Projekt:Bürokratenspiel/8.Runde/Organe/Aufsichtsrat/Friedhof
Inhaltsverzeichnis
HIER RUHT DIE RIFAG[bearbeiten]
Beste aller Geschäftsordnunge die es je gab. Hinterrücks ermordet durch den Spielleiter Wanderdüne, der Straffrei davonkam.
1 Pharagraphen §1 bis §3: Allgemeines[bearbeiten]
§ 1 Der Aufsichtsrat ist ein Hauptorgan.
§ 2 Der Aufsichtsrat hat einen Vorsitzenden. Dieser ist der dienstälteste Mitglied des Organs.
§ 3 Der Vorsitzende für die Dienst- und Kleidungsaufsicht über die Mitglieder der Organe.
2 Pharagraphen §4 bis §8 Anträge[bearbeiten]
§ 4 Anträge und sonstige Einbringungen (Einbringung) sind formgerecht zu stellen. Einbringungen in der selben Akte müssen einen Zusammenhang aufweisen. Das Aktenzeichen ist nach den folgenden Vorschriften aufgebaut:
§ 4 (a) Bei Anträgen nach § 3 (b) der Regeln (Antrag auf Stellen von Anträgen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe A, Trennzeichen -, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (b) Bei Anregungen nach § 4 (b) der Regeln (Anregen eines Vetos des Aufsichtsrats bei Regeländerungen) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe V, Trennzeichen :, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (c) Bei Vorlagen nach § 4 (c) der Regeln (Vorlage des Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe Ü, Trennzeichen -, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte und das Aktenzeichen des Vorlagebeschlusses des Zentralrat der Paragraphenreiter.
§ 4 (d) Bei Anträgen nach § 5 (a) oder § 6 (b) der Regeln (Antrag auf Absetzung des Spielleiters oder Zentralrats der Paragraphenreiter) ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe R, Trennzeichen :, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 4 (e) Bei allen anderen Anträgen ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Buchstabe s, Trennzeichen ?, Die Wurzel aus dem aktuellen Tagesdatum mit einem Komazeichen (z.b vom 07052010 ->2655.5), die Nummer in der aktuellen Akte.
§ 5 Vorgänge sind formgerecht zu erlassen. Die Vorgange müssen folgendes Aktenzeichen haben: Das Aktenzeichen der Einbringung, wobei die Nummer in der aktuellen Akte die fortlaufend nächste römische Zahl annimmt.
§ 6 Einsprüche gegen Vorgänge des Aufsichtsrats können durch Einspruch beim Vorsitzenden angefochten werden. Das Aktenzeichen lautet: Ein Ausrufezeichen (!), das Aktenzeichen des angefochtenen Vorgangs, das Trennzeichen, die Temperatur von 12:00 Mittags in Berlin/Tegel des Tages des Vortages des Einspruchs.
§ 7 Soweit in den Regeln nicht anders bestimmt, entscheidet der Aufsichtsrat mit relativer Mehrheit.
§ 8 Einsprüche werden durch Schmiergeld-Bescheid entschieden. Diesen erlässt der Vorsitzende unter Mitwirkung eines weitern Aufsichtsratsmitglieds.
3 Pharagraphen §9 bis §16 Gebühren[bearbeiten]
§9 Der Aufsichtsrat ist nicht korrupt, er erhebt lediglich Gebühren zur Deckung seiner Unkosten.
§10 Für jeden Vorgang (Antrag/Anfechtung/Anfrage) muss eine Gebühr bezahlt werden. Diese Gebühr wird auch dann Fällig, wenn der entsprechende Vorgang abgelehnt wird.
§11: Wir für ein Vorgang keine Gebühr bezahlt, wird der Vorgang trotzdem bearbeitet, allerdings beträgt die Bearbeitungszeit in diesem Fall einen Monat.
§12 Die normale Bearbeitungszeit eines Vorgangs richtet sich nach den Gebühren. Bei einem „Gefallen“ dauert die Bearbeitung regelmäßig 5 Tage, bei 2 „Gefallen“ dauert die Bearbeitung regelmäßig 2 Tage, bei mehr als 3 Gefallen wird der Vorgang sofort bearbeitet.
§13 „Gefallen“ können jederzeit durch jeden Aufsichtsrat eingefordert werden.
§14 „Gefallen“ werden für das „Allgemeinwohl“ verwendet.
§15 Eine gültige Rechtsauslegung des Begriffs „Allgemeinwohl“ erhalten sie auf Anfrage (gegen Bezahlung der entsprechenden Gebühr)
§16 Jede Vorbringung muss den Text „Ich habe die Gebührenordnung des Aufsichtsrates gelesen und verstanden (sofern mein Verstand dies zuliess) und bin damit einverstanden“ enthalten
4 Pharagraphen §18 und §20: Schlussklausel[bearbeiten]
§17 Diese Geschäftsordnung des Aufsichtsrat trägt den amtlichen Kurzbezeichnung "RIFAG“
§18 Sollten eine oder mehrere dieser Regelungen für ungültig erklärt werden, entscheidet der Vorsitzende über die weitere Verfahrensweise durch Gebühren-Verteilungsanordnung.
$ 19 Diese Geschäftsordnung kann geändert warden, indem 2 (zwei) Kamele, die Mitglied des Aufsichtsrates sind, einer Änderung zustimmen.
§ 20 "Wenn bei Abstimmungen des Aufsichtsrates ein Kamel eine Stimme abgibt, und innerhalb von 2 Tagen keine zweite Stimme folgt, so wird angenommen, dass das zweite Kamel wie das erste stimmt."