Frage:Wenn ich jemand anschieße und das Projektil bleibt im Körper stecken, kann ich den angeschossenen wegen Diebstahl verklagen, wenn der plötzlich wegläuft?
aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
Angsthase[bearbeiten]
Ja. Unbedingt! Die Waffe würde ich gut aufbewahren oder am besten immer in der Hosentasche mit sich herumschleppen. So hat es die KTU am leichtesten einen Vergleichstest durchzuführen.