Frage:Wenn Kevins Eltern ihr Kind nach einem Hollywoodfilm benennen durften, kann ich dann meinen Sohn "Star Trek IV" nennen?

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Kamelokronf[bearbeiten]

Nein, ein Kind qua Geburt zum Star zu ernennen - ohne voherige Teilnahme an einer Castingshow - verstößt gegen das Diskriminierungsverbot. Nenn es doch stattdessen "Terminator".

8-D[bearbeiten]

@Kronfi: Auf Grund der Raumzeitkrümmung dürfte das aber möglich sein, sofern der Ableger sich bereits als späterer Held entpuppt hat bzw. also quasi entpuppen wird. Von "Terminator" würde ich abraten, da die Geschlechtszellen sich ja erfolgreich vereinigt haben (werden), die Termination also nicht glückt(e).

8-D[bearbeiten]

Kevin wurde nach einem Film benannt? Dann lautet sein Zweitname also "Allein" und der adlige Nachname "zu Haus". Somit ist dies eine recht seltene irreguläre rare Ausnahme.

Bugpuppet[bearbeiten]

Nicht mit dem 1. Namen, möglicherweise aber mit dem zweiten, dritten und vierten. Wenn man dann den Rufnamen wählt, muss man sich aber wieder zwischen IV, Trek und Star oder dem ersten Vornamen entscheiden. Aber Rufnamen kann man ja später auch wieder wechseln.

Kryptonym[bearbeiten]

Du darfst ein Kamel in Norddeutschland so nennen wie du willst. Selbst wenn du es nach einem Hamburger bei einer Burgerkette bennen willst, kann dir da kein Standesbeamter widersprechen.

Celeptor[bearbeiten]

Nein, nicht ganz. Da Nummerierungen nur als solche zulässig sind, müsstest Du Dich mit "Star Trek I" begnügen und vier Generationen von "Star Treks" warten. Ausser Du würdest ihn "Star Wars" nennen, dann darfst du mit der 4, bzw. IV, anfangen. Nach drei Generationen müsste dann einfach doch mit der 1 wieder angefangen werden.