Frage:Wenn Kevins Eltern ihr Kind nach einem Hollywoodfilm benennen durften, kann ich dann meinen Sohn "Star Trek IV" nennen?: Unterschied zwischen den Versionen
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Auf Grund der Raumzeitkrümmung dürfte das aber möglich sein, sofern der Ableger sich bereits als späterer Held entpuppt hat bzw. also quasi entpuppen wird. Von "[[Terminator]]" würde ich abraten, da die Geschlechtszellen sich ja erfolgreich vereinigt haben (werden), die Termination also nicht glückt(e). | Auf Grund der Raumzeitkrümmung dürfte das aber möglich sein, sofern der Ableger sich bereits als späterer Held entpuppt hat bzw. also quasi entpuppen wird. Von "[[Terminator]]" würde ich abraten, da die Geschlechtszellen sich ja erfolgreich vereinigt haben (werden), die Termination also nicht glückt(e). | ||
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Version vom 18. Juni 2012, 17:08 Uhr
Kamelokronf
Nein, ein Kind qua Geburt zum Star zu ernennen - ohne voherige Teilnahme an einer Castingshow - verstößt gegen das Diskriminierungsverbot. Nenn es doch stattdessen "Terminator".
8-D
Auf Grund der Raumzeitkrümmung dürfte das aber möglich sein, sofern der Ableger sich bereits als späterer Held entpuppt hat bzw. also quasi entpuppen wird. Von "Terminator" würde ich abraten, da die Geschlechtszellen sich ja erfolgreich vereinigt haben (werden), die Termination also nicht glückt(e).
8-D
Außerdem wurde Kevin gar nicht nach dem Film benannt, es sei denn, sein Zweitname lautet "Allein" und sein adliger Nachname "zu Haus".