Frage:Wenn ich jemand anschieße und das Projektil bleibt im Körper stecken, kann ich den angeschossenen wegen Diebstahl verklagen, wenn der plötzlich wegläuft?

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Angsthase[bearbeiten]

Ja. Unbedingt! Die Waffe würde ich gut aufbewahren oder am besten immer in der Hosentasche mit sich herumschleppen. So hat es die KTU am leichtesten einen Vergleichstest durchzuführen.