Projekt:Quiz/1b
aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
☒ Wer andern eine Grube gräbt, ist zu Schadenersatz verpflichtet.[bearbeiten]
Das ist nur dann richtig, wenn eine juristische Person hereinfällt. Doch diese verlangt nur Schadenersatz wenn sie a) den Sturz überlebt, und b) wieder herausfindet. Das entspricht aber nicht dem zu erwartendem Verlauf der Dinge. Du kriegst keinen Punkt, aber ein KGB als Trostpreis.