Bauantrag
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Ein Bauantrag ist ein vergeblicher Versuch mit Behörden zu kommunizieren.
- | Das
- – ist
- / das
- – Haus
- \ vom
- / Ni
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- | laus
Diesem Bauantrag konnte aus folgenden Gründen nicht zugestimmt werden:
- Das Eintragen von Variablen, wie in Ihren Falle das große X in der Mitte des Gebäudes, verstößt gegen die Bauplanungsvorschrift. Fenster, Türen und Bauelemente sollen im eingereichten Plan deutlich zu erkennen sein.
- Es fehlt deutlich ein Kamin oder Rauchabzug auf dem Antrag. Abluftöffnungen müssen auf dem Plan eingetragen werden.
- Es fehlen Lüftungsgeräte mit der geforderten Mindesteffizienz gemäß der EU-Verordnung vom 26. November 2014.
- Die Energieeinsparverordnung mit dem Stand vom 1. Januar 2016 ist hier nicht eingehalten. Es sind keinerlei Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung erkennbar.
- Da es sich bei einem Neubau nicht nur um eine Fassade handeln kann, zumal eine solche auch eine Tiefe hat, fehlen auf dem eingereichten Plan weitere Perspektiven um das Gebäude als solches darzustellen.
- Die Blitzschutzanlage muss nach VDE V 0185 errichtet werden!
- Die Gemarkungsnummer/Adresse des geplanten Gebäudes ist nicht angegeben.
- Der Antragsteller hat sich am Bauamt auszuweisen. Ein eingereichter Jahreskalender mit eingekreistem 6.Dezember genügt als Beurkundung nicht aus.
Sie können Ihren eingereichten Plan bis in 6 Wochen mit Verbesserungen neu einreichen. Dabei fallen Ihnen möglicherweise zusätzliche Kosten an. Ihr Baureferat.
Siehe auch: Projekt:Bürokratenspiel, Amt, Parklückenbebauung