Hilfe:Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern
Bildrechte sind eine ziemlich komplizierte Angelegenheit durch die kein Kamel komplett rechtssicher durchsteigen kann.
Mit der folgenen Tabelle wollen wir dir bei deiner Entscheidung helfen, ob Du ein Bild in der Kamelopedia hochladen darfst oder lieber nicht.
Bedeutung der Farben[bearbeiten]
Schau in der Tabelle nach, in welche Farb-Kategorie das Bild fällt, das du hochladen möchtest.
Dann bedeutet ...
Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern[bearbeiten]
Mit diesen Bildern... | ...darfst du das machen: | Zu beachten gibts dazu: | |
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CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-nd, CC/by-nc-sa, CC/by-nd, CC/by-sa, CC/by-sa+GFDL, CC/zero, GFDL, GGPL, LAL, LGPL, by, frei, gemeinfrei, geschützt oder PD (Gemeinfreies) (Erläuterung)
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Kannst du bedenkenlos hochladen. |
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eigene Bilder, z.B. Bildparodien und Collagen, die aus geschützten Werken entstanden sind, aber einen eigenen Werkcharakter haben (Bearbeitungen, "Freie Benutzung"): Hierzu gibt es relativ einfach anzuwendende Regeln - siehe rechts. Im Zweifel frage andere Kamele - es entscheidet die Herdenmeinung und der gesunde Kamelverstand. Um für andere nachvollziehbar zu machen, dass das Bild deine eigene Schöpfung ist, musst du beim Hochladen die Bezugswerke angeben (Was wurde inwiefern berabeitet und/oder parodiert?). Die rechts stehenden Entscheidungshilfen geben dir und den dich beratenden Kamelen eine gute Entscheidungsgrundlage. Aber: Dass wir mit unserer Einschätzung im konkreten Fall stets richtig liegen, kann leider keiner garantieren. Letztlich verantwortlich (auch juristisch) bist DU als Hochlader. Um potentiellen Schaden von dir selbst und der Kamelwüste abzuwenden, sei bitte gewissenhaft bei der Eigenüberprüfung, und halte einen gewissen "Sicherheitsabstand" ein zu dem, was vielleicht unter Umständen gerade noch vertretbar wäre... |
Darfst du unter gewissen Umständen (siehe rechts) hochladen. |
Maßgebliche Paragraphen im UrhG:
Bei einer Bildparodie auf ein Werk, die ja von der Ähnlichkeit zum Bezugswerk lebt, kann es vorkommen, dass nur die 2. Frage bejaht werden kann – das ist legtim, solange Deine antithematische Behandlung des Originals (Parodisierung) deutlich erkennbar ist. Kann mindestens einer der Fragenkomplexe ohne Einschränkung bejaht werden, kann man davon ausgehen, dass es sich auch im rechtlichen Sinne um ein eigenständiges Werk handelt. Bei Antwort „Nein“ oder „Jein“ auf beide Fragenkomplexe bitte nicht hochladen. Siehe auch: Abgrenzung und Beispiele für freie Benutzung | |
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gar nix. | Ausnahmen:
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gar nix. |
Ausnahmen:
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gar nix. | gar nix. |
Fallbeispiel 1[bearbeiten]
Das nebige Bild basiert unter anderem auf diesem geschützten Pressefoto und einem möglicherweise geschütztem Bild eines Mammuts.
Das neu entstandene Bild hat klar erkennbar einen selbstständigen sich von den Bezugswerken unterscheidenden Werkcharakter. Die Handschrift der weitergestaltenden Künstler, ihre Bearbeitungen sind das Vordergründige in dem Werk. Der Charakter aller verwendeten Werke tritt bei der Neuschöpfung in den Hintergrund.
Fallbeispiel 2[bearbeiten]
Das nebige Bild basiert auf einem Motiv einer Anti-Aids-Werbekampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das sich in diesem Wechselbild befindet. Der Schriftzug "Gemeinsame Sache" wurde durch die Sprechblase "Wo bleiben die Pflaumen?" ersetzt. Das Logo "Gib Aids keine Chance" wurde geändert in "Gib Mus eine Chance" und der geschützte Sloagan "mach's mit" wurde durch "mach mit" ersetzt.
Fragestellung 1 kann hier nicht gänzlich bejaht werden, denn der Charakter des verwendeten Werkes tritt bei der Neuschöpfung nicht recht in den Hintergrund, vielmehr schimmert er noch deutlich durch, was hier auch beabsichtigt ist, da es sich um eine Parodie eines gängigen Motives der Kampagne handelt, die ohne diesen Bezug gar nicht möglich wäre.
Fragestellung 2 hingegen kann klar bejaht werden:
Innerhalb des Bildes ist der Kontext klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk. Es ist ein anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit der Bildaussage ersichtlich (vorher Schutz gegen Aids durch Kondome, jetzt Vermissen der "Pflaumen" zwecks "Mus"). Damit ist das neue Werk klar erkennbar eine Parodie auf das verwendete Werk, und ist damit eine freie Benutzung, auch wenn der Fragenkomplex 1 nicht bejaht werden kann. Wichtig: Das Ziel der Parodie muß in diesem Fall das verwendete Werk sein.
Weitere Beispiele, die andere verbockt haben[bearbeiten]
- Der "Spiegel" übernahm für dieses Cover weitgehend das Titelbild "der Bunten" und ist damit zu dicht aufgefahren! Kamelopädisch zusammengefasste Begründung: Plagiat, kein hinreichender Abstand zum benutzten Werk (weder durch die Bearbeitung noch durch die Aussage).
- Hingegen ist dieser Adlerklau genehmigt worden. Kamelopädisch zusammengefasste Begründung: Weist trotz der deutlichen Übernahmen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk auf (erkennbar andere Aussage, klare Karikatur des Bezugswerkes).
Literatur[bearbeiten]
Siehe vielleicht: zum Thema: "Bearbeitung und freie Benutzung", Urheberrecht bei Collagen – Freie Benutzung