Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Arbeitskreis zur Organtransplantation/Vorgänge

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§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!

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Wichtiger Hinweis:

Runde 4 ist beendet und wurde geschlossen. Der Sieger wurde noch nicht ermittelt.

Nr. 1[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Arbeitskreis zur Organtransplantation
Antragsgegenstand:

Hiermit beantrage ich folgende verbindliche Richtlinien:

  1. Eine Spende eines Organs an eine zukünftige Spielrunde ist grundsätzlich möglich, wenn das Organ in vollem Umfang funktionsfähig ist. Sofern eine Regel die Feststellung inaktiver Spielteilnehmer ermöglicht, so gilt ein Organ als in vollem Umfang funktionsfähig, sofern es keine inaktiven oder untätigen Mitglieder besitzt. Andernfalls muss eine weitere Regelung getroffen werden.
  2. Ein Organ wird als funktionsunfähig angesehen, wenn es keine Mitglieder besitzt, oder diese gemäß Spielregeln inaktiv oder Untätig sind, obwohl die Spielregeln oder sonstige Verordnungen eine Mitgliederzahl über 0 vorschreiben.
  3. Ist ein Organ länger als eine Woche funktionsunfähig, so kann eine Transplantation vorgenommen werden, sofern in vergangenen Spielrunden gespendete Organe zur Verfügung stehen.
  4. Eine Spielrunde kann festlegen, dass keine Organe der Spielrunde gespendet werden dürfen. Die Mehrheit der antragsberechtigten Kamele muss dafür stimmen.
  5. Ein Organ kann beschließen, dass es nicht an eine zukünfitge Spielrunde gespendet werden darf. Ferner darf es auch Bedingungen festlegen, unter denen eine Transplantation dennoch möglich ist.
  6. Grundsätzlich wird von einer Spendeabsicht ausgegangen.
  7. Eine Transplantation wird vorgenommen, indem ein Organ einschließlich seiner Vorgänge und Mitglieder, sowie seiner Geschäftsordnung und aller ergänzenden Regelungen aus einer beendeten Spielrunde operativ durch geeignetes Fachpersonal entfernt wird und in eine aktuelle Spielrunde eingesetzt wird. Da alles seine Ordnung haben muss, wird eine Kopie in der Spender-Spielrunde belassen. Bei der Transplantation müssen die Spielregeln beider Spielrunden beachtet werden.
  8. Vor dem Beginn einer Transplantation muss das zu transplantierende Organ auf Funktionsfähigkeit geprüft werden. Eine Transplantation muss drei Tage im Voraus angekündigt werden, in dieser Zeit können die Hauptorgane begründet Widerspruch einlegen, wenn sie einen Missbrauch der Regelungen vermuten.

Zudem sollten folgende Startregel-Änderungen unter Beachtung von §8.13 (g) beschlossen werden:

§5 (c) Soweit nicht anders festgelegt, entscheidet der Spielleiter über Organspenden und Organtransplantationen. Die Spielregeln der Spender- und der aktuellen Spielrunde sind bei einer Transplantation zu beachten. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Spielleiters oder die Geschäftsordnung des für die Transplantation verantwortlichen Organs.

Begründung:

Es muss davon ausgegangen werden, dass das Weltende naht die Spielrunde bald endet. Die Zeit ist dann leider nicht ausreichend für eine umfassende Diskussion. Um so wichtiger ist es, dass zumindest minimalistische Regelungen zur Organspende beschlossen wurden. Sollte es eine zweite Verlängerung geben, so sind der Antrag und seine Folgevorgänge für ungültig zu erklären!

Unterschrift, Datum: J* 23:56, 23. Jan 2008 (CET)

Anlagen: Checkliste betreffend §8.13 (c):

  1. Ankreuzkaestchen mit Haken.png Bedingungen für eine Spende
  2. Ankreuzkaestchen mit Haken.png Voraussetzungen einer Implantation
  3. Ankreuzkaestchen mit Haken.png Vorgang einer Transplantation, Moral
  4. Ankreuzkaestchen mit Haken.png Missbrauch
  5. Ankreuzkaestchen mit Haken.png Konservierung, Überalterung
  6. Ankreuzkaestchen mit Haken.png Sicherstellung des bindenden Charakters


Nr. 2[bearbeiten]

Antrag

Adressat: Arbeitskreis zur Organtransplantation
Antragsgegenstand:

Ich beantrage eine Änderung des Punktes 7 der oben beantragten Richtlinien. Diese sollte wie folgend aussehen:
7. [...] Eine Transplantation muss drei Tage im Voraus unter Zuhilfenahme einer Abhandlung über die moralische Grundlage gerade dieser Transplantation angekündigt werden, in dieser Zeit können die Hauptorgane begründet Widerspruch einlegen, wenn sie einen Missbrauch der Regelungen vermuten.

Begründung:

Hierdurch wird dem Punkte "Moral" besser Geltung getan. Ferner ermöglicht es den Hauptorganen, einfacher eine Entscheidung zu treffen.

Unterschrift, Datum: Tiertrampel 11:36 Ortszeit, 29. Januar 2008

Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten