Artenrecht

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Artenrecht hängt eng mit der Haltung und damit mit der Würde der Tierarten zusammen. Für jede Art gibt es eigene Bestimmungen für die artgerechte Haltung. Für die Tierart Mensch ist die artgerechte Haltung bösonders kompliziert, weil in vielen Punkten nicht umweltgerecht realisiert. Selbst für die althergebrachte Faustregel über die Haltung von Menschen "Brust raus, Bauch rein" gilt es mittlerweile als gesicherte Erkenntnis, dass dies zu einer unnatürlich unentspannten Haltung und damit zu schmerzhaften unnötigen Klimagasblähungen führt, weshalb Menschen zwar als klimafreundlicher gelten als Kamele, aber alles hat eben seinen Preis. Auch ist die allgemeine Deklaration der Menschenrechte so ellenlang, dass bei der Umsetzung in Grundrechte des Grundgesetzes ein paar Paragrafen vergessen wurden, und viele Grundrechte mit eigentlich unzulässigen Einschränkungsklauseln versehen sind, die das deutsche Rechtssystem über die Maßen verklausulieren. Nicht die Rechtsvorschriften an sich sind Gummiparagrafen, aber ihre Verklausulierungen bilden eine Kautschukmasse um die Rechtsvorschriften herum, so dass sie gefühlt im Alltag praktisch abwesend sind, im Streitfalle aber mindestens 2 bis 3 talartragende weltliche Geistliche (Richter, Anwalt u. evtl. Staatsanwalt) zu ihrer Auslegung als Gummimatte benötigen, der Gummimatte aus Rechtsvorschriftenverklausulierungskautschukmasse mit den darin eingebetteten Paragrafen, zur Auslegung dieser Matte als Rechtsgrundlage für ein abschließendes Urteil. Hält kamel sich also Menschen, hält es sich besser an die vielen aber weniger komplizierten Menschenrechte als an die durch verklausuliertes Zusatzrecht teils bis zur Unkennlichtkeit verklausulierten Grundrechte. Dann gewinnt kamel auf jeden Fall jeden Rechtsstreit über seine Menschenhaltung in der letzten Instanz, dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Siehe auch.png Siehe auch:  Kamelrechte Siehe auch.png Siehe besser nicht:  artgerechte Haltung von Kamelen