Kopierschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Kopierschutz''' ist der Schutz, der gewährleistet, [[dass]] das Kopieren von [[Kopie]]n gewährleistet ist. Der Kopierschutz ist in der Bundesrepublik [[Deutschland]] gesetzlich seit dem 23.03.1946 nach dem [[Ende]] des zweiten [[Weltkrieg]]es in [[Kraft]] getreten, damit eine Vervielfältigung eben jenen Kopierschutzgesetzes zu ermöglichen, um jedem, der kopieren möchte, eine Kopie zuzusichern. Weiterhin verbietet der Kopierschutz das Kopieren von kopierten [[Original]]en, da Kopien von Originalen laut dem [[Urheberrecht]] nur von Ur[[mensch]]en des Typus Homo sapiens neanderthalensis besessen und vervielfältigt werden dürfen.
Der '''Kopierschutz''' ist der Schutz, der gewährleistet, [[dass]] das Kopieren von [[Kopie]]n gewährleistet ist. Der Kopierschutz ist in der Bundesrepublik [[Deutschland]] gesetzlich seit dem 23.03.1946 nach dem [[Ende]] des zweiten [[Weltkrieg]]es in [[Kraft]] getreten, damit eine Vervielfältigung eben jenen Kopierschutzgesetzes zu ermöglichen, um jedem, der kopieren möchte, eine Kopie zuzusichern. Weiterhin verbietet der Kopierschutz das Kopieren von kopierten [[Original]]en, da Kopien von Originalen laut dem [[Urheberrecht]] nur von Ur[[mensch]]en des Typus Homo sapiens neanderthalensis besessen und vervielfältigt werden dürfen.
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Der Kopierschutz ist nicht zu Verwechseln mit dem [[Kapierschutz]], obwohl er ihm auf den ersten [[Sicht|Blick]] zum [[Verwechselungsgefahr|verwechseln]] ähnlich sieht.
Der Kopierschutz ist nicht zu Verwechseln mit dem [[Kapierschutz]], obwohl er ihm auf den ersten [[Sicht|Blick]] zum [[Verwechselungsgefahr|verwechseln]] ähnlich sieht.



Aktuelle Version vom 14. Juni 2020, 18:03 Uhr

Achtung: Das ist kein Kopierschutz, sondern die Fixierung.

Der Kopierschutz ist der Schutz, der gewährleistet, dass das Kopieren von Kopien gewährleistet ist. Der Kopierschutz ist in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich seit dem 23.03.1946 nach dem Ende des zweiten Weltkrieges in Kraft getreten, damit eine Vervielfältigung eben jenen Kopierschutzgesetzes zu ermöglichen, um jedem, der kopieren möchte, eine Kopie zuzusichern. Weiterhin verbietet der Kopierschutz das Kopieren von kopierten Originalen, da Kopien von Originalen laut dem Urheberrecht nur von Urmenschen des Typus Homo sapiens neanderthalensis besessen und vervielfältigt werden dürfen.

Der Kopierschutz ist nicht zu Verwechseln mit dem Kapierschutz, obwohl er ihm auf den ersten Blick zum verwechseln ähnlich sieht.

 Siehe auch: Kopierer