Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Ausschuss zur zeitnahen Bearbeitung von Anträgen/Geschäftsordnung
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§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!
Geschäftsordnung[bearbeiten]
1. Gültigkeitsbereich der Geschäftsordnung
- (a) Die Geschäftsordnung des Ausschusses gilt ab dem Zeitpunkt ihrer Verabschiedung so lange, bis sie durch eine neue Geschäftsordung ersetzt wird.
- (b) Eine Änderung oder Ersetzung der Geschäftsordnung muss vom Ausschuss einstimmig beschlossen werden.
2. Aufgaben und Kompetenzen des Ausschusses
- (a) Die Aufgaben und Kompetenzen des Ausschusses werden durch die Spielregeln definiert.
3. Ein- und Austritt
- (a) Die Spielregeln setzen Rahmenbedingungen für einen Ein- in den oder Austritt aus dem Ausschuss.
- (b) Jedes Mitglied muss unmittelbar nach seinem Eintritt diesen in der Tabelle in der Tabelle auf der Seite des Ausschusses dokumentieren.
- (c) Jedes ehemalige Mitglied muss unmittelbar nach seinem Austritt die Tabelle unter "ehemalige Mitglieder" nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß ausfüllen und so seine temporäre Mitgliedschaft dokumentieren. Eintragungen gemäß (b) sollten entfernt werden.
- (d) Wird ein Kamel zwangsweise seinem Posten im Ausschuss enthoben, so sollte die in (c) beschriebene Tätigkeit nach Möglichkeit stattdessen vom enthebenden Kamel ausgeführt werden.
4. Sonstiges
- (a) Der Ausschuss zur zeitnahen Bearbeitung von Anträgen bearbeitet keine Anträge.