Frage:Wer haftet für die Schäden beim Umfallen einer gestellten Frage?

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Matzescd

Eltern

188.99.27.59

duden or. adac

Mikrokamel123

Kommt auf den Kleber an... Sekundenkleber haftet so gut, dass die Frage nicht umfällt. Holzeim auch. Bei Tesafilm haftet man selbst, bei Klebestick die Eltern und bei Flüssigkleber der ganze Boden.

Saharasani

Die Stadtverwaltung hat wieder einmal nur fragwürdige Stellplätze für Fragen zur Verfügung gestellt.