Einführungsgesetz zum KGB: Unterschied zwischen den Versionen
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Bin gegen Begraben, Stub meinetwegen, aber für Begraben zu schade [[Kamel:Kameloid|Kameloid]] 04:15, 6. Jul. 2008 (CEST) | |||
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Version vom 6. Juli 2008, 03:15 Uhr
Einführungsgesetz zum KGB (nachfolgend Beitrag genannt) wurde zur Überführung in die Grabkammer vorgeschlagen.
Der Name „Kamelopedia“ steht für eine einzigartige kamelogische Online–Enzyklopädie und keinesfalls dafür, wahllos jeglichen Blödsinn, Firlefanz, Humbug, Pippifax, Quatsch, Unfug oder Unsinn zu sammeln. Ein Kamel ist der Meinung, dass sich dieser Artikel in seiner jetzigen Form nicht für die Kamelopedia eignet – auch Kamele haben gewisse Mindestansprüche an Humor und Witz.
Dieser Beitrag sollte stark überarbeitet werden, damit er in die Kamelopedia passt.
Ansonsten wird der Beitrag nach Ablauf einer willkürlichen Frist von ungefähr einer Woche aller Wahrscheinlichkeit nach begraben.
Tipps für Anfänger | Wie schreibe ich einen guten Artikel | Dem Rettungsdienst beitreten | Liste der zur Beerdigung vorgeschlagene Beiträge
Bin gegen Begraben, Stub meinetwegen, aber für Begraben zu schade Kameloid 04:15, 6. Jul. 2008 (CEST)
| § 1 | Das KGB ist hiermit in Kraft. | |
| § 2 | In Ermangelung eines funktionsfähigen Justizsystems, das die Durchsetzung des KGB gewährleistet, hat dieses Inkrafttreten nicht die geringste Konsequenz, vermittelt aber ein gewisses Gefühl der Befriedigung. | |
| § 3 | Allen Kamelen steht es frei, sich diese Übergangsbestimmungen sonstwo einzuführen. |
| Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen! |