Behindertengerecht
Behindertengerecht (oder weniger aggressiv auch Barrierefreiheit genannt) bedeutet, die Umgebung so anzupassen, dass Individuen, denen Körperteile abhanden gekommen sind - oder die funktionale Defizite aufweisen, sich selbst versorgen können, ohne den Anderen auf den Wecker zu gehen. Die nötigen Veränderungen sind weitreichend und gehen von der Zurverfügungstellung von Papier und Bleistift für gedächtnisschwache Schüler bis zur Neufassung von Gesetzen, z.B. die Forderung, dass Bombenanschläge nur noch mit Untertiteln verübt werden dürfen.
Inhaltsverzeichnis
Anwendungsbereiche[bearbeiten]
Kommunikation und Information[bearbeiten]
Schon seit Jahrzehnten fordern Behinderten-Organisationen, dass in Schwimmbädern zumindest eine Bahn für Rollstühle freigehalten wird, um Kollisionen mit anderen Tauchern zu vermeiden.
Ein weiterer Punkt ist die Abschaffung von db-Begrenzungen für Diskotheken, da Gehörlose nachweislich oberhalb von 300 dB die Vibrationen auch von höheren Frequenzen wahrnehmen können, was die Integration insbesondere von Jugendlichen fördern würde.
Workshops[bearbeiten]
- Schon GEZahlt? Rundfunkgebühren für alle!
- Sichere Transaktionen mit Blindengeld
- Topfschlagen ist koscher!
- Tiefschürfende philosophische Diskurse im Stuhlkreis: "Wenn ich nicht blind wäre, könnte ich sehen"
- „Das habe ich gehört!“ Taubstumme berichten über Mobbing im Alltag
Konsumentenschutz[bearbeiten]
Obwohl in diesem Bereich große Fortschritte zu verzeichnen sind, ist es dennoch für Rollstuhlfahrehre oft fast unmöglich an verschiedene Lebensmittel heran zu kommen. Die Gleichstellungsforderung ist auch hier weiterhin von Nöten.
Das makabere Argument „Blinde können nicht sehen und brauchen deshalb keine Lampen“ kann keine Entschuldigung sein, um Blinde daran zu hindern, Glühlampen zu erwerben. Die Gleichstellungsverordnung fordert eindeutig, dass das Markt-Angebot behindertengerecht ausfällt und somit auch Glühlampen für Blinde bereitgestellt werden.
Bauliche Massnahmen[bearbeiten]
Schützenvereine weigern sich oft, Blinde als Mitglieder anzunehmen, weil für sie besondere bauliche Maßnahmen nötig sind, da Blinde oft auch in die falsche Richtung feuern. Dies ist finanziell aber nicht tragbar, so der Verband der sehenden Schützen.
Kritik[bearbeiten]
Die Bezeichnung „Behindertengerecht“ samt Synonymen wird vehement abgelehnt, da Menschen grundsätzlich behindert sind; sei es weil sie nur 2 Beine haben oder keine Nachtsichtfunktion besitzen oder das Sicht-Spektrum auf lausige 400nm Bandbreite verkümmert ist. Ebenso sind sie, im Vergleich zu anderen Arten, so gut wie taub und das Sprachorgan ist für große Entfernungen denkbar ungeeignet. Auch ihre Körpergröße hindert sie daran Konsumgüter aus Regale oberhalb von 2m zu erreichen, sowie die dürftige Armlänge, die die Fertigung von Regale mit größeren Tiefen als 60cm verunmöglicht. Daher meinen Kritiker, dass man für Menschen grundsätzlich "Behindertengerecht" einrichten muss und dann eher von „Artgerechter Haltung“ sprechen müsse. Nur weil es unter den Menschen solche gibt, die mehr Hilfsmittel benötigen als der Durchschnitt, macht dann auch nicht mehr den Unterschied.
Abschließende Bemerkungen[bearbeiten]
Wolfgang Schäuble sagt: Dieser Artikel ist empfehlenswert!
Vergleiche mit: Behindertengehrecht