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Version vom 17. September 2004, 12:17 Uhr

  • 1. Auflastung eines Dromedars mit einem Scheinhöcker zum Zwecke der Reduzierung der Kamelfahrzeug-Steuer (kurz Kfz-Steuer). Fortan gilt dieses Dromedar steuerlich als Lastkamel und gerät in den Genuß der reduzierten Versteuerung. Nachteile: Hintere Beckengurte müssen entfernt werden (aua!), Abdunkelung der seitlichen Kamelheckscheiben zwingend erforderlich.


 Siehe auch:  Bösamung