Kamelopedia:Lizenzbestimmungen
Hinweis: Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die GNU-Lizenz für freie Dokumentation, unter welcher allein der Text der Kamelopedia bis zum 17. Juli 2009 (18:00 Uhr) lizenziert war. Diese Lizenz gilt weiterhin und es bleibt möglich, Kamelopedia-Texte nach den untenstehenden Bestimmungen zu nutzen. Seither stehen die Texte jedoch zusätzlich unter der Lizenz CC-BY-SA 3.0 Unported zur Verfügung.
Bitte kopieren Sie keine Webseiten, die nicht Ihre eigenen sind, benutzen Sie keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis des Copyright-Inhabers!
Sie geben uns hiermit ihre Zusage, dass Sie den Text selbst verfasst haben, dass der Text Allgemeingut (public domain) ist, oder dass der Copyright-Inhaber seine Zustimmung gegeben hat. Falls dieser Text bereits woanders veröffentlicht wurde, weisen Sie bitte auf der 'Diskussion:'-Seite darauf hin. Bitte beachten Sie, dass alle Kamelopedia-Beiträge automatisch unter der "GNU Freie Dokumentationslizenz" stehen. Falls Sie nicht möchten, dass Ihre Arbeit hier von anderen verändert und verbreitet wird, dann drücken Sie nicht auf "Speichern".
Mit dem obigen Hinweis wird erklärt, dass die in der Kamelopedia enthaltenen Artikel unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation (GNU FDL) stehen. Diese Lizenz erlaubt es, Artikel aus der Kamelopedia anderswo zu verwenden, ohne die Zustimmung der jeweiligen Urheber einholen zu müssen. Dafür sind jedoch die Lizenzbedingungen der GNU FDL zu beachten. Als Dokument im Sinne der Lizenz gilt jeder einzelne Artikel (nicht die Kamelopedia als Ganzes).
Da die Lizenz aus dem US-amerikanischen Recht stammt und ursprünglich für Softwaredokumentationen entworfen wurde und nicht für ein Projekt wie die Kamelopedia, ist unter Umständen ein gewisses Maß an Auslegung notwendig. Die folgenden Bestimmungen sind deshalb als vorläufig und nicht rechtswirksam anzusehen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an den Wortlaut der GNU FDL halten.
Kurzzusammenfassung für den eiligen Leser
Die Artikel, Bilder und sonstigen Dateien in der Kamelopedia sind zwar „frei“ – aber das heißt nicht, dass sie keinerlei Regeln unterlägen! Hier eine grobe Kurzzusammenfassung für den eiligen Leser (ohne Gewähr!):
- Wenn Sie einen Beitrag aus der Kamelopedia kopieren, müssen Sie immer ganz genau angeben, wo der Beitrag herstammt. Egal, ob Sie ihn in veränderter oder unveränderter Form übernehmen.
- Sobald Sie einen Beitrag in der Kamelopedia veröffentlich haben, können Sie Ihre Genehmigung zur Veröffentlichung nicht mehr nachträglich zurückziehen. Einmal hochgeladen, immer hochgeladen. Geschenkt ist geschenkt, und wiederholen ist gestohlen.
- Wenn Sie einen Beitrag in der Kamelopedia einstellen (z.B. ein Bild), der nicht von Ihnen selber erstellt wurde, dann müssen Sie den Urheber dieses Beitrages um seine Erlaubnis fragen! Insbesondere müssen Sie ihn darauf hinweisen, dass sein Werk dann unter die GFDL fällt und frei kopiert werden darf – also auch außerhalb der Kamelopedia!
Im Folgenden wird auf diese Punkte genauer eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
Unveränderte Kopien
Einzelne Artikel oder der gesamte Inhalt der Kamelopedia dürfen unverändert für Print- und Onlinepublikationen übernommen werden. Dabei ist der Abschnitt 2 der GFDL zu beachten. Die Kopie muss dabei vollständig erfolgen, insbesondere ist die Änderungshistorie (sprich die Namen der am Dokument beteiligten Autoren) mit zu kopieren.
Modifikationen
Wird ein Artikel aus der Kamelopedia übernommen und dann verändert, so ist der Abschnitt 4 der GFDL zu beachten. Insbesondere muss Folgendes gegeben sein:
- Die veränderte Version oder das neue Werk muss wieder unter der GFDL lizenziert sein.
- Es muss auf die Urheberschaft des Originals hingewiesen werden.
- Es muss Zugang zu einer „transparent copy“ gewährt werden (im Falle eines Artikels der Kamelopedia sein Text in Wikisyntax, HTML oder einem anderen maschinenlesbaren Format, dessen Spezifikationen frei verfügbar sind).
Das heißt:
Praktische Anwendung in Online-Medien
Im Falle einer Online-Weiterverbreitung von Inhalten der Kamelopedia besteht ein informelles „Gentlemen-Agreement“: In der Regel werden Autoren damit einverstanden sein, wenn statt einer wörtlichen Auslegung der Lizenz (physische Kopie aller relevanten Daten, Bereitstellung einer transparent copy) folgender Satz unter jeden übernommenen Artikel (im Beispiel: Artikel XYZ) gestellt wird:
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel XYZ aus der freien Enzyklopädie Kamelopedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Kamelopedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |
„Kamelopedia“ sollte ein direkter Link auf die deutschsprachige Kamelopedia-Hauptseite, „Artikel XYZ“ sollte ein direkter Link auf den entsprechenden Artikel in der Kamelopedia sein, „Liste der Autoren“ sollte ein direkter Link auf die Versionsgeschichte des jeweiligen Artikels sein (Die Linksyntax ist obigem Beispiel entnehmbar). Achtung: Der Link „GNU Lizenz für freie Dokumentation“ muss auf Ihre eigene lokale Kopie der Lizenz linken (also beispielsweise nicht auf Kamelopedia:GFDL).
Praktische Anwendungen in Print-Medien
Zur Verwendung von Inhalten der Kamelopedia in gedruckter Form müssen Richtlinien erst noch erarbeitet werden. Vorschläge können auf der Diskussionsseite gegeben werden.
Zitate
Selbstverständlich darf aus der Kamelopedia, genau wie aus jedem anderen Werk auch, zitiert werden. Dabei sind die im Urheberrecht festgelegten Grenzen zu beachten.
Unwiderruflich
Die Lizenz kann vom Urheber nicht gekündigt werden – es ist daher nicht möglich, eingestellte Texte und Bilder später wieder zurückzurufen, sobald man sie einmal in die Kamelopedia eingestellt hat! Bedenken Sie dies, bevor Sie eines Ihrer Werke (z.B. einen humorvollen Text, ein besonders gutes Bild, oder einen lustigen Sound) in die Kamelopedia hochladen.
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