Filetsharing

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Filetsharing oder manchmal auch falsch Filesharing, nennt man die Tatsache, dass sich immer mehr Menschen im Restaurant ein Filet teilen und gemeinsam essen. Für die Gastwirte ist das natürlich ein großer Verlust, da sie dadurch deutlich weniger Filets verkaufen. Die EU-Kommission fordert deshalb eine Vorratsdatenspeicherung. Jedes Restaurant muss speichern, wie viele Filets es zu welchem Zeitpunkt hatte. Aufgrund der Gästezahl kann dann abgeschätzt werden, ob in diesem Restaurant Filetsharing stattfindet. Inzwischen gibt es auch verschiedene Software, um sich zum Filetsharing übers Internet zu verabreden, für Eselfilets E-Donkey, für Mauleselfilets E-Mule oder A-Mule.

Nach deutschem Recht ist das Filetsharing erst 70 Jahre nach Tod des Urhebers erlaubt. In diesem Fall ist der Urheber der Esel, die Kuh oder das Schwein, von der/dem das Fleisch stammt. Urheberrechtsexperte Dr. D.U.P. Likat dazu: "Gammelfleisch ist möglicherweise urheberrechtsfrei, aber auch nur wenn dieses mindestens 70 Jahre alt ist." Viele Lebensmittelläden und Restaurants haben diesen Trend erkannt und bieten ihren Kunden zuliebe so altes Gammelfleisch an. Allerdings weisen diese nicht immer darauf hin.


Siehe auch.png Alptraum für Gastwirte:  „Ein Filet und sieben Gabeln bitte!“ Siebenbürger in einem deutschen Restaurant