Kamel:J*/bürokratische Entwürfe
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Ideen für eine Geschäftsordnung für den Zentralrat
- 1.1 Zentralrätische Arbeitsverordnung unter Berücksichtigung ergänzender Regelungen (ZAuBeR)
- 1.1.1 § 1. Grundliegendes
- 1.1.2 §2. Beschlussfassung
- 1.1.3 §3. Vorsitz
- 1.1.4 §4. Unterorgane
- 1.1.5 §5. Anträge und andere Verwaltungsakte
- 1.1.6 §6. Nummerierung der Akten
- 1.1.7 §7. Nummerierung der Vorgänge
- 1.1.8 §8. Eingeständnis
- 1.1.9 §9. Rechtsmittel
- 1.1.10 §10. Schließung einer Akte
- 1.1.11 §11. Anhang
- 1.1 Zentralrätische Arbeitsverordnung unter Berücksichtigung ergänzender Regelungen (ZAuBeR)
- 2 Amt zum Schutz des geistlichen Eigentums
Ideen für eine Geschäftsordnung für den Zentralrat[bearbeiten]
Zentralrätische Arbeitsverordnung unter Berücksichtigung ergänzender Regelungen (ZAuBeR)[bearbeiten]
§ 1. Grundliegendes[bearbeiten]
- Der Zentralrat der Paragraphenreiter (Zentralrat) hat beschlossen, nach dieser Geschäftsordnung zu arbeiten.
- Eine Änderung der Geschäftsordnung erfolgt per Beschluss seiner Mitglieder.
§2. Beschlussfassung[bearbeiten]
- Der Zentralrat fällt Beschlüsse per Abstimmung. Sofern keine Regelung Anderes vorsieht, ist eine einfache Mehrheit ausreichend.
- Abstimmungen werden formal abgehalten. Das zugehörige Formular ist innerhalb der zugehörigen Akte zu platzieren. Abstimmungsergebnisse werden stets vom Vorsitzenden ausgezählt.
§3. Vorsitz[bearbeiten]
- Das Amt des Vorsitzenden wird wöchentlich neu besetzt.
- Hat der Zentralrat zwei Mitglieder, so hat das dienstälteste Mitglied den Vorsitz in geraden Kalenderwochen inne, das vom Dienstalter nächstjüngere in ungeraden Kalenderwochen.
- Ist die Mitgliedszahl des Zentralrates mindestens zweieinhalb, so nimmt das dienstälteste Mitglied den Vorsitz in restlos durch drei teilbaren Kalenderwochen ein, das vom Dienstalter her nächstjüngere mit Rest 1 durch drei teilbaren Kalenderwochen und das dienstjüngste im restlichen Zeitraum.
- Bei anderen Mitgliedszahlen ist stehts das dienstjüngste Mitglied gleichzeitig der Vorsitz.
- Im Sinne dieses Paragraphen beginnt die neue Kalenderwoche montags.
§4. Unterorgane[bearbeiten]
- Der Zentralrätische Shop ist ein Unterorgan des Zentralrates. Die Aufgaben und Kompetenzen des Zentralrätischen Shops sind beschränkt auf das Verwalten von Treuepunkten und das Aushändigen von Prämien, sowie die Ausarbeitung einer eigenen Geschäftsordnung. Darüber hinausgehende Handlungen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch das Überorgan.
- Der Zentralrätische Shop besteht aus einem Mitglied. Ist der Posten frei, so können Bewerbungen beim Überorgan Zentralrat eingereicht werden. Wird der Bewerbungsantrag angenommen, so ist der Bewerber berechtigt, die Stelle binnen 48 Stunden selbständig einzunehmen, sofern keine Spielregel Anderes besagt.
- Im Zentralrätische Shop können, eine Besetzung des Postens vorausgesetzt, Treuepunkte gegen tolle Prämien eingetauscht werden. Im Tausch für sieben Treuepunkte erhält man ein gültiges Zentralrats-Aktenzeichen, für dreizehn ein Lobgedicht auf die Bürokratie.
§5. Anträge und andere Verwaltungsakte[bearbeiten]
- Anträge und andere Verwaltungsakte, für die der Zentralrat keinen anderen Bestimmungsort vorsieht, sind während der Geschäftszeiten im Sprechzimmer formal vorzulegen. Für jede Angelegenheit ist eine neue Akte vorzulegen.
- Außerhalb der Geschäftszeiten, sowie während der Pausen, ist das Sprechzimmer für Personen, die nicht Mitglied des Zentralrates sind, geschlossen, sofern für den einzureichenden Vorgang eine neue Akte angelegt werden muss. In diesem Fall ist stattdessen der Briefkasten zu verwenden.
- Akten sind jeweils dort fortzuführen, wo sie begonnen wurden, ungeachtet der Absätze 1 und 2.
- Interne Angelegenheiten (etwa die Geschäftsordnung, Unterorgane) werden im Sitzungssaal verhandelt. Der Zutritt ist für alle Mitspieler erlaubt, das dortige Einbringen von Anträgen oder anderen Verwaltungsakten ist Mitgliedern des Zentralrates vorbehalten.
- Akten, die im Sprechzimmer formfehlerfrei eröffnet wurden, werden mit zwei Treuepunkten belohnt. Wird ein Antrag auf Regeländerung durch den Zentralrat angenommen, so erhält der Antragsteller einen Treuepunkt.
- Die jeweils aktuelle Geschäftsordnung wird auf den schwarzen Brett des Zentralrates publiziert. Das Anbringen von Kleinanzeigen und Antworten auf selbige durch beliebige Spielteilnehmer wird geduldet, sofern ein bürokratischer Bezug erkennbar ist und dies nicht formlos geschieht. Der Zentralrat behält sich dennoch das Recht vor, derartige Vorgänge für ungültig zu erklären oder die betreffende Akte zu schließen, ungeachtet der Fristen und Bedingungen aus §10, Absatz 3.
§6. Nummerierung der Akten[bearbeiten]
- Sei a die natürliche Zahl, die sich beim Abzählen aller bereits vorhandenen, korrekt nummerierten Akten auf der jeweiligen Antragsseite des Zentralrates der Paragraphenreiter ergibt. Eine Akte heißt genau dann korrekt nummeriert, wenn für die Aktennummer A, die sich in deren Überschriftzeile zu befinden hat, gilt: A=a . Dabei ist zu beachten, dass die Zahl A in b-adischer Zahlendarstellung darzustellen ist mit b=a+2. Falls sich dadurch allerdings für b eine größere Zahl als 10 (in Dezimaldarstellung) ergäbe, ist die Zahl A in c-adischer Zahlendarstellung darzustellen, wobei c die letzte Ziffer der Zahl b in Dezimaldarstellung ist.
- Neben der Nummer einer Akte muss die Überschrift in beliebiger Reihenfolge die Worte "Nummer", "Akte" und einen "-" enthalten, sowie das Aktenortskürzel.
- Das Aktenortskürzel ist SP für Akten im Sprechzimmer, BR für Akten im Briefkasten, SI für Akten im Sitzungssaal. Akten auf dem schwarzen Brett erhalten das Aktenortskürzel SB.
- Eine nicht korrekt nummerierte Akte kann von einem Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter mit Hilfe eines Stempels als ungültig gekennzeichnet werden, sofern dieser Vorgang in einer korrekt nummerierten Akte mitgeteilt wird.
§7. Nummerierung der Vorgänge[bearbeiten]
- Jeder Vorgang innerhalb einer Akte muss korrekt nummeriert sein, um korrekt bearbeitet werden zu können, ansonsten wird analog zu §6, Absatz 3 verfahren.
- Sei V die Nummer eines Vorgangs innerhalb der mit A korrekt nummerierten Akte, in der sich bisher v Vorgänge befinden, dann heißt der Vorgang genau dann korrekt nummeriert, wenn für V gilt: V =A+v, wobei V natürlich auch in b-adischer Zahlendarstellung darzustellen ist mit b=A+2 und falls sich dadurch für b eine größere Zahl als 10 (in Dezimaldarstellung) ergäbe, ist die Zahl A in c-adischer Zahlendarstellung darzustellen, wobei c die letzte Ziffer der Zahl b in Dezimaldarstellung ist.
- Der Vorgangsnummer ist das Aktenortskürzel voranzustellen.
§8. Eingeständnis[bearbeiten]
- Jeder Spielteilnehmer, der Probleme mit der Nummerierung der Akten und Vorgänge hat, kann auf dem Dachboden einen Antrag auf Nummerierungsnachhilfe stellen, dieser muss lediglich eine natürliche Zahl als Nummer besitzen, die noch in keinem Vorgang der Spielrunde verwendet wurde.
§9. Rechtsmittel[bearbeiten]
- Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Zentralrates können binnen einer Woche eingelegt werden. Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Zentralrates sind grundsätzlich ungültig, sofern dem Formular kein Lobgedicht auf die Bürokratie beigefügt wird. Mehrmaliges Einreichen des gleichen Gedichts ist unzulässig.
- Anfechtungen können durch jedes Zentralratsmitglied bearbeitet werden, Beschwerden lediglich durch den Vorsitz, an den diese auch zu richten sind.
§10. Schließung einer Akte[bearbeiten]
- Das Schließen einer Akte erfolgt durch den Stempel "Erledigt".
- Das Platzieren von Vorgängen ist nur in geöffneten Akten gestattet. Die Wiedereröffnung einer Akte kann beim Vorsitzenden beantragt werden.
- Im Briefkasten oder dem Sprechzimmer befindliche Akten können durch ein Zentralratsmitglied geschlossen werden, sofern länger als sieben Tage kein Vorgang der Akte hinzugefügt wurde. Enthält die Akte einen Antrag, so muss zu diesem ein Beschluss gefasst und dieser unanfechtbar geworden sein, sofern der Antrag nicht zurückgezogen oder für ungültig erklärt wurde.
- Akten im Sitzungssaal werden geschlossen, sobald innerhalb der Akte ein Antrag auf deren Schließung gestellt wurde.
§11. Anhang[bearbeiten]
Geschäftszeiten (MEZ)[bearbeiten]
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag | Samstag | Sonntag | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Geschäftszeit | 9:00 bis 16:00 | 9:00 bis 18:00 | 9:00 bis 13:00 | 14:00 bis 20:00 | 11:00 bis 16:00 | 8:00 bis 12:00 | — |
Frühstückspause | — | 9:30 bis 11:00 | 9:00 bis 10:30 | — | 11:00 bis 12:30 | 9:00 bis 11:45 | — |
Mittagspause | 12:10 bis 15:10 | 12:00 bis 14:30 | 11:30 bis 13:00 | — | 12:30 bis 15:00 | — | — |
Tee-Pause | — | 14:30 bis 17:30 | — | 15:20 bis 18:45 | 15:00 bis 16:00 | — | — |
Spontane Abweichungen von diesen Geschäftszeiten sind im Betriebsablauf unvermeidlich und werden aufgrund der Personalstruktur nicht gesondert deklariert werden können.
Amt zum Schutz des geistlichen Eigentums[bearbeiten]
Chronometerelevationsrecht
Amt zum Schutz des geistlichen Eigentums
(a) Das Amt sucht in Geschäftsordnungen und Regeltexten nach Ausschnitten, die nicht vom Antragsteller oder dem Organ selbst entwickelt, sondern abgekupfert, abgesilbert oder abgegoldet wurden. In den letzten drei Fällen hat das Amt zum Schutz des geistlichen Eigentums einen Chronometerelevationsanspruchsbeschädigungverdacht zu äußern.
(b) Im Falle eines Chronometerelevationsanspruchsbeschädigungsverdachtes hat das Amt zum Schutz des geistlichen Eigentums zu prüfen, ob:
- i. die Schöpfungshöhe des Originaltextes, angegeben in Metern über Normalnull, signifikant unter der Schöpfungshöhe des untersuchten Vorgangs liegt
- ii. ob der Verfasser des Ursprungstextes (auch bezeichnet als Chronometerelevator) auf seinen Chronometerelevationsanspruch allgemein oder bezüglich des betreffenden Textes verzichtet oder verzichtet hat
- iii. der Chronometerelevator seit mindestens siebzig Tagen das Bürokratenspiel formal verlassen hat oder vom Bürokratenspiel ausgeschlossen wurde.
in allen anderen Fällen hat das Amt eine Chronometerelevationsanspruchsbeschädigung festzustellen und geeignete Schritte einzuleiten.