Projekt:Bürokratenspiel/4. Runde/Organe/Geschäftsordnungswartungsdienst/Bekanntmachungen
§ 0: Alles muss seine Ordnung haben!
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Geschäftsordnungswartungsdienst • Geschäftsordnung • Vorgänge • Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen des Geschäftsordnungswartungsdienstes
Inhaltsverzeichnis
- 1 1. Wartung der GODZILLA
- 2 2. Wartung der Geschäftsordnung des Spielleiters
- 3 3. Wartung der Geschäftsordnung der Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele
- 4 4. Wartung der Geschäftsordnung des Spielleiters
- 5 5. Wartung der Geschäftsordnung des Unterorgans Kantine der Poststelle
- 6 6. Wartung der GOA
- 7 7. Wartung der GODZILLA
1. Wartung der GODZILLA[bearbeiten]
Ausführendes Organ: Geschäftsordnungswartungsdienst
Vorgangsnummer/Zeichen: GOW-M-1
Maßnahme: Im Zeitraum vom 13. November, 0:00 Uhr bis 16. November, 0:00 Uhr wird LL.3 (a) GODZILLA für eine Wartungsmaßnahme außer Kraft gesetzt.
Begründung:
Prüfung auf Schimmelbefall, div. Laboruntersuchungen.
Unterschrift, Datum: Mambres 22:16, 12. Nov 2007 (CET)
Rechtsmittelbelehrung: Mangels Geschäftsordnung unterliegen Rechtsmittel dem eigenen Gutdünken.
2. Wartung der Geschäftsordnung des Spielleiters[bearbeiten]
Ausführendes Organ: Geschäftsordnungswartungsdienst
Vorgangsnummer/Zeichen: SP-M-1
Maßnahme: Im Zeitraum vom 18. November, 0:00 Uhr bis 21. November, 0:00 Uhr wird § 2 (c) der Geschäftsordnung des Spielleiters für eine Wartungsmaßnahme außer Kraft gesetzt.
Begründung:
Lack abschleifen, Rostschutz auftragen, neu lackieren.
Unterschrift, Datum: Mambres 12:52, 17. Nov 2007 (CET)
Rechtsmittelbelehrung: Mangels Geschäftsordnung unterliegen Rechtsmittel dem eigenen Gutdünken.
3. Wartung der Geschäftsordnung der Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele[bearbeiten]
Ausführendes Organ: Geschäftsordnungswartungsdienst
Vorgangsnummer/Zeichen: SP-IBK-1
Maßnahme: Im Zeitraum vom 2. Dezember, 1:00 Uhr bis 5. Dezember, 1:00 Uhr werden die ersten beiden Sätze von § 1 der Geschäftsordnung der Interessengemeinschaft bürokratischer Kamele für eine Wartungsmaßnahme außer Kraft gesetzt.
Begründung:
Verletzungsgefahr, da spielregelwidrig.
Unterschrift, Datum: Mambres 00:19, 2. Dez. 2007 (CET)
Rechtsmittelbelehrung: Mangels Geschäftsordnung unterliegen Rechtsmittel dem eigenen Gutdünken.
4. Wartung der Geschäftsordnung des Spielleiters[bearbeiten]
Ausführendes Organ: Geschäftsordnungswartungsdienst
Vorgangsnummer/Zeichen: SP-M-2
Maßnahme: Im Zeitraum vom 6. Dezember, 12:00 Uhr bis 9. Dezember, 12:00 Uhr wird § 2 (a) der Geschäftsordnung des Spielleiters für eine Wartungsmaßnahme außer Kraft gesetzt.
Begründung:
Prüfung auf umweltbelastende Inhaltsstoffe.
Unterschrift, Datum: Mambres 11:41, 6. Dez. 2007 (CET)
Rechtsmittelbelehrung: Mangels Geschäftsordnung unterliegen Rechtsmittel dem eigenen Gutdünken.
5. Wartung der Geschäftsordnung des Unterorgans Kantine der Poststelle[bearbeiten]
Ausführendes Organ: Geschäftsordnungswartungsdienst
Vorgangsnummer/Zeichen: PO-KANT-J-1
Maßnahme: Im Zeitraum vom 8. Januar, 12:01 bis zum 11. Januar, 11:38 wird §2 (1) der Geschäftsordnung der Kantine, welche ein Unterorgan der Poststelle ist, außer Kraft gesetzt.
Begründung:
Beseitigung von Speiseresten, Desinfektion
Unterschrift, Datum: J* 19:55, 7. Jan 2008 (CET)
Rechtsmittelbelehrung: Mangels Geschäftsordnung unterliegen Rechtsmittel dem eigenen Gutdünken.
6. Wartung der GOA[bearbeiten]
Ausführendes Organ: Geschäftsordnungswartungsdienst
Vorgangsnummer/Zeichen: GOA-J!-1
Maßnahme: Vom 13. Januar 2008, 21:35 bis zum 16. Januar 2008 um 21:34 wird §7 (c) ausser Kraft gesetzt.
Begründung:
Hinterhältiger Rauswurf, weiterer Versuch
Unterschrift, Datum: JANNiS 21:32, 13. Jan 2008 (CET)
Rechtsmittelbelehrung: Mangels Geschäftsordnung unterliegen Rechtsmittel dem eigenen Gutdünken.
7. Wartung der GODZILLA[bearbeiten]
Ausführendes Organ: Geschäftsordnungswartungsdienst
Vorgangsnummer/Zeichen: GODZILLA-M-2
Maßnahme: Vom 5. März 2008, 23:13 bis zum 6. März 2008 um 23:59 wird LL.5 (a) GODZILLA außer Kraft gesetzt.
Begründung:
Schikanierung des Zentralrats
Unterschrift, Datum: Mambres 19:39, 5. Mär 2008 (CET)
Rechtsmittelbelehrung: Mangels Geschäftsordnung unterliegen Rechtsmittel dem eigenen Gutdünken.