Erbrochen: Unterschied zwischen den Versionen

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Dufo (Diskussion | Beiträge)
K interwiki
K Änderungen von Lionls1 (Kamelbox) in die Wüste geschickt… (zurück zur Version von Q)
 
(3 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Der '''Erbrochen''' ist ein Begriff aus der Juristerei. Und zwar handelt es sich dabei um den erbberechtigten [[Rochen]], der als Erbe eingesetzt wurde. Dies ist unter [[Fisch]]en gängige Praxis.
Der '''Erbrochen''' ist ein Begriff aus der [[Justizia|Juristerei]]. Und zwar handelt es sich dabei um den erbberechtigten Rochen, der als Erbe eingesetzt wurde. Dies ist allerdings nur unter [[Fisch]]en gängige Praxis. Genau genommen gehört er natürlich in die Geschichtsbücher - in die Vergangenheitsschatulle - weil er der verwitterte Vorfahre des [[Erbrechen]] ist, ein technisches Hilfsgerät von Erben, die damit ihr ererbtes zusammenrechen.


==Begriffe==
==Begriffe==
* Als ''Vollrochen'' wird ein Rochen bezeichnet, wenn er das ganze Erbe antritt.
* Als ''Vollrochen'' wird ein [[Geruch|Rochen]] bezeichnet, wenn er das ganze [[Erbsünde|Erbe]] antritt.
* Ein ''Teilrochen'' erbt nur einen Teil des fischigen Vermögens.
* Ein ''Teilrochen'' erbt nur einen Teil des fischigen Vermögens.
* Ein ''[[Gammelrochen|Kamelrochen]]'' erbt das Vermögen eines Kamels. Dies kommt jedoch sehr selten vor; welches Kamel vererbt schon sein Hab und Gut an einen Fisch!
* Ein ''[[Gammelrochen|Kamelrochen]]'' erbt das Vermögen eines Kamels. Dies kommt jedoch sehr selten vor; welches Kamel vererbt schon sein Hab und Gut an einen [[Fisch]]!
 
<br>
{{hwm}} [[Röchelrochen]]


{{Rechtshinweis}}
{{Rechtshinweis}}

Aktuelle Version vom 3. März 2019, 20:40 Uhr

Der Erbrochen ist ein Begriff aus der Juristerei. Und zwar handelt es sich dabei um den erbberechtigten Rochen, der als Erbe eingesetzt wurde. Dies ist allerdings nur unter Fischen gängige Praxis. Genau genommen gehört er natürlich in die Geschichtsbücher - in die Vergangenheitsschatulle - weil er der verwitterte Vorfahre des Erbrechen ist, ein technisches Hilfsgerät von Erben, die damit ihr ererbtes zusammenrechen.

Begriffe

  • Als Vollrochen wird ein Rochen bezeichnet, wenn er das ganze Erbe antritt.
  • Ein Teilrochen erbt nur einen Teil des fischigen Vermögens.
  • Ein Kamelrochen erbt das Vermögen eines Kamels. Dies kommt jedoch sehr selten vor; welches Kamel vererbt schon sein Hab und Gut an einen Fisch!


 Hier wartet man auf SIE:  Röchelrochen


Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!