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| [[Datei:Gitter (1).png|left]][[Datei:Gitter (1).png|right]]Zur '''Zweifelhaft''' wird nach kamelischem Strafgesetzbuch derjenige Verurteilt, dessen [[Schuld]] nicht ganz zu hundert [[Prozent]] erwiesen ist. Aber obwohl selbst nach dem [[Urteil]] noch Zweifel daran bestehen, dass es die Richtige oder den Richtigen erwischt hat, ist im Ganzen betrachtet diese Haftform für die [[Herde]] nur von Vorteil. Denn unter den zweifelhaften Einkerkerungen sind nach juristischen Untersuchungen mindesten 50 [[%]] zu recht veruteilte [[Kamel]]e zu finden. Und diese kriminellen Elemente können der [[Gemeinschaft]] immerhin nicht mehr schaden. Die unschuldig Inhaftierten können sich dafür mit dem [[Gedanken]] trösten, dass ihre Haftstrafe trotz allem für die Gesellschaft nur von [[Vorteil]] ist. Und auch [[IHRE]] Kinder können mit Achtung zu [[IHNEN]] heraufschauen.
| | Wer nichts weiß, malt einen Kreis! |
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| {{Merkelsatz|Im [[Zweifel]] für die Anklage.}}
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| {{nt}} [[Rechtsstaat]]
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| {{ka}} [[Kamelionary:Lasterhaft|Lasterhaft]]
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| {{-haft}}
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| [[wikt:zweifelhaft]]
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| [[Kategorie:Recht]]
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Version vom 10. Dezember 2015, 19:54 Uhr
Wer nichts weiß, malt einen Kreis!