Einführungsgesetz zum KGB: Unterschied zwischen den Versionen
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| '''§ 3''' || Allen Kamelen steht es frei, sich diese Übergangsbestimmungen sonstwo einzuführen. | | '''§ 3''' || Allen Kamelen steht es frei, sich diese Übergangsbestimmungen sonstwo einzuführen. | ||
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Version vom 18. April 2006, 11:42 Uhr
| § 1 | Das KGB ist hiermit in Kraft. | |
| § 2 | In Ermangelung eines funktionsfähigen Justizsystems, das die Durchsetzung des KGB gewährleistet, hat dieses Inkrafttreten nicht die geringste Konsequenz, vermittelt aber ein gewisses Gefühl der Befriedigung. | |
| § 3 | Allen Kamelen steht es frei, sich diese Übergangsbestimmungen sonstwo einzuführen. |
| Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen! |