Einführungsgesetz zum KGB: Unterschied zwischen den Versionen

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| '''§ 3''' || Allen Kamelen steht es frei, sich diese Übergangsbestimmungen sonstwo einzuführen.
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Version vom 18. April 2006, 11:42 Uhr

§ 1 Das KGB ist hiermit in Kraft.
§ 2 In Ermangelung eines funktionsfähigen Justizsystems, das die Durchsetzung des KGB gewährleistet, hat dieses Inkrafttreten nicht die geringste Konsequenz, vermittelt aber ein gewisses Gefühl der Befriedigung.
§ 3 Allen Kamelen steht es frei, sich diese Übergangsbestimmungen sonstwo einzuführen.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!