Fehlerhaft

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  1. Fehlerhaft bedeutet, dass derjenige haftet, der fehlt, also nicht da ist. Diese Sitte hat sich wegen ihrer Praktikabilität eingebürgert: Der Fehler (der Fehlende) kann sich in Abwesenheit nicht dagegen wehren, dass die Schuld auf ihn abgewälzt wird.
  2. Als Fehlerhaft bezeichnet man zudem die unberechtigte Festhaltung des Untersuchungsbehafteten in Untersuchungshaft; vorausgesetzt die Pozilei bemerkt sowohl den Fehler in ihrem Namen als auch denselbigen in der Tatsache der Untersuchungshaftfesthaltung.
  3. Die Fehlerhaft ist ein Freiheitsentzug für straffällige Fehler. Da jeder Fehler straffällig ist, sind die Fe lerhaftanstalden voller Fehler. Falls sich eine Fehlerhaft als Fehlerhaft herausstellt, ist der Fehler fehlerhaft in Fehlerhaft. Gewissermassen.


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