Bienenrecht

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Dieses Bild eines faulenzenden Insekts zeigt keine Biene, sondern eine Hummel. Andernfalls säße die Täterin längst im Kerker.

Das Bienenrecht ist einer der wichtigsten Bestandteile der Gesetze überhaupt. In Deutschland ist das Bienenrecht im BGB vorbildlich geregelt. Die Paragraphen sind so einwandfrei und klar formuliert, dass es seit ihrem über hundertjährigen Bestehen keiner einzigen Gerichtsentscheidung zu diesem Thema bedurfte.

Das Bienenrecht steht, im Gegensatz etwa zu den Kamelrechten, stets in der Einzahl. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Bienen tatsächlich nur ein einziges Recht haben: Das Recht auf das Sammeln von Honig. Dagegen haben sie beispielsweise kein Recht darauf, sich auszuruhen, zu schlafen, sorglos herumzufliegen oder auch den Honig für sich zu behalten. Während auf diese Missetaten langjährige Haftstrafen stehen, wird das Stechen, auf das Bienen ebenfalls kein Recht besitzen, mit der Todesstrafe geahndet.