besetzt werden.
- (e) Spielregeln und Regeln in Geschäftsordnungen, die bestimmte Einzelkamele bezeichnen, oder die in anderer Weise die Neurordnung der politischen Verhältnisse behindern, können mit der Ausrufung einer Revolution nach Ziffer (c) außer Kraft gesetzt werden, sofern die betroffenen Regeln im dafür erforderlichen Verwaltungsakt einzeln benannt werden.
Begründung: Was die Ägypter können, können wir Bürokraten schon lange, bloss ordentlicher.
Unterschrift, Datum: Mambres 23:00, 4. Feb. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: BR41
Genehmigter Vorgang: BR40
Genehmigungstext: Genehmigungstext (bei Nichteingabe vorausgefüllt)
Einschränkungen: Die genehmigte neue Regel wird nicht zwangsläufig als Unterparagraph §3.4.7 in die Spielregeln eingegliedert, sondern unter der Nummer §3.4.x, wobei x die kleinste ganze Zahl ist, die mindestens 1 beträgt und zum Zeitpunkt der Einfügung der neuen Regel in die Spielregeln noch nicht als Nummer eines Unterunterparagraphen des Unterparagraphen §3.4 benutzt wird.
Organ/Sachbearbeiter: DIKTATUR, für den Zentralrat
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 17:51, 11. Feb. 2011 (NNZ)
Nummer 34 BR-Akte[bearbeiten]
Vorgangsnummer: BR34
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat,
hiermit beantrage ich die ersatzlose Streichung von §.3.4.6. der Spielregeln und damit einhergehend die Abschaffung des Organs DIKTATUR samt seiner Vorrechte und Beaufsichtigungen. Natürlich bleiben von diesem Organ regelgerecht ausgeführte Vorgänge trotzdem gültig.
Begründung: Leider hat das Organ nicht die gewünschte Wirkung gehabt, die Ordnung zu beleben, sondern es kam zu großen Konflikten, die an den Säulen der Ordnung und Bürokratie rütteln, man betrachte dazu den Dauerstreit über die Besetzung des Organes.
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 17:41, 10. Feb. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: BR35
Genehmigter Vorgang: BR34
Genehmigungstext: Obiger Antrag wird sofort genehmigt und es wird empfohlen, kein Veto dagegen einzulegen und ihn als Spielleiter schnell in die Regeln einzugliedern, sobald dies möglich ist. Andernfalls könnte es zu Explosionen, Massendemonstrationen oder Pyramidenboykotten kommen. Oder so.
Organ/Sachbearbeiter: DIKTATUR für den Zentralrat
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 17:51, 11. Feb. 2011 (NNZ)